Ich habe mal eine kleine Frage.
Wenn ich als Kleinunternehmer nach § 19 handle, muss ich nur eine Einnahmenüberschussrechnung führen und diese am Jahresende beim FA einreichen.
Aber ich habe doch auch die möglichkeit als Kleinunternehmer die Mehrwertsteuer auszuweisen oder auch die Vorsteuer beim FA geltend zu machen wenn ich nicht diesen §19 Zusatz beim FA angebe.
Wie sieht es dann mit der Buchführung aus? Dann reicht eine Einnahmenüberschussrechnung nicht mehr aus, oder?
Vielleicht kann mir hier einer klarheit schaffen.
Wenn ich als Kleinunternehmer nach § 19 handle, muss ich nur eine Einnahmenüberschussrechnung führen und diese am Jahresende beim FA einreichen.
Aber ich habe doch auch die möglichkeit als Kleinunternehmer die Mehrwertsteuer auszuweisen oder auch die Vorsteuer beim FA geltend zu machen wenn ich nicht diesen §19 Zusatz beim FA angebe.
Wie sieht es dann mit der Buchführung aus? Dann reicht eine Einnahmenüberschussrechnung nicht mehr aus, oder?
Vielleicht kann mir hier einer klarheit schaffen.

Ein Gewinn resultiert daraus für Sie aber zunächst nicht. Wann ein Verzicht auf die Anwendung des §19 UStG für Sie lohnend ist, sollten Sie tatsächlich mit einem Steuerberater besprechen, denn das hängt von sehr vielen einzelnen Faktoren ab.
