Hallo miteinander!
Ich würde gern zu folgendem Fall Eure Meinung hören:
Am 19.12.2008 versteigerte ich einen Schrank. In der Artikelbeschreibung habe ich darauf hingewiesen, dass die Abholung innerhalb einer Woche erfolgt sein muss und dass ich nur Barzahlung bei Abholung akzeptiere. Das hatte den Grund, weil der Schrank in meiner Eigentumswohnung stand, die sehr kurzfristig zum 01.01.2009 verkauft wurde. Jedenfalls wurde der Artikel versteigert, woraufhin ich auch gleich eine Email an den Käufer schickte, in der ich ihn bat telefonischen Kontakt bzw. per Mail mit mir aufzunehmen. Nachdem ich 3 Tage nichts hörte bat ich erneut um Kontaufnahme. Am 24.12. schrieb ich ihm dann erneut, dass er sich mit mir in Verbindung setzen möge und den Schrank bis zum 27.12. abholen sollte, da ich anderfalls vom Kaufvertrag zurücktreten werde und den Schrank anderweitig vergebe. Daraufhin erhielt ich einen Tag später die Nachricht, dass ich nichts von der kurzfristigen Abholung geschrieben hätte und dass sich eine Spedition mit mir in Verbindung setzen wird und drohte mir gleich mit Schadensersatz. Ich antwortete ihm, dass ich am 30.12. die Wohnung an die neuen Eigentümer übergeben muss und der Schrank deshalb dort nicht verbleiben kann (erwähnte auch die Möglichkeit der Einlagerung) und bat wiederrum um Terminvereinbarung - keine Reaktion. Am 28.12. (9. Tag nach Auktionsende) teilte ich ihm mit, dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete, da er den Schrank immer noch nicht abgeholt hat und mir auch keinen Abholtermin nennen konnte. Ich habe den Schrank mittlerweile an jemand anderes verkauft. Der Käufer gibt nun an, er habe mich mehrmals um Übersendung meiner Kontodaten gebeten (was definitiv) nicht der Fall ist und würde nun einen Anwalt aufsuchen.
Ich würde gern zu folgendem Fall Eure Meinung hören:
Am 19.12.2008 versteigerte ich einen Schrank. In der Artikelbeschreibung habe ich darauf hingewiesen, dass die Abholung innerhalb einer Woche erfolgt sein muss und dass ich nur Barzahlung bei Abholung akzeptiere. Das hatte den Grund, weil der Schrank in meiner Eigentumswohnung stand, die sehr kurzfristig zum 01.01.2009 verkauft wurde. Jedenfalls wurde der Artikel versteigert, woraufhin ich auch gleich eine Email an den Käufer schickte, in der ich ihn bat telefonischen Kontakt bzw. per Mail mit mir aufzunehmen. Nachdem ich 3 Tage nichts hörte bat ich erneut um Kontaufnahme. Am 24.12. schrieb ich ihm dann erneut, dass er sich mit mir in Verbindung setzen möge und den Schrank bis zum 27.12. abholen sollte, da ich anderfalls vom Kaufvertrag zurücktreten werde und den Schrank anderweitig vergebe. Daraufhin erhielt ich einen Tag später die Nachricht, dass ich nichts von der kurzfristigen Abholung geschrieben hätte und dass sich eine Spedition mit mir in Verbindung setzen wird und drohte mir gleich mit Schadensersatz. Ich antwortete ihm, dass ich am 30.12. die Wohnung an die neuen Eigentümer übergeben muss und der Schrank deshalb dort nicht verbleiben kann (erwähnte auch die Möglichkeit der Einlagerung) und bat wiederrum um Terminvereinbarung - keine Reaktion. Am 28.12. (9. Tag nach Auktionsende) teilte ich ihm mit, dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete, da er den Schrank immer noch nicht abgeholt hat und mir auch keinen Abholtermin nennen konnte. Ich habe den Schrank mittlerweile an jemand anderes verkauft. Der Käufer gibt nun an, er habe mich mehrmals um Übersendung meiner Kontodaten gebeten (was definitiv) nicht der Fall ist und würde nun einen Anwalt aufsuchen.