Original von ihringer
mische mich nochmal ein, wird so langsam interessant
VK schreibt:
Ein 10x15 Foto mit einem originalem Autogramm. Das Autogramm
habe ich persönlich bekommen und kann damit auch sagen das es ECHT ist.
Wie soll das definiert werden ?
Ich als "normalo" Verbraucher-Käufer gehe davon aus,
es ist eine Unterschrift von dem Musik Star (Sternchen).
Der VK schreibt, er habe das Autogramm persönlich bekommen !
Von wem ? Ist es zwingend der Umschreibung, das es vom dem
Musik Star sein muß ?
Oder kann es auch ein Freund oder Bekannter machen
und somit ist es nach der Definition auch original ?
Ich meine das sollte erst mal geklärt werden, ob der VK
überhaupt belangt werden könnte, was dem Artikel betrifft !
Abgesehen von dem Händlerstatus und einhergehende
fehlenden Daten von Wiederrufsrecht usw.![]()
Nur mal zur Klarstellung am Rande: Ein Autogramm kann immer nur ein Original sein. Wenn eine Unterschrift nicht von dem stammt, von dem sie vorgibt zu sein, handelt es sich um eine Fälschung und ist keinesfalls noch ein Autogramm.
Eine Bezeichnung als "originales Autogramm" wäre/ist eine Tautologie, wie zum Beispiel auch "ein weißer Schimmel" oder "ein schwarzer Rappen" Tautologien sind.
Wenn also jemand eine Unterschrift als Autogramm verkauft, dann muß es sich zwingend (das ist gerade wieder eine Tautologie, falls es wem auffällt ;)) um ein Original handeln, ansonsten begeht er Betrug. Da ist kein Spielraum. Wenn der Verkäufer nicht weiß, ob es sich um ein Autogramm handelt, dann darf er die Unterschrift nicht als solches verkaufen.
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Peter Viehrig
"Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)
Peter Viehrig
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