Ebay-Mitbewerber klaut Foto zwecks gewinnbringendem Verkauf

    • Ebay-Mitbewerber klaut Foto zwecks gewinnbringendem Verkauf

      Hallo,

      ich verkaufe auf ebay ein paar Artikel und habe ein hochwertiges Produktfoto erstellen.

      Ein privater Mitbewerber hat ohne meiner Einverständnis mein Produktfoto geklaut um selbst sein Prudukt gewinnbringen verkaufen zu können.

      Darauf hin habe ich über das ebay System den Verkäufer sein Urherberrechsverstoss gemeldet. Dieser hätte jedoch fast 7 Tage Zeit gehabt um seine ebay Auktion einzustellen.

      Der Verkäufer zeigte keine Reaktion, somit wurde das Prudukt an den höchstbietenden verkauft.

      Als geschädigter möchte ich meinen Mitberwerber auf Schadensersatz abmahnen, jedoch weiß ich nicht wie ich an die Adresse komme? Das ebay System mit den tausenden Links ist wenig hilfreich.

      Kann mir wer einen Tipps geben, wie ich vorzugehen haben?

      Vielen Dank
      Thorsten

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von thorsten007 ()

    • Ein privater Mitbewerber hat ohne meiner Einverständnis mein Produktfoto geklaut um selbst sein Prudukt gewinnbringen verkaufen zu können.


      So wie du es hier formulierst, müßte es sich um einen gewerblichen Verkäufer handeln. Da wird das Impressum im Angebot automatisch angezeigt.

      Solltest du eine Privatperson meinen und ebay rückt die Kontaktdaten nicht heraus, dann wirst du einen Anwalt beauftragen müssen. Allerdings habe ich die Einstellung, daß man einer Privatperson bei einem einmaligen Vergehen nicht gleich mit der Kostenfalle kommen muß. Vielleicht kann man doch so zu einer Einigung kommen.

      Lade doch mal den Verkäufer hier ein und versucht das gütlich zu klären.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • wenn anwaltlich hilfe gefragt ist stehe ich natürlich gerne zur verfügung


      ich sehe das etwas anders als big uhu...

      selbst wenn es sich um ne privatperson handelt....

      der beitragsersteller hat den anderen verkäufer unmissverständlich dazu aufgefordert, das foto aus der auktion zu entfernen..

      ich sag immer: wer nicht hören will, muss fühlen...
      Infoschreiben:Verzug,Mahnung&Ärger im Auktionsportal
      zum kostenlosen Download auf meiner Homepage
    • ich sehe das etwas anders als big uhu...


      Berufsbedingt... ;)
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    • @biguhu: kann man so sagen ....

      aber mal im ernst: ich bin ein anwalt der auch meisten sne friedliche lösung sucht....aber wenn denn jemand auf ne aufforderung überhaupt nicht reagiert glaueb ich, das man dann auch keinerlei rücksicht nehmen sollte....
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    • Da muss ich leider unserem Anwalt Recht geben. Das wäre ja genauso, als würde ich im Supermarkt ne Tafel Schokoladen einstecken, mich würde einer drauf aufmerksam machen und sagen ich solle sie zurück legen. Was ich selbstverständlich nicht mache und mich dann wundere, dass ich an der Kasse böse eins auf die Finger krieg??

      Sowas nennt man nicht dumm, sondern dreist! :O
    • Ich möchte auch niemanden verurteilen, der hier sein Recht durchsetzt.

      Ich selber bin in solchen Situationen aber gelassener. Ich hatte es mal selbst erlebt, daß jemand meine Artikelbeschreibung + Bilder + Mich-Seite fast wörtlich kopiert hat. Ich gab den Hinweis, ob er nicht wenigstes hätte fragen können. Leider war ihm die Problematik nicht bewußt. Ich habe es dabei belassen und ihn wenigstens gebeten, einige Passagen der Mich-Seite abzuändern.

      Hätte ich hier mein volles Recht durchsetzen sollen? Ich sah mich nicht direkt geschädigt und verzichtete. Muß jeder mit sich selber ausmachen.

      Jetzt würde mich aber vom TE wirklich interessieren, ob besagte Person gewerblich oder privat handelt.
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    • @UHU:

      Ein privater Mitbewerber


      ich denke, das sollte zum Ausdruck bringen, dass es sich hier um einen Privatverkäufer handelt :D

      Eine Möglichkeit, die Addy rauszufinden wäre, ihm ein Teile günstig abzukaufen (am besten für einen Euro) und dann die Addy einfach auf dem Versendungsetikett (Absender) zu nehmen. Eine weitere Möglichkeit wäre, aufgrund deiner Meldung bei eBay von eBay die Addy anzufordern...ob die darauf eingehen ist eine andere Frage.....Eine ebenfalls denkbare Möglichkeit wäre, einfach mal nach Selbstabholung und der Addy hierfür zufragen, um sicher zu sein, dass Du es auch abholen könntest...dies natürlich über einen anderen Account, denn deinen kennt er ja 8)

      Oder eben professionell über einen Anwalt. Für alle Möglichkeiten solltest Du die Auktion allerdings gesichert haben und beweisen können, dass das Bild tatsächlich von dir ist :]
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Danke für die vielen Antworten, es handelt ich um einen privaten Mitbewerber. Diesem habe ich über das eBay System auf die vermeintliche Urheberrechtsverletzung hingewiesen. Eine eBay automatisierte Email ging an den Mitbewerber sowie in Kopie an mich.

      Da sich mein Mitbewerber auch nach nicht gerührt hat, habe ich diesen bezugnehmend auf seinen Artikel gefragt woher er das Produkfoto habe? Auch hierauf kam keine Antwort!

      Ein paar Tage später lief die Auktion an den Höchstbietenden aus...

      Anschließend habe ich eBay aufgeforder Aufgrund der vorliegenden Rechtsverletzung mir die Kontaktdaten zu übermitteln! Jedoch weigert sich eBay mir die Daten zu übermitteln, denn es heißt man darf mir aus datenschutzrechtlichen Gründen die Kontaktdaten deren Mitglieder nur ihren Handelspartnern zuschicken... und eBay achte streng auf die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen... und verweist auf die eBay Datenschutzgrundsätze... weiter heißt es man leite nur personenbezogene Daten auf Anfrage auch an Strafverfolgungs-,
      Aufsichts- oder Steuerbehörden weiter, soweit sie dazu verpflichtet werden...weiter heißt es das Daten auf Anfrage an Rechteinhaber im Rahmen des VeRI-Programms übermittelt werden...

      Jetzt Frage ich mich im Ernst wieso schicke ich eine Urheberrechtsverletzung Email über das eBay System wenn eBay sich nicht einmal in der Pflicht sieht beide Auktion zu vergleichen sprich überprüft und folgend handelt...

      Ich habe mich nun bei den Veri Programm registriert und bin gespannt, wie es weiter geht...
    • Ich haben noch etwas dazu sagen, wieso soll ich mir eingestehen dass möglicherweise der Mitbewerber die Problematik nicht kenne?

      Jeder der im Internet unterwegs ist, kennt auch das Urheberrechtsproblem seit dem es Tauschbörsen, CD-Brenner gibt. Das geht täglich durch die Medien...

      Jeder eBay Verkäufer/Käufer hat sich an den Regelns sprich AGB von eBay zu halten... Hinweise sind zu befolgen, im Zweifelfall hätte sich mein eBay Mitbewerber nach meinem Hinweis ("Verstoss gegen das Urheberrecht") an ebay wenden können. Denn es war ausreichend Zeit um zu reagieren um anschließend die Auktion einzustellen.

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    • Jeder eBay Verkäufer/Käufer hat sich an den Regelns sprich AGB von eBay zu halten... Hinweise sind zu befolgen, im Zweifelfall hätte sich mein eBay Mitbewerber nach meinem Hinweis ("Verstoss gegen das Urheberrecht") an eBay wenden können. Denn es war ausreichend Zeit um zu reagieren um anschließend die Auktion einzustellen.


      Nach diesen Regeln wirdst du wohl den Gerichtsweg beschreiten müssen, um die Daten von eway zu erhalten. Denn die müssen sich an den Datenschutz halten.

      Und da du nicht gesagt hast, in wieweit der Schaden aufgetreten ist, für den du Ersatz haben willst (bist du gewerblich unterwegs? sonst kann die Konkurrenz ja nicht grad ausschlaggebend sein) befürchte ich, dass das ganze wohl als geringfügig eingeschätzt werden wird.

      Wenn du dem Vk eine außergerichliche Chance zum Überdenken seiner Handlungsweise geben willst, könntest du ja einen Artikel bei ihm erwerben und so seine Adressse erfahren, (wie engelchen schon sagte)wenn er dich aufgrund deiner Mails nicht als Käufer gesperrt hat? :rolleyes:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • meine Frage erstmal...verkauft die genannte Person noch was ? Wenn ja, gibt es eine Chance, einen geringpreisigen Artikel zu ergattern ?


      wenn er dich aufgrund deiner Mails nicht als Käufer gesperrt hat?


      Dann kaufe über einen Freund oder Bekannten dort ein und Du hast die Addy...so einfach geht das..... :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Bilderdiebstahl

      Wollte nicht extra einen neuen Thread aufmachen ;)

      Hab gerade gemerkt, dass ein privater Verkäufer
      mein Artikelfoto geklaut hat, weil er den selben
      Kleinartikel anbietet. Ich habe "[Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/icons/iconReportItem_16x16.gif] Angebot melden"
      ausgeführt.

      Gebote hat bislang keiner.

      Könnte ich den jetzt verklagen? :D Hab mal gehört,
      Bilderklau kann teuer werden?

      Nur mal so interessehalber. Vielleicht beendet
      ebay ja sein Angebot. 8)
    • Bilderklau von mir?

      Da habe ich ein sehr gutes Mittel gefunden.

      Ich pflege Bilder per Image-Link in die Artikelbeschreibungen ein.....

      Die Vergangenheit hat bewiesen, das auch unsere Fotos gerne mal geklaut worden sind, bzw. die Links, dumm nur, wenn der Server mir darüber informationen gibt und ich dann mal eben die Serverdaten ändern kann. Nachteil an der Sache, hat man noch eigene Auktionen laufen, machen sich die fehlenden Bilder immer recht unbequem, aber so kann keiner ungefragt die Bilder klauen.

      Ach ja, und natürlich ein Wasserzeichen werden auf die Bilder gesetzt
    • RE: Bilderdiebstahl

      Verklagen wegen Bilder-klau!
      wenn Dir ein echter Schaden endstabden ist !
      der muß min. 2000,00 Streitwert haben damit ein Anwalt eine Ambahnung gegen den Bilderklauer schreiben kann .
      Abmahnung mit Unterlassungsschreiben .
      zu Deutsch im Beisspiel :
      Meier läßt von Fotograph X ein Bild machen und Verkauft diesen die Lizenz damit zu Werben für 2000,00 E damit ist dieser Rechtl. Eigentümer .
      findet er dieses Bild im Internet wird er aktiv werden !
      rechtsfälle im Gewerblichen Bereich gibt es zu Hauf z.B. das Bockwurstbild ! seht selber ( kopiert es in euer server )
      suchmaschinen-optimierung-seo.…log/2007/04/28/bockwurst/

      Mahnverfahren usw. ist das gefundene Fressen für jeden RA
    • alles hat eine berechtigung

      ist meine Meinung. Wenn ich nun in der Lage bin, mit einer entsprechenden Kamera und entsprechenden programmen so umzugehen, das aus einem schlichten Foto, ein verkaufsförderndes Argument wid, dann dürfte es mir nicht vergönnt sein, das ich die Bilder ausschliesslich für meine Zwecke nutzen möchte.

      Das andere Mitbewerber sicherlich ein Auge auf mich haben, und dann auch meinen Erfolg an den Bildern ausmachen, im Gegensatz zu manch schlechtem Webcam-Bild, dann ist der Gedanke schnell zur Tat gereift, trotz aller Massnahmen, das die Bilder "geklaut" und für eigene Zwecke genutzt werden.

      Sicher sollte bei allem eine gewisse Relation bestehen.

      Ein Bekannter hatte vor einigen Jahren einen Online-Shop, u.a. verkaufte er dort Markenkleidung, die er ganz offiziell importierte, bzw. über entsprechende Vertriebswege kaufte. Die notwendigen Bilder zur Präsentation durfte er sich, in diesem Fall explizit EINEM Hersteller, aus dem internen Bereich der Herstellers downloaden, um diese dann im Onlineshop nutzen zu können. Ganz offiziell mit schriftlicher Genehmigung.
      Nun kam das, was sich nahezu jeder Händler mindestens einmal durch den Kopf gehen lässt, er machte einen Shop bei ebay auf, der als zweiter Handelsweg dienen sollte.
      Die gleichen Artikel, identische Preise, um nicht allzusehr von seinem Shop abzuweichen.
      Nach ca. 3 Wochen kam die anwaltliche Abmahnung samt UK und Kostennote. Er reagierte mit EInspruch und liess es drauf ankommen, mit dem Ergebnis, das er seinen Laden dicht machen konnte, da ein ordentliches Gericht, dem Kläger Recht gab.

      "Die schriftliche Genehmigung, die er für die Nutzung der Bilder erhalten hat, bezog sich ausschliesslich auf den eigenen Online-Shop. Hätte der Hersteller einer Nutzung auf ebay zugestimmt, dann hätte dieses explizit in der Genehmigung gestanden, so wie es der Anwalt des Klägers in seiner Argumentation darlegt.

      .........
      Da ein Shop auf ebay, kein Onlineshop im Sinne des Begriffes ist, kann sich der Beklagte durch sein Unwissen nicht aus der Verantwortung ziehen.

      ........
      Somit ist die Abmahnung gerechtfertigt und der Beklagte hat dieser nun nachzukommen. Die entsprechenden Kosten müssen ebenfalls von ihm getragen werden."


      *******************************************************************************
      Aber mal wider weg zum eigentlichen Problem. Das oft und im grossen Stile "geklaut" wird, ist, meiner Meinung nach, ein normaler Effekt.
      Schaut man sich mal bei Ebay um, dann findet man immer wieder, und das auch noch oft, eine Menge Händler, die sich gegen die geltenden Gesetze stellen. Nicht jeder Käufer googelt sich durch Foren, in denen die aktuellen Gesetze ausführlich ausdiskutiert, noch bereitgestellt werden.
      Wenn nun also ein Käufer beim Verkäufer etwas ordert/ kauft, im Nachhinein feststellt, das der Artikel nicht dem entspricht, was es sein sollte, beginnt die Frage nach den Kosten für einen Widerruf. Oft verlangen Verkäufer, das der Käufer die Kosten trägt und diese auch nicht erstattet werden. Soll dr Kunde dies tun, vor allem wenn der Artikelpreis geing ist?
      Also versucht er diesen Artikel erneut zu verkaufen. Vorhanden ist ja schon alles, Beschreibung, Bilder. Den kleinen Satz "Dies war ein Fehlkauf" dazu und schon ist die Sache gegessen.
      Mit viel Glück geht die Rechnung dann auf Null, meist aber hat der Käufer ein Minus in der Kasse.

      Und dann kommt der Verkäufer, der ja zum einen gegen Gesetze verstößt mit Hilfe anderer Gesetze an die Macht und drückt über Anwälte eine Abmahnung seinem Kunden aufs Auge, die sich gewaschen haben.
      Wieso es dazu kam, fragt kein Anwalt, auch der Kunde wird nicht gefragt. Warum denn auch, schliesslich bedeutet eine Abmahnung ja Geld.

      Andere Sache..... kommt dem aber ziemlich Nahe. Wenn ein Hersteller gegen alles was seinem Label nahe kommt abmahnen lässt, dann ist es nicht verwunderlich, das sich mancher Anwalt auf das Spiel einlässt und selbst gemacht Fotos abmahnt. WARUM? Weil die den Bildern des Herstellers, die ihn viel Geld gekostet haben, verdammt ähnlich kommen.

      Okay, wenn einer meint, er kauft bi mir, und weil es nciht passt, versteigert er es wieder und nutzt dafür alles das, was er in meiner Beschreibung finden kann, dann viel Spaß, spätstens bei den Bildern, die wir selbst machen, ist dann Schluß. Aber warum denn immer zum Anwalt? Ich lösche die vom Server bzw. benenne sie um, und dann ist die Sache gegessen.
      Wenn man aber lieb fragen würde, ob man Bilder nutzen darf, warum icht. Hab ich was dagegen zu setzen? Ausser meine Zeit, die ich investiert habe?

      Von daher sollte die Sache in meinen Augen, auch von so manchem "Urheber" nicht zu eng gesehen werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vipair78 ()

    • RE: alles hat eine berechtigung

      Hi!
      das sehen manche ganz gezielt sehr eng und machen sich daraus ein richtigen Sport ( mit den Abmahnen und so ) .

      die bekommen auch dann Recht ,wenn kein richtiger Schaden endstanden ist ,die Welt ist so zum Kotzen schlecht seit dem es das
      gibt !

      Beispiel : Verkaufe XX Sachen bei ebay und XX Käufer haben Deine Bankdaten zur freien Weitergabe an allen und jeden !

      und das Weltweit !

      ich möchte hier bewußt keine Namen nennen ( große organisationen die jeder Kennt ! ..

      alles klar !
    • das würde ich so nicht sagen

      Das aber das Internet als Raum zum austoben und zum schaffen neuer Grenzen im Recht genutzt wird, das ist bewiesener Maßen zutreffend.

      Aber wie kann man dem ganzen denn Einahlt gebieten? Es gibt doch bis dato kaum Grundsatzurteile, sondern immer nur Fall-Urteile.

      Wenn da der Anfang gemacht wird, dann kann man sicherlich eines Tages wieder unbeschwert surfen.
    • Ich möchte hier auch noch meinen Snef dazugeben.
      Vorneweg: in diesem fall würde ich das Angebot von Anwalt annehmen.

      Alle jammern immer, das es unfair sei, wenn ohne vorherige Kommunikation oder "friedliche" Aufforderung sofort abgemahnt wird. Das ist so weit auch richtig und eine gesunde Einstellung.

      Aber wenn dann wie in diesem Fall bereits eine Aufforderung einfach ignoriert worden ist, dann sollte die Keule der Abmahnung mit voller Wucht ihre Wirkung entfalten.

      Es kann ja mal sein, das Jemand nicht so im Bilde ist (sei es Dummheit oder der (Irr)Glaube an die echte Freiheit im I-Net), der sollte dann nach einer Aufforderung
      des Rechteinhabers gleich reuig reagieren und den Fehler beseitigen.

      Mahne ihn ab, und lass Dir das Bild für die unerlaubte Nutzung bezahlen. Anwalt ist dein Freund.
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