Verkauf eines Artikels als defekt - nun erpresst

    • Verkauf eines Artikels als defekt - nun erpresst

      Hallo,

      es geht darum ich habe einen Notebook als Defekt bei Ebay Verkauft. Das ganze wurde wie gesagt als Defekt Verkauft, Gewährleistung und Garantie wurde Ausgeschlossen. Artikelnummer Nr.180328324012 .

      Ich wollte das Teil schnell loswerden, ich weiß die Aktions ist schnell geschrieben und von den hunderten Rechtschreibfehler weiß ich bescheid.

      Wie gesagt ich wollte den Notebook loswerden, damit ich mir einen weiteren neuen Kaufen kann von dem Geld.

      Naja, nun kommts. Erstmal war der Artikel wegen der Post erst nach 4 Tagen nach Zahlungseingang da, dafür wurde ich ziemlich angemacht.

      Nun danach sind diese Email gekommen. (das teil was fehlt steht in der Beschreibung drinnen)


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      Erste Email.

      Das Notebook ist angekommen, es fehlt der Einbaurahmen der Festplatte und an hab ich das Teil noch nicht bekommen, Aber ich brauch den HDD Rahmen um dort eine HDD einbauen zu können. LG Steffi

      Zweite Email

      O,o,o das Teil wurde aufgemacht, daran gelötet und Schrauben fehlen etliche, mein Mann ist IT Systemelektroniker und das hätten Sie mit hin schreiben müssen! Heute nimmt er den Lappi mit in die IT Firma und lässt dokumentieren was alles nicht in der Beschreibung steht! so geht das nicht, denn hätte es in der Beschreibung gestanden hätte ich nie geboten. Mein Mann sagt auch immer wo schon jemand bei war geht er nicht mehr ran oder nur mit erhöhten Kosten! und wo ist der Deckel für den HDD Schacht?

      Dritte Email

      So das Schreiben über den Zustand des Notebooks liegt vor, leider auch das Sie mit einer arglistigen Täuschung das Notebook verkauft haben. Sie sind verantwortlich für die Beschreibung des Artikels und das haben Sie grobe Mängel verschwiegen. Tastatur, Netzteil, Akkuladeelektronik auch noch alles defekt. Da ich mit Ihnen einen Kaufvertrag nach deutschem Recht geschlossen habe, Sind Sie verpflichtet Schadenersatz zu leisten oder auf Ihre Kosten den Artikel zurückzunehmen. Wie sich entscheiden ist Ihre Sache. LG Steffi


      Vierte Email


      Das der Einbaurahmen und der Gehäusedeckel der Festplatte fehlt steht nicht da! Vor Zeugen und in einer Fachwerkstatt wurde Ihr Notebook untersucht. Das ist gleichzusetzen mit einem Gutachten und das bringe ich heute zu meinem Anwalt.

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      Ende ist eine Schlechte Bewertung. Nun das Netzteil habe ich vor Vier Wochen gekauft und vor dem Verschicken getestet. Dran rumgefummelt habe ich auch nicht. Die Tatstur ist heile, die Ebayerin hat die Teile bereits Verkauft und die Tastur siehe a als heile Verkauft. Von dem Defekt der Akkueelektronik war auch nichts mehr zu hören. Dazu kommt, das ihr Mann ja angeblich sich so auskennt. Beim Auseinanderbauen wurde das Gehäuse defekt gemacht, dies gibt sie auch nicht an man sieht es auf dem Foto. Den Prozzesor ein AMD Athlon verkauft sie als AMD 64.

      Ich wurde von Anfang angemacht, nun habe ich eine Schlechte bewertung weil ich auf ein Defektes teil, keine Garantie gegeben habe, da ich als Privatkauf nach Eu Gesetzt diese ausgeschlossen habe in der Beschreibung.

      Sie hat für die teile über 200 Euro nun Einzeln bekommen, der Verkauf war nicht richtig wie ich schon geschrieben habe, so jemand kann keine Ahnung haben von soetwas.

      Der Festplattenrahmen war dabei, anscheint hat ihr Mann den zu Hause vor dem Angeblichen Gutachten das ganze schon rumgefummelt. Das Netzteil kann nur defekt gegangen sein als diese Leute dran rumgefummelt wurden, es wurde ja richtig getestet von mir und es lief.

      Es ist ja auch erst ein paar Wochen alt.


      Was kann ich nach diesen Erpressungen tun, Ebay hilft mir nicht weil sie meint da kann man nichts machen. Dort werden anscheint nur Käufer geschützt Verkäufer nicht.

      Wenn man defekte Ware kauft, sollte man davon ausgehen das sie defekt ist.

      Diese Leute schonen Notebooks zu Kaufen, auseinander zu Baun und dann zu Verkaufen. Ahnung haben diese Leute nicht, so denke ich aufgrund von dem was geschrieben wurde.

      Ich will nun kein neues Ebay Profil haben, nur weil ein Ebayer aufstand macht, Von einem Anwalt von ihr habe ich nie gehört, kein wunder es gibt dieses Deutsche Gesetzt ja auch nicht, sondern das ist ein EU Gesetz. Sie selber hat diesen Satz auch unter ihren Artikeln geschrieben.

      Es ist eigentlich eindeutig, das die Ebayerin Geld wieder haben wollte und trotzdem die teile für 200 Euro Verkaufen wollte.


      Nun, was ist das beste um dieser Ebayerin ein auszuwischen, das sie zumindest in Zukunft nicht weiter Versucht Leute hinterher zu Betrügen.
      Ich denke viele werden nachgeben bei dem ganzen auch noch... ihr ein teil des Geldes wieder geben.

      So bekommt sie ja auch alles Billiger und wo sie die Teile ja teurer wieder Verkauft noch dazu.
    • Service: Auktion

      die Käuferin : steffi_051086

      die hat gekauft in den letzten 120 Tagen

      die hat verkauft in den letzten 90 Tagen

      Alles hochladen und ausdrucken, vor allem die Mail, wo sie zugibt, dass ihr Mann IT-Spezialist ist. Ein sogenannter "scheinprivater Account" , wobei der schwunghafte Handel bis jetzt noch ausgeblieben ist: nicht verkaufte Artikel für 133.000 engl. Pfund, wer mag kann umrechnen.

      Wobei ja noch nicht raus ist, ob nicht noch mit einem anderen Account oder privat verkauft wird, es wird jedoch klar,dass hier gekauft wird um zu verkaufen!

      Also alle Daten sichern, denn für einen gewerblichen Händler gelten auch noch andere Regeln, als für einen privaten,
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Also das ist ja wohl der Hammer dreister geht es wohl nicht .
      Ich hoffe das man vielleicht dagegen was machen kann, aber da werden Dich hier andere genau beraten, geht hier auch zimlich fix. Als erstes würde ich sagen, solltes Du Screenshots von den Auktion machen, vielleicht kannst Du da selber noch mit einen Anwalt gegen vorgehen?
    • Zum Anwalt, naja ich möchte da nichts rauschlagen. Ich bin zwar Rechtsschutzversichert aber Trotzdem. Naja es geht mir um RechT ! Ich finde es einfach so eine Frechheit mich so anzumachen, ich war immer nett.
      Und das Board Verkauft sie ja auch, dazu hat sie nichts geschrieben das die Elektornik kaputt ist usw.
      Oder die Tastur, ich glaube kaum das der Mann sowieso das der Angebliche Techniker ist.

      AMD Athlon XP Mobile 3000+ - verkauft in der Beschreibung als AMD 64 !

      Ich habe den Artikel als Defekt Verkauft, da er Defekt ist. Ich bin davon ausgegangen, wenn jemand sowas kauft rechnet er auch damit das er dann Defeckt ist.

      Nun die schlechte Bewertungen, die Drohungen von Ihr.

      Ich habe in der letzten Email, dort war ich nicht mehr Freundlich habe auch gesagt das ich sie Anzeige.

      Nun, meint ihr ich kann mit den sachen zur Polizei und diese Person ohne Gewissen Anzeigen ?

      Also danke schonmal für die Tipps, ich werde das aufjedenfall sonst mitnehmen alles.

      Das ist mir die Sache wert, weil ich glaube das sie dies nicht das letzte mal gemacht hat.....
    • hier noch mal ihr Angebot bei eway

      und die Negativen , wobei ich nicht verstehe, warum sie eine schlechte Bewertung durch einen KÄUFER (Ware nicht angekommen! Verkäufer sieht es nicht ein! Schlechter Kontakt!) mit
      !!ACHTUNG!! verschickt defekte Ware als getestet, Geld gibt es nicht zurück!!!
      beantwortet, meint sie sich selbst? ;)
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    • kein wunder es gibt dieses Deutsche Gesetzt ja auch nicht, sondern das ist ein EU Gesetz. Sie selber hat diesen Satz auch unter ihren Artikeln geschrieben.
      was du da schreibst ist bullsh..., natürlich gibt es deutsches Recht und in das ist die EU-Regelung zur Gewähleistung (Sachmängelhaftung) schon längst eingearbeitet und auch gültig.

      Weswegen willst du sie anzeigen? hat sie dich nachweislich beleidigt? hat sie dich regelrecht erpresst, wie du es andeutetest? Wahrscheinlich nicht.

      Du brauchst nichts zu tun, sie muss dir nachweisen, das die vorhandenen Mängel schon vor Versand bestanden haben! Das wird sie kaum können, zumal sie dir dann noch die Möglichkeit zur Nachbesserung oder Ersatz geben muss und zu allermindesten muss sie die Gelegenheit geben, zu prüfen, ob es die Mängel tatsächlich gibt!

      Wenn sie die Sachen verkauft oder auch nur umgebaut hat, kann sie das natürlich nicht. Also als schlechte Erfahrung abhaken.

      Noch ein Tipp: nächstes Mal ein defektes Gerät bei DEFEKT einstellen und nicht als 2. Kategorie noch eine andere! Wer das Gerät über die normale Schiene findet, dem fällt u.U. nicht auf, dass die 2. Kategorie Defekt auch da ist! Entweder heil ODER defekt, beides geht nicht, sonst solltest du auch lieber in Einzelteilen sortiert nach heilen und defekten anbieten. Man muss sich die Probleme ja nicht noch ranziehen.
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    • Ich habe das von anderen Ebay Aktionen abgeguckt. Artikel Zustand habe ich als defekt angegeben, daher dachte ich das ist okay.

      In der Beschreibung steht es ja auch nochmal, eines der letzten sätze.

      Davor steht es auch einigemale.

      Die Bewertung ist nur eine Frechheit, sie wollte sich bereichern hinterher, das unter falschen Umständen.

      Das sie aber Vermutlich Gewerblich Handelt, kann ich dies irgendwo angeben.

      Dazu kann ich doch nun nichts mehr bei Ebay Verkaufen, weil mir niemand mehr traut aufgrund der Bewertung die, nicht gerecht ist.

      Zu dem zweiten Account, in einer Email am Anfang erwähnte sie Erfahrungen bei Ebay mit dem Account ihres Mannes...

      Ich werde den Tipp aber Berücksichtigen, danke.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von giga85 ()

    • Ich habe neue Email bekommen ^^ zwei Stück ohne noch etwas geschrieben zu haben..


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      Die Anzeige mit der bebilderten Dokumentation eines Fachbetriebes zu dem Schrott den Sie verkauft haben ist doch schon bei der Polizei, immer ruhig bleiben bis der Staatsanwalt sich meldet. ruhig, ruhig

      - steffi_051086


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      Achso danach folgt dann noch eine Anzeige wegen Verleumdung. LG Steffi
    • Ganz ruhig, hier scheint man mit ständigen Mails die Verkäufer in Panik versetzen zu wollen.

      Die Anzeige würde ich mir sparen. Denkbar wäre natürlich eine Betrugsabsicht seitens der Käuferin(!), doch bringt dir das nichts. Es würde die Situation nur noch weiter aufpuschen. Ob die Polizei angesichts der sehr undurchsichtigen Beweislage einen Vorsatz nachweisen kann, ist sehr fraglich.Oberste Vorgabe sollte doch sein, diese sache so schnell wie möglich zum Abschluß zu bringen.

      Zum Zivilrechtlichen: Wie bereits Stubentiger richtig schrieb, ist hier die Käuferin in voller Beweispflicht. Zudem müßte dir erst die Nachbesserung ermöglicht worden sein, bevor hier irgendwelche Forderungen nach Rückabwicklung oder ähnlichem laut werden.

      An deiner Stelle würde ich vielleicht ein allerletztes mal in sachlichem Ton um ein entsprechendes Gutachten bitten. Danach würde ich jegliche Kommunikation einstellen. Was hier abläuft sieht ein Blinder mit dem Krückstock. Laß dich davon nicht verrückt machen.

      Auch wenn es viele als abgedroschen ansehen: Verweise die Käuferin auf diesen Thread hier. ich kann mir gut vorstellen, daß sie abläßt, wenn sie erkennt, daß ein Auktionsforum ihr auf die Schliche gekommen ist.

      Mit der negativen Bewertung wirst du wohl leben müssen, wenn du nicht einen aufwendigen Zivilprozess dagegen fühern wirst. Angesichts deines recht frischen Accounts würde ich einen zweiten aufmachen, mit dem du verkaufst. Den ersten kannst du ja weiter als Kaufaccount nutzen und dann wieder in einem Jahr damit voll einsteigen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo,

      ich danke erstmal für die Antworten. Wenn man nicht bestätight fühlt, das man im Recht ist und immer wieder so angeschrieben wird, dann naja wird man echt Wütend usw.

      Naja, wahrscheinlich ist es echt das beste das, dies ganze ruht.

      Wenn ein Schreiben von der Polizei kommt, wegen Stellungsnahme kann ich ja immer noch einfach eine Anzeige gegen sie machen, als Schutz sozusagen, auch wenn nichts rauskommt.

      Ich werde bei Ebay mir einen neuen Account dann machen, ist doch erlaubt oder ?

      Erstmal werde ich nur Kaufen, irgendwann werde ich dann die 1-2 Sachen die ich noch habe Verkaufen.

      Viel zum Verkaufen habe ich sowieso nicht, ich nutze Ebay eigentlich eher zum Kauf.

      Danke für den Mut und für eure Unterstützung, das tut echt gut !
      Ich bin nämlich ziemlich aufgewühlt, obwohl ich die Rechte kenne und weiß das ich nichts falsch gemacht habe.

      Vielleicht habe ich es nicht Perfekt gemacht, aber nicht Falsch ! Die Emails machen ein nur jedesmal Wütend !

      Nun heißt es Abwarten, wieder warten ob wirklich was kommt.
      Ich glaube hätte sie wirklich eine Anzeige gemacht würde ein Brief von der Polizei kommen zur Stellungsname und kein vom Stadtsanwalt.

      Bin mir da aber nur halb sicher, kenne das nur wenn man Leute unter 21 Anzeigt.
    • Hallo, ich wollte nur die aktuelle Email nochmal Kopieren.

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      Besser Sie nehmen sich einen Anwalt, Ihr deutsch ist ja nicht zu entziffern. Ich habe bei Ebay ein Auto als Ersatzteilspender und Bastelfahrzeug verkauft und der Richter sagte ein Bastlerfahrzeug muß fahren, darauf hin mußte ich zahlen weil der Käufer geklagt hat. Sie haben erhebliche Mängel verschwiegen, mal sehen was der Richter mit Ihnen macht. Ihre befreundeten Beamten gelten vor Gericht als befangen. Ich bin Bürofachfrau beim Finanzamt und weiß was Buchungssätze in der Gewinn- und Verlustrechnung sind, ich habe keinen zu versteuernden Mehrwert erziehlt.

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      Okay mit dem Deutsch hat sie recht, vielleicht sollte ich mir echt `Zeit beim Schreiben nehmen.

      Da ich aber eigentlch Deutsch behersche muss ich sagen, ihre Texte einhalten auch einige Fehler, vorallem in mit Komma usw.

      Ich habe nun nur noch eins Geschrieben, wenn sie meint soll sie mich Anzeigen, dann muss sie aber auch mit dem Urteil leben und das ich mich Wäre, wenn ein Schreiben von ihr kommt Anwalt, Polizei oder sonst was, wird von mir etwas darauf folgen.

      Ansonsten ist mir die sache egal, so habe ich es ihr gesagt.
    • Hallo,

      ich wollte mich nochmal Bedanken für Eure Tipps.

      Also ich hab ihr das Geschrieben was sie gesagt hat, sie hat nun geschrieben das ich sie dann in ruhe lassen soll, sie kein Bock auf Ärger hat.

      Natürlich fühle ich mich immer noch etwas Gekränkt aufgrund der Bewertung usw. , dies ist aber eigentlich auch Sinnlos was ich weiß.

      Für mich ist die sache dann durch, ihr habt denke ich recht da wird nichts kommen.

      Ansonsten würde sie den kürzeren Ziehen denke ich.


      Aufjedenfall Danke an euch alle !
    • RE: Verkauf Artikel als Defekt, nun erpresst

      Also ich finde, dass dir keiner einen Vorwurf durch fehlende schriftliche Deutschkenntnisse machen sollte. Ich denke auch nicht, dass dies vor Gericht bestand hätte. Weiterhin hast Du das Lap als defekt angeboten und die Fehler und fehlenden Teile beschrieben.

      Ein wenig hast Du es schon verharmlost, aber im Großen und Ganzen sehe ich hier nicht wirklich einen Bestand zum gerichtlichen Verfahren oder gar von Betrug.....

      Ggf. kannst Du einen Preisnachlass vorschlagen, damit Du ihr den Wind aus den Segeln nimmst, aber andererseits würde ich erstmal abwarten, ob was kommt.

      Wie gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Betrugsvorwurf hier fruchtet. Ich kann mir gut vorstellen, dass sollte sie eine Anzeige machen, diese wegen Geringfügigkeit und mangelndem öffentlichen Interesses hier fallen gelassen wird. Was den zivilrechtlichen Weg betrifft sieht es ähnlich aus. Du hast den Lap als defekt verkauft und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Anwalt sich dieser Sache annehmen wird, ohne seinem Mandanten eher davon abzuraten. Die Kosten wären hier enorm zum Verkaufspreis. Aber lass sie mal, falls sie tatsächlich einen gerichtlichen Prozess anstrebt kannst Du immer noch Anerkenntnis anzeigen und dann bleibt sie auf den Gerichtskosten kleben. Zwar musst Du dann den Betrag zurückzahlen, aber auch ihr wird es eine Lehre sein ;) Wenn sie hier überhaupt was unternimmt.

      Dass sie dir anrät, einen Anwalt zu nehmen zeigt ja schon ein wenig ihre Unsicherheit....und vor allem hört sich das doch eher nach einer SEHR leeren Drohung an....Sie bellt ein wenig viel dafür, dass sie sich angeblich so sicher ist. Wenn sie tatsächlich vor hat, zum Anwalt zu gehen, dann brauch sie dir nicht raten, ebenfalls einen zu nehmen, was geht sie das dann noch an ? Sie will eigentlich meiner Meinung nach nur den Preis drücken und/oder das Teil umsonst bekommen um sich hier zumindest die wohl noch gebrauchsfähigen Teile auszubauen....aber das ist NUR meine Vermutung....

      8)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Verkauf Artikel als Defekt, nun erpresst

      @engelchen

      Das ist zwar alles nicht falsch, was du schreibst, ich habe aber bei deinem Beitrag das Gefühl, du hast gar nicht mitbekommen, daß die Käuferin das Notebook bereits in Einzelteile zerlegt hat und diese bei ebay anbietet.

      Bei einem zivilrechtlichen Vorgehen würde hier überhaupt bereits der Streitgegenstand fehlen. Absurd und absolut hoffnunglos. Und was noch schlimmer ist, es werden von ihr Komponenten verkauft, die beim TE als defekt reklamiert wurden, aber offensichtlich funktionieren. Das ist nicht nur dummdreist, sondern stellt meiner Meinung nach sogar einen Betrugsversuch gegenüber dem TE dar.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Verkauf Artikel als Defekt, nun erpresst

      Lieber Uhu, da hast Du tatsächlich Recht, das habe ich nicht bedacht. Demnach lasse einfach weg, dass Du eine Preisminderung anbietest, gehe nicht weiter darauf ein und nimm dir unbedingt einen Anwalt, wenn sie dir diesbezüglich mit einem kommt. Halte alles fest, E-Mails, Auktion, deren Auktionen mit benannten Teilen und was sonst noch kommt.... :D Dann ist das Ding ja eindeutig und Du hast meiner Meinung nach nichts zu befürchten.....

      8)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger