Ausschließen von Käufern

    • Ausschließen von Käufern

      hallo ich habe da eine frage

      könnte ebay eine option anbieten wo man gewisse käufer die auf ein
      produkt bieten und später vom kauf zurücktreten schon nach dem ersten gebot ausschließen könnte damit meine ich käufer die gezielt auf gewisse produkte bieten und dann nicht zahlen
      (damit meine ich firmen die nicht wollen das ihre produkte dort angeboten werden)
      damit man sich den ganzen ärger mit dem hin und her sich erspart ???

      gruß franzi
    • Original von aheide
      Hallo Franzi!

      Wenn erst mal geboten wurde, dann geht das (soweit ich weiß) nicht mehr. Ansonsten kannst Du Käufer in eine 'Sperrliste' aufnehmen.

      Ebay - Käufer sperren


      Hallo
      Sicher kann ich eine Aktuellen oder der in der Geb otsliste
      aufgeführte Käufer sein Gebot stonieren !
      Nützt natürlich nur, wenn der Käufer in der gesperrten
      Bieterliste dann oder zuvor aufgenommen wird.

      Stonierung

      Und benannter Grund der Stonierung sollte so ausfallen,
      das der Stonierte Käufer keinen Grund hat, sich zu beklagen ;)

      "Mietglied handelt mit zu viele Gebotsrücknahmen"
      als Beispiel....
    • Wobei man erwähnen sollte, daß die Streichung von Geboten juristisch äußerst bedenklich ist. Viele Verkäufer sind der Meinung, es sei alles in Ordnung, nur weil ebay das technische Instrument dazu liefert.

      Es ist also gründlich zu überlegen, ob man zu diesem Mittel greift.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Wählen Sie die gewünschten Bedingungen aus. So können Sie z.B. festlegen, dass Käufer mit den folgenden Merkmalen gesperrt werden:

      * Käufer in Ländern, in die Sie keine Waren verschicken
      * Käufer mit Verwarnungen wegen eines nicht bezahlten Artikels
      * Käufer, die innerhalb der letzten zehn Tage bei einer bestimmten Anzahl Ihrer Artikel (1–100) Höchstbietender waren oder die entsprechende Anzahl Artikel von Ihnen gekauft haben
      * Käufer ohne PayPal-Konto
      * Käufer, die wegen Verstößen gegen die Grundsätze gemeldet wurden


      Es ist auch sinnvoll, diese Bedingungen zu stellen, damit möglichst keine "zwielichtigen" Gebote abgegeben werden können ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Hallo, biguhu,

      könntest Du dazu mal bitte mehr sagen? Wieso kann man nicht einfach ein Gebot streichen als VK? Wieso ist das bedenklich? Muss man das überhaupt begründen?

      Vielen Dank, Gruß, Erdbeerbaer

      :wallbash P.S. Na, das mit der Formatierung des Spruchs unten hat wohl nicht funktioniert
      Linux is like a wigwam: No windows. No gates. Apache inside.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Erdbeerbaer ()

    • Danke ersteinmal für eure Antworten.

      Also ich habe da Nahrungsergänzungsprodukte die ich zu Weinachten geschenkt bekommen habe.
      2 Set habe ich ohne Probleme verkauft,dass andere hat ein Mitarbeiter von der Firma "erworben" nach Auktionsende.

      Die Adressen vom dem besagten Mitarbeiter war 100% indentisch mit der Adressen von der Firma die diese Produkte vertreibt. Bis Logischerweise auf seinem Namen.
      Nur bezahlt er nicht Trotz (2. "Mahnung") netter Erninnerungsschreiben ....
      Daher wollte ich wiesen ob ich wenn ein vermeindlicher Käufer mitbietet aufgrund seiner Bewertung und Kaufverhalten entscheiden kann ausschluss oder nicht.
      (Der besagte Mitarbeiter hatte in seiner sehr langen Liste nur Produkte jener Firma)
      Mittlerweile weis ich das die auf die Adressen scharf sind um Abzumahen (bin aber auch kein Mitarbeiter dieser Firma)
      aber bis jetzt hatte ich noch keinen Brief mit einer Abmahnung bekommen.

      Git es keine Möglichkeit während des Gebot Bieter auszuschließen aufgrund ihres Kaufverhaltens aus ihrer Liste...
      (Vielleicht bei Ebay als Verbesserungs - Vorschlag erläutern)
      woher soll ich wissen das dies nicht wieder passiert wenn ich das Produkt wieder einstelle
      beispiel neuer Nick oder eine weitere Person von der Firma.......
      da hät ich ja mehr zutun als die Sache Wert ist.

      Gruß
      Franzi
    • Git es keine Möglichkeit während des Gebot Bieter auszuschließen aufgrund ihres Kaufverhaltens aus ihrer Liste...


      Natürlich. Man kann Gebote in einer laufenden Auktion streichen und den Biter sofort auf die Sperrliste setzen. Allgemeine Informationen dazu findet man unter dem Link, den aheide bereits gegeben hat.

      Hier der direkte Link: pages.ebay.de/help/sell/end_early.html

      Das ist aber in den meisten Fällen juristisch heikel, um auf die Frage von Erdbeerbaer zu kommen. Ein solche Gebotsstreichung ist nur unter ganz eng gesteckten juristischen Bedingungen möglich, zB wenn man sich bei der Auktionserstellung vertippt hat. Die Auktionseinstellung seitens des Verkäufers und das Gebot des Bieters stellen eine Willenerklärung dar, die nicht einseitig von einer Partei für ungültig erklärt werden kann. Und das tut der Verkäufer mit einer Gebotsstreichung.

      In den meisten Fällen geht es freilich gut, weil der Bieter eh unlautere Absichten hatte oder nicht bereit ist, gegen die Streichung juristisch vorzugehen. Wie uns aber die zahlreichen Urteile zu vorzeitig beendeten Auktion lehren, gibt es doch eine kleine Anzahl von Ebayern, die sich das nicht gefallen lassen. Und bei teurer Ware ist dies lohnenswert. Stichwort Rübenroderurteil.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Saluta biguhu

      ich glaube ich sollte mal ein Semester ebay studieren oder ........
      Also geht das wie ich mir das Vorstelle wenn einer auf meine Artikel bietet und mir gefällt sein Kaufverhalten nicht (siehe mein B.s.p) dann kann ich ich die rote Karte geben.

      gruß Franzi
    • wie BIGUHU schon sagte:
      Natürlich. Man kann Gebote in einer laufenden Auktion streichen und den Biter sofort auf die Sperrliste setzen. Allgemeine Informationen dazu findet man unter dem Link, den aheide bereits gegeben hat.

      Hier der direkte Link: pages.ebay.de/help/sell/end_early.html
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"