Wegen negativer Bewertung verklagen?

    • :D Ah meine lieber Kundin aus Niederlande,
      diga!
      Wie geht es Ihnen? Hoffentlich viel besser als sonst.
      Sie haben früher so eine kommische Eigenschaft gehabt, Sie haben viel geschimpft. Sie wurden auch deswegen von ebay
      gemahnt. Und wenn ich mich gut erinere stand Ihre Bewertungsprofil
      schlimmer als dieser von gennante Verkäuferin.
      (damals als die Verkäufer noch Rechte hatten und in keine
      Kaste des Unberührbaren gehörten)

      :]
      Ich bin sehr froh von Ihnen zu hören und schicke ganz liebe Grüße an Ihren Mann.
      rowena
    • rowena Antwort auf Beitrag

      Sehr geehrte Frau Rowena,
      so eine Antwort auf meinen Beitrag im Forum habe ich von Ihnen erwartet, aber Ihre Antwort kann mich nicht beeindrucken. Ich bitte Sie nur um sich an die Fakten zu halten. Ich bin niemals von ebay abgemahnt worden, weder durch Sie noch durch andere Verkaeufer.
      Mein Bewertungsprofil ist 100% und das bei mehr als 1000 Einkaeufen. Ich bezahle prompt und unterhalte gute Kontakte, darum habe ich auch noch nie, ausser bei Ihnen Beanstandungen gehabt.
      Bei meinem Beitrag habe ich mich immer an die Fakten gehalten, Ehrlichkeit waert am laengsten, nicht wahr? Ich brauche mich Ihnen gegenueber sehr sicher nicht zu verantworten, fuer mich ist das Thema Annabel1001 oder Rowena abgeschlossen.
      Vielleicht noch ein guter Rat an Sie: Hoeren Sie auf zu klagen ueber Ihre Kunden und ueber Ebay, handeln Sie correct Ihre Geschaefte ab wie es sich gehoert, fluechten Sie sich nicht mehr in Ausreden und Luegen,oder noch schlimmer, bezichtigen Sie Ihre Kunden nicht von Luegen und anderen Unwahrheiten. Wenn Sie so weitermachen wird auch Ihre neue Site bald untergehen. Die negatieven feedbacks sollten Ihnen doch zu denken geben.
      Mit freundlichen Gruessen
    • RE: rowena Antwort auf Beitrag

      Sehr geehrte Diga,
      Ich habe durch ein Zufall bei einem amerikanischem Verkäufer
      den Silberschmuck mit den Edelsteinen gekauft.
      Es ist schon her.
      Und da habe ich Ihre ebay Name wieder getroffen.
      Damals war Ihre Bewertungsprofil nicht 100 % positiv.
      So viel zu die Thema Warheit.
      Zweitens, warum haben Sie die Ketten nicht zurück versendet,
      wenn sie nicht qualität waren und noch dazu 2 pos. Bewertungen abgegeben?
      Drittens, haben Sie vergessen eine Kleinighkeit zu nennen das die Reparatur diesen durch Versand bis zum Niederlande
      kaput gewordenen Ketten kostenlos war?
      Und das ich noch dazu , neben der Reparatur noch die Versandkosten
      zweimal bezahlt habe?
      Und wenn für Sie die Thema geschloßen war, wie so dann
      dieser Beitrag (ein Lüge-Beitrag) in diesem Forum?
      Und was es Beleidigungen angeht werde ich, falls Sie so
      weiter machen, Ihre Briefe hier veröffentlich.
      Ich habe den, nehmlich, gerade wieder gelesen
      Dann werden wir sehen wer hat geschimpft.
      Rowena
    • RE: rowena Antwort auf Beitrag

      Ich bin ja froh, daß wir hier mal beide Parteien haben, die sich zu Wort melden. Auf der anderen Seite führt es aber auch zu nichts, denn keiner der Leser kann bei diesem Einzelfall einschätzen, wo die Wahrheit genau liegt. Zudem ist doch der Fall, soweit ich es verstanden habe, abgeschlossen, oder nicht? Ansonsten wird es eben ein juristischen Nachspiel geben, über das dann hoffentlich berichtete wird.

      Ich denke, in den Thraeds (nicht nur diesem) hat sich jeder ein Bild über rowenas Geschäftsgebaren machen können und wird seine Schlüsse daraus ziehen. In diesem Zusammenhang sei noch auf eines hingewiesen:

      Drittens, haben Sie vergessen eine Kleinighkeit zu nennen das die Reparatur diesen durch Versand bis zum Niederlande
      kaput gewordenen Ketten kostenlos war?
      Und das ich noch dazu , neben der Reparatur noch die Versandkosten
      zweimal bezahlt habe?


      Dir ist aber schon klar, daß du als gewerbliche Verkäuferin dazu verpflichtet bist?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: rowena Antwort auf Beitrag

      Biguhu,
      :tongue:

      jetzt auch ein Wort zu den großen Co-Administrator.

      Du kennst sich um zwar mit den Moderation ganz schlecht aus, aber deswegen ist die Manipulation deine Stärke.
      :]
      Aus einem anderem Forum warst du als Moderator rausgeschmießen

      wegen manipulativen handeln. Das konnte dein ego nicht ertragen.

      :wallbash
      Du hast ein großes pathetisches Brief geschreiben der damals

      in dieser Forum brachte dein Freund - genau dieser Herr Ghostwriter

      der sich hier, wie zufällig in die Diskussion eingemischt hat und dir

      wieder die Kerze gehalten hat.. :rolleyes:

      Nennst du das Moderation??!

      Also ihr kennt euch seit Jahren!!!! Brudern!! 8)

      Nicht Big Uhu sondern Big Brother Manipulation

      Also,war unseres Gesprech von vorne an -manipuliert- ;)

      Wie alle andere Themen hier in Forum die eine Konfrontation bringen.



      Das sag genug über diich als Moderator. Alles anderes kann man auf dem Google lesen.

      Zweitens, der Fall mit der giga Kundin war vor 2 ,5 Jahre gewesen,

      damals war viel weniger auf ebay geregelt. Und am wenigstens

      die Versandregeln für Ausland. Damals schreibten die Verkäufer
      das sie nicht verantwortlich sind für die Schaden der auf dem Postweg
      passiert (selbst gewerbliche) :

      Drittens, wie viel ich weiß, so eine Regel über die kostenlose Reparatur
      egziestiert auch heutzutage nicht, oder biguhu?

      Finde sie, biguhu...
    • Zweitens, der Fall mit der giga Kundin war vor 2 ,5 Jahre gewesen,

      damals war viel weniger auf eBay geregelt. Und am wenigstens

      die Versandregeln für Ausland. Damals schreibten die Verkäufer
      das sie nicht verantwortlich sind für die Schaden der auf dem Postweg
      passiert (selbst gewerbliche) :

      Drittens, wie viel ich weiß, so eine Regel über die kostenlose Reparatur
      egziestiert auch heutzutage nicht, oder biguhu?


      Nach den Schilderungen von diga handelt es sich hier um einen Gewährleistungsfall bzw. um einen Versandschaden. Die Rechtslage war vor 2,5 Jahren dieselbe wie heute. In einem solchen Fall hat der gewerbliche Käufer sowohl für die Versandkosten als auch für die Nachbesserung (hier Reparatur) zu sorgen. §439 (2) BGB:

      (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Sehr geehrte Big Brother M.

      du hast um zwar etwas kopiert, was mir sehr gut bekannt ist.

      Um zwar da steht keine Jahr wenn das Gesetzt raugebracht ist., aber
      ich kann mich logisch vorstellen es sei alt wie internet handeln

      Zweitens, es handelt sich aber nicht um ein Gesetzt über eine

      kostenlose Reparatur, sondern um eine Schadenausgleichnung,

      Es gibt die Ware die sich repariert lässt und die die sich nicht repariert lässt.

      Wenn ein UnIKAT z.b. kaput geht wie sollte jemand es reparieren?

      Deswegen liegt nur auf dem Hersteller (design Schmuck Unikaten) die Entscheidung die Ware zu reparieren und auf den Verkäufer zurück
      zu verschicken, oder nicht.
      Was wenn er eine Repartur nicht machen kann?


      Wie reden hier über die Schmucksachen die mit einem Wert zwischen 150 -600 E (außerhalb ebay) für 50 E (auf ebay)verkauft waren.
      Das sich den Verkäufern mehr lohnte die Variante das Geld zurück zu zahlen, als zu reparieren, gab es keine kostenlose Reparatur,
      bei den meisten ebay Shops dieser Art damals.

      Dein Gesetzt schließ die Unikaten aus, cherie

      Wir verkauften keine technische Ware!

      Ich reparierte die Ketten sellbst nach 2 jahren! Auch wenn das bei mir länger dauerte. Wie böse war ich!

      So viel dazu.
      .
    • Um zwar da steht keine Jahr wenn das Gesetzt raugebracht ist., aber
      ich kann mich logisch vorstellen es sei alt wie internet handeln


      Die Schuldrechtsreform ist am 1.1.2002. in Kraft getreten.

      Zweitens, es handelt sich aber nicht um ein Gesetzt über eine

      kostenlose Reparatur, sondern um eine Schadenausgleichnung,


      Nein, es bestimmt die Folgen eines Gewährleistungsfalles.

      Dein Gesetzt schließ die Unikaten aus, cherie


      Nein, eine Einschränkung des Gesetzes auf nicht unikate Ware sieht das BGB nicht vor. Allerdings:

      (3) 1Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. 2Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. 3Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

      Offensichtlich war die Ware ja aber zu reparieren, wie du selber schreibst. Die Kosten dafür sind laut BGB von dir zu tragen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • ha,ha

      ha, Big Uhu

      ich kaufe von einem Maler ein Bild auf ebay.

      Und das Bild wird auf dem Postweg zerstört.

      Also der lieber Künstler ist mir Schuldig

      das Bild zu reparieren?

      das gleiche zu malen?

      oder wenn es jetzt nicht ..so..richtig das gleiche geht,

      dann was änliches?

      Und was wenn mir sein änliches nicht gefällt, ich will das gleiche?

      Weil das änliche und das gleiche in den Design und Kunst

      sehr unterschiedlich sein können.


      Und so ich kann den guten Maler / Designer bis zum Tode maltertieren weil er nicht verweigern darf? sagen..ich will
      aber das gleiche -änliche?

      Oder der Keramiker macht eine Vase mit den verschiedenen Mischtechnicken

      oder ein Kunstglasmacher die Glasperlen?

      und geht kaput?

      Eine selbstherstellte Kette oder eine Glasperle , oder ein Bild..

      alles was mit den design zu tun hat ist eine Einheit für sich, du bekommst nie das gleiche ist ein UNIKAT....selbst jeder Edelstein Strang kann sehr anders aussehen von dem den du schon benutz hast


      ..Ich glaube gar nicht das in diesem Fall dieser Gesetzt gultig sein kann

      Ändern nur zwei-drei Perlen auf eine Kette du hast ein anderer Artikel

      der nicht zu tun haben muß mit den Artikel mit den du unter

      dem Vertrag stehst.

      schau du nochmal B.B.M. die kleingeschreibene Gesetzte und

      Ausnahmen usw. bin sicher die gibt es mehr außer diesen einen Punkt

      der sich auf die enorme Kosten bezieht





      Ich weiss sicher , das damals, viele, auch gew. Verkäufer in AGB

      geschrieben haben das Sie nicht verantwortlich sind falls etwas auf dem Postweg kaput geht.
    • schau du nochmal B.B.M. die kleingeschreibene Gesetzte und

      Ausnahmen usw. bin sicher die gibt es mehr außer diesen einen Punkt


      Ich weiß nicht was du mit BBM meinst. Wenn du so sicher bist, wirst du diese auch sicher zitieren können, oder?

      Ich weiss sicher , das damals, viele, auch gew. Verkäufer in AGB

      geschrieben haben das Sie nicht verantwortlich sind falls etwas auf dem Postweg kaput geht.


      Diese Masche versuchen auch heute noch viele Händler. Da stehst du nicht alleine dar. Dadurch wird es aber nicht Recht.

      Vielleicht solltest du mal darüber nachdenken, ob dein Auftreten und Verhalten förderlich ist für dein Geschäft. Die Sperrung seitens ebay und die zwei durch negative Bewertungen zerschossenen Accounts sollten einem gewerblichen Verkäufer eigentlich sagen, daß er etwas falsch macht. Und auch hier bist du gegen jede Kritik resistent. So ist es eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis dein dritter Account auch den Bach runter geht.

      Aber vielleicht spielst du uns ja hier auch etwas vor und du hast längst begriffen, daß an diesem Account deine Existenz hängt und du so nicht weiter machen kannst. Ich weiß es nicht, aber solange du hier in diesem Forum dein Fehlverhalten gegenüber ebay und deinen Kunden, das beschneiden von Kundenrechten für rechtens hältst, wirst du dir sachliche Kritik und Argumente anhören müssen. Wenn du lediglich in der Lage bist, darauf mit Beleidigungen und persönlichen Angriffen zu reagieren, dann solltest du dir lieber ein anderes Forum suchen, in dem man dich versteht. Ich kann die aber versprechen, daß du ein solches nicht finden wirst.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das wird doch hier schon langsam zur Show für Rowena.
      Antwortet ohne sich überhaupt mit Rechte auszukennen.
      Anstatt so ein Mist von sich zu geben sollte sie sich für 7,99 € ein
      BGBuch kaufen. Dann würde Sie endlich verstehen was Sie falsch macht.
      Jetzt hat Sie ja den nächsten auf den Sie einhacken kann.
      Ich kann nur sagen, das was ich bis jetzt hier steht, Ist Sie laut ständiger Rechtsprechungen voll Haftungsschuldig
      Außerdem würde ich Sie jetzt schon verklagen wegen Verleugnung und übler nachrede.
      Einige sehen das Internet immer noch als Anonym an, aber nach einer Anzeige wird die IP ermittelt und die Herkunft ( Adresse ) unabhängig von Schuld oder Unschuld, die Anzeige zählt.
      Die kosten gehen hier schnell auf 700 bis 1500 Euro für die Beklagte
      Ich würde und lasse mir das nie bieten.
      Meine Frage im Allgemeinen, die ich mir aufs Grundübel stelle ist: Wie war EINE
      Kette verpackt, dass sie defekt ankommt. Eine Kette ist sogar beim Transport schwer zu beschädigen wenn sie nur etwas vernünftig Eingepackt ist.
      Allerdings sollte das Paket oder Päckchen beschädigt angekommen sein, hätte der Käufer
      die Annahme verweigern müssen.

      Außerdem hätte die Verkäuferin auch den Kaufpreis zurück erstatten können und hätte
      dann auch ihre ruhe gehabt.
      Soviel zu Ihren beispielen.
    • Das wird langsam ein Show der BBM (Big Brother Manipulation,
      was ist BBM?? das ist big UHU) :lach:

      "Forum das bin ich" BBM

      Wie war eine Kette verpackt? Ich habe Sie in eine Tegut Tutchen
      verpackt.
      Bis zu Roterdam, kommisch das es nicht gehalten ist. :D

      Aja, Susdie....

      Auch du (mein Sohn) Brutus
      bitte lese..nochmal..gaaanz langsam...

      natürlich hatte die Kundin das Recht das Geld zurück

      zu verlangen, auch vor der Kauf zurück zu tretten

      Sie tat es aber nie.

      Es geht um kostenlose, mögliche und unmögliche Reparatur bei design, antik und UNIKAT

      klein Objekten.

      Üble rede? Ganz Ihrerseits..und manipuliert von vorne an:

      "Ich denke, in den Thraeds (nicht nur diesem) hat sich jeder ein Bild über rowenas Geschäftsgebaren machen können und wird seine Schlüsse daraus ziehen. In diesem Zusammenhang sei noch auf eines hingewiesen......"

      "Diese Masche versuchen auch heute viele Händler. Da stehst du nicht alleine dar.."

      Wie bitte? Als erstes woher das Recht einem "Moderator" irgendwelche Schluße zu ziehen über irgendjemandenen Geschäftsgebaren?

      Als zweitens"da stehe ich gar nicht dar." Ich reparierte damals meine Ketten selbst nach 2 jahren, falls mich jemand angeschreiben
      hat und sagte das die Kette kaput ging.


      "Vielleicht spielst du uns ja hier auch etwas vor und du hast längst begriffen, daß an diesem Account deine Existenz hängt und du so nicht weiter machen kannst. Ich weiß es nicht, aber solange du hier in diesem Forum dein Fehlverhalten gegenüber eBay und deinen Kunden, das beschneiden von Kundenrechten für rechtens hältst, wirst du dir sachliche Kritik und Argumente anhören müssen. Wenn du lediglich in der Lage bist, darauf mit Beleidigungen und persönlichen Angriffen zu reagieren, dann solltest du dir lieber ein anderes Forum suchen, in dem man dich versteht. Ich kann die aber versprechen, daß du ein solches nicht finden wirst. "

      Biguhu bist du ein gewerblicher Verkäufer auf ebay? Lebst du
      von ebay?
      Wen nicht, vorher die Kompetenz überhaupt dieser Forum
      zu moderieren?

      Meine Egziestenz hängt auf keinem Account.

      Ich lehre die Studenten. So viel auch dazu.
    • Zum Thema ist von meiner Seite nichts Neues zu sagen. Dein letztes Post brachte keine neuen Aspekte, so daß ich mich nur wiederholen würde.

      Ich habe lediglich drei Bitten an dich:

      1. Bitte nutze die Zitierfunktion beim Antworten, die sich in den Symbolen über dem Eingabefenster versteckt. Für den Leser ist es einfacher Zitate und Antwort auseinanderzuhalten.

      2. Sachliche Kritik kannst du bitte in den entsprechendem Unterforum äußern. Wenn dir etwas am Forum nicht paßt, kannst du es dort mittels eines neuen Threads kundtun: auktionshilfe.info/index.php?board/6/&pageNo=1

      3. Persönlich Angriffe und Sticheleien sind weder dort noch hier (egal gegen wen) erwünscht. Kannst du auch in den Forenregeln nachlesen. Ich habe dir nun mehrfach die Gelegenheit gegeben, deinen aggressiven Schreibstil zu ändern. Jetzt sage ich es dir direkt, daß du dies bitte zu unterlassen hast.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • antwort auf Beitrag Sussidie1

      Hallo Sussidie1,
      in Deinem Beitrag ueber Rowena stellst Du Dir die Frage wie die Kette verpackt war oder ob das Paeckchen beschaedigt war. Ein logischer Gedachtengang. Die 2 Ketten waren in etwas Papier eingewickelt und verschickt in einem normalen, duennen A 5 Umschlag. An der Aussenseite war keine Beschaedigung zu sehen, ich haette anders die Annahme verweigert. Erst beim oeffnen des Umschlags sah ich die zerrissene Kette, die auch fuer so einen Umschlag viel zu schwer war.
      Daraufhin habe ich die Verkaeuferin auch gewiesen bei meiner Reklamation. Ich habe die Ketten in einem gut verpacktem Paeckchen retouniert und selbstverstaendlich das Porto bezahlt. Frau Rowena hat nicht 2 x Portokosten gehabt, die Kosten fuer die Lieferung sind auch durch mich bezahlt worden und kamen zum Kaufpreis hinzu, was normal ist.
      Ich hoffe ich habe Deine Fragen hiermit beantwortet.
      m.f.G.
    • RE: antwort auf Beitrag Sussidie1

      @diga: schön das Du dich zu dem doch schon für euch älteren Thema gemeldet hast und wir hier auch mal deine Sichtweise mitbekommen.

      Für Aussenstehende steht ja hier erstmal Aussage gegen Aussage. Wenn deine Aussage zu dem Thema der Wahrheit entspricht (wovon ich ausgehe, da rowena bisher keine sinnvolle Gegenargumentation geliefert hat), dann hast Du wenn ich nun alles richtig verfolgt habe, mehrere Ketten gekauft, diese bezahlt, zwei bekommen, die waren kaputt, die hast Du dann zurück geschickt....

      nach Ewigkeiten der Kommunikation. das Angebot bekommen dir eine aus dem vorhandenem Sortiment auszusuchen und diese auch bekommen, diese aber nicht in deinem Sinne...

      Ergo: Paar Ketten deiner Wahl bezahlt, eine die Du nicht wolltest bekommen....

      Das ist nicht richtig. Nur hätte ich bei dieser Kette wiederum Widerruf eingelegt und den kompletten Ausgangsbetrag zurück gefordert...

      aber das ist nur meine Meinung.... 8)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger