Hallo.
Ich habe bisher überhaupt keine Probleme mit dem Handel (sowohl als Käufer, als auch als privater Verkäufer) bei eBay gehabt.
Leider habe ich jetzt erstmalig Unstimmigkeiten mit einem Käufer.
Hier gehts erstmal
Wie man sieht, habe ich vier relativ filigrine Modellautos versteigert, hatte auch irgendwie von Anfang an ein mulmiges Gefühl, was den Versand anging, da ich keine OVP mehr hatte.
Dies fragte der endgültige Käufer auch im Vorfeld an. Ich gab ihm die korrekte Info, dass die OVP´s nicht mehr vorhanden seien, die Autos aber in tadellosen zustand seien.
Schlussendlich gewann er die Autkion zu einem nicht unerheblichen Preis für vier Modellautos (110€).
Mein erster Fehler war, dass ich ihm inkorrekte Versandkosten berechnete, da ich erst später feststellte das er in Österreich wohnte und die angegebene Versandart (DHL-Packet) nur mit 10€ mehr
zu realisieren war. Da ich zufrieden mit dem Kaufpreis war und es ja im Übrigen auch mein "Fehler" war, entschied ich mich ihm die Mehrkosten meinerseits zu "erlassen" .
Ich habe die Autos (als ich die Autos verpackte, waren alle vier absolut i.O., sprich unbeschädigt - meine Freundin kann dies bezeugen, da sie mir beim verpacken half) 1 1/2 Wochen später versand.
Eingepackt wurden sie in einen passenden Karton. Jedes wurde einzeln in Papier eingeschlagen und abgepolstert. Sie saßen nicht zu locker aber auch nicht zu fest im Karton - ich war beruhigt.
Gestern erhielt ich eine Mail vom Käufer, in welcher er schon relativ unhöflich (bis dahin hies es noch "Sie") Vorwürfe gegen mich aussprach. Alle vier wären komplett zerstört und ich wurde aufgefordert ihm sofort das Geld für die Modellautos zurück zu überweisen damit er mir das Packet zurücksenden kann. Es lief mir Eiskalt den Rücken runter. Seine Artikulation überraschte mich. Er meinte es wirklich toternst.
Ich schrieb höflich zurück und versuchte zuerst die Wogen etwas zu glätten. Da es mir tatsächlich (vorrangig um die schönen Modelle) leid tat, teilte ich Ihm dies auch mit. Allerdings musste ja auch etwas beim Versand passiert sein, da die Modelle beim verpacken noch unbeschädigt waren. Er jedoch unterstellt mir, seinem Ton nach zu urteilen, eine arglistige Täuschung. Ich verwies zusätzlich auf meinen (hoffentlich rechtswirksamen) Garantie- und Gewährleistungsauschluss. Ich bot Ihm aber eine Teilerstattung des Kaufpreises an und bat ihn gleichzeitig mir Bilder der beschädigten Objekte zukommen zu lassen.
In seiner, nur Minuten später in meinem Postfach befindlichen, Antwort-Mail ging er auf meinen Vorschlag und meiner Bitte mir die Bilder zu senden überhaupt nicht ein.
Meine Endschuldigung alles auf den Transport zu schieben sei lächerlich und das akzeptiere er nicht. So wie ich das "ausgemacht" hätte wäre das Ganze eine "Frechheit"!
Auch hier nochmals die Aufforderung, dass ich Ihm das Geld sofort überweisen solle damit ich "meine" Modelle wieder zurücknehmen kann/darf.
Ich schrieb auch hier wieder ruhig aber bestimmt zurück. Ich bot ihm nochmals an eine Teilsumme zu erstatten, je nach dem wie beschädigt die Modelle nun wirklich waren. Da bis zu diesem Zeitpunkt noch kein "Beweis" in Form von Bildern der Schäden vorlag, konnte ich Ihm dahingehend auch noch keine konkreten Aussagen machen.
Ausserdem sah ich mich gezwungen ihm einen Link mit den Gesetzmässigkeiten bei Onlineauktionen einzufügen, die eindeutig aussagen, dass das Versandrisiko (im Rahmen von privat angebotenen Artikeln) bei sachgemäss verpackter ware der Käufer trägt.
Seine Antwort war entsprechend Wüst:
Meine "Entschuldigungen" taugen nichts, ich hätte vorsetzlich "Schrott" verschickt und meine Verpackung sei einem Sonderschüler zuzumuten (das ganze othographisch natürlich katastrophal).
Er wies auf private Gewährleistung und Käuferschutz hin (von ersterem habe ich mich ja mehr oder weniger distanziert). Ausserdem hätte ich die Autos NICHT sachgemäs verpackt, da ich keine entsprechenden Warnungen im Sinne von zerbrechlicher Ware auf das Packet aufgebracht habe. Das, so wörtlich würde mich "verraten" und er wird jetzt sofort einen Anwalt einschalten, da er für seinen Rechtsschutz ja immer schön bezahlt hat.
Er hätte sich zwischenzeitlich schon informiert (Seine erste Mail, die er noch völlig uninformiert wirkte, kam bei mir ca 19.00 an, die letzte dann 22.45...) und ich sei chancenlos bei einer Klage!
Nun zu meinen Fragen.
Er behauptet nach wie vor, ich müsste eine Gewährleistung für den Artikel bieten. Ist meine Distanzierung in der Auktion nicht rechtswirksam?
Muss ich ich im Falle einer privaten Gewährleistung auch für Transportschäden gerade stehen obwohl eBay selbst dies ausschliesst?
Habe ich den Artikel nicht sachgemäss verpackt (weil keine "Achtung Zerbrechlich" oder "Vorsichtig behandeln" Warnhinweise auf dem Packet waren)?
Muss er zuerst Versuchen mir den Artikel zukommen zu lassen, oder reicht meine Äusserung in den Mails, dass ich eine Rücknahme ablehne um evtl eine zivile Klage einzuleiten?
Wenn ich tatsächlich dazu veranlasst werde, die Summe zurückzuzahlen bzw den Artikel zurückzunehmen, lohnt sich das Ganze von einem Anwalt prüfen zu lassen (der Grund warum ich das Ganze hier überhaupt poste)?
Muss ich bei einer, durch den Anwalt, eingeleiteten Aufforderung und/oder Klage "seine" Anwaltskosten tragen?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ben
Ich habe bisher überhaupt keine Probleme mit dem Handel (sowohl als Käufer, als auch als privater Verkäufer) bei eBay gehabt.
Leider habe ich jetzt erstmalig Unstimmigkeiten mit einem Käufer.
Hier gehts erstmal
Wie man sieht, habe ich vier relativ filigrine Modellautos versteigert, hatte auch irgendwie von Anfang an ein mulmiges Gefühl, was den Versand anging, da ich keine OVP mehr hatte.
Dies fragte der endgültige Käufer auch im Vorfeld an. Ich gab ihm die korrekte Info, dass die OVP´s nicht mehr vorhanden seien, die Autos aber in tadellosen zustand seien.
Schlussendlich gewann er die Autkion zu einem nicht unerheblichen Preis für vier Modellautos (110€).
Mein erster Fehler war, dass ich ihm inkorrekte Versandkosten berechnete, da ich erst später feststellte das er in Österreich wohnte und die angegebene Versandart (DHL-Packet) nur mit 10€ mehr
zu realisieren war. Da ich zufrieden mit dem Kaufpreis war und es ja im Übrigen auch mein "Fehler" war, entschied ich mich ihm die Mehrkosten meinerseits zu "erlassen" .
Ich habe die Autos (als ich die Autos verpackte, waren alle vier absolut i.O., sprich unbeschädigt - meine Freundin kann dies bezeugen, da sie mir beim verpacken half) 1 1/2 Wochen später versand.
Eingepackt wurden sie in einen passenden Karton. Jedes wurde einzeln in Papier eingeschlagen und abgepolstert. Sie saßen nicht zu locker aber auch nicht zu fest im Karton - ich war beruhigt.
Gestern erhielt ich eine Mail vom Käufer, in welcher er schon relativ unhöflich (bis dahin hies es noch "Sie") Vorwürfe gegen mich aussprach. Alle vier wären komplett zerstört und ich wurde aufgefordert ihm sofort das Geld für die Modellautos zurück zu überweisen damit er mir das Packet zurücksenden kann. Es lief mir Eiskalt den Rücken runter. Seine Artikulation überraschte mich. Er meinte es wirklich toternst.
Ich schrieb höflich zurück und versuchte zuerst die Wogen etwas zu glätten. Da es mir tatsächlich (vorrangig um die schönen Modelle) leid tat, teilte ich Ihm dies auch mit. Allerdings musste ja auch etwas beim Versand passiert sein, da die Modelle beim verpacken noch unbeschädigt waren. Er jedoch unterstellt mir, seinem Ton nach zu urteilen, eine arglistige Täuschung. Ich verwies zusätzlich auf meinen (hoffentlich rechtswirksamen) Garantie- und Gewährleistungsauschluss. Ich bot Ihm aber eine Teilerstattung des Kaufpreises an und bat ihn gleichzeitig mir Bilder der beschädigten Objekte zukommen zu lassen.
In seiner, nur Minuten später in meinem Postfach befindlichen, Antwort-Mail ging er auf meinen Vorschlag und meiner Bitte mir die Bilder zu senden überhaupt nicht ein.
Meine Endschuldigung alles auf den Transport zu schieben sei lächerlich und das akzeptiere er nicht. So wie ich das "ausgemacht" hätte wäre das Ganze eine "Frechheit"!
Auch hier nochmals die Aufforderung, dass ich Ihm das Geld sofort überweisen solle damit ich "meine" Modelle wieder zurücknehmen kann/darf.
Ich schrieb auch hier wieder ruhig aber bestimmt zurück. Ich bot ihm nochmals an eine Teilsumme zu erstatten, je nach dem wie beschädigt die Modelle nun wirklich waren. Da bis zu diesem Zeitpunkt noch kein "Beweis" in Form von Bildern der Schäden vorlag, konnte ich Ihm dahingehend auch noch keine konkreten Aussagen machen.
Ausserdem sah ich mich gezwungen ihm einen Link mit den Gesetzmässigkeiten bei Onlineauktionen einzufügen, die eindeutig aussagen, dass das Versandrisiko (im Rahmen von privat angebotenen Artikeln) bei sachgemäss verpackter ware der Käufer trägt.
Seine Antwort war entsprechend Wüst:
Meine "Entschuldigungen" taugen nichts, ich hätte vorsetzlich "Schrott" verschickt und meine Verpackung sei einem Sonderschüler zuzumuten (das ganze othographisch natürlich katastrophal).
Er wies auf private Gewährleistung und Käuferschutz hin (von ersterem habe ich mich ja mehr oder weniger distanziert). Ausserdem hätte ich die Autos NICHT sachgemäs verpackt, da ich keine entsprechenden Warnungen im Sinne von zerbrechlicher Ware auf das Packet aufgebracht habe. Das, so wörtlich würde mich "verraten" und er wird jetzt sofort einen Anwalt einschalten, da er für seinen Rechtsschutz ja immer schön bezahlt hat.
Er hätte sich zwischenzeitlich schon informiert (Seine erste Mail, die er noch völlig uninformiert wirkte, kam bei mir ca 19.00 an, die letzte dann 22.45...) und ich sei chancenlos bei einer Klage!
Nun zu meinen Fragen.
Er behauptet nach wie vor, ich müsste eine Gewährleistung für den Artikel bieten. Ist meine Distanzierung in der Auktion nicht rechtswirksam?
Muss ich ich im Falle einer privaten Gewährleistung auch für Transportschäden gerade stehen obwohl eBay selbst dies ausschliesst?
Habe ich den Artikel nicht sachgemäss verpackt (weil keine "Achtung Zerbrechlich" oder "Vorsichtig behandeln" Warnhinweise auf dem Packet waren)?
Muss er zuerst Versuchen mir den Artikel zukommen zu lassen, oder reicht meine Äusserung in den Mails, dass ich eine Rücknahme ablehne um evtl eine zivile Klage einzuleiten?
Wenn ich tatsächlich dazu veranlasst werde, die Summe zurückzuzahlen bzw den Artikel zurückzunehmen, lohnt sich das Ganze von einem Anwalt prüfen zu lassen (der Grund warum ich das Ganze hier überhaupt poste)?
Muss ich bei einer, durch den Anwalt, eingeleiteten Aufforderung und/oder Klage "seine" Anwaltskosten tragen?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ben
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