Ich habe noch eine Frage zu EÜR bei einem Kleinunternehmer nach §19.
Es geht um Privateinlagen und Privatentnahmen in Form von Bargeld in Kasse oder Konto.
Ich muss diese in der EÜR nicht aufführen, oder?
Privateinlagen und entnahmen würden ja die Gewinnberechnung verfälschen, oder?
Es geht um Privateinlagen und Privatentnahmen in Form von Bargeld in Kasse oder Konto.
Ich muss diese in der EÜR nicht aufführen, oder?
Privateinlagen und entnahmen würden ja die Gewinnberechnung verfälschen, oder?