Ausschließlich versicherter Versand darf nicht zum werben genutzt werden - Checkliste?

    • Ausschließlich versicherter Versand darf nicht zum werben genutzt werden - Checkliste?

      Hallo zusammen,

      ich habe eine Auktion beobachtet :D in der zum Ende hin der Artikelbeschreibung stand, das ausschließlich versicherter versandt erfolgt. Diese Auktion wurde nach drei Tagen entfernt und neu eingestellt, ohne diesen Hinweis. Hoffentlich hat es niemand bemerkt...

      Soweit ich weiß darf mit einer selbstverständlichkeit nicht geworben werden und kann abgemahnt werden. Richtig?

      Jetzt gerade sehe ich wieder einen anderen gewerbetreibenden der unter dem Punkt "Lieferung" --> wir versenden ausschließlich versichert schreibt.

      Habe ich da jetzt etwas verpasst oder stimmen diese Urteile?

      Ich persönlich finde, das es nur Kleinigkeiten sind, aber genau diese werden zur teuren Falle. Gibt es eine Checkliste in der die "Top no goes" der teilweise simplen Urteile geschildert werden?

      Schließlich muss man es nur wissen. Klar gibt es auch Anwälte hierfür,aber sowas banales wie, wir "versenden nur versichert" abzumahnen ist hart.

      Schließlich gibt es viele Händler bei eBay die genau über den Punkt Versandkosten andere "abziehen".
      U
      Gruß,

      kohrti
    • Hier eine Liste der zur Zeit aktuellen Abmahngründe, wobei damit nicht gesagt ist, daß diese berechtigt sind: internetrecht-rostock.de/abmahnwelle.htm

      Dein Problem konnte ich beim schnellen Überfliegen darunter nicht finden. Habe bisher auch noch nichts davon gehört, daß ein derartiger Hinweis abgemahnt wurde. Ausschließen würde ich es aber nicht.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Original von biguhu
      Hier eine Liste der zur Zeit aktuellen Abmahngründe, wobei damit nicht gesagt ist, daß diese berechtigt sind: internetrecht-rostock.de/abmahnwelle.htm

      Dein Problem konnte ich beim schnellen Überfliegen darunter nicht finden. Habe bisher auch noch nichts davon gehört, daß ein derartiger Hinweis abgemahnt wurde. Ausschließen würde ich es aber nicht.


      Hallo biguhu,

      ich hatte zwar woanders gefunden, aber bei denen steht es auch:

      internetrecht-rostock.de/abmahnung-versicherter-versand.htm
      Gruß,

      kohrti
    • Zur Zeit gibt es nach unserer Auffassung keinen Grund, die versicherte Versandform nicht mehr zu verwenden. Dies gilt umso mehr, wenn in der Artikelbeschreibung oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass der gewerbliche Verkäufer immer das Versandrisiko trägt.
      ebendort, fett von mir

      wo ist das Problem? es treten keine Mehrkosten für die Verbraucher auf, die höheren Versandkosten sind sogar ein Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen, besonder den "kostenlos"-Versendern :rolleyes:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Das war auch der Grund (wenn ich mich recht erinnere), warum eBay die Bezeichnungen 'unversicherter' und 'versicherter Versand' abgeschafft haben.


      genau, deshalb wurde ich nämlich abgemahnt...ich habe damals beide Versandarten angeboten und dies ist wettbewerbswidrig..denn ich war als gewerblicher eh dazu verpflichtet versichert zu versenden, bzw. im Falle, dass ich es nicht mache zu haften falls was passiert.....

      Ich würde grundsätzlich das Wort "versichert" rauslassen, denn das ergibt sich ja bereits aus dem hierfür vorgegebenen § !

      Ich denke, dass es Anwälte gibt, die diesen Satz abmahnen würden :(
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Original von engelchen-mail
      genau, deshalb wurde ich nämlich abgemahnt...ich habe damals beide


      Oh je, darf man wissen wieviel man für sowas zahlt? Ich mach mir große Sorgen abgemahnt zu werden, obowhl auch ich einen Anwalt meinen Shop oder Ebay-account hab testen lassen. Es gibt leider keine 100%...
      Gruß,

      kohrti
    • ich hätte ca. 800 Euro zahlen müssen + Unterwerfungserklärung. Habe dies von einem Anwalt auch prüfen lassen. Dieser befand die Abmahnung auch als rechtens, hat allerdings bei diesem Verkäufer gleich zwei andere Fehler gefunden und einen Gegenabmahnung gestartet. So kam es zu einem Vergleich und ich musste nur die Anwalts- und die Gerichtsgebühren zahlen.....das war im Vergleich zu den oben genannten Kosten nicht mal ein Viertel.....da der Termin dann auch kurzfristig vom Gegenanwalt abgesagt wurde......

      wenn Du Angst vor Abmahnungen hast, dann nimm das aus deinen Angeboten und schreibe rein:

      "Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass das Versandrisiko nach § 474, Abs. 2 BGB immer beim Verkäufer liegt."

      Fertig und Gefahr gebannt 8)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hi,

      "Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass das Versandrisiko nach § 474, Abs. 2 BGB immer beim Verkäufer liegt."


      Noch nicht mal das würde ich schreiben, einfach nur Paketversand oder ähnliches anbieten und fertig.
      Man kann vielleicht noch schreiben das der Käufer kein Versandrisiko trägt aber so wie oben mit § weglassen.
      Hört sich vielleicht mies an aber wenn der Kunde nicht weiß was er für rechte hat oder nicht, kann es auch mal für den Verkäufer zum Positiven kommen.
      Im Geschäft heisst es gefressen und gefressen werden.

      Mfg. David
      Ich bin wieder da :-)
    • Original von Stubentiger
      Zur Zeit gibt es nach unserer Auffassung keinen Grund, die versicherte Versandform nicht mehr zu verwenden. Dies gilt umso mehr, wenn in der Artikelbeschreibung oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass der gewerbliche Verkäufer immer das Versandrisiko trägt.
      internetrecht-rostock, fett von mir


      nicht nur dein Anwalt, engelchen, sondern zB. internetrecht-rostock.de/unversicherter-versand.htm empfiehlt das, wie schon gesagt!
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Ich hab es ein wenig 'versteckt' ;).

      Ich kläre meine Kunden ein wenig über die Beförderungszeiten auf und am Ende weise ich noch auf Engelchens Satz hin.

      Wer das alles durchliest, darf auch das wissen. Alle anderen lesen das sowieso nicht. Aber ich bin auf der sicheren Seite ;)