Wegen negativer Bewertung verklagen?

    • Wegen negativer Bewertung verklagen?

      Erst mal

      Art.nr. 150317491793

      Ich habe an firstclass*luxuss vor 4 Monaten ein Artikel verkauft.
      Die Käuferin hat den Artikel zurück verschickt. Ich habe als
      gewerbliches Verkäufer das Rückgabe aktzeptiert und die Käuferin darüber informiert das ich gesetztlich 30 Tagen Recht habe
      um das Geld zurück zu bezahlen. Die Käuferin fangte mit den Drohnungen, Schimpfungen, Betrugerin gennant und alles endete so das ich email kopiert habe und an ebay Kunden service versendet habe.
      Ich habe als emeraldq4 neue angefang. Vor 3 Wochen bekam
      ich ein Preisvorschlag für 14 K Gold, Diamant Ring. Ich konnte die Name
      des Käufer nicht sehen. Nach meinem Gegenpreisvorschlag
      verkaufte ich den Artikel, wieder, an firstclass*luxuss. Nett
      habe ich die Kundin darüber informiert das Sie als Käufer bei mir gesperrt ist (in meinem ebay)und das ich nicht bereit bin die Transaktion abzuschliessen.
      Ich habe die Kundin das Geld per pay pal zurück bezahlt.
      Wieder Drohnungen und nach 2 Wochen bekam ich die negative Bewertung wobei ist mein Bewertungsprofil von 100% positiv
      an 96 % runter gegangen.
      Meine Frage ist:
      Wer hat änliches Erfahrung gemacht? Wer kann mir einen guten Anwalt
      vorschlagen. Was kostet das überhaupt?
    • habe ich die Kundin darüber informiert das Sie als Käufer bei mir gesperrt ist (in meinem ebay)


      Was offensichtlich nicht stimmt, sonst hätte sie nicht bei dir bieten können.

      und das ich nicht bereit bin die Transaktion abzuschliessen.
      Ich habe die Kundin das Geld per pay pal zurück bezahlt.


      Dazu hast du kein Recht. Es ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag entstanden, den du zu erfüllen hast.

      Vor diesem Hintergrund ist die negative Bewertung absolut korrekt. Selbst die Tatsachenbehauptungen, die dort gemacht werden, entsprechen der Wahrheit:

      paypalzahlung kam zurück , will Artikel nicht mehr verkaufen, schlecht !!!


      Es gibt an dieser Bewertung nichts zu beanstanden. Die hast du dir leider durch dein unüberlegtes Handeln selbst zuzuschreiben. Da hilft auch kein Anwalt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Nachtrag:

      Ich habe mir die Auktion nochmals angeschaut. Ich vermute mal, daß die Käuferin zwar von dir auf die Liste gesperrter Käufer gesetzt wurde, sie dir damit aber immer noch einen Preisvorschlag machen kann. Dadurch entsteht ja noch kein Kaufvertrag. erst mit deiner Zustimmung zu diesem Preisvorschlag wird der Vertrag geschlossen.

      Du hättest also vorher daran denken müssen, daß du mit dieser Person keinen Kaufvertrag eingehen möchtest. Der Account war ja wohl derselbe. Danach kannst du aus dem Kaufvertrag nicht mehr heraus. Du kannst froh sein, wenn du nicht auf Vertragserfüllung verklagt wirst. Schließlich ging die Ware deutlich unter dem ursprünglichen Preis weg und es geht hier auch um eine nicht unerhebliche Summe.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Biguhu..moment mal,
      Ich habe die Käuferin in meinem ebay gesperrt.
      Es ahndelte sich nicht um eine Auktion sondern um Sofortkauf
      Bei einem Preisvorschlag und bei den anderen Gegenpreisvorschlag
      konnte ich nur das erste und letzte Buchstaben ansehen
      und nicht die Name der Kundin. Sowiel dazu.
    • daß die Käuferin zwar von dir auf die Liste gesperrter Käufer gesetzt wurde, sie dir damit aber immer noch einen Preisvorschlag machen kann. Dadurch entsteht ja noch kein Kaufvertrag.


      Ist das wirklich so, dass ein gesperrter Bieter einen Preisvorschlag machen kann? 8o
      Das wäre schlecht und würde die Sperrliste adabsurdum führen, weil ich mit dem Preisvorschlag ja nur den
      Namen in Form von i***y angezeigt bekommen. :wallbash

      Ich erteile sozusagen hausverbot für meine Verkäufe und dann kommt der Typ doch zu mir in den Laden mit ner ebaii-Maske ?(
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • @senfeuter

      Ist das wirklich so, dass ein gesperrter Bieter einen Preisvorschlag machen kann?


      Das war eine Vermutung von mir. Wenn es nicht der Fall ist, dann bleibt ja nur eine Erklärung: Die Fragestellerin hat die Käuferin eben nicht auf die Sperrliste gesetzt. Vielleicht hat sie sich beim Nick auch nut vertippt. Aber offenbar hat die Sperrliste bei dem Kauf nicht gegriffen, das ist wohl Tatsache.

      Das wäre schlecht und würde die Sperrliste adabsurdum führen, weil ich mit dem Preisvorschlag ja nur den
      Namen in Form von i***y angezeigt bekommen.


      Ist das so? Als Anbieter kann man ja auch alle Bieter uncodiert lesen. ich hätte dann auch vermutet, die Preisvorschlager seien uncodiert für den Verkäufer einsehbar. Habe damit noch keine Erfahrung gemacht. P.S. Ok, rowena hat diese Frage bereits beantwortet, dann hat sich mein Vorwurf, sie hätte vor der Zustimmung darauf achten müssen auch erledigt.

      @rowena

      Dann bleibt aber in der Tat nur noch die Möglichkeit, daß du sie nicht auf die Liste gesetzt hast. Tippfehler beim Nick? letztendlich ist es egal, ob du nun einen Fehler beim Tippen gemacht hast oder ein ebay-Fehler zu dem Kauf geführt hat. Sowohl ebay-technisch als auch rechtlich ist ein gültiger Kaufvertrag entstanden. Wenn du dich nun weigerst, diesen zu erfüllen, dann mußt du sowohl mit einer negativen Bewertung als auch mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Bewertung ist sachlich abgegeben und auch die Tatsachenbehauptungen entsprechen der Wahrheit. Warum sollte die Bewertung in den Augen rechtlich angreifbar sein?
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    • Darf ich als Verkäufer von dem Kaufvertrag nicht zurücktretten?
      Habe ich getan. Darf ich nicht? Wie so?


      Weil es im BGB so verankert ist. :rolleyes:

      Erzähle mir bitte nicht, daß dir als gewerbliche Verkäuferin nicht bewußt ist, daß Kaufverträge bindend sind (Ausnahmen: Widerrufsrecht, Anfechtung wegen Irrtum)
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    • Ah biguhu,

      Das weiss ich, trotzdem, weiss ich auch das Ausnahmen gab
      und gibt und geben werde.
      Und was das Recht ist auf ebay, schneidet Sie sehr mit den
      normativem Gesetzt. Dabei rede ich nicht konkret um den Kaufvertrag,
      sondern allgeimeine.

      Die Sache ist die: Ich habe die Name der Kundin die mein Artikel
      kaufen wollte nicht sehen können...
      ich stehe vor zvrlj.....mnzr .

      Ich habe keine Anhnung wer das ist. Ist das gesetzlich?
      Ich finde nicht.

      Bist di nicht dieser Meinung? Ich doch.
      Hat Verkäufer kein Recht seine Kundschaft zu wählen?

      Wie kann ich wählen wenn ich die Identität nicht ansehen kann?

      .
    • Wenn du mit den Bedingungen auf ebay (die sicher diskussionswürdig sind) nicht einverstanden bist, dann darfst du dort keine Kaufverträge eingehen.

      Kommen wir aber zum Kern deiner Frage zurück: Du möchtest die Bewertung mittels Gerichtsurteil wegbekommen. Mit welcher Argumentation?

      Ich wiederhole mich nur ungerne: Du bist einen rechtsgültigen Kaufvertrag eingegangen und hast diesen nicht erfüllt. Daraufhin hast du eine sachliche negative Bewertung bekommen, mit der Wahrheit entsprechenden Tatsachenbehauptungen. Wenn man so will, ist dies eine vorbildliche negative Bewertung, wie man sie bei ebay abgeben sollte, wenn man später damit keinen Ärger haben möchte.
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    • Biguhu..

      Als ich auf dem ebay angefang habe als gewerbliches Verkäufer zu

      verkaufen, also als ich mich für ebay entschieden habe, die

      Bedienungen waren ganz anders. Wir Verkäufer haben ebay
      (und ich bin ganz kleiner) genau so "strukturiert" wie
      Ebay Personal. Daher wir haben das Recht um ein
      Schutz, was ebay Service, definitiv nicht anbietet.


      Ebay ändert seine Politik..doch auf eigenen Schaden

      das ist meine Meinung.

      Ich sehe diese negative Bewertung gar nicht als gerechtlich,
      und ich bin der Meinung das von dem Gesetzt kann mann
      Sie aus verschiedenen Perspektiven ansehen.
    • Ich sehe diese negative Bewertung gar nicht als gerechtlich,
      und ich bin der Meinung das von dem Gesetzt kann mann
      Sie aus verschiedenen Perspektiven ansehen.


      Bisher hast du aber noch keine Argumente gebracht. Wenn du trotzdem der Meinung bist, die Bewertung sei rechtlich angreifbar, dann mußt du dies halt vor Gericht überprüfen lassen. Da wirst du dir aber mehr einfallen lassen müssen.

      Ich kann dir jetzt aber schon sagen: Sollte diese Bewertung angreifbar sein, dann kann ebay mit seinem Bewertungssystem einpacken. Diese Bewertung ist absolut so, wie es nur geraten werden kann, sie anzugeben: Sachlich und der Wahrheit entsprechend.
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    • Mein Argument liegt da:

      Ist es möglich das ich erst nach dem ich ein Preisvorschlag
      aktzeptiert habe, erfahre wer der Käufer meines Artikels ist.

      Also, erst wenn der Verkauf betrag schon bestätigt ist.

      Mir war logisch das eine Kundin die mich beschimpft hat
      und mir gedroht hat, nicht noch mal von mir den Ring kaufen
      werde.
      Kann man nicht hier über einen Rachefall nachdenken?
      Was, wenn die Käuferin mein Artikel gekauft hat nur
      mir zu schaden?
    • Ist es möglich das ich erst nach dem ich ein Preisvorschlag
      aktzeptiert habe, erfahre wer der Käufer meines Artikels ist.


      Dies gilt für jeden Sofort-Kauf-Artikel und hat dann auch nichts mit der Bewertung zu tun. Heist das jetzt, daß jeder Käufer eines Sofort-Kauf-Artikels nicht mehr bewerten darf? Es gilt eigentlich auch für normale Auktionen. Erst nachdem der Kaufvertrag geschlossen ist, erfährst du wer der Käufer ist. Das ist das Prinzip von Online-Auktions-Häusern! Deine Logik verstehe ich nicht.

      Kann man nicht hier über einen Rachefall nachdenken?
      Was, wenn die Käuferin mein Artikel gekauft hat nur
      mir zu schaden?


      Warum erst nach so vielen Monaten? Warum den unsicheren Weg über den Preisvorschlag und nicht direkt den Sofort-Kauf gewählt? Und selbst wenn dem so wäre, wie möchtest du das nachweisen?

      An deiner Stelle würde ich die Füße stillhalten. Ansonsten provozierst du noch eine Klage und einen Prozess wegen Vertragserfüllung, den du garantiert verlierst.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Dann werde ich versuchen, den Sachverhalt ein wenig zu entkomplizieren.

      Ich zitiere da mal dein Eingangsspost:

      Ich habe an firstclass*luxuss vor 4 Monaten ein Artikel verkauft.
      Die Käuferin hat den Artikel zurück verschickt. Ich habe als
      gewerbliches Verkäufer das Rückgabe aktzeptiert und die Käuferin darüber informiert das ich gesetztlich 30 Tagen Recht habe
      um das Geld zurück zu bezahlen. Die Käuferin fangte mit den Drohnungen, Schimpfungen, Betrugerin gennant und alles endete so das ich email kopiert habe und an eBay Kunden service versendet habe.
      Ich habe als emeraldq4 neue angefang. Vor 3 Wochen bekam
      ich ein Preisvorschlag für 14 K Gold, Diamant Ring. Ich konnte die Name
      des Käufer nicht sehen. Nach meinem Gegenpreisvorschlag
      verkaufte ich den Artikel, wieder, an firstclass*luxuss.


      Nur daß der Account nicht "firstclass*luxuss" sondern "firstclass*luxus" heist. Damit dürften wir wohl das Geheimnis gelüftet haben, wie die Käuferin bieten konnte. Wer den Account hier zwei mal falsch schreibt, der kann es dann auch in seiner ebay-Liste getan haben.

      Und damit dürften sich alle abstrusen Gedankenmodelle über einen nicht gewollten Kaufvertrag erledigt haben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • abstrusen Gedankmodelle?

      Biguhu , geht es gut heute, oder?
      Wie so hat ebay System dann nicht gemeldet das ebay Mitgliedsname
      ungultig ist?
      Und trotzdem. Wenn jemand ein Kaufvertrag unterschreibt, er sollte wissen um welche Person sich handelt .
      Nicht nachträglich, sondern bevor man ein Unterschrift
      gegeben hat.
    • Wie so hat eBay System dann nicht gemeldet das eBay Mitgliedsname
      ungultig ist?


      Weil ebay deine Tippfehler nicht überprüft. Warum hast du dich nicht nach dem Kauf gefragt, wie es dazu kommen konnte. Anstatt den Fehler bei dir zu suchen, hast du kurzerhand beschlossen den Kaufvertrag nicht zu erfüllen und beschwerst dich dann auch noch über die negative Bewertung.

      Und trotzdem. Wenn jemand ein Kaufvertrag unterschreibt, er sollte wissen um welche Person sich handelt .


      Das sieht der BGH aber anders. Der hat bereits vor Jahren entschieden, daß mit dem Ende einer Auktion eine rechtsgültiger Kaufvertrag entsteht. Naturgemäß kennt man aber zuvor sein Gegenüber nicht. Wenn dir das nicht paßt, mußt du halt nicht auf einem Online-Auktions-Haus handeln.

      Kann hier mal jemand anders übernehmen, bevor ich gänzlich die Nerven verliere? :O
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Biguhu, ganz ruhig

      nämlich die Sache ist das ebay System ungultige Mitgliedsnamen

      merken sollte, sonst kann zu einem großem Kaos kommen.

      Es handelt sich nicht jetzt nur um mein Tippfehler.

      Wenn etwas einmal entschieden ist, es müss nicht bedeuten daß

      gut und gerecht ist und und das es nicht ändern sollte.

      Und der Fakt ist, System funktioniert nicht gut.

      Warum so viele Fällen vor dem Gericht? Wie so das die andere

      Auktions-Häusern mit den Zeit stärker geworden sind?


      Es führt nie irgendwo das Geschprech, macht dir ein Tee und

      einen schönen Abend. und verliere die Nerven nicht,

      das tut eine Eule nicht.
    • Hallo rowena :D

      Erstmal solltest Du überprüfen, und zwar in deiner "gesperrte Bieterliste", ob Du tatsächlich den richtigen Account gesperrt hast, wenn dem nicht so ist, dann ist dieser Fehler tatsächlich bei dir und dann solltest Du leider auch mit den Konsequenzen klar kommen... :]

      Ich denke schon, dass es daran liegt, denn soweit ich informiert bin, kann auch ein Sofortkauf oder ein Preisvorschlag erst gar nicht erfolgen, wenn der Käufer auf der gesperrten Liste steht ! Notfalls kann man dies aber auch einfach mal bei Ebay erfragen, am besten per Telefon ;) Denke, das ist der schnellste Weg, um dies herauszufinden...prüfe aber vorher, ob der Fehler nicht an deiner Eingabe lag, denn dann erübrigt sich die Frage :D

      Sollte deine Eingabe hier aber richtig sein UND eBay diese Option nicht wie von UHU beschrieben offen gelassen haben, dann solltest Du direkt über das Telefon den Sachverhalt beschreiben und einen Antrag auf Rücknahme der Bewertung (da ungerechtfertigt) stellen ! Denn dann UND nur dann war es ein Fehler seitens eBay..... ;(

      Ansonsten solltest Du einfach damit klar kommen und entweder diese Plattform nicht mehr zum Verkauf nutzen, keinen Sofortkauf/Preis vorschlagen mehr anbieten oder einfach damit auskommen und entweder den Kaufvertrag einhalten (was ich empfehle) oder eine schlechte Bewertung und die Konsequenzen des Vertragsbruch in Kauf nehmen :(
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hier mal ein weiteres, nicht sehr wahrscheinliches, aber wie man liest, nicht unmögliches Szenario:

      wortfilter.de/News/news3093.html

      Ich bekomme immer wieder Mails von Lesern, deren Liste gesperrter Bieter bei eBay plötzlich leer war, obwohl die vorher viele Einträge enthielt und von den Nutzern selbst nicht gelöscht worden war. Das muss ein technisches Problem bei eBay sein, denn ich halte es für unwahrscheinlich, dass so viele Nutzer Fehler gemacht haben sollen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.