Kuriose Antwort des ebay-Supportes

    • Kuriose Antwort des ebay-Supportes

      Hallöchen,
      erstmal ganz "Plump",wirklich schön das ich euch gefunden habe.....bin nämlich ganz neu hier. :)

      Und habe eine Frage zu einer Auktion und eine kuriose Antwort des ebay-Supportes.

      Privatverkauf: Geboten auf einen Artikel, wurde überboten, und der Höchstbietende zog in den letzten Minuten das Gebot zurück. Ich war wieder an erster Stelle.
      Für mich eine fingierte Auktion mit Preistreiberei.
      Verkäufer wollte auf Nachfragen vor Bezahlung die Gewährleistung nicht auf den Artikel geben, obwohl Gewährleistungspflicht nicht ausgeschlossen wurde. Es kam keine Einigung mit dem Verkäufer zustande.
      Ich schrieb dem ebay Support, das ich den Artikel nicht zahlen will. Hier die Antwort:

      Sie berichten uns, dass Sie den ersteigerten Artikel nicht bezahlen
      werden, Herr xxxx.

      Das müssen Sie auch nicht.

      Warum ist das so?

      Sie wurden überboten und nur durch die Streichung des Höchstgebotes
      wieder zum führenden Bieter.

      Der unterlegene Bieter hat gemäß §10 Abs. 1 der eBay-AGB keine
      rechtliche Verpflichtung zur Abnahme des Artikels, da er zuvor durch das
      zurückgezogene bzw. gestrichene Gebot bereits überboten wurde. Umgekehrt
      muss der Verkäufer den Artikel auch nicht an den unterlegenen Bieter
      verkaufen.

      Ich empfehle Ihnen, dass Sie den Verkäufer per E-Mail kontakten und Ihm
      Ihre Entscheidung mitteilen.




      Der Verkäufer meldete einen unbezahlten Artikel, warum das überhaupt geht, finde ich fraglich, da ich den Artikel sowieso nicht zahlen muss. Darauf bekam ich keine Antwort von dem Support. Fakt ist, das ich mich so verhalten hatte, wie der Support mir das empfohlen hatte. Dennoch bekam ich eine Verwarnung wegen eines unbezahlten Artikels.
      Ich hatte mich wieder an den Support gewand und bekam diese Antwort:

      vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

      Sie teilen uns nun mit, dass Ihr Verkäufer "xxxxxx" Ihnen nun eine
      Verwarnung wegen eines nicht bezahlten Artikels erteilt hat, mit der Sie
      nicht einverstanden sind.

      Ich habe den Sachverhalt sowie die voraus gegangene E-Mail Korrespondenz
      mit meinen Kollegen verfolgt und bitte Sie nun, uns entsprechende
      Nachweise zu erbringen, dass der Artikel bezahlt wurde oder dass der
      Verkäufer mit einem Abbruch der Transaktion einverstanden war.

      Wie meine Kollegen Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt haben, können wir
      diese Verwarnung aus anderen Gründen nicht entfernen. Der genaue Verlauf
      der Transaktion ist für uns nicht nachvollziehbar. Eine objektive
      Beurteilung des Sachverhalts ist daher für uns praktisch unmöglich.

      Herr xxxxxx, ich bitte um Verständnis für unsere Vorgehensweise und
      wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende.

      Mit freundlichen Grüßen

      Jasmin Gaertner
      Topkunden-Service





      Meine Frage, kann das einer hier Nachvollziehen, das ich nicht Höchstbietender bin, das ich nicht kaufen muss aber dennoch eine Verwarnung erhalte. Und wie würdet Ihr vorgehen. Ups, hoffe das ich nicht zuviel geschrieben habe. Als Kunde einer Firma fühlt man sich einfach nur noch vera......! :wallbash

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kustom ()

    • RE: ...schizophrene Antwort des Supportes-nichts für Ottonormalverbraucher?

      Du hast doch eine Telefonnummer mit DirektConnection zu deinem persönlichen Topkunden-Betreuer, oder? versuch das doch einfach nochmal telefonisch zu klären, mit dem Verweis auf die erste Mail
      Der unterlegene Bieter hat gemäß §10 Abs. 1 der eBay-AGB keine rechtliche Verpflichtung zur Abnahme des Artikels, da er zuvor durch das zurückgezogene bzw. gestrichene Gebot bereits überboten wurde.


      Hast du den Nachweis, dass jemand dich überboten hatte irgendwie gesichtert?

      Dann könntest du ja außerdem dem Vk diese Email
      Sie berichten uns, dass Sie den ersteigerten Artikel nicht bezahlen werden, Herr xxxx. Das müssen Sie auch nicht. Warum ist das so? Sie wurden überboten und nur durch die Streichung des Höchstgebotes wieder zum führenden Bieter. Der unterlegene Bieter hat gemäß §10 Abs. 1 der eBay-AGB keine rechtliche Verpflichtung zur Abnahme des Artikels, da er zuvor durch das zurückgezogene bzw. gestrichene Gebot bereits überboten wurde. Umgekehrt muss der Verkäufer den Artikel auch nicht an den unterlegenen Bieter verkaufen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie den Verkäufer per E-Mail kontakten und Ihm Ihre Entscheidung mitteilen.

      mal ganz bescheiden weiterleiten und darauf bestehen, dass du dich deshalb nicht an dein Gebot gebunden fühlst.

      Hast du den Namen dessen, der dich überboten hatte irgendwie gesichtert? Dann weise doch ebax mal ganz dezent darauf hin, dass hier vielleicht ein Pusheraccount existiert, der irgendwie mit dem des Vk zusammenhängt, oder drohe diese Vorgehensweise wenigstens dem Vk an, so dass ihm bewusst wird (in Zusammenhang mit der "offiziellen" Mail s.o.) dass sogar sein Account in Gefahr sein könnte!

      Du kannst ihn natürlich auch auf dieses Forum hinweisen, falls er irgendwas an dem Vorgang noch nicht verstanden hat...

      Das mit der Gewährleistung, die er dir nachträglich telefonisch geben sollte, würde ich mal außen vor lassen. Wenn er die nicht ausgeschlossen hat, muss er sie dir im Schadensfall ja sowieso geben und das hätte ja mit dem Kauf selbst nichts zu tun. Vielmehr interessiert mich, ob er ausdrücklich Vorkasse vereinbart hat, weil, wenn nicht, bist du rein gesetzlich schon mal gar nicht verpflichtet in Vorleistung zu gehen, aber wir schweifen ab... ich ;) schweife...
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Danke für die Info. Ich hatte im Vorfeld schon alles mögliche unternommen. Nachweise habe ich. Die benachrichtigungsmail von ebay das ich überboten wurde genauso wie den Link zu der Auktion. Aber all das wusste ja der Support, deshalb sagte er mir ja, das ich eigentlich nicht Höchstbietender bin und nicht zur Zahlung verpflichtet.
      Auch hatte ich das Bietverhalten bei ebay angemerkt. Zuletzt sagte man mir, ich solle von weiteren Mails abstand nehmen. Kurzum sei ruhig Kunde und ertrage dein ungerechtes Schicksal. Das motivierte mich erst recht weiter zu machen.
      Eine klare Aussage warum ich überhaupt angemahnt werde bekam ich dennoch nie.

      In meiner letzten Mail vom Wochenende an den Support war ich so stinkig, das ich unter anderem mitteilte, das ich gerne meinen Account gelöscht hätte wenn keine Zufriedenstellende Lösung gefunden wird.

      Nun auf meine letzte Mail hin wurde jetzt die Verwarnung entfernt. Auch wenn das Ende positiv war, so war das Verhalten vom Support mehr als Stümperhaft.
      Der Supportmanager wohl mehr als Unqualifiziert. Hat mich viel unnötige Zeit und Energie gekostet. Note 6! :O

      Greetz
    • RE: ...schizophrene Antwort des Supportes-nichts für Ottonormalverbraucher?

      da Du "TOP Kunde" bistwürde ich das auch telefonisch klären, das geht am schnellste und schließt Missverständnisse aus ;)

      Aber nun scheint ja schon alles ok zu sein, wenn die Verwarnung zurückgenommen wurde..... :D

      Scheinbar weiß hier der eine nicht, was der andere tut, obwohl ja alles so genau eingesehen werden kann..... :lach:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Habe mich auch gerade wieder über so einen Klickiesupportler geärgert.

      Meistens habe ich bei Antworten vom ebaii Service das Gefühl, dass die Putzfrau abends nebenbei nach dem Zufallsprinziep die Antworten verschickt, vom Niveau haben die Kundendienstler dort jedenfalls maximal Grundschulausbildung ?(
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • tststs....Account ist sogar "Topkunde Plus".... :D

      Meine der Support antwortet zwar schneller als vor diesem tollen "Status", aber nicht unbedingt intelligenter. Und genau das wäre mehr als Wünschenswert gewesen.

      Gibt es den wirklich einen handfesten Unterschied in der Behandlung?
    • ich denke, der Unterschied liegt an der Schnelle der Bearbeitung (wenn auch teilweise ungenügend wie hier) und an den Entschuldigungen/Enstschädigungen bei Nichtzufriedenheit......

      Ich denke schon, dass es zumindest einige Vorteile gibt und es kostet ja nix....warum wurde ich dazu noch nicht eingeladen ;(?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger