Hallo!
Es geht um eine 130 Euro teuere Auktion mit 1 Euro Startpreis, auf dessen vergleichbare Modelle 200 Euro geboten werden.
Der Neupreis liegt bei neueren Modellen bei 700-1000 Euro.
Mittwoch bezahlt, Samstag die Mail bekommen, beim Einpacken ist der Artikel hingefallen und nun läuft er nicht mehr so OK.
Er könne NUR eine Rückerstattung anbieten.
Ich unterstelle ihm ganz voreilig, dass er einfach nur nicht zu diesem Preis verkaufen will.
(Zudem hat er wohl einen Pusher angesetzt, der ca. 20 Gebote in 2 Euro Schritten abgefeuert hat)
Meine Rechtsschutzversicherung hatte gestern Karneval.(!!!)
Habe mir ein wenig diesbezüglich angelesen.
Es wurde geschrieben, der Käufer ist für einen Artikel gleichen Funktionsumfangs ersatzpflichtig.
Laufe ich jetzt zum Anwalt und lasse den gleich ein Schreiben aufsetzen ?
Wie lange dauert das?
Hat das jemand schon mal durchgezogen ?
Wenn er nicht reagiert und ich einen Zivilklage starten muss,
wie lange dauert das; muss ich was bezahlen, Streitwert zu gering ?
Orientiere ich mich bei Schadensersatzforderung jetzt am Verkaufspreis von Auktionen oder an der UVP?
Mein (erreichbarer) Rechtschutzmensch sagte, dass des Verkäufers Rechtschutz dafür nicht aufkommen werden will,
weil noch keine Übergabe vorgefallen ist und somit die Sache (trotz Bezahlung) noch nicht mir gehört hat. Richtig ?
Hat jemand einen Anwalt mit ebay-Erfahrung und Kaufrecht-Spezialisierung?
Bin rechtschutzversichert, weiss aber noch nicht, ob die dafür aufkommen.
Wenn ja, möchte ich gerne gut vorbereitet sein.
Folgendes erscheint mir noch erwähnenswert;
der Verkäufer schreibt in der Auktionsbeschreibung :
" wurde .... regelmäßig gewartet und läuft absolut zuverlässig.
Ich gewähre eine 2-wöchige Übernahmegarantie, das heißt: sollte *** in diesem Zeitraum durch mein Verschulden einen Fehler aufweisen, nehme ich *** zurück. Die Versandkosten trägt der Käufer.
-Privatverkauf, keine Rücknahme, keine Sachmängelhaftung- "
Die Artikelnummer habe ich noch nicht angefügt, da mir hier ein paar Leute zu voreilig Verkäufer persönlich kontaktieren.
Das möchte ich vermeiden da ich mich seit Samstag noch nicht dazu geäußert habe.
Wenn dies unbedingt nötig ist, schicke ich diese gerne per PM.
Würde mich sehr darüber freuen, auf Hilfe zu stossen!
Danke im voraus!
Grüße
logik
Es geht um eine 130 Euro teuere Auktion mit 1 Euro Startpreis, auf dessen vergleichbare Modelle 200 Euro geboten werden.
Der Neupreis liegt bei neueren Modellen bei 700-1000 Euro.
Mittwoch bezahlt, Samstag die Mail bekommen, beim Einpacken ist der Artikel hingefallen und nun läuft er nicht mehr so OK.
Er könne NUR eine Rückerstattung anbieten.
Ich unterstelle ihm ganz voreilig, dass er einfach nur nicht zu diesem Preis verkaufen will.
(Zudem hat er wohl einen Pusher angesetzt, der ca. 20 Gebote in 2 Euro Schritten abgefeuert hat)
Meine Rechtsschutzversicherung hatte gestern Karneval.(!!!)
Habe mir ein wenig diesbezüglich angelesen.
Es wurde geschrieben, der Käufer ist für einen Artikel gleichen Funktionsumfangs ersatzpflichtig.
Laufe ich jetzt zum Anwalt und lasse den gleich ein Schreiben aufsetzen ?
Wie lange dauert das?
Hat das jemand schon mal durchgezogen ?
Wenn er nicht reagiert und ich einen Zivilklage starten muss,
wie lange dauert das; muss ich was bezahlen, Streitwert zu gering ?
Orientiere ich mich bei Schadensersatzforderung jetzt am Verkaufspreis von Auktionen oder an der UVP?
Mein (erreichbarer) Rechtschutzmensch sagte, dass des Verkäufers Rechtschutz dafür nicht aufkommen werden will,
weil noch keine Übergabe vorgefallen ist und somit die Sache (trotz Bezahlung) noch nicht mir gehört hat. Richtig ?
Hat jemand einen Anwalt mit ebay-Erfahrung und Kaufrecht-Spezialisierung?
Bin rechtschutzversichert, weiss aber noch nicht, ob die dafür aufkommen.
Wenn ja, möchte ich gerne gut vorbereitet sein.
Folgendes erscheint mir noch erwähnenswert;
der Verkäufer schreibt in der Auktionsbeschreibung :
" wurde .... regelmäßig gewartet und läuft absolut zuverlässig.
Ich gewähre eine 2-wöchige Übernahmegarantie, das heißt: sollte *** in diesem Zeitraum durch mein Verschulden einen Fehler aufweisen, nehme ich *** zurück. Die Versandkosten trägt der Käufer.
-Privatverkauf, keine Rücknahme, keine Sachmängelhaftung- "
Die Artikelnummer habe ich noch nicht angefügt, da mir hier ein paar Leute zu voreilig Verkäufer persönlich kontaktieren.
Das möchte ich vermeiden da ich mich seit Samstag noch nicht dazu geäußert habe.
Wenn dies unbedingt nötig ist, schicke ich diese gerne per PM.
Würde mich sehr darüber freuen, auf Hilfe zu stossen!
Danke im voraus!
Grüße
logik