Lieferung ohne Rechnung etc.

    • Lieferung ohne Rechnung etc.

      Hallo zusammen!

      diesmal brauch ich eure Hilfe.

      Ist ein Händler immer verpflichtet eine Rechnung beizulegen?
      Ich habe bei einem gewerbl. gekauft, allerdings steht in der Auktion auch nichts von einer Rechnung.

      Ausserdem liegt ein kleiner Zettel bei, in dem ein "toller" Service hervorgehoben wird:

      "Unser Service für Sie - 1 Jahr Gewährleistung"

      Auf dem Zettelchen sind die techn. Daten des Gerätes vermerkt und das Kaufdatum. Kein Name - nada.

      Des Weiteren steht da drauf: "Neu und Original verpackt mit einem Jahr Gewährleistung"

      Ich dachte als Gewerblicher hat man immer 2 Jahre Gewährleistungspflicht (ausgenommen von Gebrauchtwaren, wenn man es ausdrücklich beschreibt). Aber die Ware ist NEU ....*grübel*


      Hat der gewerbl. Verkäufer evtl. keine Ahnung von seinem Geschäft - bzw. versucht bewusst zu manipulieren.

      Eure Meinung und Euer Wissen würde mich interessieren.
    • Meines Wissens kann der Kunde immer auf eine Rechnung bestehen. Wie will er denn sonst spätere Rechte nachweisen. Aber da laß ich mich gerne eines besseren belehren.

      Die Gewährleistungszeit kann bei Neuware nicht auf ein Jahr verkürzt werden. ganz eindeutig.

      Hat der gewerbl. Verkäufer evtl. keine Ahnung von seinem Geschäft - bzw. versucht bewusst zu manipulieren.


      Erleben wir doch hier in Forum täglich. Überrascht sich das noch?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Erleben wir doch hier in Forum täglich. Überrascht sich das noch?


      Nein, nicht wirklich :D

      Ich war mir mit der Gewährleistung nur nicht 100 % sicher. ;)


      Aber wegen der Rechnung:
      Gibt es irgendwelche 'Vorschriften', wonach gewerbl. Verkäufer verpflichtet sind, eine Rechnung beizulegen?
    • Ist ein Händler immer verpflichtet eine Rechnung beizulegen?
      Ich habe bei einem gewerbl. gekauft, allerdings steht in der Auktion auch nichts von einer Rechnung.


      Zur Rechnung:

      Du hast bei Verlangen Anspruch auf eine Quittung:

      BGB § 368 Quittung
      Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen.

      Aber beachte bitte!!
      BGB § 369 Kosten der Quittung
      (1) Die Kosten der Quittung hat der Schuldner zu tragen und vorzuschießen, sofern nicht aus dem zwischen ihm und dem Gläubiger bestehenden Rechtsverhältnis sich ein anderes ergibt.

      Also wenn der für die Quittung 1,50 Geld als Kosten dafür haben will musst du erst zahlen. ?(

      Aus der 2 jähr. Gewährleistung kommt er nicht raus, da kann er schreiben was er will und macht sich nur für Abmahner anfällig.
      Eine nette Mail an die Verbraucherzentrale und er bekommt dafür eine Abmahnung (recht preiswert sogar) 8)
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Hier gefunden: webhostlist.de/forum/internet-recht
      Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr, wobei die Ausgangsfrage (wie bei dir ja auch, aheide, oder?) einen Unternehmer als Leistungsnehmer betraf:
      ...
      1. Ist der Verkäufer und ein Käufer jeweils ein Unternehmer, dann greift § 14 Abs.2 UStG und es besteht eine Pflicht zur Rechnungsausstellung.

      2. Ist der Verkäufer oder der Käufer ein Verbraucher, dann greift § 14 Abs.2 UStG nicht und es kommt § 368 BGB zum Zuge. Der § 368 BGB verpflichtet nicht irgendwen (z.B. die Bank), sondern den Verkäufer. ...
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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