Hallo , ja ich weis ist hier irgendwo schon mal diskutiert worden.
Aber ich bin gerade fürchterlich genervt.
Zum Sachverhalt:
Da hat mich ein "potentieller" Kunde über den Punkt "Frage an den Verkäufer" kontaktiert und nach Einzelheiten gefragt.
Die Mailadresse von meinem Gegenüber war so eine cryptische ebay Adresse, das kennen wir ja inzwischen.
Darauf habe ich ihm geantwortet und sicher auch meine "Pflichtangaben" in die Mail mit reingeschrieben.
Heute kam dann eine Antwort die da lautete:
wie man sieht ist seine Mailadresse gelöscht worden, warscheinlich ist meine Antwort auf diese Art völlig unleserlich geworden.
Gilt für Emailverkehr eigentlich das Postgeheimnis? Oder darf man Emails nach belieben verändern? Versendet wird die nachricht doch über ebay.de, sollte die Staatsanwaltschaft dort mal zur Tätigkeit veranlasst werden?
Ich denke alle Käufer und Verkäufer sollten auf diesen Sachverhalt der Mailmanipulation aufmerksam gemacht werden.
Abgesehen von der Zulässigkeit solcher Veränderungen überlege ich gerade auf solche Fragen nur noch mit einer automatischen Antwort zu reagieren und den Kunden auf die Manipulation und auf (mail) Adressen im Impressum hinzuweisen.
Wie ist Eure Erfahrung so?
PS Der Kunde hat gerade angerufen und bestellt
und ich liefere selbstverständlich auf Rechnung!!
Aber ich bin gerade fürchterlich genervt.
Zum Sachverhalt:
Da hat mich ein "potentieller" Kunde über den Punkt "Frage an den Verkäufer" kontaktiert und nach Einzelheiten gefragt.
Die Mailadresse von meinem Gegenüber war so eine cryptische ebay Adresse, das kennen wir ja inzwischen.
Darauf habe ich ihm geantwortet und sicher auch meine "Pflichtangaben" in die Mail mit reingeschrieben.
Heute kam dann eine Antwort die da lautete:
Hallo,
leider war die Antwort nicht leserlich -
könnten Sie eine Mail dirket an meine Mailadresse <email address removed
per policy> schicken.
Vielen Dank
wie man sieht ist seine Mailadresse gelöscht worden, warscheinlich ist meine Antwort auf diese Art völlig unleserlich geworden.
Gilt für Emailverkehr eigentlich das Postgeheimnis? Oder darf man Emails nach belieben verändern? Versendet wird die nachricht doch über ebay.de, sollte die Staatsanwaltschaft dort mal zur Tätigkeit veranlasst werden?
Ich denke alle Käufer und Verkäufer sollten auf diesen Sachverhalt der Mailmanipulation aufmerksam gemacht werden.
Abgesehen von der Zulässigkeit solcher Veränderungen überlege ich gerade auf solche Fragen nur noch mit einer automatischen Antwort zu reagieren und den Kunden auf die Manipulation und auf (mail) Adressen im Impressum hinzuweisen.
Wie ist Eure Erfahrung so?
PS Der Kunde hat gerade angerufen und bestellt

"Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
(Bundesamt für Informationssicherheit)
Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
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