Ebay manipuliert Mailinhalte - ist das rechtens?

    • Ebay manipuliert Mailinhalte - ist das rechtens?

      Hallo , ja ich weis ist hier irgendwo schon mal diskutiert worden.
      Aber ich bin gerade fürchterlich genervt.

      Zum Sachverhalt:
      Da hat mich ein "potentieller" Kunde über den Punkt "Frage an den Verkäufer" kontaktiert und nach Einzelheiten gefragt.
      Die Mailadresse von meinem Gegenüber war so eine cryptische ebay Adresse, das kennen wir ja inzwischen.
      Darauf habe ich ihm geantwortet und sicher auch meine "Pflichtangaben" in die Mail mit reingeschrieben.

      Heute kam dann eine Antwort die da lautete:

      Hallo,
      leider war die Antwort nicht leserlich -
      könnten Sie eine Mail dirket an meine Mailadresse <email address removed
      per policy> schicken.
      Vielen Dank


      wie man sieht ist seine Mailadresse gelöscht worden, warscheinlich ist meine Antwort auf diese Art völlig unleserlich geworden.

      Gilt für Emailverkehr eigentlich das Postgeheimnis? Oder darf man Emails nach belieben verändern? Versendet wird die nachricht doch über ebay.de, sollte die Staatsanwaltschaft dort mal zur Tätigkeit veranlasst werden?

      Ich denke alle Käufer und Verkäufer sollten auf diesen Sachverhalt der Mailmanipulation aufmerksam gemacht werden.

      Abgesehen von der Zulässigkeit solcher Veränderungen überlege ich gerade auf solche Fragen nur noch mit einer automatischen Antwort zu reagieren und den Kunden auf die Manipulation und auf (mail) Adressen im Impressum hinzuweisen.

      Wie ist Eure Erfahrung so?

      PS Der Kunde hat gerade angerufen und bestellt :D und ich liefere selbstverständlich auf Rechnung!!
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Ich kann deinen Ärger nachvollziehen. Ich beobachte diese Zunehmende Zensur mit dem heuchlerischen Argument der Sicherheit auch schon seit langem mit Sorgen. Aber was hat man für Alternativen?

      sollte die Staatsanwaltschaft dort mal zur Tätigkeit veranlasst werden?


      Das wohl kaum. Eine Straftat liegt hier nicht vor. Bleibt für dich der zivilrechtliche Weg, ohne daß ich abschätzen könnte, welche Erfolgsaussichten dies hätte. Aber eines ist dann gewiß: Ebay wird dir fristgerecht kündigen und so wäre es auch bei einem gerichtlichen Sieg ein Pyrrhussieg.

      Abgesehen von der Zulässigkeit solcher Veränderungen überlege ich gerade auf solche Fragen nur noch mit einer automatischen Antwort zu reagieren und den Kunden auf die Manipulation und auf (mail) Adressen im Impressum hinzuweisen.


      Eine sehr gute Idee!

      Ich denke alle Käufer und Verkäufer sollten auf diesen Sachverhalt der Mailmanipulation aufmerksam gemacht werden.


      Siehe hier: wortfilter.de/News/news3021.html
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ärgerlich ist es schon, wenn am Ende die bewertung in den DSR wegen diesen Kommunikationsbremsen
      von Seiten des Betreibers beim Kunden als schlecht eingestufft werden. :O
      Eine Straftat liegt hier nicht vor.

      Kann ich mir nicht vorstellen, das Manipulation des Mailverkehrs nicht strafbar sein soll ??
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    • Ich noch einmal.
      Original von biguhu:
      Eine Straftat liegt hier nicht vor.

      Habe nun bischen gesucht und denke es passt hier hin:
      STGB § 202a Ausspähen von Daten
      (1) (hier nicht relevant) ......
      (2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

      STGB § 303a Datenveränderung
      (1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2 s.oben) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      (2) Der Versuch ist strafbar.
      (3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.


      Dazu kommt:
      § 303c Strafantrag
      In den Fällen der §§ 303, 303a Abs. 1 und 2 sowie § 303b Abs. 1 bis 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

      Doch anzeigen?
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    • In der Tat. Ich wollte dich schon fragen, welcher Straftatbestand da in Frage kommt, bist mir aber zuvorgekommen. Kenne mich offenbar im StGB nicht gut genug aus.

      Eine Anzeige kostet nichts. Wäre interessant zu sehen, wie eine solche Ermittlung verläuft. Entscheiden dürfte folgendes sein:

      (1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2 s.oben) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


      Wie ist hier das "rechtswidrig" definiert und ist es rechtswidrig geschehen? Oder ist es nicht durch die AGB und Regeln von ebay abgedeckt?
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Da Eway das Hausrecht hat, wird es vielleicht angewandt , wie in einem anderern Fall, wojemand erfolgreich gegen die geklagt und gewonnen hatte! 8o Wenn ich nur erinnern würde, worum es da noch ging?

      FRAGEN:
      Könnte man denn nachweisen, ob und wer da gelöscht hat?

      Kommt es denn darauf an, ob es einzlene sind oder EwayPolitik ist?

      Ist es denn ein regulärer Postweg im Sinne des Postgeheimnisses, wenn man sozusagen öffentliches EwayFlohnetzwerk nutzt?


      Datenschutz ist doch auch, wenn Ebay dich, senfeuter, vor der großen Datenflut der Kundenemails schützt ;) Bis jetzt hat es noch jeder im Sinne von "Tabu" geschaft, seine addi mitzuteilen, das Schwierigste daran ist nicht das "@" sondern der Providername! Das geht am Besten, wenn man den übersetzt

      biguhu BEI ]SpinennetzPUNKTde ? ! = biguhu@web.de

      biguhu BEI freinetzPUNKTde ? ! = biguhu@freenet.de

      biguhu BEI kuckelPostPUNKTcom ? ! = biguhu@googlemail.com
      Der Name "Google" leitet sich von dem Wort "Googol" ab, das sich der damals (in den 1930er Jahren) neunjährige Neffe des Mathematikers Edward Kasner für die unfassbar große Zahl 10hoch100 ausgedacht hat.
      das weiß aber wohl kaum jemand ;)


      aber am leichtesten haben es natürlich di e Geweblichen Senfeuter ;), die sind ja leider (eway) zum Glück (Käufer) dazu GWZWUNGEN ihre Kontaktdaten im Angebot groß und deutlich anzugeben!
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • dazu GWZWUNGEN ihre Kontaktdaten im Angebot groß und deutlich anzugeben!


      ... und obwohl die meisten gewerblichen noch einen Online-Shop ausserhalb von Ebay betreiben, die Adresse meist auch in der Email-Adresse 'versteckt' ist, kommen die wenigsten Kunden auf die Idee, die Artikel im Shop außerhalb von Ebay günstiger zu erwerben.

      Lieber feilschen Sie und beklagen zu hohes Porto :rolleyes:


      Aber das ist wohl ein anderes Thema .... ;)
    • stimmt aheide, das ist ein anderes Thema, aber mache dazu gerne mal einen Thread auf, da habe ich auch noch was zu zu sagen ;)

      zu Stubentiger:


      Könnte man denn nachweisen, ob und wer da gelöscht hat?


      Ob gelöscht wurde geht nur, wenn man die Funktion "Kopie an meine E-Mail Adresse" aktiviert, wer.... :rolleyes: dat wird schwer....



      Ist es denn ein regulärer Postweg im Sinne des Postgeheimnisses, wenn man sozusagen öffentliches EwayFlohnetzwerk nutzt?


      eben da liegt das Problem...eBay hat klare Bestimmungen in den AGB bezüglich des Mail Verkehrs über eBay und "verbietet" sogar diesen ausserhalb....also Hausrecht :(

      Bleibt also meines Erachtens nach nur der Weg über die Auktion und dort zu schreiben, dass eine Frage oder sonstiges über .....@...... beantwortet wird.

      Dies geht ja gewerblich wie privat...denn eine Addy kann man schon in den Auktionstext einbinden, nur nicht in die Mails über eBay...

      Zudem kann man zumindest Käufer dazu auffordern, den Haken bei "eigene Addy anzeigen" zu setzen, damit sie darauf aufmerksam werden. Denn das geht ja noch........(oder nicht ? 8o)

      Evt. ist der Button Skype oder sowas noch zu verwenden.....und dann eine Zeit angeben...z.B. Sie können mich Werktags von 19 - 20 Uhr über Skype erreichen, bitte verwenden Sie hierzu den Button im oberen rechten Feld :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ein Straftatbestand seitens Ebay in Form von Datenveränderung würde ich nicht als unmittelbar gegeben sehen.
      Wie das ganze natürlich mittelbar aussehen könnte dadurch, dass Ebay die freie Kommunikation zwischen den Parteien verhindert kann ich nicht beurteilen.
      Ungeachtet dessen finde ich dies ein wirklich unmoralisches Verhalten seitens Ebay. [Blockierte Grafik: http://photosnag.com/img/1244/y08m1110mhmd/2.gif]
    • Denn das geht ja noch........(oder nicht ? geschockt )


      Nee geht nicht mehr :O
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
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