Kauf rückgängig machen

    • Kauf rückgängig machen

      Hallo,

      oh je, da habe ich meinen ersten seltsamen Kunden :rolleyes: :D

      Wir hatten einen Preis ausgemacht (per Email) und dieser gilt nur bei der Bestellung in meinem Online Shop.

      Und was macht die Dame? Kauf den Artikel bei eBay und schreibt bei der Zahlungsinfo einen Vermerk der sich gewaschen hat!

      So nach dem Motto vielen Dank, sie sind ja super nett und wie vereinbart überweise ich ihnen dann die Summe XY.

      Ich meine, ich würde dennoch Plus machen, trotz der Ebygebühren, aber so war nicht die Abmachung.

      Kann der Käufer oder ich einen Verkauf rückgängig machen? Wenn ja, wie?

      Ich habe ihr eben geschrieben das es so nicht geht und sie jetzt bei Ebay das zahlen muss was dort steht und ich dafür etwas dem Paket belege.

      Wenn sie sich darauf einläßt ok, wenn nicht..überlege ich den Kauf rückgängig zu machen....

      Jemand eine Idee, oder Tipp?
      Gruß,

      kohrti
    • Da keiner den genauen Wortlaut der Vereinbarung kennt, ist es schwer etwas dazu zu sagen. Du behauptest, der abgemachte Preis würde nur außerhalb ebay gelten, die Käuferin wird etwas anderes verstanden haben, sonst hätte sie ja so nicht gehandelt.

      Du selbst kannst den Kauf nicht als ungültig erklären, es sei denn, daß du tatsächlich zweifelsfrei die Abmachung belegen kannst. Und dann bleibst das Problem mit der Bewertung.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Original von biguhu
      Da keiner den genauen Wortlaut der Vereinbarung kennt, ist es schwer etwas dazu zu sagen. Du behauptest, der abgemachte Preis würde nur außerhalb ebay gelten, die Käuferin wird etwas anderes verstanden haben, sonst hätte sie ja so nicht gehandelt.

      Du selbst kannst den Kauf nicht als ungültig erklären, es sei denn, daß du tatsächlich zweifelsfrei die Abmachung belegen kannst. Und dann bleibst das Problem mit der Bewertung.


      Das offiziell bekannte, ist ja nur der Kauf bei Eway, dort hat die Käuferin ja zu dem angegebenen Bedingungen gekauft! Etwas anderes ist die mündliche Abmachung, die wohl missverstanden wurde, aber weder vom Verkäufer, NOCH von der Käuferien belegt werden kann.

      Das eine ist, was der Vk rechtl. durchsetzen könnte, das andere das, was er tut um einen potentiellen Stammkunden nicht zu vergraulen. Veilleicht sollte er der Kundin nochmal genau erläutern, warum es ihm möglich ist bei direktem Onlinekauf günstigere Preise anzubieten, als bei der Plattform!

      Und folgerichtig vielleicht der Käuferin auf halbem Weg entgegenkommen?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Ich habe ihr erläutert warum. Ursprünglich stand in der Artikelbeschreibung kostenfreie Lieferung. Aber versehentlich. Den für den Versand waren 2,5€ veranschlagt.

      Die Kundin wollte dann Wissen,welche Angabe zählt. Daraufhin bedankte ich mich bei Ihr und sagte ihr dennoch einen Kostenfeeken Versand zu, wenn die Bestellung über den Webshop eingeht.

      Nach ihrer Bestellung über ebay schrieb ich ihr das mehrere € Gebühren anfallen. Wenn sie aber jetzt auf ihrer Bestellung beharrt, dann sind die Versandkosten fällig, dafür lege ich dann jedoch eine kleine Überraschung dem Paket bei.
      Gruß,

      kohrti
    • Ich habe ihr erläutert warum. Ursprünglich stand in der Artikelbeschreibung kostenfreie Lieferung. Aber versehentlich. Den für den Versand waren 2,5€ veranschlagt.


      Verstehe ich das richtig? Du hast in einer Auktion versehentlich einen falschen Versandpreis angegeben und hast die Auktion nicht herausgenommen? Damit hast du doch in Kauf genommen, daß andere den Artikel mit kostenlosem Versand ersteigern. Das müßtest du jetzt mal erläutern.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Demnach hat die Käuferin Anspruch auf den Artikel für den bei ebay genannten Preis und die bei ebay genannten Versandkosten. Denn ganz offensichtlich ist sie auf dein Angebot, im Webshop zu kaufen, nicht eingegangen.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Du musst dazu auch das meist sehr begrenzte Verständnis der Kunden sehen. Die denken ganz oft, dass ebaii dein Webshop ist. :D

      Sei nett und mach den Deal mit der Dame und lerne für die Zukunft daraus, keine preislichen Zugeständnisse an Kunden, die noch nicht gekauft haben.
      Du kannst ja nicht wissen, wie es dir später ausgelegt wird.
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Wenn die bei ebää das alles lesen wollten, bräuchten die so viel Personal, dass sie an ihrem Wissensdurst ersaufen würden. 8)

      Im Ernst, übers ebää System gehen nur die notwendigsten Mailwechsel, weil ebää ganz gewaltig an den Nachrichten manipuliert.
      Das erschwert die Kommunikation ganz gewaltig und macht Mails teilweise unlesbar.

      Ich kommuniziere mit meinen Kunden nach dem Kauf möglichst per normaler Email, bzw lasse das weitestgehend automatisch erledigen.

      //edit ein r vergessen
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      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • nun...um was für Beträge geht es hier denn eigentlich...wieviel kostet das ganze bei eBay und wieviel hätte es die Käuferin so gekostet, bzw. worauf habt ihr euch geeinigt ? 'Wenn es hier um Kleinbeträge geht, dann würde ich auch sagen , gib ihr, was sie haben will und gut is...wenn wir aber mal von Provisionen in Höhen von minimum 10 Euro ausgehen, die Du ihr zugute gehalten hast, wenn sie eBay OFF kauft, dann würde ich das nicht so hinnehmen, sondern sie nochmals darauf aufmerksam machen, dass diese Kaufbedingungen und der daraus resultierende Preis nur gilt, wenn sie ausserhalb kauft. Eben aufgrund der Provisionen etc.......

      Ich habe änliches erlebt, habe einen Buddha Brunnen gefunden, dieser sollte bei eBay ca. 170 Euronen kosten. Habe angefragt, ob man noch was am Preis machen kann. Er bot an, wenn ich bei ihm kaufe ohne eBay, dann könne er noch 40 Euro runter gehen.

      Ich habe trotzdem bei eBay gekauft (einfach nicht nachgedacht). Er hat mich angeschrieben, den Sachverhalt erklärt, wir haben über die Funktion die Auktion beiderseitig zurückgenommen und ich habe den Brunnen dann so von ihm gekauft. Er hatte keine Unkosten durch Provision usw. und ich habe gespart....kann mir doch nur Recht sein...

      evt. hat sie das einfach nicht verstanden....demnach würde ich das ganze nochmal chillig erklären und davon ausgehen, dass sie den Sinn versteht. Einzig könnte ich verstehen, dass sie Angst hat, dir das Geld einfach so zu überweisen, denn dann könnte keiner nachvollziehen, wenn Du damit "abhaust"....das ist evt. ihre Angst. Wenn Du aber einen Online-Shop hast und demnach gewerblich bist, dann sage ihr nochmals, dass sie ja alle Sicherheiten wie Addy etc. hat und demnach ebenfalls ein richtiger Kaufvertrag entsteht. Sie eben aber auch finanzielle Vorteile hat, wenn Du die eBay Gebühren sparen kannst.....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger