Ware angeblich durch Transport beschädigt

    • Ware angeblich durch Transport beschädigt

      Hallo.

      Ich habe bisher überhaupt keine Probleme mit dem Handel (sowohl als Käufer, als auch als privater Verkäufer) bei eBay gehabt.
      Leider habe ich jetzt erstmalig Unstimmigkeiten mit einem Käufer.

      Hier gehts erstmal

      Wie man sieht, habe ich vier relativ filigrine Modellautos versteigert, hatte auch irgendwie von Anfang an ein mulmiges Gefühl, was den Versand anging, da ich keine OVP mehr hatte.
      Dies fragte der endgültige Käufer auch im Vorfeld an. Ich gab ihm die korrekte Info, dass die OVP´s nicht mehr vorhanden seien, die Autos aber in tadellosen zustand seien.
      Schlussendlich gewann er die Autkion zu einem nicht unerheblichen Preis für vier Modellautos (110€).
      Mein erster Fehler war, dass ich ihm inkorrekte Versandkosten berechnete, da ich erst später feststellte das er in Österreich wohnte und die angegebene Versandart (DHL-Packet) nur mit 10€ mehr
      zu realisieren war. Da ich zufrieden mit dem Kaufpreis war und es ja im Übrigen auch mein "Fehler" war, entschied ich mich ihm die Mehrkosten meinerseits zu "erlassen" .

      Ich habe die Autos (als ich die Autos verpackte, waren alle vier absolut i.O., sprich unbeschädigt - meine Freundin kann dies bezeugen, da sie mir beim verpacken half) 1 1/2 Wochen später versand.
      Eingepackt wurden sie in einen passenden Karton. Jedes wurde einzeln in Papier eingeschlagen und abgepolstert. Sie saßen nicht zu locker aber auch nicht zu fest im Karton - ich war beruhigt.

      Gestern erhielt ich eine Mail vom Käufer, in welcher er schon relativ unhöflich (bis dahin hies es noch "Sie") Vorwürfe gegen mich aussprach. Alle vier wären komplett zerstört und ich wurde aufgefordert ihm sofort das Geld für die Modellautos zurück zu überweisen damit er mir das Packet zurücksenden kann. Es lief mir Eiskalt den Rücken runter. Seine Artikulation überraschte mich. Er meinte es wirklich toternst.
      Ich schrieb höflich zurück und versuchte zuerst die Wogen etwas zu glätten. Da es mir tatsächlich (vorrangig um die schönen Modelle) leid tat, teilte ich Ihm dies auch mit. Allerdings musste ja auch etwas beim Versand passiert sein, da die Modelle beim verpacken noch unbeschädigt waren. Er jedoch unterstellt mir, seinem Ton nach zu urteilen, eine arglistige Täuschung. Ich verwies zusätzlich auf meinen (hoffentlich rechtswirksamen) Garantie- und Gewährleistungsauschluss. Ich bot Ihm aber eine Teilerstattung des Kaufpreises an und bat ihn gleichzeitig mir Bilder der beschädigten Objekte zukommen zu lassen.
      In seiner, nur Minuten später in meinem Postfach befindlichen, Antwort-Mail ging er auf meinen Vorschlag und meiner Bitte mir die Bilder zu senden überhaupt nicht ein.
      Meine Endschuldigung alles auf den Transport zu schieben sei lächerlich und das akzeptiere er nicht. So wie ich das "ausgemacht" hätte wäre das Ganze eine "Frechheit"!
      Auch hier nochmals die Aufforderung, dass ich Ihm das Geld sofort überweisen solle damit ich "meine" Modelle wieder zurücknehmen kann/darf.
      Ich schrieb auch hier wieder ruhig aber bestimmt zurück. Ich bot ihm nochmals an eine Teilsumme zu erstatten, je nach dem wie beschädigt die Modelle nun wirklich waren. Da bis zu diesem Zeitpunkt noch kein "Beweis" in Form von Bildern der Schäden vorlag, konnte ich Ihm dahingehend auch noch keine konkreten Aussagen machen.
      Ausserdem sah ich mich gezwungen ihm einen Link mit den Gesetzmässigkeiten bei Onlineauktionen einzufügen, die eindeutig aussagen, dass das Versandrisiko (im Rahmen von privat angebotenen Artikeln) bei sachgemäss verpackter ware der Käufer trägt.
      Seine Antwort war entsprechend Wüst:
      Meine "Entschuldigungen" taugen nichts, ich hätte vorsetzlich "Schrott" verschickt und meine Verpackung sei einem Sonderschüler zuzumuten (das ganze othographisch natürlich katastrophal).
      Er wies auf private Gewährleistung und Käuferschutz hin (von ersterem habe ich mich ja mehr oder weniger distanziert). Ausserdem hätte ich die Autos NICHT sachgemäs verpackt, da ich keine entsprechenden Warnungen im Sinne von zerbrechlicher Ware auf das Packet aufgebracht habe. Das, so wörtlich würde mich "verraten" und er wird jetzt sofort einen Anwalt einschalten, da er für seinen Rechtsschutz ja immer schön bezahlt hat.
      Er hätte sich zwischenzeitlich schon informiert (Seine erste Mail, die er noch völlig uninformiert wirkte, kam bei mir ca 19.00 an, die letzte dann 22.45...) und ich sei chancenlos bei einer Klage!

      Nun zu meinen Fragen.

      Er behauptet nach wie vor, ich müsste eine Gewährleistung für den Artikel bieten. Ist meine Distanzierung in der Auktion nicht rechtswirksam?
      Muss ich ich im Falle einer privaten Gewährleistung auch für Transportschäden gerade stehen obwohl eBay selbst dies ausschliesst?
      Habe ich den Artikel nicht sachgemäss verpackt (weil keine "Achtung Zerbrechlich" oder "Vorsichtig behandeln" Warnhinweise auf dem Packet waren)?
      Muss er zuerst Versuchen mir den Artikel zukommen zu lassen, oder reicht meine Äusserung in den Mails, dass ich eine Rücknahme ablehne um evtl eine zivile Klage einzuleiten?
      Wenn ich tatsächlich dazu veranlasst werde, die Summe zurückzuzahlen bzw den Artikel zurückzunehmen, lohnt sich das Ganze von einem Anwalt prüfen zu lassen (der Grund warum ich das Ganze hier überhaupt poste)?
      Muss ich bei einer, durch den Anwalt, eingeleiteten Aufforderung und/oder Klage "seine" Anwaltskosten tragen?

      Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

      Ben

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Oxymoron ()

    • RE: Ware angeblich durch Transport beschädigt.

      Gib ihm nochmals bestimmt auf, die Schäden bildlich zu kommentieren und die zukommen zu lassen....das kann ja im Zeitalter von Fotohandys kein Problem sein.

      Meine erste Frage: War der Versand versichert ? Hier kannst Du ihn bei versichertem Versand darauf verweisen, dass er Ansprüche erstmal gegen das Versandunternehmen geltend zu machen versucht. Verlange gleich von Anfang an auch Nachweise hierfür. Bei einem privaten Verkauf liegt das Risiko beim Verkäufer sobald der Artikel versandt wurde ! Ebenfalls steht er in der Beweispflicht, dass die Teile schon vor Versand beschädigt waren, oder Du ggf. nicht sachgemäß verpackt hast.

      Sollte er sich strickt weigern, die Fotos der beschädigten Ware zu übersenden und/oder erstmal an den Versandservice heranzutreten, kann man davon ausgehen, dass der Käufer etwas verschweigt. (Den Rest lasse ich nun mal offen).

      Drohen können alle schnell in der Hoffnung, dass man sich einschüchtern lässt und ggf. den Betrag ohne irgendein Hinweis/Beweis zurücküberweist. Evt. hat der Käufer nun Ware und Geld.....das geht so nicht....

      Du kannst den Käufer auch gerne hierhin einladen, dann werden wir das Thema auf einer neutralen Plattform diskutieren und ihm seine Rechte und Pflichten offenlegen ;)

      Von einem Anwalt würde ich die Sache erst prüfen lassen, wenn hier wirklich etwas passiert. Bisher kam ja nur eine Drohung und keine Beweise oder irgendwas, was seine Aussagen bisher stützt....keep cool 8)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Willkommen im Forum

      Nun laß dich mal nicht verrückt machen. So etwas geschieht bei ebay täglich und auch die Reaktion deines Käufers lesen wir hier sehr häufig. Du solltest höflich, aber bestimmt bleiben. Mache ihm einmal (und dann würde ich die Kommunikation auch abbrechen) klar, daß du gerne versuchen wirst, einen Versandschaden einzureichen. Dazu benötigst du die Fotos der zerstörten Autos und am besten auch des Kartons.

      Solltest du die Ware wirklich ordentlich eingepackt haben, dann geht das Versandrisiko in der Tat auf den Käufer über. Kann man einen Versandschaden ausschließen, ist der Käufer verpflichtet, den Defekt nicht nur nachzuweisen, sondern auch, daß dieser bereits bei dir existiert hat. Ohne die Fotos scheint er aber gar nicht mal zu ersterem bereit zu sein.

      Ich würde im übrigen von solchem Entgegenkommen, einen teil der Kosten zu übernehmen, absehen.

      Ruhig Blut! Lade den Käufer doch in dieses Forum ein und verweise auf diesen Thread. Vielleicht könnt ihr dann in einer objektiven Umgebung vernünftig miteinander reden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Mein Tip, da ich selber in dem bereich viel sammle
      und auch mal was vertickere:
      Beweisbilder zusenden lassen, da drauf bestehen !
      Sollte tatsächlich alles ! Defekt sein, muss der Käufer
      Dir zusichern, das eine mögliche Beschädigung durch
      dem Transportunternehmen auszuschließen ist !

      Und der Rest ist ein Lern Effekt !
      Niemals vergessen rein zu schreiben, das OVP fehlt.
      Das wirkt ishc schon im Auktionsergebniss aus.

      Und dann, auch wenn ich es Dir nicht wünsche:
      Leider habe ich so änliche Geschichten in letzter Zeit
      auch gehabt !
      Mit der erlichkeit mancher Käufer ist es da nicht weit her !
      Aus lauter Gier des haben wollen, wird unverhältnissmäßig
      hoch geboten, damit auch den Zuschlag bekommt. Und nach
      der Lieferung wird es als Defekt deklariert !

      Ein Ergebniss von ebay, da ja der Verkäufer inzwischen
      machtlos ist !
      Den seit Einführung, das der VK nimmer negativ bewerten kann,
      hatte ich schon drei mit änlicher Behauptungen !
      :wallbash

      Es würde mich nicht wundern, wenn da überhaupt keine
      Bilder kommen oder Ausreden "Kamera ist kaputt und er
      habe kein Handy mit Kamera"....
    • Alles Vitrinenstücke!!!! Top Zustand!


      Heißt für mich erstmal gebraucht/ausgepackt und dann hat laut Aussage des VK der Käufer vorab (vor Auktionsende) nach der OVP gefragt und dies wurde dann wahrheitsgemäß vom VK beantwortet, dass es keine OVP mehr gibt, bzw. diese nicht im Umfang der Auktion ist !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Original von engelchen-mail
      Alles Vitrinenstücke!!!! Top Zustand!


      Heißt für mich erstmal gebraucht/ausgepackt und dann hat laut Aussage des VK der Käufer vorab (vor Auktionsende) nach der OVP gefragt und dies wurde dann wahrheitsgemäß vom VK beantwortet, dass es keine OVP mehr gibt, bzw. diese nicht im Umfang der Auktion ist !


      Du hast ja im Prinzip recht !
      Aber in der Rubrik Sammler Modelle denken da einige
      nicht weit genug !
      Verblendet ! Haben wollen ! usw.... :rolleyes:

      In der Rubrik gibt es kaum Rationelles Handeln von
      Käufern ! mal so überspitzt beschrieben....

      Meine Erfahrungen im Modellbau:
      Nie auf den letzten Drücker was kaufen, weil mangelhafte Info
      über den Zustand oder Gesamtlieferumfang nicht eindeutig
      erkennbar ist.

      Und als Verkäufer, schon allein aus Erfahrungen mit unter
      lästiger Nachfragerrei:
      Alles bis zum Fettfingerabdruck benennen !
      Keine schlecht belichteten Handy Bilder !
      Und den exaten Lieferumfang beschreiben.
      Macht man das nicht, könnte man oft meinen bei
      manchen Auktionen, das Käufer irgendwo noch einen
      Goldklumpen im Lieferumfang vermuten :lach:
    • hier geht es ja um die rechtlichen Geschichten. Der Käufer hat vor Kauf nach den OVP gefragt und dies verneint bekommen. Also sollte dies hier nicht mehr zur Diskussion stehen !

      Es geht hier darum, wer welches Recht und welche Ansprüche hat und stellen darf....bisher kamen vom Käufer eher Drohungen und keine haltbaren Beweise für die hier geforderten Leistungen.

      Nun bleiben folgende Möglichkeiten:

      1. Käufer meldet sich hier zu Wort und stellt seine Behauptungen dar.
      2. Käufer liefert Beweise gegenüber dem VK mit Fotos und stellt klar dar, warum die Verpackung ggf. nicht ausreichend ist.
      3. Käufer geht weitere Schritte ohne sich vorher zu äußern und VK eröffnet, was gefordert wird (durch RA).
      4. (...und/oder....) VK macht noch einmal eine Ansage und hält dann inne....mal sehen, ob noch was kommt....
      5. Käufer macht Ansprüche gegenüber Versandunternehmen geltend, da versicherter Versand und wir sehen alle erstmal was daraus wird.

      Bleibt also erstmal abzuwarten wie sich Käufer und Verkäufer nun verhalten.....die rechtlichen Dinge sind soweit möglich hier bereits offen beschrieben ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hallo nochmal!

      Herzlichen Dank für die, schon sehr aufschlussreichen, Antworten zu meinem Problem. Ich wollte natürlich keine Diskussion über OVP´s und Modellbau-auktionen lostreten. Allerdings habe ich mich damit auch im Zuge der Ereignisse auseinander gesetzt und werde mich in Zukunft zügeln irgendwelche filigranen/zerbrechlichen Artikel, speziell eben Modelle und solche Teile, zu versteigern. Kostet nur nerven - in allen Belangen.

      Meine erste Frage: War der Versand versichert ?

      Ja. DHL Packet international. Den Packetschein bzw dessen Abzug habe ich auch hier vor mir liegen..

      Sollte er sich strickt weigern, die Fotos der beschädigten Ware zu übersenden [...] kann man davon ausgehen, dass der Käufer etwas verschweigt.

      Davon gehe ich jetzt mal nicht aus. Möglich ist alles. Ich werde ihn noch einmal kontakten (auch wenn ich das eigtl nicht machen wollte) und ihn bitten mir Fotos zukommen zu lassen. Mal sehen. Auch werde ich im raten sich zuerst mit dem Versandunternehmen ausseinander zu setzen.
      Ich bin aber schon jetzt irgendwie überzäugt davon, dass er woll kaum noch auf Mails von mir eingehen wird.

      Drohen können alle schnell in der Hoffnung, dass man sich einschüchtern lässt

      Diese Vermutung habe ich eben auch (noch)!

      Du kannst den Käufer auch gerne hierhin einladen, dann werden wir das Thema auf einer neutralen Plattform diskutieren und ihm seine Rechte und Pflichten offenlegen

      Glaubt mir, wenn ich sage, dass ich das in eurem Interesse NICHT machen kann/will ?( .

      Wie gesagt: Ich setze mich noch einmal mit ihm in kontakt, und hoffe das er mir dahingehend entgegen kommt.

      Danke noch einmal vielmals und schonmal nen schönen Abend an alle!

      Ben

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Oxymoron ()

    • Hey Ben, nochmal eines schnell noch hinterher geworfen, UHU hat schon recht, biete erstmal nicht so schnell ein Entgegenkommen von dir an, denn unter Umständen hat der Käufer es genau hierauf abgesehen. Was soll denn erstmal passieren. Du hast die Auktion gestellt und seine Fragen vorab wahrheitsgemäß beantwortet. Er hat gekauft, bezahlt, Du hast versichert und somit nachweisbar verschickt. Du hast eine Zeugin für anständige Verpackung.

      Nun ist er am Zug. Zuerst muss er seine Ansprüche begründen und beweisen oder den Versandservice in Anspruch nehmen...ENDE----

      Allenfalls erhälst Du eine ROTE.....alles andere sollte dir bisher keinen Kopf machen. Auch wenn er unverschämt wird. Bleibe sachlich und stehe zu deinen Sachen !

      Wir stehen dir jederzeit zur Seite und leisten Rat wenn es weitergeht..zur Not siehe meine Signatur 8)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger