Ich wollte nur hilfreich sein und meine eigenen Erfahrungen mitteilen. Hierbei handelt es sich um die Aussage meines Anwaltes, genauso habe ich es der PVZ mitgeteilt.
By the Way: Konkreter gesagt: Bei sogenannten Haustürgeschäften (die aber auch in der Fußgängerzone oder am Telefon stattfinden können) gibt es die 14-Tage-Frist definitiv. Beim Autokauf gehe ich davon aus, bei Privatverkäufen auf ebay bei Täuschung ebenfalls.
By the Way: Konkreter gesagt: Bei sogenannten Haustürgeschäften (die aber auch in der Fußgängerzone oder am Telefon stattfinden können) gibt es die 14-Tage-Frist definitiv. Beim Autokauf gehe ich davon aus, bei Privatverkäufen auf ebay bei Täuschung ebenfalls.