Ebay Verkäufergebühren

    • Ebay Verkäufergebühren

      Hallo,

      ich habe meine sämtlichen ebay verkäufer rechnungen (einstellungskosten) verloren.

      ich benötige diese für eine betriebsprüfung des finanzamtes.

      ich kann mir die rechnungen der letzten 18 monate ausdrucken, die älteren aber nicht.

      gibt es eine möglichkeit da noch ran zu kommen?

      ebay selber verweist auf seine agbs, dass sie nur 18 monaote aufbewaren müssen!
      mfg
      klaus
    • Wenn selbst ebay diese Daten nicht mehr hat, was sollen da andere ausrichten?

      Allerdings frage ich mich, wenn du als gewerblicher verpflichtet bist, Rechnungen derart lange aufzubewahren, wieso ebay dies nicht tun muß. Gibt es für Gewerbetreibende nicht eine Mindestfrist, in der Rechnungen aufbewahrt werden müssen?

      Verweise das Finanzamt doch mal an ebay. Die haben da sicher andere Möglichkeiten als du.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Da es im Fall eway ja nicht um Mehrwertsteuer (Vorsteuer) geht ist es eigentlich auch egal, ob die Rechnung noch da ist.
      Und eine echte Rechnung (die den deutschen Ansprüchen wenigstens annähernd gerecht wird) kriegst du von denen doch sowiso nie 8o

      Es geht warscheinlich nur darum, den Finanzamts Pinseln klarzu machen, das ebay wirklich echtes Geld kostet. 8)

      Eway muss garnichts bezüglich deutscher Aufbewahrungsfristen tun.
      Ich glaube es gibt kaum ein zweites Land auf der Welt, in dem man seine Belege 10 Jahre aufbewahren muss.
      Als das eingeführt wurde war es wegen der "Vereinigungskriminalität" nun haben wir 10 Jahre Archivpflicht und auch ohne neue Vereinigungen :D
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Mir ist diesbezüglich mal zu Ohren gekommen, dass das FinAmt tatsächlich Einsicht in alle Rechnungen also auch die vor 18 Monaten rankommt. ABER diese kann man dann nur durch einen bestellten Anwalt durch Akteneinsichtsgesuch bei FinAmt einsehen.....leider kann ich hier keine Quelle nennen, aber ich meine eBay hat mir das mal mitgeteilt, als ich nach einer alten Rechnung fragte :O
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • soviel mal wieder zum "papierlosen Büro", das vor Jahren mal als erstrebenswertes Ziel galt!

      Ich hab grad die alten Aktenordener durchgesehen, egal ob Sozialversicherungsnachweise oder Entgeltabrechnungen, Versicherungsscheine etc - alles ist doppelt so dick, dreifach so lang und viermal so ausführlich!

      An jeder Gasrechnung hängen die neuesten Zahlungskategoriemodelle samt Broschüre und an jeder Versicherungsrechnung die neuesten geänderten Versicherungsgesetze und die entsprechen geänderten AGB! :wallbash

      worum gings noch? ach ja, also wenn ebii nichts aufbewahrt, man aber verpflichtet ist dies zu tun, wird also wieder alles ausgedruckt, vorsichtshalber, und statt der 2. Kopie dann noch alles im Konzentrat auf die externe Festplatte in den Safe!?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • ich bin auch verwundert....sollte eBay tatsächlich nicht diesen Auflagen entsprechen müssen, woher soll ein "armer" Kleingewerblicher, der sich naiverweise nicht darum gekümmert hat die Dinge noch holen ?

      Wenn es tatsächlich so ist, das eBay das nicht archivieren muss, dann sehe ich hier nur einen weiteren Nachteil für die User, die drauf angewiesen sind, denn man kann sagen was man will, aber es kommt eben mal vor, dass man vergisst was auszudrucken und dann ???

      Wie geht hier das FinAmt vor ? Auch mich würden diesbezügliche Erfahrungen interessieren...bitte posten :]
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Das FA macht es sich in der Regel ganz einfach - es schätzt dann nach § 162 AO (Abgabenordnung)

      Absatz 2 sagt folgendes: "Zu schätzen ist insbesondere dann, wenn der Steuerpflichtige keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft oder eine Versicherung an Eides statt verweigert oder seine Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 verletzt. Das Gleiche gilt, wenn der Steuerpflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Steuergesetzen zu führen hat, nicht vorlegen kann oder wenn die Buchführung oder die Aufzeichnungen der Besteuerung nicht nach § 158 zugrunde gelegt werden."

      Da eBay sich in Deutschland (zumindest für die Erhebung der Umsatzsteuer) an deutsches Steuerecht halten muß, gelten hier auch die gleichen Aufbewahrungspflichten, insofern sollte es für den TE möglich sein, da noch ranzukommen. Inwieweit er das notfalls auch gerichtlich durchsetzen könnte, weiß ich nicht. Das FA einfach an eBay zu verweisen, dürfte allerdings wenig Aussicht auf Erfolg haben.

      Auch wenn es Geld kostet, hier ist der Gang zu einem Steuerberater dringend angeraten, jedenfalls dann, wenn es sich für den TE um größere Beträge handelt, denn das FA schätzt sehr großzügig. Und nach einschlägigen Urteilen darf es das auch.
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      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Peter Viehrig ()

    • @aheide

      Nach § 3a Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 UStG (Umsatzsteuergesetz) ist der Ort der von eBay gegenüber dem TE erbrachten Leistung in Deutschland, womit deutsche Steuergesetze greifen.

      Kurz, die Antwort auf Ihre Frage lautet in dem Fall eindeutig: Nein. Das kann nicht sein.
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      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)
    • diese mail habe ich von ebay erhalten.

      mein finanzamt hat mit sicherheit keine anfrage an ebay gestellt, ebay behauptet es aber, ist wahrscheinlich ein standart schreiben:

      ich habe nämlich keine bp sondern habe dieses ebay nur mitgeteilt damit die evtl. schnelle die alten rechnungen rausrücken!

      mail ebay

      vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sie wurden von einer Finanzbehörde
      darüber informiert, dass eine Prüfung Ihrer auf eBay getätigten Umsätze
      erfolgt. (stimmt gar nicht)

      Sie möchten nun von eBay die Unterlagen erhalten, die wir an die
      Finanzbehörde weitergeleitet haben.

      Leider können wir Ihnen keine Auskünfte zu den übermittelten
      Informationen erteilen. Bitte ersuchen Sie oder Ihr Anwalt bei der
      ermittelnden Behörde um Akteneinsicht. Sie erhalten dann Einblick in die
      Unterlagen und wissen genau, welche Angaben eBay gegenüber der
      ermittelnden Behörde gemacht hat.

      Bitte beachten Sie, dass eBay Ihnen Ihre Rechnungen 18 Monate lang über
      Mein eBay zur Verfügung stellt. Ältere Rechnungen werden nicht mehr
      angezeigt. Wir können Ihnen diese Rechnungen auch nicht zusenden. Laut
      unseren AGB ist jedes Mitglied selbst dafür verantwortlich,
      Informationen wie z.B. die Rechnungen auf einem von eBay unabhängigen
      Speichermedium zu archivieren.

      Warum hat die Finanzbehörde Daten von eBay erhalten?

      eBay achtet bei der Datenverarbeitung streng auf die Einhaltung der
      geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Informationen, die dem
      Datenschutz unterliegen, leitet eBay nicht an Dritte weiter.

      Wenn Finanzbehörden gegenüber eBay einen gesetzlichen Auskunftsanspruch
      geltend machen, ist eBay aber verpflichtet, die verlangten Informationen
      weiterzugeben. Dieser Pflicht sind wir in Ihrem Fall nachgekommen.
    • @klaus1976

      Mein dringender Rat: Gehen Sie mit dieser Geschichte zu einem Steuerberater. Am besten zu einem, der gleichzeitig auch Rechtsanwalt ist oder einen RA mit in seiner Kanzlei sitzen hat.

      Es ist durchaus möglich, daß das FA sich an eBay gewandt hat. Es erschien mir nur sehr unwahrscheinlich. Aber wenn das FA ein richtig großes Faß aufmachen will, dann kann das schon sein. Vielleicht ist das FA durch eine BP bei einem anderen erst auf Sie aufmerksam geworden, wer weiß das schon.

      Mein Gefühl sagt mir, daß womöglich mehr dahintersteckt, als es auf den ersten Blick vielleicht scheint. Gefühle sind hier ein schlechter Ratgeber, potente Steuerberater sind es nicht. Außerdem haben StBerater beim FA einen ganz anderen Stand als kleine Gewerbetreibende. Tun Sie sich selbst einen Gefallen, es kann einem sonst ganz schnell über den Kopf wachsen.
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      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)
    • eway muss zwar die Daten vorhalten, tut das aber nur für die eigenen Zwecke. Für die Nutzer hat es Regeln aufgestellt und wer da nicht selber vorsorgt,
      der könnte eventuell gegen eway klagen - was allerdings mit seeeeehr hohem Aufwand verbunden ist.

      Hier greift der alte Spruch - Jeder muss für seine Archivierung sorgen und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

      [Poltermodus an]
      Kaufmann ist ein Lehrberuf und braucht Grundwissen und Erfahrung. Wer meint mit Halbwissen und Glück das schnelle geld zu machen wird dann später an die Grundlagen erinnert,
      manchmal kann das auch recht teuer werden 8)
      [Poltermodus aus]

      BigUhu weis was das soll gelle? :D

      Die mail von eway ist sicher einer dieser typischen Putzfrauen Mailbausteinsteile :D
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()