Käufer bezeichnet mich als Betrüger

    • Käufer bezeichnet mich als Betrüger

      Hallo.
      Ich hatte im Dez.2008 mit eBay Auktion Nr. 250330479628 als Privatverkäufer einen alten und gebrauchten Kompass verkauft, diesen hatte ich ca. 1 Jahr vorher in einem alteingesessenem Antikgeschäft genau wie beschrieben gekauft. Ich habe keinerlei Änderungen etc. am Gerät vorgenommen und mich vor Auktionseinstellung und Versand davon überzeugt das er noch funktioniert.
      Käufer teilte einige Tage nach Erhalt zunächst mit das der Kompass nach Süden und nicht nach Norden zeigt und legte ein Foto mit einem 2 Kompass vor was dies zu bestätigen scheint. Vermutet wurde von hiesigen Experten das eine Gegenanziehung oder bewusste Ablenkung vorliegt. Käufer behauptet nun das der Kompass eigentlich überhaupt nicht funktioniert und es sich um eine Atrappe handelt. Seine Emails werde nun fordernd, mit Drohungen vollgepackt und mit deutlichen Betrugsvorwürfen. M.E. versucht der Käufer nun, weil ich als Privatverkäufer jegliche Gewährleistungen oder Garantien deutlich ausgeschlossen hatte, diese doch noch zur Anwendung kommen zu lassen indem er mir einen Vorsatz vorwirft. Ich habe in Antworten auf unzählige Drohemails diesen Vorwurf zurückgewiesen und den Käufer ultimativ aufgefordert die Betrugsvorwürfe (auch in öffentlichen Foren) sofort einzustellen.

      Bitte um Anregungen was ich sonst noch tun kann um dies zu regeln, lesenswert sind auch seine Bewertungen für Andere. Es scheint der Käufer ist diesbezüglich ein Profi welcher sich jeweils flexibel Antworten und Widersprüchen seiner Opfer anpasst.
    • RE: Käufer bezeichnet mich als Betrüger



      In der Tat sind die abgegebenen Bewertungen des Käufers auffällig: feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…tab=FeedbackLeftForOthers

      Die Frage ist hier, was willst du erreichen?

      Bist du dir sicher, ordentliche Ware verschickt zu haben, würde ich die Kommunikation mit dieser Person sofort einstellen. Wenn er dich darin als Betrüger bezeichnet, würde ich müde gähnen. Die Beweislast für einen Mangel liegen eh beim Käufer. Solange da nur Drohungen kommen, steht wohl nicht viel dahinter.

      Interessant wird es allerdings, wenn er dich öffentlich als Betrüger anspricht. In den entsprechenden Foren würde ich vom Admin eine Editierung/Löschung der Passagen verlangen. Das Recht hast du. Du könntest den Käufer sicherlich auch auf Unterlassung verklagen. Ist halt die Frage, wie gravierend das alles ist und ob das tatsächlich auf deinen Account abfärbt. Oder werden sogar Realdaten genannt?

      Kannst du uns bitte Links zu den entsprechenden Foren geben?

      Du kannst natürlich auch den Käufer hierher einladen. Ich würde dich aber zunächst darum bitten, mit mir per PN abzusprechen, wie wir vorgehen, falls auch hier lauthals Betrüger geschrien wird. ich habe eigentlich keine Lust den halben Thraed zu editieren.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich bin mir sicher die Ware -so wie sie beschrieben war- versandt zu haben. Ich denke mal es handelt sich hier nur um 'buyers remorse', d.h. eine Unzufriedenheit des Käufers ggf. durch eine zu hohe Erwartungshaltung. Ich bedauere sehr das dem Käufer die Ware nicht gefällt, lasse mich aber durch Drohungen etc. nicht unter Druck setzen. Käufer hat mich zunächst als naiv und uneinsichtig bezeichnet. Anfangs drohte er mit der Oberstaatsanwaltschaft Köln, seinem Wohnitz. Dann Polizeipräsident Berlin und dortige Staatsanwaltschaft. Nun, weil ich mitgeteilt hatte das ich nicht mehr in Berlin sondern berufsbedingt in Brüssel/Belgien wohne, sei dies auch kein Problem und es würde mir nicht helfen mich in 'Belgien zu verstecken'. Neben seinen Betrugsvorwürfen kommt also noch der Vorwurf eine Scheinadresse zu haben hinzu. Neuerdings teilt er auch gegenüber eBay (Probleme online klären) mit, eine Zeugin beim Auspacken dabei gehabt zu haben. Wie gesagt, er passt sich der jeweiligen Situation flexibel an und hat für jede Variante eine Lösung um seine Forderung durchzusetzen.
      Ich habe absolut nicht das geringste Interesse die Sache hier weiter mit dem Käufer zu diskutieren, fast 2 Monate seiner Emails auf meinem Privataccount reichen mir.
      Hmm, was will ich erreichen... Im Kern geht es mir wohl um die Frage was ich noch weiter zu erwarten habe. Ich bin nicht an einem Rechtsstreit, weder von Ihm noch von mir bzgl. der Falschaussgen über meine Person, interessiert möchte aber wissen wie ich mich schützen kann.
    • möchte aber wissen wie ich mich schützen kann.


      Wogegen konkret? Hier sind ja offenbar mehrere Problembereiche vorhanden. Ich würde mir daher gerne ein eigenes Bild vom Käufer machen. Dafür brauche ich aber die Links zu den angesprochenen Foren.
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    • Zur Zeit liegen die Betrugsvorwürfe nachweislich im Online Tool von eBay vor, nach Auskunft des Käufers ist auch das Polizeipräsidium in Berlin informiert und gerade dabei eine Adressfeststellung (weil ich ja eine Scheinadresse habe) vorzunehmen.
    • Wenn du hier Hilfe erwartest, dann wäre es hilfreich, wenn du meine Fragen nicht einfach ignorierst.

      1. Du hast behauptet, der Käufer würde dich in Foren öffentlich als Betrüger bezeichnen. Wo sind denn diese Foren? Ich frage nun zum dritten Mal danach.

      2. Ich fragte dich, wogegen du dich konkret schützen möchtest. Auch darauf keine Antwort.

      nach Auskunft des Käufers ist auch das Polizeipräsidium in Berlin informiert und gerade dabei eine Adressfeststellung (weil ich ja eine Scheinadresse habe) vorzunehmen.


      Eine Anzeige kann jeder stellen. Online dauert das nur ein paar Minuten. Darüber würde ich mir keine Gedanken machen.
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    • Hallo biguhu.

      Hier einige Erläuterungen, es scheint ich habe mich wohl teilweise missverständlich ausgedrückt.

      zu 1. Mit den Foren meinte ich das eBay online Tool und die vermeintlich informierte Polizeidienststelle.

      zu 2. Ich habe noch nie vor Gericht gestanden und sehe dazu auch keine Notwendigkeit. Insbesondere auch schon deshalb weil es sich um ca. 80 € Warenwert handelt, auch wenn dies Nichts zum eigentlichen Vorwurf des Betrugs beiträgt und nicht ausschlaggebend sein kann. Was mich richtig stört ist das ich wohl der Willkür des Käufers mit seinen Drohungen und Falschaussagen ausgeliefert bin und es von Ihm abhängt wie weit die Geschichte geht.
    • zu 1. Mit den Foren meinte ich das eBay online Tool und die vermeintlich informierte Polizeidienststelle.


      Du spracht aber von öffentlichen Foren. Damit hat sich das Problem aber bereits gelöst. Das Problemklärungstool ist nicht öffentlich und da darf er dich dann wohl auch als Betrüger ansprechen. Und er hat auch das Recht eine Betrugsanzeige zu stellen. Auch das ist nicht öffentlich.

      zu 2. Ich habe noch nie vor Gericht gestanden und sehe dazu auch keine Notwendigkeit. Insbesondere auch schon deshalb weil es sich um ca. 80 € Warenwert handelt, auch wenn dies Nichts zum eigentlichen Vorwurf des Betrugs beiträgt und nicht ausschlaggebend sein kann. Was mich richtig stört ist das ich wohl der Willkür des Käufers mit seinen Drohungen und Falschaussagen ausgeliefert bin und es von Ihm abhängt wie weit die Geschichte geht.


      Da du dir nach deinen Angaben nichts vorzuwerfen hast, wird die strafrechtliche Angelegenheit bald eingestellt werden. Und zivilrechtlich scheint er ja noch weniger in der Hand zu haben. Schließlich ist der Kauf bereits zwei Monate her und trotz seiner Drohungen hat er in diese Richtung nicht unternommen.

      Du nimmst dir das zu sehr zu Herzen. Das Problemformular bei ebay wird bald sowieso geschlossen werden, da die Fristen um sind. Mails kannst du in dem Spamordner verschieben oder gleich blocken. Für den Fall, daß tatsächlich ein Anhörungsbogen von der Polizei kommt, beantwortest du ihn sachlich und damit dürfte die Sache für dich erledigt sein. Das Verfahren wird eingestellt.
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    • Biguhu,

      Vielen Dank für Deine Antwort.

      Sicher nehme ich die Sache ernst und zu Herzen, ich denke mal das ist auch etwas verständlich wenn man noch nie Derartiges erlebt hat. Es hat den Anschein das ein privater Nebenbei-Online-Handel um Überflüssiges aus der Wohnung zu bekommen heutzutage wohl nicht mehr empfehlenswert ist, war das aber nicht eigentlich der Ur-Gedanke welcher zur Gründung von eBay geführt hat? Ich für meinen Teil hätte mir jedenfalls nicht ausgemalt jemals Gefahr zu laufen eine Anzeige wegen Betrug ggf. abwehren zu müssen! Zukünftig, weil man ja nie absehen kann wer auf der anderen Seite steht, werde ich mich diesen Gefahren wohl nicht weiter aussetzen und nicht mehr benötigte Sachen einfach in den Müll werfen oder bis in alle Ewigkeit im Keller mitschleppen.

      Vielen Dank für die Hilfe, ich werde mal -falls Interesse besteht- weiter berichten falls es Neuerungen gibt. :(
    • Unser Fall wurde nun vom Käufer im eBay-Tool (mit erneuten falschen Schlussfeststellungen) geschlossen, ich hatte ja geantwortet und der Fall wurde dem eBay Sicherheitsteam gemeldet. Ich habe dort angerufen und nach dem Sachstand gefragt. Ebay wird keine Maßnahmen gegen mein Konto unternehmen, nach Auskunft des Mitarbeiters dort scheinen derartige Fälle eher oft zu passieren.....
    • ich werde mal -falls Interesse besteht- weiter berichten falls es Neuerungen gibt.


      Ja gerne. Spätestens heute Abend oder morgen werden sich sicher auch noch andere User hier zu Wort melden.

      nach Auskunft des Mitarbeiters dort scheinen derartige Fälle eher oft zu passieren.....


      Du brauchst nur einen Blick hier ins Forum zu werfen. Wir haben fast täglich mit derartigen Problemen zu tun. Da ist dein Fall reine Routine.

      Gibt es bei einem Streitwert von knapp unter 80 € überhaupt für den Käufer eine Chance auf einen Zivilprozess


      Natürlich, du kannst auch einen Cent einklagen. Im Zivilprozess gibt es keine Grenzen.

      die Adress- und Betrugsvorwürfe sind ja gesondert zu behandeln/sehen, oder?


      So ist es, wobei ich das Problem mit deiner Adresse nicht nachvollziehen kann.

      Bedenke: in beiden Fällen liegt die Beweispflicht nicht bei dir. Du mußt dir also keine Sorgen machen, daß du da irgendetwas nachweisen mußt.
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    • Die negative Bewertung hast Du ja nun schon bekommen :(

      Vielleicht versuchst Du es mal mit einem Rücknahmeantrag...evt. hast Du aufgrund der vorangegangenen Bewertungen seinerseits Glück damit 8)

      Mich würde mal interessieren, was so ein Kompass eigentlich wert ist...das Foto von ihm könnte ja auf mehrere Weisen gefälscht sein...zB hat er einen wirklich kaputten Kompass daneben gelegt oder wie Du bereits beschrieben hast, wird er absichtlich fehlgeleitet.....so ein Foto beweist erstmal gar nix !

      Natürlich kann man auch bei 80 Euro einen Prozess anstreben oder zumindest erstmal vom Anwalt anmahnen lassen.....die Frage ist, ob er das nun trotz Drohung auch tut....

      Ich würde hier auch mal nicht reagieren, da dies alles nach leeren Drohungen riecht um ggf. einen Preisnachlass zu erpressen....Du musst erst reagieren, wenn ein Schreiben vom Rechtsanwalt kommen sollte. Bei dem Anhörungsbogen, sollte er denn kommen, füllst Du ihn wie Uhu sagt aus und gut is.....verweise hierbei evt. auf die bereits abgegebenen Bewertungen bei anderen Verkäufern und die Masche dabei.

      Evt. setzt Du dich im Voraus mit den anderen Verkäufern in Verbindung und fragst da mal nach, was da weiter passiert ist und wie der Käufer bei denen vorgegangen ist. Dann bist Du vorbereitet und kannst dich ggf. entspannen, wenn er da auch nur Drohungen ausgesprochen hat und nicht weiter agierte..... 8)

      Ich grüße dich....Sarah
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hallo Sarah.

      Eine Ruecknahme kommt nicht in Frage und der Kompass ist wohl in etwa wert was er gezahlt hat. Ich habe damals meiner Erinnerung nach auch so viel bezahlt....
      Ich werde mal versuchen seine anderen Opfer zu kontaktieren, das ist eine gute Anregung, vielen Dank dafuer....
    • Du kannst die anderen gerne hierher ins Forum einladen, dann könnt ihr eich zentral austauschen und wichtige Informationen erhalten dann alle. Sicher einfacher als jeden einzeln anzuschreiben.
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    • Hallo.
      Ich wollte nur noch einmal kurz mitteilen das bisher keine weiteren Aktionen seites des Käufers erfolgt sind.
      Gibt es vielleicht Erfahrungswete wie lange denn ein solcher Fall dauern kann, f.d.Fall das der Käufer tatsächlich -wie gedroht- die Polizei (Betrugsanzeige) und die Staatsanwaltschaft beteiligt hat?
      Ebay hat seine Meldung betr. eines 'Nicht wie beschriebenen Artikels' mit einem Formschreiben beantwortet, in einem Anruf meinerseits wurde mir mitgeteilt das nach Ansicht des dortigen Bearbeiters keine Hinweise auf ein Fehlverhalten vorliegen und nichts unternommen wird. Mein Verkaufs-Cockpit steht weiterhin auf "gut". Auch meine Rechtsschutzversicherung, welche einleitend zunächst eine anwaltliche Telefonberatung vornimmt, stimmt meinem Standpunkt voll zu und sieht keinerlei Erfolgschance bei diesem (vom Verkäufer zurechtkonstruierten) Fall.
      Ich hoffe mal das die Sache sich erledigt hat und dies nicht nur die "Ruhe vor dem Sturm" ist.