Mängelmeldung nach mehr als 3 Wochen?

    • Mängelmeldung nach mehr als 3 Wochen?

      Hallo,

      ich habe am 13.11.08 eine Sony Playstation Portable inkl 7 Spiele bei Ebay verkauft(180306180010).

      Das Geld habe ich recht zügig erhalten und das Gerät dann auch schnell verschickt.
      Nach mehr als 3 Wochen meldet sich der Käufer mit folgendem Einwand.

      nach Überprüfung sind es insgesamt 4 von 7 Spielen, die nicht in
      Ordnung sind, d. h. nicht funktionieren (Untold Legends, Bubble Bobble, Grand Prix, Super Monkey Ball
      Adv.). Es liegt bestimmt daran, dass sie gebrauchte Spiele waren. Dies wurde in der Beschreibung nicht
      erwähnt. Tatsache ist, dass mein Sohn zu Weihnachten sehr enttäuscht war. Pro Spiel berechne ich einen
      Schaden von mind. 10€. Hermes Paket 5,95€. Total:45,95€. Bitte Adresse mitteilen. MfG



      Bei den PSP Spielen handelt es sich um CDs die fest in Kunstoffhüllen sind und auch dort nicht entnommen sondern so in die PSP gesteckt werden.Die kann man eigentlich nicht kaputt machen.Bei mir haben alle Spiele funftioniert.

      Meine Frage.
      Habe ich bei der Gebrauchtangabe einen Formfehler begangen?
      Hätte der Käufer den Artikel nicht bei Empfang auf Richtigkeit überprüfen müssen?Nach mehr als drei Wochen kann doch keiner mehr beurteilen, wer die Ware beschädigt hat.
      Wie lange hat der Käufer das Recht auf Wandlung? In der Artikelbeschreibung habe ich eine Gewährleistung ausgeschlossen.

      Bin über jede Hilfe dankbar

      Viele Grüße


    • Willkommen im Forum

      Hätte der Käufer den Artikel nicht bei Empfang auf Richtigkeit überprüfen müssen?


      Nein, dazu hat er bis zu drei Jahren zeit bis zur gesetzlichen Verjährung.

      Nach mehr als drei Wochen kann doch keiner mehr beurteilen, wer die Ware beschädigt hat.


      Eben. Um so länger er sich Zeit läßt, umso schwerer wird für ihn die Beweislage.

      Wie lange hat der Käufer das Recht auf Wandlung?


      Auf Wandlung hat er zunächst gar kein Recht, allenfalls auf Nachbesserung. Zeitdauer: siehe oben drei Jahre bis zum Jahresende.

      Da die Beweispflicht für einen Mangel beim Käufer liegt, würde ich mir hier keine zu großen Gedanken machen. Die Mängelbeschreibung des Käufers ist so indifferent, daß hier eh nicht viel zu erwarten ist. Was heißt denn: funktionieren nicht? Was hat denn das damit zu tun, daß die Spiele gebraucht sind?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • Hätte ich die Spiele explizit auch noch als gebraucht angeben müssen, denn darauf beruft er sich ja


      kannst Du uns mal den Text des Käufers hier rein kopieren ?

      Ich verstehe deine Ausführung nun nicht mehr so richtig....oben hast Du geschrieben, die Spiele seien laut Aussage des Käufers kaputt, unten steht nun, dass der Käufer bemängelt, dass die Spiele nicht als Gebraucht deklariert waren ... ??? 8o
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hier der Text des Käufers

      nach Überprüfung sind es insgesamt 4 von 7 Spielen, die nicht in
      Ordnung sind, d. h. nicht funktionieren (Untold Legends, Bubble Bobble, Grand Prix, Super Monkey Ball
      Adv.). Es liegt bestimmt daran, dass sie gebrauchte Spiele waren. Dies wurde in der Beschreibung nicht
      erwähnt. Tatsache ist, dass mein Sohn zu Weihnachten sehr enttäuscht war. Pro Spiel berechne ich einen
      Schaden von mind. 10€. Hermes Paket 5,95€. Total:45,95€. Bitte Adresse mitteilen. MfG
    • Hach ja... :rolleyes:

      Natürlich du verkaufst eine gebrauchte PSP und weil du so nett und freundlich bist, kaufst du vorher mal schnell 7 Spiele neu. *lach* Eigentlich sollte es logisch sein, dass die Spiele gebraucht sind. Zumal du es ja auch so angegeben hast. Und wenn nicht, hätte er halt nachfragen müssen, ob die Spiele auch gebraucht sind. Und was soll das von wegen: "...das liegt sicher daran, dass die Spiele gebraucht sind..." ? Funktionieren Spiele immer nur beim Erstbesitzer und danach setzt die Selbstzerstörung ein oder was? Der Käufer scheint ja wirklich ein Witzbold zu sein. Hat er zuviel für Geschenke ausgegeben und merkt jetzt, dass er noch ein bisschen Geld braucht?

      Ich würde ihn ersteinmal fragen, inwiefern die Spiele nicht funktionieren. Also, ob sie nicht angehen oder ob während des Spielens ein Fehler auftritt. Danach würde ich ihm vorschlagen, dass er dir die Spiele versichert zuschickt und du sie überprüfst. Sollten sie wirklich nicht funktionieren überweist du ihm das Geld Plus Porto. Allerdings gab es auch schon Fälle, wo die Käufer Dinge mutwillig zerstört haben um an Geld zu kommen. Aber wie gesagt, frage ihn erstmal, was denn genau mit "funktionieren nicht" gemeint ist und dann kannst du ja versuchen raus zu finden, ob die Spiele auch fachgerecht benutzt wurden. Weil du ja meintest, dass man sie aus der Kunststoffhülle nicht herausnehmen darf. Vielleicht ist ja genau das passiert...
    • Käufer muss Beweis erbringen, dass die Spiele defekt waren, als Du sie verschickt hast. Wie er das machen will bleibt abzuwarten. Wenn Du kein schlechtes Gewissen hast und weißt, dass die Spiele vorher funktionierten, dann würde ich mir keine Sorgen machen...eine rote kannst Du aber nicht umgehen... :rolleyes:

      Ich denke, dass klar war, dass die Spiele gebraucht sind, denn wie Looping schon schreibt verkauft man keine gebrauchte Konsole mit neuen Spielen. Wenn allerdings ein Defekt der Spiele bekannt war, hättest Du diesen in den Text mit einbringen müssen. Defekte Spiele zu verkaufen wäre allerdings schwachsinnig und demnach hättest Du dies ja wohl auch nicht gemacht... :wallbash

      Die Sache sieht seeeeehr nach Preistreiberei aus.... 8)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Oder dem gefallen die Spiele nicht und will so wieder Geld rausschlagen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.