Abmahnung Teddyauktion

    • @burhard

      Es ist vollkommen normal, daß ein Thread aus den neuesten Beiträgen der Startseite herausrutscht, wenn eine gewisse Zeit darin nicht gepostet wurde und er von anderen "überholt" wird. Von daher denke ich, daß dein Statement gegen longus nicht ganz ernst gemeint gewesen ist.

      Bei Auktionshilfe ist es nicht üblich (um es freundlich auszudrücken), Threads zu schubsen. Sie bleiben für immer archiviert und werden stets über Google oder auch anders gefunden. Gerade in diesem speziellen Fall hat das für mich etwas von Stimmungmache. Bitte postet daher nur dann, wenn es etwas Sachdienliches zum Thema beizutragen gibt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • ich werde mich jetzt auch erst mal wieder zurück ziehen..ich habe gesagt, was erst mal zu sagen war. sollte re mich wieder oder nochmal angreifen, laß ich es euch wissen und melde mich hier wieder. bis dahin machts gut....
      P.S. ich werde natürlich hier beobachten, das ich mich wehren kann, falls man sich hier doch noch , so in Richtung ...stimmt nicht oder so ,äußert
    • Hallo
      Ich sagte ja, wenn sich was ergibt, melde ich mich.
      Habe nun die Antwort, was nun aus unserer Abmahnung geworden ist.
      Wir haben uns von unserer Anwältin ein schreiben aufsetzen lassen, in der es hieß das wir zwar die Unterlassungserklärung uinterschreiben ( damit war der Streitwert in Höhe von 10.000€ vom Tisch) aber das wir die Zahlung des geforderten Betrages in Höhe von 652,80 € ablehnen.

      Die Antwort kam gestern .....sie lautet.
      Sehr geehrter Herr :::::::
      in der vorbezeichneten Angelegenheit haben wir ihr Schreiben vom 15.01.2010 nebst unterschriebener Unterlassungserklärung erhalten.
      Dies nehmen wir hiermit an.

      MfG F..........(Anwalt)
    • Bitte nicht noch ein dritter Thread zu Daywin! Es sind bereits zwei weitere eröffnet. Hier sollte bitte nur um Teddyauktion diskutiert werden.
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    • Teddyauktionen

      Erstmal möchte ich sagen ich war auch Mitgliedes dieses Hauses und muß sagen , das sich zwar bemüht wird aber auf der anderen Seite alles durch gezieles Schüren von Streitigkeiten die der Betreiber hat mit anderen immer wieder im Forum geschrieben wurde oder eben im Internen Forum was für normale Mitglieder nicht zugänglich ist.

      So ist ein guter Aufbau nicht möglich .

      Auch werden wenn die Meinung nicht passt und es sich daraus hitzige Diskussionen entwickeln könnten aus dem Forum gelöscht , nur es ist nicht immer Friede Freud Eierkuchen , daher hat es mir aufgestoßen das gerade kritische Beiträge teilweise kommentarlos gelöscht wurden .

      Auf der einen Seite ist das Interne Forum nützlich auf der anderen Seite eben durch solche Dinge die oben geschrieben eben auch für "Eingeweihte belastend" und wenn jemand profimässig seinen Verkauf betreibt, überlegt man sich irgendwann , was sowas soll .

      Ich für meine Sache bin unter den Umständen dann wieder ausgetreten , denn ich möchte in Ruhe verkaufen und mich interessiert es nicht was Betreiber für einen Klisch mit anderen haben usw .

      Vielleicht mal eine kleine Anregung für Gerd ,denn dies ist kuntruktutive Kritik und sollte so auch gesehen werden

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Hersteller ()

    • Abmahnung vom Januar

      Nun muß ich mich ja doch noch mal melden. Ich dachte nun wär endlich Ruhe .es geht schon wieder um die Abmahnung vom Januar.
      Wir haben heute einen Brief vom Gericht Köln erhalten indem es heißt ,das der Anwalt nun seine damals angegeben Kosten in Höhe von über 600€ fordert.
      Niemand hat sich in diesen Monaten bei uns gemeldet und nun kommt was vom Gericht. ist das rechtens?
      Was meint ihr ? was kann man da tun?
      bin für jeden Rat dankbar

      LG Halime
    • Was ist es denn, was da gekommen ist? Ein Mahnbescheid? Eine Klageschrift? Mit der Abmahnung werdet ihr auch sicherlich eine Rechnung für die Anwaltskosten erhalten haben. Habt ihr sie nicht bezahlt, dann war dies nur die logische Konsequenz. Wenn du die Höhe der Anwaltsgebühren anfechten möchtest, dann solltest du dir selber einen Anwalt nehmen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • so, nun hab ich den Brief hier. Kleines Vorwort.....wir bekamen damals eine Abmahnung weil wir die AGB die uns der AH Betreiber zur Verfügung gestellt hat benutzt haben . weiteres darüber könnt ihr in den vorran gegangenen Berichten von mir hier in dieser Diskusion lesen.
      wir schrieben dem Anwalt das wir ab sofort die AGB nicht mehr benutzen und es ablehnen die Kosten zu bezahlen und unterschrieben eine Unterlassungserklärung. Die Antwort war ...hiermit erkennen wir diese an. unsere Anwältin sagte dann wenn jetzt nichts mehr kommt ist es erledigt. wenn er das Geld dennoch fordert wird er sich bestimmt noch melden.
      nichts kam die ganzen Monate. kein Mahnbescheid, keine Forderung , einfach nichts. so und nun zu dem was heute kam. 1x an die Privatperson (Geschäftsinhaber) und 1x an die Firma.
      Streitwert 651,80€ und es wird bei Gericht beantragt, ein Versäumnis -bzw. Anerkenntnisurteil zu erlassen. hier steht das der Schaden sich aus dem Streitwert 10.000€ ergibt. Aber der Streitwert war doch vom Tisch als die Unterlassungserklärung unterschrieben wurde.
      Als Beweis für die Nutzung seiner AGB hat der Anwalt die AGB eines anderen Nutzers der bei ebay gelistet ist (wahrscheinlich versehentlich ) ans Gericht beigefügt . Damals hieß es wir nutzen seine AGB aus dem Auktionshaus Teddieauktion. Was ist denn das jetzt...Absicht oder ein Formfehler?
      ich les mal weiter. ich melde mich nochmal
      halime
    • wir hatten damals unterschrieben.....
      eine Unterlassungserklärung worin noch mal die komplette AGB angegeben war und dann ...diese Erklärung erfolgt ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und unter Verwahrung gegen die Kostenlast.
      Anwalt Antwort war .....
      in der vorbezeichneten Angelegenheit haben wir Schreiben vom 15.01.2010 nebst Unterlassungserklärung erhalten.. Diese nehmen wir hiermit an mfg Unterschrift vom Anwalt
    • Nur weil du eine Unterlassungserklärung unterschrieben hast, bedeutete das ja nicht, daß der Anwalt umsonst gearbeitet hat. Diese Kosten sind im Zweifelsfall von dir zu tragen!

      Wenn hier ein Versäumnisurteil beantragt wird, dann müßte es eigentlich eine mündliche Verhandlung gegeben haben, bei der du unentschuldigt gefehlt hast. Wenn du bereits eine Anwältin beauftragt hattest, warum läßt du dich nicht weiterhin von ihr vertreten? Du glaubst doch nicht ernsthaft, daß hier im Forum ohne Kenntnis aller Tatsachen besser geholfen werden kann?

      Ruf deine Anwältin an!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • hier steht das der Richter die klagende Partei darauf hingewiesen hat das ein Schaden nicht ersichtlich ist . sie kann schwerlich mit sich selbst einen Vertrag über die vorgerichtliche entgeltliche Geschäftsbesorgung geschlossen haben. Von daher erübrigt sich auch die Frage, ob sie das Rechtsanwaltshonorart bereits aufwendete oder ob sie nur einen Anspruch auf Freistellung von der Honorarverbindlichkeit (gegenüber sich selbst ? )hat. (Er hatte doch in eigener Sache abgemahnt)
    • Ich denke, das wenn ich überhaupt was zahlen muß, ich dann den AH Betreiber auf Schadensersatz verklage, weil er mir urheberrechtlich geschützte AGB zur Verfügung gestellt hat. Ich dachte es wären seine gewesen und es war ok . er sagte ja damals nim meine AGB ...ich hab nach langem Suchen auch die E-mail in der er es damals auch geschrieben hat gefunden.