Laptop verkauft - 2 Wochen später meint der Käufer, die Ware wäre defekt!

    • Laptop verkauft - 2 Wochen später meint der Käufer, die Ware wäre defekt!

      Hallo alle zusammen,

      ich bräuchte da mal euren Rat. Also folgendes Problem:
      Ich habe vor einigen Wochen meinen Laptop als gebraucht versteigert und die mir ersichtlichen Mängel in die Artikelbeschreibung geschrieben.
      Der Käufer gab mir auch sofort eine positive Bewertung, als er die Ware erhalten hat. 2 Wochen später meldete er sich per Mail bei mir und meinte, dass der Laptop nicht mehr die volle Leistung bringt und irgendwas defekt sei. Laut ebay ist der Käufer in der Beweispflicht und muss mir 100 Pro bestätigen, das der Laptop bei der Übergabe defekt war. Das ist doch richtig so oder?
      Ich hab ihm geschrieben, er solle mir ein Gutachten vorlegen welches beweist, das der Lappi defekt war. Dies hat er nicht gemacht und wird es auch nicht machen, weil er ja das Gutachten bezahlen muss. Ich sehe es jedoch nicht ein den Artikel zurückzunhmen, wer weiß was er damit gemacht in der Zeit.
      Außerdem unterstellt der Herr mir Betrug, er meint ich habe davon gewusst und den Defekt absichtlich nicht benannt. Dies stimmt jedoch auch nicht. Der Laptop lief perfekt und ich hatte nie Probleme. Außerdem bin ich kein Computerfachmann, der sowas möglicherwiese entdecken könnte.
      Was würdet ihr mir raten! Was soll ich tun? Der Käufer droht mit einer Klage.
      Wäre verdammt cool wenn ihr mir helfen könnt.
    • oje, ich bin mir gerade nicht sicher, aber so wie ich das sehe hast Du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen und das könnte ein Problem werden.

      Aber da warten wir mal auf die guten Geister hier, die dir in dem Punkt weiterhelfen können.... ;) (wird nicht lange dauern).....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Laut eBay ist der Käufer in der Beweispflicht und muss mir 100 Pro bestätigen, das der Laptop bei der Übergabe defekt war. Das ist doch richtig so oder?


      Da hat ebay mal (ausnahmsweise) recht. Die Beweispflicht liegt in der Tat derart bei dem Käufer. Der fehlende Gewährleistungsausschluß ist nicht weiter tragisch, außer daß du dadurch auch für versteckte Mängel haftest, die bereits beim Verkauf vorlagen. Da diese nun aber erst bewiesen werden müssen, ist deine Ausgangssituation recht gut.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • ganz unten steht doch:
      Da es sich um eine Privatauktion handelt kann ich keine Garantie gewährleisten!!!


      Und die Angabe "... dass der Laptop nicht mehr die volle Leistung bringt und irgendwas defekt sei ..." ist ja auch sehr originell :D vom Käufer geschrieben.
      Wenn er die Akkuleistung meint, da stand in der Beschreibung das der bischen schwach ist (was immer das genau bedeutet).

      Ich würde an deiner Stelle gaaaanz gelassen abwarten, die Bewertung ist gegessen und damit ist es eines der guten Probleme 8)
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • also der Käufer meint, dass der Computer runtergetaktet hat, weil irgndwas an der Kühlung defekt sei...
      nur wie gesagt ich wusste davon nix, der Laptop lief perfekt! Außerdem will er mir kein Gutachten oder irgendwas vorzeigen, was beweist, dass der Laptop bei der Übergabe defekt war...
      Er droht mit Anzeige wegen Betruges
    • Er droht mit Anzeige wegen Betruges
      Das ist das was er tun kann, theoretisch kann er natürlich auch wirklich anzeigen... aber wenn soviel Zeit ins Land gegangen ist und er auch noch selbst irgendwelche Aktionen mit dem Rechner unternommen hat und dir das auch noch schriftlich gegeben hat ;) kommt da nichts mehr nach, und schon gar kein Betrug!

      Betrug ist in § 263 StGB definiert mit drei Tatbestandsmerkmalen: Täuschung, Irrtum und Vermögensschaden. Außerdem wird das Merkmal Vermögensverfügung angenommen, das noch hinzukommen muss.

      Außerdem gibt es noch den § 15 StGB, wonach eine Tat nur strafbar ist, wenn sie vorsätzlich begangen wurde. Aber das Gesetz stellt ausdrücklich auch die Fahrlässigkeit unter Strafe. Vorsatz ist grundsätzlich Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung und erfordert wirklich "Absicht". Fahrlässigkeit das Außer-Acht-Lassen "der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt".

      Betrug ist die Schädigung eines anderen, die der Täter zur Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils dadurch bewirkt, dass er jemanden über Tatsachen täuscht, und der Getäuschte gerade aufgrund dieser Täuschung eine Verfügung über sein Vermögen trifft.

      Aber dank der genauen Recherche von senfeuter, kann man dir das ja nun wirklich nicht vorwerfen ;)

      PS du musst natürlich für alle Fälle alle Mails entspechend sichern! Und die Auktionsvorlage auch per Screenshot bis unten hin! :D
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Da er von der Anzeige selber nichts hat, wird er es nicht tun. Die meisten Leute klappern viel.

      Die Klapprechner takten manchmal selber runter um Strom zu sparen, z.B. wenn nichts zu tun ist.
      Und wenn der Typ im System rumstöbert, dann hat der Rechner kaum was an Last, daher schraubt der Prozessor die Taktfrequenz zurück.
      Diese Testprogramme (meist irgendwo bei BLÖD.de runtergeholt) sind auch nicht immer so super zuverlässig.
      Warum sollte er mit 2 GHz den Leerlaufprozess bedienen, kostet nur Strom und der ist im Akku immer knapp bemessen.

      Und wer weis, was der sich in der Zeit an kleinen Hausgenossen in den Rechner eingefangen hat. 8o

      Abwarten, Ruhe bewaren, Mails ignorieren. Be cool man 8)
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer