Hallöchen,
erstmal ganz "Plump",wirklich schön das ich euch gefunden habe.....bin nämlich ganz neu hier.
Und habe eine Frage zu einer Auktion und eine kuriose Antwort des ebay-Supportes.
Privatverkauf: Geboten auf einen Artikel, wurde überboten, und der Höchstbietende zog in den letzten Minuten das Gebot zurück. Ich war wieder an erster Stelle.
Für mich eine fingierte Auktion mit Preistreiberei.
Verkäufer wollte auf Nachfragen vor Bezahlung die Gewährleistung nicht auf den Artikel geben, obwohl Gewährleistungspflicht nicht ausgeschlossen wurde. Es kam keine Einigung mit dem Verkäufer zustande.
Ich schrieb dem ebay Support, das ich den Artikel nicht zahlen will. Hier die Antwort:
Sie berichten uns, dass Sie den ersteigerten Artikel nicht bezahlen
werden, Herr xxxx.
Das müssen Sie auch nicht.
Warum ist das so?
Sie wurden überboten und nur durch die Streichung des Höchstgebotes
wieder zum führenden Bieter.
Der unterlegene Bieter hat gemäß §10 Abs. 1 der eBay-AGB keine
rechtliche Verpflichtung zur Abnahme des Artikels, da er zuvor durch das
zurückgezogene bzw. gestrichene Gebot bereits überboten wurde. Umgekehrt
muss der Verkäufer den Artikel auch nicht an den unterlegenen Bieter
verkaufen.
Ich empfehle Ihnen, dass Sie den Verkäufer per E-Mail kontakten und Ihm
Ihre Entscheidung mitteilen.
Der Verkäufer meldete einen unbezahlten Artikel, warum das überhaupt geht, finde ich fraglich, da ich den Artikel sowieso nicht zahlen muss. Darauf bekam ich keine Antwort von dem Support. Fakt ist, das ich mich so verhalten hatte, wie der Support mir das empfohlen hatte. Dennoch bekam ich eine Verwarnung wegen eines unbezahlten Artikels.
Ich hatte mich wieder an den Support gewand und bekam diese Antwort:
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Sie teilen uns nun mit, dass Ihr Verkäufer "xxxxxx" Ihnen nun eine
Verwarnung wegen eines nicht bezahlten Artikels erteilt hat, mit der Sie
nicht einverstanden sind.
Ich habe den Sachverhalt sowie die voraus gegangene E-Mail Korrespondenz
mit meinen Kollegen verfolgt und bitte Sie nun, uns entsprechende
Nachweise zu erbringen, dass der Artikel bezahlt wurde oder dass der
Verkäufer mit einem Abbruch der Transaktion einverstanden war.
Wie meine Kollegen Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt haben, können wir
diese Verwarnung aus anderen Gründen nicht entfernen. Der genaue Verlauf
der Transaktion ist für uns nicht nachvollziehbar. Eine objektive
Beurteilung des Sachverhalts ist daher für uns praktisch unmöglich.
Herr xxxxxx, ich bitte um Verständnis für unsere Vorgehensweise und
wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Jasmin Gaertner
Topkunden-Service
Meine Frage, kann das einer hier Nachvollziehen, das ich nicht Höchstbietender bin, das ich nicht kaufen muss aber dennoch eine Verwarnung erhalte. Und wie würdet Ihr vorgehen. Ups, hoffe das ich nicht zuviel geschrieben habe. Als Kunde einer Firma fühlt man sich einfach nur noch vera......!
erstmal ganz "Plump",wirklich schön das ich euch gefunden habe.....bin nämlich ganz neu hier.
Und habe eine Frage zu einer Auktion und eine kuriose Antwort des ebay-Supportes.
Privatverkauf: Geboten auf einen Artikel, wurde überboten, und der Höchstbietende zog in den letzten Minuten das Gebot zurück. Ich war wieder an erster Stelle.
Für mich eine fingierte Auktion mit Preistreiberei.
Verkäufer wollte auf Nachfragen vor Bezahlung die Gewährleistung nicht auf den Artikel geben, obwohl Gewährleistungspflicht nicht ausgeschlossen wurde. Es kam keine Einigung mit dem Verkäufer zustande.
Ich schrieb dem ebay Support, das ich den Artikel nicht zahlen will. Hier die Antwort:
Sie berichten uns, dass Sie den ersteigerten Artikel nicht bezahlen
werden, Herr xxxx.
Das müssen Sie auch nicht.
Warum ist das so?
Sie wurden überboten und nur durch die Streichung des Höchstgebotes
wieder zum führenden Bieter.
Der unterlegene Bieter hat gemäß §10 Abs. 1 der eBay-AGB keine
rechtliche Verpflichtung zur Abnahme des Artikels, da er zuvor durch das
zurückgezogene bzw. gestrichene Gebot bereits überboten wurde. Umgekehrt
muss der Verkäufer den Artikel auch nicht an den unterlegenen Bieter
verkaufen.
Ich empfehle Ihnen, dass Sie den Verkäufer per E-Mail kontakten und Ihm
Ihre Entscheidung mitteilen.
Der Verkäufer meldete einen unbezahlten Artikel, warum das überhaupt geht, finde ich fraglich, da ich den Artikel sowieso nicht zahlen muss. Darauf bekam ich keine Antwort von dem Support. Fakt ist, das ich mich so verhalten hatte, wie der Support mir das empfohlen hatte. Dennoch bekam ich eine Verwarnung wegen eines unbezahlten Artikels.
Ich hatte mich wieder an den Support gewand und bekam diese Antwort:
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Sie teilen uns nun mit, dass Ihr Verkäufer "xxxxxx" Ihnen nun eine
Verwarnung wegen eines nicht bezahlten Artikels erteilt hat, mit der Sie
nicht einverstanden sind.
Ich habe den Sachverhalt sowie die voraus gegangene E-Mail Korrespondenz
mit meinen Kollegen verfolgt und bitte Sie nun, uns entsprechende
Nachweise zu erbringen, dass der Artikel bezahlt wurde oder dass der
Verkäufer mit einem Abbruch der Transaktion einverstanden war.
Wie meine Kollegen Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt haben, können wir
diese Verwarnung aus anderen Gründen nicht entfernen. Der genaue Verlauf
der Transaktion ist für uns nicht nachvollziehbar. Eine objektive
Beurteilung des Sachverhalts ist daher für uns praktisch unmöglich.
Herr xxxxxx, ich bitte um Verständnis für unsere Vorgehensweise und
wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Jasmin Gaertner
Topkunden-Service
Meine Frage, kann das einer hier Nachvollziehen, das ich nicht Höchstbietender bin, das ich nicht kaufen muss aber dennoch eine Verwarnung erhalte. Und wie würdet Ihr vorgehen. Ups, hoffe das ich nicht zuviel geschrieben habe. Als Kunde einer Firma fühlt man sich einfach nur noch vera......!
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