Problem mit dem Käufer

    • Problem mit dem Käufer

      Hallo miteinander!
      Ich würde gern zu folgendem Fall Eure Meinung hören:
      Am 19.12.2008 versteigerte ich einen Schrank. In der Artikelbeschreibung habe ich darauf hingewiesen, dass die Abholung innerhalb einer Woche erfolgt sein muss und dass ich nur Barzahlung bei Abholung akzeptiere. Das hatte den Grund, weil der Schrank in meiner Eigentumswohnung stand, die sehr kurzfristig zum 01.01.2009 verkauft wurde. Jedenfalls wurde der Artikel versteigert, woraufhin ich auch gleich eine Email an den Käufer schickte, in der ich ihn bat telefonischen Kontakt bzw. per Mail mit mir aufzunehmen. Nachdem ich 3 Tage nichts hörte bat ich erneut um Kontaufnahme. Am 24.12. schrieb ich ihm dann erneut, dass er sich mit mir in Verbindung setzen möge und den Schrank bis zum 27.12. abholen sollte, da ich anderfalls vom Kaufvertrag zurücktreten werde und den Schrank anderweitig vergebe. Daraufhin erhielt ich einen Tag später die Nachricht, dass ich nichts von der kurzfristigen Abholung geschrieben hätte und dass sich eine Spedition mit mir in Verbindung setzen wird und drohte mir gleich mit Schadensersatz. Ich antwortete ihm, dass ich am 30.12. die Wohnung an die neuen Eigentümer übergeben muss und der Schrank deshalb dort nicht verbleiben kann (erwähnte auch die Möglichkeit der Einlagerung) und bat wiederrum um Terminvereinbarung - keine Reaktion. Am 28.12. (9. Tag nach Auktionsende) teilte ich ihm mit, dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete, da er den Schrank immer noch nicht abgeholt hat und mir auch keinen Abholtermin nennen konnte. Ich habe den Schrank mittlerweile an jemand anderes verkauft. Der Käufer gibt nun an, er habe mich mehrmals um Übersendung meiner Kontodaten gebeten (was definitiv) nicht der Fall ist und würde nun einen Anwalt aufsuchen.
    • Willkommen im Forum

      dass ich nichts von der kurzfristigen Abholung geschrieben hätte


      Um das beurteilen zu können, bräuchten wir einen Link zur Auktion.

      Was genau ist deine Frage?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Meiner Ansicht nach hast du dich in jedem Fall korrekt verhalten. Im Angebot ist ein Abholtermin innerhalb einer Woche eindeutig festgehalten. Damit gerät der Käufer mit Ablauf der Frist automatisch in Verzug, womit du das Recht hattest vom Kaufvertrag zurückzutreten.

      Der Käufer gibt nun an, er habe mich mehrmals um Übersendung meiner Kontodaten


      Selbst wenn dem so wäre, dann änderst es nichts daran, daß er in Verzug gerät, wenn er den Schrank nicht abholt. Mit einer Zahlung allein ist der Kaufvertrag nicht erfüllt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Danke! Das beruhigt mich ein wenig. Zumal ich ja auch gern wollte, dass der Käufer selbst zu mir kommt, sich den Schrank genau ansieht, damit er hinterher nicht sagen kann dass irgendwas nicht ok ist und mir auch dann erst das Geld gibt. Außerdem war ich im Glauben das geht dann alles viel schneller und ist auch unkomplizierter. Hab ich wohl falsch gedacht :(
    • Hallo, ich würde mir da auch keine Sorgen machen, Du hast geschrieben, dass der Schrank innerhalb einer Woche nach Auktionsende abgeholt werden muss und Du hast nur die "Bezahlung bei Abholung" aktiviert...alles richtig gemacht !

      Ich gehe mal davon aus, dass der VK deine Aussage mit der Abholfrist nicht so ernst genommen hat und darüber mit dir zwecks Abholfirmenauftrag mit dir noch verhandeln wollte.... ;) Dass Du die Wohnung tatsächlich räumen musstest und der Schrank raus musste, wusste er ja nicht, ist aber für die Sache auch unerheblich.... 8)

      Lass ihn mal drohen....ich denke, er sieht ja selber (und Du hast ihn bestimmt auch nochmal darauf aufmerksam gemacht), dass die Bedingungen in der Auktionsbeschreibung klar beschrieben sind und von daher wird ein Anwalt den Auftrag wenn überhaupt annehmen, um dich einmal anzuschreiben. Dazu schickst Du ihm einen Ausdruck der Auktion und gut ist....Bitte sichere diese Auktion für solche Fälle, damit Du diesen Sachverhalt auf jeden Fall nachweisen kannst ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Dankeschön!
      Habe mir alles mal ausgedruckt, man weiß ja nie, ob ich es noch brauchen werde...
      Bisher habe ich von dem Käufer nichts mehr gehört - aber, wenn er zum Rechtsanwalt geht, wird es sicher auch noch ein Paar Tage dauern. Ich werde jedenfalls berichten, wenn es etwas Neues gibt.
    • richtig, und hättest Du deinerseits das Teil eingelagert, dann hätte er den Kaufpreis und die Lagerkosten zahlen müssen. Dies hattest Du ihm, wenn ich mich richtig erinnere auch angeboten, aber darauf hat er ja nicht reagiert... :rolleyes:

      Melde dich bitte, wenn Du nochwas hörst, aber ich denke, da sollte nichts mehr kommen :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ganz genau! Er hat sich erst wieder gemeldet, nachdem ich ihm geschrieben habe, dass ich vom Vertrag zurücktrete und bei Ebay den nicht bezahlten Artikel gemeldet habe (das war der 28. Dezember 2008).
      Ich melde mich auf jeden Fall! Denke ja mal, dass ich diese oder spätestens nächste Woche was hören müsste, wenn er doch zum Anwalt geht.
    • Hallo!
      Wollte Euch nur mal auf dem Laufenden halten. Ich habe ein Schreiben vom Rechtsanwalt des Käufers erhalten. Dieser fordert jetzt Schadensersatz von mir. Mit Gebühren des Anwalts beläuft es sich auf satte 420 € :(
      Morgen hab ich einen Termin beim Anwalt. Ich werde weiter berichten.
    • Wollte Euch nur mal auf dem Laufenden halten. Ich habe ein Schreiben vom Rechtsanwalt des Käufers erhalten. Dieser fordert jetzt Schadensersatz von mir. Mit Gebühren des Anwalts beläuft es sich auf satte 420 € unglücklich



      Wie kommt der Anwalt denn auf so eine Summe ?

      Hier geht es um einen Gestandwert von 451 Euro, bei einer 1,3 Geschäftsgebühr dürfte er allenfalls 58,50 + Auslagenpauschale + Umsatzsteuer veranschlagen... 8o

      Du hast ja alles gesichert, bringe alle Unterlagen samt Korrespondenz mit zum Anwalt....der wirds schon richten 8)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Er sagt er hätte "die Standuhr" (eigentlich habe ich einen Schrank versteigert) für 780 € weiterverkaufen können. Somit will er jetzt 329 € Schadensersatz und fast 90 € für den Anwalt.
      Hab meinem Anwalt alles ausgedruckt. Habe auch Bewertungen einer anderen Plattform ausgedruckt. Da kann man nämlich sehen, dass es öfter mit ihm solche Schwierigkeiten gibt. Bei Ebay ist er ja leider als privat gekennzeichnet.
    • ah so....ich dachte, alleine die Rechnung des Anwalts wäre so hoch...bei 90 Euro wäre das schon so einigermaßen richtig, wie meine Berechnung oben zeigt...aber darum geht es hier ja erstmal nicht wirklich.....war nur erstmal interessant, aus was sich dieser Betrag ergibt 8)

      Da es hier um eine Vitrine oder Kommode dreht ist das Schreiben ja schon ein Witz...wenn er tatsächlich eine Standuhr als Streitgegenstand angegeben hätte...

      Das wirkt ein wenig nach tatsächlicher Masche....aber das ist alleine meine Meinung...was meinst Du denn damit, dass ersichtlich ist, dass er öfter solche "Probleme" hat ?

      Mache deinen Anwalt auf die "Standuhr" aufmerksam und ware unbedingt alle Fristen, die dir der Gegenanwalt aufgegeben hat. Wenn Du deinen Anwalt beauftrags, korrespondiere auf keinen Fall weder mit dem Käufer noch mit dem Gegenanwalt...wenn einer der beiden sich bei dir meldet, leite es schnellstmöglich an deinen Anwalt weiter 8)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Es gibt ein Onlineauktionshaus in der Schweiz. Da hat der besagte Käufer auch viel gekauft. Und anhand der Bewertungen kann man sehen, dass er sich entweder gar nicht meldet oder erst lange Zeit später. Einige Aktionen wurden annuliert, daraufhin hat der Käufer auch ziemlich frech geschrieben. Darf man hier Links einstellen?
      Als der Käufer auf meinen Schrank geboten hat, hat er insgesamt auf 14 Artikel geboten. Bisher hat er nur 2 weitere Bewertungen bekommen und das ist jetzt über 4 Wochen her. Mich würde nicht wundern, wenn er mit mehreren Verkäufern (z.B. einer Standuhr) ähnliche Probleme hat.
    • jaja...die lieben Käufer....lesen alles, aber halten sich nicht dran wenn es um Verträge geht und drohen dann noch mit weiteren Maßnahmen....er scheint aber bei vielen Käufen so durchzukommen...aber das ist sein Problem. Wenn er deine Vertragsbedingungen nicht ernst nimmt, dann muss er eben mit der Konsequenz rechnen, dass er das Schnäppchen nicht bekommt.... :rolleyes:

      Ich hoffe nur, Du hast einen Anwalt,der sich der Sache vernünftig annimmt und nicht auf einen Vergleich eingeht :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger