Hallo zusammen!
Wie einige von Euch wissen, habe ich vor etwa einem Jahr einen kleinen dummen Fehler begangen. Ich kopierte aus einem Onlineshop den sinnigen "Abmahnungs-Ausschluss". Da dieser im Netz zu Hunderten zu finden ist, dachte ich nicht an Copyright. (Ehrlich gesagt bin ich mir noch nicht einmal sicher, ob ich den tatsächlich von diesem Shop habe, oder von einer Musterseite.)
Dann kam die Abmahnung von einem RA.
Naja, ich hab den Kerl anfangs nicht wirklich ernst genommen, da das Anschreiben nicht so war, wie ich es von einem RA erwarten würde. z. B. sollte ich schriftlich erklären dass ich:
ZITAT:
1. zukünftig unterlassen, die Nutzung des von mir erstellten und zuvor wiedergegebenen Textes zu unterlassen.
ZITAT-ENDE
Ich hab das auch brav genau so geschrieben.
Weitere Kleinigekeiten im Brief liessen auf keinen besonders guten RA schliessen.
Ich erkundigte mich bei einer bekannten Internet-Rechtskanzlei, was ich denn tun sollte und ob ich tatsächlich die Rechnung, die nachdem ich die Unterlassungserklärung verfasst habe, einflatterte, begleichen soll.
Man erklärte mir, dass der Text (nach Ansicht der Rechtsanwälte) keinem Copyright unterliege, und auch voraussichtlich ein Richter eher mir Recht geben würde, und ich solle die Zahlungsaufforderungen einfach ignorieren. Ich bekam dann etwa 3 "letze Aufforderungen" und dann war Ruhe.
Bis gestern.
Es kam der Mahnbescheid.
Ich hab in Erinnerung, dass man mir auch hier gesagt hat, dass ich mir da nicht soviel Sorgen machen solle, sondern innerhalb der 2 Wochen widersprechen sollte, damit kein Titel entsteht.
Jetzt meine Frage(n):
1. Soll ich den Widerspruch per Einschreiben 'eigenhändig' schicken?
2. Soll ich mir eine Kopie machen?
3. Gibt es noch irgendwas, was ich beachten muss??
Danke schön
Wie einige von Euch wissen, habe ich vor etwa einem Jahr einen kleinen dummen Fehler begangen. Ich kopierte aus einem Onlineshop den sinnigen "Abmahnungs-Ausschluss". Da dieser im Netz zu Hunderten zu finden ist, dachte ich nicht an Copyright. (Ehrlich gesagt bin ich mir noch nicht einmal sicher, ob ich den tatsächlich von diesem Shop habe, oder von einer Musterseite.)
Dann kam die Abmahnung von einem RA.
Naja, ich hab den Kerl anfangs nicht wirklich ernst genommen, da das Anschreiben nicht so war, wie ich es von einem RA erwarten würde. z. B. sollte ich schriftlich erklären dass ich:
ZITAT:
1. zukünftig unterlassen, die Nutzung des von mir erstellten und zuvor wiedergegebenen Textes zu unterlassen.
ZITAT-ENDE
Ich hab das auch brav genau so geschrieben.
Weitere Kleinigekeiten im Brief liessen auf keinen besonders guten RA schliessen.
Ich erkundigte mich bei einer bekannten Internet-Rechtskanzlei, was ich denn tun sollte und ob ich tatsächlich die Rechnung, die nachdem ich die Unterlassungserklärung verfasst habe, einflatterte, begleichen soll.
Man erklärte mir, dass der Text (nach Ansicht der Rechtsanwälte) keinem Copyright unterliege, und auch voraussichtlich ein Richter eher mir Recht geben würde, und ich solle die Zahlungsaufforderungen einfach ignorieren. Ich bekam dann etwa 3 "letze Aufforderungen" und dann war Ruhe.
Bis gestern.
Es kam der Mahnbescheid.
Ich hab in Erinnerung, dass man mir auch hier gesagt hat, dass ich mir da nicht soviel Sorgen machen solle, sondern innerhalb der 2 Wochen widersprechen sollte, damit kein Titel entsteht.
Jetzt meine Frage(n):
1. Soll ich den Widerspruch per Einschreiben 'eigenhändig' schicken?
2. Soll ich mir eine Kopie machen?
3. Gibt es noch irgendwas, was ich beachten muss??
Danke schön