ebay überarbeitet Grundsätze

    • ebay überarbeitet Grundsätze

      Folgende Grundsätze wurden überarbeitet:

      Grundsatz zur Entfernung von Bewertungen

      Grundsatz zur Gebührenabwälzung und Gebührenerhebung

      Grundsatz zum Einstellen von mehreren identischen Artikeln


      Mitteilung
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • So ist es nun auch verboten:

      # mit PayPal bezahlte Artikel erst zu versenden, wenn die Zahlung des Käufers vom PayPal-Konto des Verkäufers auf dessen Bankkonto transferiert wurde.


      Nun das zu kontrollieren wird für den Riesen sehr schwer. Bei mir bleibt es dabei, Zahlungseingang und damit Entlastung
      des Kunden erst nach Eingang auf meinem Bankkonto. Ich habe immer einen Eigentumsvorbehalt
      auf meiner Rechnung und der bleibt dort auch stehen, ob ebaii das erlaubt oder nicht ist mir regelmäßig egal!
      Friert Paynpal ein, muss der Kunde neu bezahlen, weil ich nicht über das geld verfügen kann, egal was ebaii aus AMILAND dazu meint.


      Irgendwo in einem Angebot habe ich gelesen, dass Paynpal Zahlungen nicht bevorzugt behandelt werden :D
      hört sich nett an und sagt alles.
      Ob die eigentlich selber noch wissen, was sie alles reglementiert haben 8o
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • @senfeuter

      Kann ich alles nachvollziehen, was du schreibst, aber damit wirst du Probleme bekommen:

      Friert Paynpal ein, muss der Kunde neu bezahlen, weil ich nicht über das geld verfügen kann, egal was ebaii aus AMILAND dazu meint.


      Damit verklagt dich jeder Kunde zur Lieferung der Ware. Das Geld ist auf dein PayPal-Konto eingegangen, damit hat er Anspruch auf Ware. Im schlimmsten Fall hast du auch noch eine Betrugsanzeige an der Backe.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Die Schuld ist beglichen, wenn ich uneingeschränkt verfügen kann!

      BGB
      § 270 Zahlungsort
      (1) Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln.
      § 278 Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte
      1Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.
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    • Noch ein interessanter Link dazu, was die Gebühren betrifft.

      klick hier:

      interessant ist der Teil:
      Bei Finanzgeschäften spricht man grundsätzlich von Leistungsort und Zahlungsort. Wobei bei Finanzgeschäften der Leistungsort der Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners ist. Jedoch hat der Schuldner den Finanztransfer auf seine Kosten und seine Gefahr dem Gläubiger an dessen Wohn- oder Geschäftssitz zu übermitteln. Der Schuldner muss also noch einmal zahlen, wenn z.B. die zu übermittelnde Zahlung unterwegs verloren geht.


      in meinen Angeboten steht immer:
      Zahlung gilt erst mit Eingang auf unserem deutschen Bankkonto als geleistet.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • @senfeuter

      PayPal ist mittlerweile eine Bank wie deine Hausbank auch. Somit müßte doch die Sperrung deines Bankkontos rechtlich genauso zu behandeln sein, wie eine PayPal-Sperrung. Muß denn nun der Käufer dafür haften, wenn dir die Bankkonten gesperrt werden?

      Das will mir nicht einleuchten.

      Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln.


      Aber das trifft doch auf deine Hausbank in der Regel auch nicht zu. Wie ist denn nun der §270 zu interpretieren?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • PayPal ist mittlerweile eine Bank wie deine Hausbank auch.
      wie kommst du darauf, das wär mir neu! hast du dafür Belege? Dann wäre ja Bankenrecht anwendbar! zum Beispiel müsste dann PP wie jede Bank nach Abgabenordnung die Identität ihrer Kunden feststellen!

      Und im Gegenteil zu Paypal, hast du bei deiner Hausbank auch dann Zugriffsrecht auf überwiesenes Geld, wenn dein Kunde sich bei Eway beschwert, dass ein Artikel von der Beschreibung abweicht ?(
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Original von biguhu
      @senfeuter
      PaynPal ist mittlerweile eine Bank wie deine Hausbank auch.


      Paynpal ist ein Online Zahlsystem - und dazu noch ein nicht in Deutschland ansässiges. . ergo nicht meine Hausbank,
      das setzt etwas mehr vorraus als eine EU Zulassung.
      Wo sind Konto Nummer, IBAN, BIC, Fillialen .... alles Fehlanzeige nada nixi.
      Übrigens ist Sofortüberweisung oder GiroPay auch nicht meine Hausbank :D
      Geht das Geld bei denen z.B. verloren (z.b. durch Hacker oder techn. Defekt) hat der Kunde das Problem! 8o

      Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln.

      Aber das trifft doch auf deine Hausbank in der Regel auch nicht zu. Wie ist denn nun der §270 zu interpretieren?


      In der Tat, wenn meine Hausbank die Türe zu macht, hat der Kunde die A... Karte, im Falle einer Insolvenz wäre das aber strittig.
      Außerdem gäbe es da den Einlagensicherungsfonds usw.
      Wenn Paypal einfriert, ist das Geld sozusagen juristisch gestohlen / veruntreut / unrechtmäßig einbehalten -
      der Kunde muss noch mal zahlen, weil er seinem Beauftragten vertraut hat.

      Wie bereits geschrieben, ich vereinbare als Zahlungszugang den Eingang auf meinem deutschen Bankkonto in jeder Beschreibung.
      Damit ist klar definiert, ist der Zasta auf meinem dt. Bank-Konto ist die Zahlung erfüllt. (eigentlich ist Barzahlung dann riskant :D )


      Ich biete Paynpal an (auch ohne Gebühr für den Kunden) weil mich (den VK) die AGB von ebaii dazu verdonnern.
      Aber die AGB von ebaii wirken sich nicht auf meinen geschlossenen Kaufvertrag mit dem Kunden aus.
      Die AGB gelten zwischen mir, dem VK und Ebaii und zwischem ihm, dem Käufer und Ebaii

      Wenn ebaii dem Käufer mit viel Schmus und Honig suggeriert, das Paynpal die sicherste Zahlungsmethode auf der Welt
      und in dieser Galaxie ist, und der Käufer dann noch dumm (entschuldigt bitte ihr netten Paynpalnutzer) genug ist
      und das glaubt :D (selber Schuld) Paynpal mir dann zufällig die Kohle nicht gibt, dann hat ebaii den Käufer schlicht belogen
      böswillig (arglistig) getäuscht und der hat die Lüge geglaubt, ist dem Verein auf den Leim gekrochen, ich habe ihn nicht betrogen,
      der Vertrag ist von seiner Seite schlicht nicht erfüllt. Die Bringeschuld ist nicht erfüllt, weil sein Beauftragter es verpatzt hat.

      Zwischen meinem Kunden und mir steht ein Vertrag, nach dem ich liefern muss (§269 BGB und andere) und er zahlen (§270 BGB)
      und alles was in der Beschreibung steht gilt für unseren Handel. Ebaii haut mir auf die Finger, wenn ich Sachen verlange
      oder schreibe, die nicht mit den AGB konform gehen.
      Ich habe irgendwo gelesen:

      Wenn Einer auf ewaii ein Pferd verkauft und ein Zweiter das ersteigert, verstößt das zwar gegen die AGB von ebay,
      aber wenn der Handel unbemerkt durchgeht (keiner petzt und ewaii mal wieder pennt) ist der geschlossene
      Handel rechtsgültig und beide können (müssen) den Deal durchziehen - Vertrag ist Vertrag!

      Das ist nicht ungültig, nur weil der VK das Tier nicht hätte einstellen dürfen.
      Ebaii kann reglementieren, aber nicht den Vertragsinhalt bestimmen (nur in Grenzen beeinflussen) 8)

      @biguhu: Der Link ja gut aber es steht dort nicht, das die masse der Kunden dort "Kunde" wider Willen sind - sozusagen zwangsrekrutierte Händler :(
      Das Wort Kunde ist eigentlich falsch. Ich wäre dort nicht angemeldet, wenn ich nicht dazu gezwungen würde.
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
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      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer

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    • Original von biguhu
      @senfeuter

      PayPal ist mittlerweile eine Bank wie deine Hausbank auch. Somit müßte doch die Sperrung deines Bankkontos rechtlich genauso zu behandeln sein, wie eine PayPal-Sperrung. Muß denn nun der Käufer dafür haften, wenn dir die Bankkonten gesperrt werden?


      Anscheinend ist PP doch keine Bank sondern ein Bezahldienstleister mit Banklizenz in Luxenburg! nachzulesen in einm Thread der NC anlässlich angeblich neuer Regelungen PP, einen angemessenen Betrag von allen Verkäufen des Händlers zurückzubehalten, um sich selbst vor eventuellen Ausgleichszahlungen zu schützen.

      roberta_betongiu schreibt
      +Als Bank ist PayPal gesetzlich verpflichtet, Risiken einzuschätzen und abzusichern. + *

      Paypal ist neuerdings eine Bank?

      Ich muss das doch wieder fragen: Du hast die PP-AGB** gelesen? Und auch verstanden?

      1.1 PayPal ist ausschließlich Zahlungsdienstleister. Die Hauptgeschäftstätigkeit von PayPal liegt in der Ausgabe von E-Geld und den mit der Ausgabe von E-Geld eng verbundenen Leistungen. PayPals Dienstleistungen stellen insbesondere keine Ein- oder Anlagendienstleistung im Sinne des Gesetzes dar. Sie sind daher nicht durch das Luxemburger Sicherungssystem für Anlagen und Forderungen aus Wertpapiergeschäften der Association pour la Garantie des Dépôts Luxembourg< </span>(AGDL) geschützt.

      Wäre PP eine Bank dann wäre der letzte fettgedruckte Satz entweder eine glatte Lüge oder das Eingeständnis einer Straftat. Die einzige Folgerung daraus kann eigentlich nur sein, dss PP in seiner Funktion die wir hier vorliegen haben, eben gar keine Bank sein darf.

      Und zu deiner Beruhigung: PP als Zahlunsgdienstleister ist keine Bank. Das habe ich schriftlich von der CSSF.


      **Sie bezieht sich auf die AGB von PP
      * Der erste Satz stammt vom Pinkliner und sollte Erklärung dafür sein, das PP Beträge von allen Verkäufen des Händlers zurückzubehalten darf um sich abzusichern :rolleyes:

      Ist dem vielleicht auch hier im Forum Rechnung getragen worden, denn da ist PP nicht hinterlegt mit "Bank, Tochtergesellschaft von E." sondern:

      PayPal ist ein von eBay unterstütztes Bezahlsystems, ähnlich einem Treuhandservice. Allerdings genießt es aufgrund der Berichte zahlreicher Geschädigter einen äußerst schlechten Ruf. PayPal ist ein Tochterunternehmen von eBay.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Danke für die Aufklärung. Ich hatte bisher gedacht, eine Firma mit Banklizenz sei eine Bank, mit allen Pflichten und Rechten. Dem ist offenbar nicht so
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Original von biguhu
      Danke für die Aufklärung. Ich hatte bisher gedacht, eine Firma mit Banklizenz sei eine Bank, mit allen Pflichten und Rechten. Dem ist offenbar nicht so


      Ein Mann mit einem Führerschein ist noch kein Autofahrer.

      Ein Unternehmen mit einer Braulizenz ist schließlich auch noch nicht automatisch eine Brauerei.

      PayPal hat eine Banklizenz, dürfte also eine Bank betreiben. PP hat sicher "gute" Gründe, dies vorerst zu unterlassen. 8)
      [Blockierte Grafik: http://is.gd/hbHJkO]
      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)
    • Ich habe mich dabei auf das Fachwissen der Journalisten und Redakteuren der FAZ verlassen. Hier nochmals der FAZ-Artikel, den ich oben verlinkt habe: faz.net/s/RubE2C6E0BCC2F04DD78…Tpl~Ecommon~Scontent.html

      Die Überschrift des Artikels lautet:

      Paypal wird eine Bank


      Da ich mich in dem Bereich nicht auskenne, ging ich davon aus, daß eines so renommierte Zeitung wie die FAZ weiß, was sie schreibt. Dem ist offenbar auch nicht so.

      Hier dasselbe: silicon.de/cio/b2b/0,39038988,…ine+europaeische+bank.htm

      Paypal wird eine europäische Bank


      Und wenn man google findet man Dutzende von entsprechenden Seiten, die genau das behaupten: google.de/search?hl=de&ei=wPqo…d=1&q=paypal+bank&spell=1

      Ein wenig verwirrt bin ich jetzt aber schon.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Original von biguhu
      Ich habe mich dabei auf das Fachwissen der Journalisten und Redakteuren der FAZ verlassen. Hier nochmals der FAZ-Artikel, den ich oben verlinkt habe: faz.net/s/RubE2C6E0BCC2F04DD78…Tpl~Ecommon~Scontent.html

      Die Überschrift des Artikels lautet:

      Paypal wird eine Bank


      Da ich mich in dem Bereich nicht auskenne, ging ich davon aus, daß eines so renommierte Zeitung wie die FAZ weiß, was sie schreibt. Dem ist offenbar auch nicht so.

      Hier dasselbe: silicon.de/cio/b2b/0,39038988,…ine+europaeische+bank.htm

      Paypal wird eine europäische Bank


      Und wenn man google findet man Dutzende von entsprechenden Seiten, die genau das behaupten: google.de/search?hl=de&ei=wPqo…d=1&q=paypal+bank&spell=1

      Ein wenig verwirrt bin ich jetzt aber schon.


      Nun, das ist sicher Absicht von PayPal, den Eindruck zu erwecken, man wäre eine Bank. Dies ermöglicht nämlich eine bessere Kommunikation der auf einer marktmißbräuchlichen Monopolstellung beim Marktführer für Auktionen beruhenden Preisgestaltung für Verkäufer einerseits sowie falsche Werbeversprechen von Sicherheit und von Käuferschutz für Käufer andererseits.

      Nur wenn es konkret werden müßte, also auch die Pflichten einer Bank rufen, ist man dann lieber doch keine Bank.

      Für den Erkenntnisgewinn zu den Fehlleistungen von Medien empfehle ich wärmstens das Blog von Stefan Niggemeier. Der arbeitet zwar selbst für die FASZ, deshalb schweigt er meist zu den Fehlleistungen seines eigenen Blattes (das wiederum kommuniziert er aber offen), aber vieles läßt sich als Analogie doch übertragen.

      Es stimmt natürlich (jedenfalls noch), die FAZ gehört im deutschen Sprachraum und wahrscheinlich auch in der Welt zu den seriösesten Blättern überhaupt.

      Kurioserweise signalisiert es aber die Anpassung an neue Zeitläufte auch selbst durch eine entsprechende "Aufpeppung" der Optik in jüngster Zeit. Frakturschrift mag altmodisch sein, aber man schreibt mit ihr tatsächlich auch anders - gesetzter, überlegter. Lieber ein paar Stunden verstaubt als ganz frisch nicht recherchiert.

      Das ufert jetzt aus, merke ich gerade. Mit "peppig" und "aufpeppen" habe ich es aber wirklich nicht so... ?(
      [Blockierte Grafik: http://is.gd/hbHJkO]
      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)
    • Ja es ist erschreckend was Werbung anrichten kann, da werden den Leuten falsche Tatsachen suggeriert und die Masse glaubt es.
      Selbst Journalisten kriechen dieser Werbung auf den Leim. PP ist ein Blender - ein unsicherer noch dazu. 8)

      Es ist ein Unterschied, ob PP eine Bank ist oder ob PP nur eine Lizenz dafür hat.
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
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