Hi Leute, ich stelle das mal hier ein, da dies ja nun nicht tatsächlich was mit Internet und eBay zu tun hat. Ich hätte trotzdem mal gerne eure Meinung hierzu gelesen und freue mich auf evt. weiterführende Links zum Thema 
Problem: Person A hat überraschenderweise eine Lebensversicherung ausbezahlt bekommen, die damals von Ex-Partner mit Wissen und Beisein von A abgeschlossen wurde. A und Ex haben sich lange nicht gesehen, kein Kontakt, Ex ist gestorben. Ex hat nach Aussage von B (bis zuletzt Partnerin von Ex) kurz vor dem Tode eine Änderung der begünstigten Person an die Versicherung versandt, diese kam 2 Tage nach Ableben bei der Versicherung an, da dies kurz vor Ostern geschah und Ex wärend der Feiertage verstarb.
1,5 Jahre später also klagt B gegen die Versicherung mit A als Streitverkündete.
B verlangt die Auszahlung an sich, da B die Begünstigte der Lebensversicherung sei.
Nun meine Fragen:
1. Wie sieht es rechtlich aus ?
2. Muss A das Geld an die Versicherung zurück zahlen, wenn die Klage für B erfolgreich ausgeht ?
3. Was wenn A das Geld nicht mehr hat und dies auch nachweisbar ist ?
Ich weiß nicht, ob es wichtig ist, aber A lebt seit längerer Zeit offiziell im Ausland. Hat aber noch einen angemeldeten Wohnsitz in Deutschland, an dem sie sich nicht mehr aufhält.
Für alle Hobby- und auch Fachjuristen unter euch.....ich freue mich über sinnvolle Beiträge hierzu und hoffe natürlich A damit helfen zu können

Problem: Person A hat überraschenderweise eine Lebensversicherung ausbezahlt bekommen, die damals von Ex-Partner mit Wissen und Beisein von A abgeschlossen wurde. A und Ex haben sich lange nicht gesehen, kein Kontakt, Ex ist gestorben. Ex hat nach Aussage von B (bis zuletzt Partnerin von Ex) kurz vor dem Tode eine Änderung der begünstigten Person an die Versicherung versandt, diese kam 2 Tage nach Ableben bei der Versicherung an, da dies kurz vor Ostern geschah und Ex wärend der Feiertage verstarb.
1,5 Jahre später also klagt B gegen die Versicherung mit A als Streitverkündete.
B verlangt die Auszahlung an sich, da B die Begünstigte der Lebensversicherung sei.
Nun meine Fragen:
1. Wie sieht es rechtlich aus ?
2. Muss A das Geld an die Versicherung zurück zahlen, wenn die Klage für B erfolgreich ausgeht ?
3. Was wenn A das Geld nicht mehr hat und dies auch nachweisbar ist ?
Ich weiß nicht, ob es wichtig ist, aber A lebt seit längerer Zeit offiziell im Ausland. Hat aber noch einen angemeldeten Wohnsitz in Deutschland, an dem sie sich nicht mehr aufhält.
Für alle Hobby- und auch Fachjuristen unter euch.....ich freue mich über sinnvolle Beiträge hierzu und hoffe natürlich A damit helfen zu können

Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger