im Grunde kannst du alles hier nachlesen, es ist ja schon gesagt, sch... aber ist so.
Du kannst die Bewertung wahrscheinlich nur löschen lassen, wenn sie nicht den "Ebay Richtlinien" enspricht, sprich wenn juristisch anfechtbar ("Betrüger") oder wenn z.B, Schimpfworte benutzt wurden. Es steht dir natürlich frei es trotzdem weiter über den Kundendienst zu versuchen oder dich durch Textbausteine zu kämpfen---
Was du auf jeden Fall tun solltest, die Bewertung sachlich zu erklären, was natürlich nicht ganz einfach ist in der vorgeschriebenen Kürze!
Es sollte alles Wesentliche drin stehen, vielleicht so:
SB (für Spaßbieter) zahlt nicht, nutzt Bewertungs-System wofür? diqualifiziert sich selbst!
oder hat noch einer eine andere Idee?
Du kannst die Bewertung wahrscheinlich nur löschen lassen, wenn sie nicht den "Ebay Richtlinien" enspricht, sprich wenn juristisch anfechtbar ("Betrüger") oder wenn z.B, Schimpfworte benutzt wurden. Es steht dir natürlich frei es trotzdem weiter über den Kundendienst zu versuchen oder dich durch Textbausteine zu kämpfen---
Was du auf jeden Fall tun solltest, die Bewertung sachlich zu erklären, was natürlich nicht ganz einfach ist in der vorgeschriebenen Kürze!
Es sollte alles Wesentliche drin stehen, vielleicht so:
SB (für Spaßbieter) zahlt nicht, nutzt Bewertungs-System wofür? diqualifiziert sich selbst!
oder hat noch einer eine andere Idee?
Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." Ringelnatz
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"