Leitfaden zum Widerruf beim Online-Kauf aktuell !

    • Juhu

      und danke, hab' ich gleich mal in die Lesezeichen gepackt... unterhalb des Textes gibt es auch noch einen weiteren interessanten Link:


      Kaufverträge bei Ebay: Gewährleistungsansprüche des Käufers trotz Vorliegens eines Gewährleistungsausschlusses
      123recht.net/Kaufvertr%C3%A4ge…ausschlusses__a31818.html

      WinkZ* Mel
      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
      Die Toten Hosen
    • Vielen Dank für die informativen Links an euch beide.

      Aber eines stößt mir dann doch sehr sauer auf:

      Gewerbliche aber auch private Verkäufer sind gut beraten, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist


      Ne klar, ist sicher sinnvoll einen Rechtsanwalt zu konsultieren und eine dreistellige Summe dazulassen, bevor man bei ebay seine DVD verkauft, die man nicht mehr sehen möchte. ;) Vielleicht wäre es sinnvoll, hier zu differenzieren.

      Toller Rat, Herr Rechtsanwalt, oder arbeiten Sie neuerdings umsonst? Wenn man bei ebay nichts mehr als Privater verkaufen kann, ohne vorher rechtlichen Rat einzuholen, dann ist ebay tot.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ja, beim Lesen dieses Artikels habe ich auch gedacht, die Anwaltschaft sorgt für sich selbst, wo sie nur kann, in der EU, im Bundestag, im Bundesrat, vor Gericht, jetzt auch noch in Internetportalen und bis in die Foren hinein, sie machen sich unentberlich und ihre Mandanten von sich abhängig!

      Schon mein Vater wäre besser beraten gewesen, schon seine erste Sache lieber nicht vor Gericht oder wenn dann ohne Anwalt bestritten zu haben, danach wurde er auch noch abhängig, wie einige Frauen nach der ersten Schönheits-OP und hat sich für jeden Furz von "seinem" Anwalt zum "Rechts"-Streit reizen lassen! 8o
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Original von Stubentiger
      ... von "seinem" Anwalt ...


      hehe... YO, den hat heutzutage doch (fast) jeder! SEINEN höchstpersönlichen Anwalt. Muss jedesmal wieder darüber schmunzeln, wenn irgendjmd schreibt "Ich werde das MEINEM Anwalt mitteilen".

      Wieviel hast Du in der Besenkammer? Auch drei Stück, so wie ich? :D :D

      WinkZ* Mel
      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
      Die Toten Hosen
    • ;) Nein, ich hab die Haltung von Anwälten gleich nach der Haltung von Haushühnern aufgegeben! Die wegen Geflügelpest und Stallhaltung, die Anwälte weil die Haltung zu aufwändig war, zu teuer wurde und außerdem haben sie nicht genug Eier gebracht :lach:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Vielleicht sollte man gleich mal selbst Jura studieren, um bei ebay auch verkaufen zu können, scheinbar kann man als privater ja eh nur alles falsch machen und sollte sich gleich wie ein gewerblicher Vk verhalten:

      Macht man es nach diesen Ratschlägen richtig, ist es professionell, ist es professionell ist es auch gewinnorientiert, dann ist es also gewerblich und damit ist es aus mit dem privaten! Da nützt dann auch der "wirksame Gewährleistungsausschluss" (so einen Begriff gibts nur in D oder in AT ;)) nichts mehr, sondern es hat die Folge, dass ein richtiger "Widerrufstext" gefragt ist! :rolleyes:

      Ist der Verkäufer jedoch kein Unternehmer, ist ein Gewährleistungsausschluss grundsätzlich möglich. Hier ergibt sich jedoch das Problem, dass eine solche vom Verkäufer benutzte Formulierung des Gewährleistungsausschlusses in der Regel für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert ist, so dass die jeweilige Klausel eine Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) darstellt und damit einer Prüfung der §§ 305 ff. BGB unterliegt.
      Da beißt sich doch auch schon wieder der Hund in den Schwanz! Was soll denn der Schwachsinn!? Hat man dann endlich eine vernünftige Formulierung für einen "wirksamen Gewährleistungsausschluss" gefunden, darf man sie nur in einer Auktion (Vertrag) benutzen, weil es sonst eine AGB ist??? :rolleyes:

      Da sind dann wieder UMFORMULIERUNGSkünste verlangt! Was soll das denn?

      Dass einer für seine Angaben grade stehen soll und nichts Falsches über sein Verkaufsgut (das er ja nebenbei bemerkt i.d.R. versteuert bezahlt hat!) behaupten soll, sowie nichts wesentliches (besonders negatives) verschweigen soll, DAS sollte selbstverständlich sein und wenn das nicht so ist, muss der Vk auch gewährleisten.

      Aber, dass Dinge (besonders gebrauchte) plötzlich oder früher oder später ihre Funktionen verlieren, Eigenschaften mit dem Alter oder dem Grad der Nutzung einbüßen, damit muss ein Käufer nach der allgemeinen Lebenserfahrung halt rechnen, das macht das Risiko und den Reiz bei Ebay aus, deshalb gibts da ja auch alles so relativ billig, wenn keiner das Risiko bei dem "leicht defekten Handy" oder der "etwas angestoßenen Bodenvase" eingehen will ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Widerrufsbelehrung

      Meine Mitadmine be i Rechti hat folgendes dort eingestellt, das ich hier für alle Verkäufer mal zur Kenntnis geben möchte:




      Die bloße Abrufbarkeit einer Widerrufsbelehrung auf einer gewöhnlichen Webseite (“ordinary website”) des Unternehmers reicht für die formgerechte Mitteilung der Widerrufsbelehrung an den Verbraucher nach § 355 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 126b BGB nicht aus1.

      Die vom Unternehmer in einem Online-Anmeldeformular vorgegebene; vom
      Kunden (Verbraucher) bei der Anmeldung zwingend durch Anklicken mit
      einem Häkchen im Kontrollkasten zu versehende Bestätigung
      “Widerrufserklärung ? Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen und ausgedruckt oder abgespeichert?”

      ist gemäß § 309 Nr. 12 Buchst. b BGB sowie deshalb unwirksam, weil sie von den verbraucherschützenden Regelungen in § 355 Abs. 2 und 3, § 360 Abs. 1 BGB zum Nachteil des Verbrauchers abweicht.
      Weiter im Link rechtslupe.de/wirtschaftsrecht…chtslupe+%28Rechtslupe%29

      Bdei meinen Onlineprovidern bekomme ich die -Widerrufsbelehrung per emil mit der Bestellbestätigung. Wenn ich sie nicht aktiv lösche ist sie auf meiner Festplatte jederzeit verfügbar.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Das liegt daran, daß Webseiten keine Textform sind (über die Frage, warum dann Mails Textform sein sollen, möchte ich nicht diskutieren), und ist seit ungefähr 10 Jahren bekannt. Es ist auch der Grund dafür, warum bis zur letzten Änderung der WRB bei eBay 1 Monat Widerrufsrecht verpflichtend war.
    • pandarul schrieb:

      und ist seit ungefähr 10 Jahren bekannt

      Seit dem Entscheid durch das Kammergericht in Berlin vom 18. Juli 2006 Geschäftsnummer 5 W 295/06 sowie des OLG Hamburg, Urteil vom 24. August 2006 unter Az: 3 U 103/06.

      pandarul schrieb:

      (über die Frage, warum dann Mails Textform sein sollen, möchte ich nicht diskutieren)


      Nach den Begründungen der beiden Entscheidungen kommt es drauf an wie man die Mails liest. Das ebay-Nachrichtensystem stellt danach jedenfalls keine Textform dar.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Vielleicht sollte man, wenn er schon angepinnt ist, diesen Thread etwas aktueller halten? Auch und vor allem den ersten Beitrag, kann der noch bearbeitet werden?

      So reicht es ja - anders als noch im Link beschrieben - wohl bekanntermaßen nicht mehr aus, die Ware bloß zurückzusenden. Und einiges mehr hat sich verändert. Es wäre mir aber lieb, wenn jemand anderes einen neuen Link vorschlägt^^

      Trotzdem eine Idee, vllt zwei Links:
      Für tiefer Interessierte (Händler?) eignet sich wohl das White Paper zum Neuen Widerrufsrecht 2014 der IT-Recht Kanzlei.
      Für Kunden ist das vllt zu viel, aber da kenne ich spontan auch keine geeignete Darstellung.