Bild geklaut

    • Bild geklaut

      Hallöchen,

      auch mich hat es jetzt getroffen und habe ne Abmahnung bekommen.

      Also folgendes:

      Ganz am Anfang habe ich Bilder von einem anderen kopiert um bei mir die Homepage zu prüfen bzw. ob alles funktioniert ect. halt nur Testzwecken.
      Es handelt sich um 3 Bilder.

      Als alles funktionierte und ich meine 140 Artikel angeboten habe (mit meine eigene Bilder) habe ich meine Homepage veröffentlicht NUR LEIDER vergessen die 3 Bilder rauszunehmen.

      Jetzt habe ich von einem Rechtsanwalt eine Abmahnung bekommen und soll 590 Euro bezahlen.

      Ich habe keine Rechtsschutzversicherung.

      Wie soll ich jetzt am besten vorgehen, soll ich die Summe bezahlen oder eine Gegenwehr leisten, nur wie?

      Ich Danke im vorraus,

      Mfg. David
      Ich bin wieder da :-)
    • RE: Bild geklaut

      Ich habe keine Rechtsschutzversicherung.

      Wie soll ich jetzt am besten vorgehen, soll ich die Summe bezahlen oder eine Gegenwehr leisten, nur wie?


      also, da Du leider die Fotos tatsächlich "kopiert" hast und die Abmahnung wohl rechtlich kaum angreifbar ist, meine ich, Du solltest entweder den Betrag zahlen und daraus lernen, oder Du nimmst dir einen GUTEN Anwalt (Fachanwalt für gewerbliches Recht) und lässt die Sache prüfen, ggf. eine Gegenabmahnung erstellen, falls der gute Gegner einen Account hat und evt. ebenfalls etwas falsch gemacht hat. Dann käme es zu einem Vergleich und Du würdest evt. günstiger davon kommen.... :rolleyes:

      siehe PN 8)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • da sieht man schon das da ein Fachmann hinter steckt


      Wobei es darauf nicht ankommt. Die Urheberrechtsverletzung mit entsprechender Kostennote wäre auch bei laienhaften Fotos fällig gewesen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • So etwas ist ärgerlich, ist aber so, kannst froh sein das es nur 590 Euro sind, andere können über 1000 € dafür bezahlen und können nichts dagegen tun, wenn ich ein Artikel verkaufe, dann nur mit mit meine eigenen Fotos, dann kann nix schief gehen.
    • Da hätte ich gleich drei Anmerkungen in der Widerrufsbelehrung, die wohl ein Eigentor sein könnten.

      Ausgeschlossen hiervon ist reduzierte Ware oder Ware, die für den Käufer individuell gestaltet wurde. Auch im Falle einer bloßen Widerrufserklärung müssen Sie die gesamte Ware unbenutzt und unbeschädigt in der Originalverpackung, die ebenfalls keine Schäden aufweist, an uns zurücksenden. Hierbei sind wir zur Rückerstattung des vom Käufer gezahlten Kaufpreises verpflichtet. Die Kosten der Warenrücksendung trägt der Käufer.


      Solche Abmahner habe ich am liebsten. Davon würde ich dann mal gleich einen Screenshot machen. Du kannst den guten ja auch hieher einladen und ihm einen Deal vorschlagen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das Widerrufsrecht kann für reduzierte Ware nicht ausgeschlossen werden. Netter Versuch, aber nicht rechtskonform und geradezu eine Einladung für Abmahner, genauso wie die anderen beiden Patzer.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • das verstehe ich aber nicht so ganz...warum gehst Du nicht dagegen an, wie wir bereits geschrieben haben, denn wenn er selber solche Fehler macht ist ein Vergleich mit einem vernünftigen Anwalt wohl die wesentlich kostengünstigere Lösung....oder gibst Du dich nun doch geschlagen ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • @Sarah

      Mich würde interessieren, wie du dir das mit dem vergleich vorstellst. Hier ist doch bereits ein Anwalt beauftragt worden. Der wird mit Sicherheit nicht auf ein teil seines Honorars verzichten, weil sein Mandant sonst eine Gegenabmahnung erhält.

      Oder gehst du davon aus, daß man dem Abmahner vorschlagen soll, einen Teil des Anwalts-Honorars selber zu tragen, wenn er selbst nicht eine Abmahnung bekommen möchte?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • also folgendes....der Abmahner wird ebenfalls abgemahnt (Wenn Feher vorhanden sind). Die Rechtsanwälte einigen sich zu Gunsten Ihrer Mandanten, jeweils die Forderung zurück zu nehmen und die Kosten gegeneinander aufzuheben...

      Folge: Beide Mandanten zahlen nur die Kosten ihrer eigenen Anwälte und die anderen Kosten fallen weg...das ist immernoch günstiger als die Abmahnkosten voll zu tragen und ggf. eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.... 8)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger