Rückgabe gebrauchter Artikel

    • Rückgabe gebrauchter Artikel

      Hallo zusammen!

      Eine Frage:
      Eine Kundin hat bei mir Trainerhosen gekauft (das sind Unterhosen mit einer Saugeinlage, die beim Töpfchen-Training für Kinder sehr hilfreich sind, weil nicht alles in die Hose geht).

      Jetzt möchte sie die Hosen zurück geben, da sie angeblich überhaupt nichts aufhalten. Das ist der erste Fall in den 4 Jahren, in denen ich die Höschen im Sortiment habe.

      Muss ich die Hosen zurück nehmen? Es wäre noch innerhalb der 30 Tage Widerrufsfrist.

      Muss ich ihr den Kaufpreis erstatten??


      Abgesehen davon vermute ich, dass die Kundin die Hosen nicht vor dem ersten Gebrauch gewaschen hat. Denn erst nach der ersten Wäsche werden die Hosen saugfähig. Vorher sind sie eher wasserabweisend. *anmerk* - Das hab ich sie jetzt erstmal vorab gefragt, bevor ich mich auf irgendwas einlasse
    • Ähm, die Kundin behauptet, es sei ein Mangel vorhanden.
      In dem Fall liegt meines erachten die Beweißlage bei
      Dir, das dem nicht so.
      Auf Grund bisher verkaufter Trainerhosen und das es damit
      nie zu Problemen kam, gildet nicht
      als Verweigerungsannahme des Wiederufrecht sich da
      drauf zu berufen.

      Muss ich die Hosen zurück nehmen? Es wäre noch innerhalb der 30 Tage Widerrufsfrist.

      Ich denke ja, denn wie willst Du dem Kunden einen
      Falschen Umgang oder eine Falsche Erwartungshaltung
      von dem Produkt nachweisen ?

      Meine Meinung, die muss nicht richtig sein ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ihringer ()

    • die Frage ist, reklamiert sie oder widerruft sie?

      Die Reklamation könntest du mit wohlbegründeten Argumenten evtl. ablehnen ( wenn in der Beschreibung stand, dass "nicht alles in die Hose geht", muss man wohl damit rechnen, dass wohl "was" in die Hose geht ;)

      Wenn sie widerruft, könntest du allerdings die Abnutzung durch in Gebrauchnahme an- bzw abrechnen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • RE: Rückgabe gebrauchter Artikel

      Original von aheide
      Hallo zusammen!

      Eine Frage:
      Eine Kundin hat bei mir Trainerhosen gekauft (das sind Unterhosen mit einer Saugeinlage, die beim Töpfchen-Training für Kinder sehr hilfreich sind, weil nicht alles in die Hose geht).

      Jetzt möchte sie die Hosen zurück geben, da sie angeblich überhaupt nichts aufhalten. Das ist der erste Fall in den 4 Jahren, in denen ich die Höschen im Sortiment habe.

      Muss ich die Hosen zurück nehmen? Es wäre noch innerhalb der 30 Tage Widerrufsfrist.

      Muss ich ihr den Kaufpreis erstatten??


      Abgesehen davon vermute ich, dass die Kundin die Hosen nicht vor dem ersten Gebrauch gewaschen hat. Denn erst nach der ersten Wäsche werden die Hosen saugfähig. Vorher sind sie eher wasserabweisend. *anmerk* - Das hab ich sie jetzt erstmal vorab gefragt, bevor ich mich auf irgendwas einlasse


      Wenn ich recht informiert bin, kann man Hygieneartikel (Und darum handelt es sich doch bei diesen Trainerhosen?) aus naheliegenden Gründen von einem Widerrufsrecht ausschließen, wenn sie bereits benutzt wurden. Allenfalls noch ungebrauchte und deshalb noch originalverpackte werden Sie zurücknehmen müssen. Ob man als Verkäufer diese Einschränkung des Widerrufsrechts ausdrücklich in der Artikelbeschreibung erwähnen muß, weiß ich aber nicht.
      [Blockierte Grafik: http://is.gd/hbHJkO]
      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)
    • RE: Rückgabe gebrauchter Artikel

      Ich gebe dann mal auch noch meinen Senf dazu und verweise dabei auf die stets kompetenten Juristen von Internetrecht-Rostock:

      Auch der Punkt, dass das Widerrufsrecht nicht besteht bei Produkten, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, ist noch vieles rechtlich ungeklärt. Zu denken wäre hier insbesondere an Produkte, die besondere hygienische Anforderungen haben, wie bspw. Zahnbürsten, Kosmetik oder Erotikartikel oder, das klassische Beispiel in diesem Bereich, Unterwäsche.

      Es versteht sich von selbst, dass, soweit diese Produkte genutzt oder geöffnet worden sind, sie nicht mehr verkäuflich sind. Die Rechtsprechung sieht dies jedoch anders.


      Quelle: internetrecht-rostock.de/ausschluss-widerrufsrecht.htm

      Und auch der Wertersatz ist nicht so eindeutig:

      Die Frage des Wertersatzes im Falle des Widerrufes ist nicht nur nach deutschem Recht ein schwieriges Feld.

      Während man sich nach deutschem Recht in erster Linie darum streitet, ob ein "Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme" bei eBay geltend gemacht werden kann, macht der europäische Gerichtshof nunmehr ein ganz großes Fass auf:

      Ein kleiner Vorlagebeschluss eines noch kleineren Amtsgerichtes kann zur Folge haben, dass Internethändler im Falle des Widerrufes ohne wenn und aber gar keinen Wertersatz mehr geltend machen können.


      Quelle: internetrecht-rostock.de/eugh-widerrufsrecht-wertersatz.htm

      Und weiterhin:

      Die Frage der Geltendmachung des Wertersatzanspruches im Rahmen der Ausübung des Widerrufsrechtes bei eBay ist und bleibt weiter umstritten.


      Quelle: internetrecht-rostock.de/ebay-wertersatz.htm Hier auch alle aktuellen Urteile zu der Thematik!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Original von Stubentiger
      die Frage ist, reklamiert sie oder widerruft sie?

      Die Reklamation könntest du mit wohlbegründeten Argumenten evtl. ablehnen ( wenn in der Beschreibung stand, dass "nicht alles in die Hose geht", muss man wohl damit rechnen, dass wohl "was" in die Hose geht ;)


      und was ist, wenn sie gar nicht widerruft? muss man sie extra noch darauf hinweisen? Oder einfach entsprechend auf die "Reklamation" eingehen?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Zunächst mal Danke schön für Eure Antworten.

      Nur um noch was klarzustellen. Ich bin an und für sich sehr kunden- und Serviceorientiert. Wenn vernünftig mit mir gesprochen wird, bin ich immer zu einer Lösung, die meist zu meinen Lasten geht, bereit.

      Da ich diesen Fall so noch nie hatte, wollte ich mich vorab informieren, wie denn dieser evtl. Widerruf gehandhabt werden müsste.

      Da diese Dame aber ein wenig .... *nach Worten such* .... plump ihrer offensichtlichen Enttäuschung Luft macht, bin ich nicht so ohne weiteres bereit die Hosen einfach so zurück zu nehmen.

      Hier ihre erste Mail, auf die ich nicht reagierte, weil darin weder stand, was sie erwartet.... aber lest selbst:

      also das mit den kleinen Pannen aufhalten ist ja ein Witz - das hält genau gar nichts auf. Evtl. drei Tropfen wie jede andere Unterhose auch.



      Dann kam gestern folgende Mail:
      habe bereits vor ein paar Tagen geschrieben, würde die Unterhosen gerne zurückgeben, da nicht wie beschrieben die Unterhosen kleine Pannen aufhalten. Es hält gar nichts auf. Wie können wir vorgehen?????


      Wie gesagt, normalerweise bin ich sehr daran interessiert, dass meine Kunden gerne wieder kommen und froh über ihren Einkauf sind.
      Aber mit der ersten Mail hat sie sich da leider den Weg verbaut.

      Wie man in den Wald ruft, so schallt es zurück.

      Nachdem mir aber nun irgendwie keiner ganz genau sagen kann, wie die Abwicklung in diesem Fall funktioniert, werde ich erst mal abwarten. Vermutlich hat sie die Hosen tatsächlich nicht vorher gewaschen, wie auf der Umverpackung beschrieben.
      Falls sie immer noch unglücklich ist, werde ich sie einfach fragen, was sie sich denn an Rückabwicklung vorgestellt hat.
      Eine 'bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme' für eine Unterhose... sorry, aber das sollte doch jeder einsehen...

      We will see
    • Nachdem mir aber nun irgendwie keiner ganz genau sagen kann, wie die Abwicklung in diesem Fall funktioniert


      Da die Rechtslage, wie bei Internet-Rostock zu lesen, noch nicht abschließend geklärt ist, mußt du selber schauen, wie viel Risiko du gehen möchtest.

      Aber eines würde ich doch gewiß sagen:

      habe bereits vor ein paar Tagen geschrieben, würde die Unterhosen gerne zurückgeben


      Das ist für mich ein rechtsgültiger Widerruf.

      Daß die Käuferin sich wahrscheinlich gar nicht darüber bewußt ist, möglicherweise gar nicht weiß, daß ihr ein Widerrufsrecht zustehen könnte, steht auf einem anderen Blatt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hier ist dies evt. noch interessant:

      Beiträge zum Thema "widerruf hygieneartikel"

      Auszug:

      Hygieneartikel

      Auch bei Hygieneartikeln stellt sich die Frage, ob diese vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind oder nicht. Ein pauschaler Ausschluss von "Hygieneartikeln" vom Widerrufsrecht ist jedoch schon wegen des Verstoßes gegen das Transparentgebot nicht möglich.

      Nach der Verkehrsanschauung müssen jedoch solche Produkte ausgenommen sein, die zum "Prüfen" in Körperöffnungen eingeführt werden müssen oder sonst mit Körperflüssigkeiten in Verbindungen kommen.

      Es ist unvorstellbar, z.B. Piercingschmuck nach einem Probetragen durch einen Kunden einem weiteren zu verkaufen. Ebenso unvorstellbar ist es, dass Erotikspielzeug wie z.B. Liebespuppen oder Vibratoren nach dem Auspacken durch einen Kunden wieder in Verkehr gebracht werden.

      Windeln oder Wattepads werden ebenfalls durch bloßes Öffnen der direkten Umverpackung wertlos. Bei Earphones kommt es darauf an, ob diese durch Reinigung oder Austausch von Teilen wieder in einen verkehrsfähigen Zustand versetzt werden können.


      Quelle: shopbetreiber-blog.de
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger