Rücktritt vom Kaufvertrag schriftlich

    • nein, hiermit:

      Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit, das Auto bis zum 31. 01.2008 bezahlen und abholen zu kommen.

      Sollten Sie bis zu diesem Datum das Auto nicht bezahlen und abholen, werde ich vom Kaufvertrag zwischen mir und Ihnen zurücktreten


      ist alles geregelt. Keine Reaktion des Käufers....ENDE !

      Ich denke langsam, dass Du hier tatsächlich einem Spaßbieter zum Opfer gefallen bist, der sich seiner Verpflichtungen und derer Konsequenzen scheinbar überhaupt nicht bewusst ist. Schade eigentlich...dass Du hier nicht mal weitere Schritte einleitest....bei einer Rechtschutzversicherung würde ich auf jeden Fall dazu raten, damit solche Spinner mal merken, was diese Spaßbieterei für Konsequenzen nach sich ziehen kann....so wird er vermutlich munter weiter bieten.... :wallbash
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger