Negative Bewertung

    • im Grunde kannst du alles hier nachlesen, es ist ja schon gesagt, sch... aber ist so.

      Du kannst die Bewertung wahrscheinlich nur löschen lassen, wenn sie nicht den "Ebay Richtlinien" enspricht, sprich wenn juristisch anfechtbar ("Betrüger") oder wenn z.B, Schimpfworte benutzt wurden. Es steht dir natürlich frei es trotzdem weiter über den Kundendienst zu versuchen oder dich durch Textbausteine zu kämpfen---

      Was du auf jeden Fall tun solltest, die Bewertung sachlich zu erklären, was natürlich nicht ganz einfach ist in der vorgeschriebenen Kürze!

      Es sollte alles Wesentliche drin stehen, vielleicht so:

      SB (für Spaßbieter) zahlt nicht, nutzt Bewertungs-System wofür? diqualifiziert sich selbst!

      oder hat noch einer eine andere Idee?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Einen Komentar habe ich sachlich sofort dazugeschrieben
      aber es ist halt ärgerlich von 100% auf 99,5% zu kommen durch einen Ebayer der nicht einmal einen Kaufvertrag mit mir eingehalten hat.
      Habe in der Hilfe noch folgendes gefunden:
      Es liegt eine vollstreckbare richterliche Entscheidung zur Löschung der Bewertung gegen das Mitglied vor, das die Bewertung abgegeben hat.

      Wie und wo kann man eine solche Entscheidung bekommen ?

      Gibt es nicht auch die Möglichkeit gegen Ebay vorzugehen ? ich bin auch weiterhin der Meinung daß eine solche Bewertung rechtswidrig ist ( es gibt ja keinen Kaufvertrag mehr der bewertet werden kann ) .Denke das wäre für sehr viele ( die in meiner Situation sind ) sehr interessant.
    • Wie und wo kann man eine solche Entscheidung bekommen ?


      Vor Gericht natürlich. Du müßtest hier eine Klage anstreben. Nach deiner Schilderung hättest du auch allerbeste Ausssichten. Wenn du eine RSV besitzt, die dies übernimmt, würde es sicher eine Option sein. Dann kannst du auch einem Anwalt nehmen, der dir die Arbeit abnimmt. Ansonsten dann doch auf eigene Faust, denn es ist nie auszuschließen, daß dein Gegner mittellos ist und du trotz Obsiegens auf den Kosten sitzen bleibst.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Den Käufer, denn dieser hat ja eine den Tatsachen nicht entsprechende Bewertung abgegeben.

      Wärst du vielleicht bereit den Verkäufer hier anzugeben? Ich würde mir gerne den genauen Wortlaut der Bewertung und sein Profil anschauen. Mit etwas Glück hat er vielleicht schon häufiger so gehandelt. Bei genügend Beschwerden sperrt ebay dann auch mal. In einem solchen Fall werden alle vom Gesperrten abgegebenen Bewertungen gelöscht.

      Eine andere Möglichkeit wäre, den Käufer zur Abänderung seiner Bewertung aufzufordern. Das geht hier: Link Dort findest du alle Informationen und Fristen, die wichtig sind.

      Vielleicht ist es eine Option, den Käufer darauf aufmerksam zu machen, daß du rechtliche Schritte gegen ihn unternehmen wirst, wenn er dem Antrag nicht zustimmen wird. Tue dies aber sachlich und auch nur dann, wenn du tatsächlich zu den Konsequenzen bereit bist. Vielleicht läßt er sich ja davon beeindrucken.

      Als erstes solltest du aber deine RSV kontaktieren und dir grünes Licht geben lassen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • also seine Bewertung ist folgende:

      UNVERSCHÄMT - ICH WERDE JETZT DAS EBAYSICHERHEITSTEAM EINSCHALTEN - SO NICHT!!! Käufer:
      berlin-netzwerk (privat)
      08.05.09 13:52

      Antwort von kruemelchen1987 (09.05.09 18:08)
      Käufer hat bis heute noch nicht bezahlt - das ist unverschämt

      Warum er das Sicherheitsteam einschalten wollte weiß ich auch noch.
      In dieser Hinsicht habe ich auch keine mail von Ebay bekommen

      Bei seiner Bewertung hat er anscheind genau überlegt wie er sie formuliert um sie nicht von Ebay löschen zu lassen

      was mich wundert:
      er hat seine bewertungen als "privat" nicht angezeigt
      liegt allerdings bei 100% ?(

      um die Überarbeitung seiner bewertung habe ich ihn auch bereits gebeten , aber garkeine Antwort erhalten
    • das hat er natürlich sehr geschickt formuliert. Eine unwahre Tatsachenbehauptung wird hier gar nicht anzukreiden sein.

      Wenn es dir das wert ist, dann solltest du wirklich dein RSV informieren und wenn die grünes Licht gibt, einen versierten Anwalt aufsuchen, inwiefern gegen eine solche Bewertung etwas getan werden kann.

      Sorry, wenn ich dir nicht mehr auf den Weg geben kann, aber wenn der Käufer die Bewertung bewußt derart formuliert hat, dann ist er nicht auf den Kopf gefallen und weiß wie er sich schützen kann.

      Ich weiß ja nicht, was an Kommunikation zwischen euch ablief, aber denk auch mal darüber nach, daß es sich um eine Mißverständnis handeln könnte. Ein Zifferndreher in der Kontonummer und das Geld könnte sonstwo gelandet sein. Vielleicht solltet ihr die Sache nochmal von Grund auf angehen. Hat der Käufer behauptet, bezahlt zu haben? Wozu möchte er denn das Sicherheitsteam einschalten? Hat er einen nicht gelieferten Artikel gemeldet?

      Alles Dinge, die wir von hier aus nicht klären können.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Die Kommunikation verlief über die Ebay Tools.
      Ich fragte 2 Mal nach der Überweisung
      Er schrieb immer : ich werde überweisen.

      Dann als der Fall bereits abgeschlossen war, hat er das Geld überwiesen ?(
      Hab ich auch nicht ganz nachvollziehen können

      Aber wenn ich jetzt so dein Post lese, liegt es vllt. daran daß der käufer wirklich genau weiß was er macht und absolut nicht auf den Kopf gefallen ist
    • ;(Käufer nimmt seine bewertung nicht zurück.Im Gegenteil :
      er wurde recht "sauer"
      und schrieb noch eine Antwort unter die bewertung
      Diese wurde sogar von Ebay gelöscht.
      Da ich mich aber mal genau durch die Richtlinien gelesen habe,
      bat ich Ebay weiterhin um die Löschung meiner negativen Bewertung.
      Zuletzt mit folgendem Schreiben:
      > -----------------------------------------------------------
      >
      > Hallo Frau ...
      >
      > erst einmal recht herzlichen Dank für Ihre Info.
      > leider kann ich aber immer noch nicht verstehen weshalb der Käufer eine
      > Bewertung abgeben konnte.
      > In den Ebay Richtlinien und Hilfen steht:
      >
      > Nach einem Kauf kann ein Käufer den Verkäufer positiv, negativ oder > neutral > bewerten
      > und zusätzlich detaillierte Bewertungen in bestimmten Bereichen abgeben.
      > siehe z.b.
      > pages.ebay.de/help/feedback/howitworks.html
      >
      > Ein Kauf ist bei der Auktion aber garnicht zustande gekommen!
      > Dies sehen Sie auch daran daß der Fall "nicht bezahlte Artikel" von mir
      > geschlossen worden ist.
      > Es gibt zwischen "berlin-netzwerk" und mir keinen Kauf so wie er in
      > Ihrer
      > eigenen Hilfe beschrieben wird!
      > Ich bitte also nochmals um Löschung der Bewertung da diese gegen die
      > Ebay
      > Richtlinien verstößt.
      > Sollte Ihnen selber das nicht möglich sein , möchte ich Sie bitten , die
      >
      > Angelegenheit an ihre Rechtsabteilung
      > weiter zu leiten.
      >
      > Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
      > C.Riehl
      >
      > P:S:
      > Auch denke ich das daß die Löschung einer Bewertung im Ermessen des
      > Bearbeiters liegt:
      > "Abgegebene Bewertungen sind in der Regel nicht veränderbar und werden
      > von
      > uns nur in Ausnahmefällen entfernt."
      > pages.ebay.de/help/policies/feedback-removal.html


      Nun bekam ich die 3. Absage von Ebay, mit der Aufforderung meinen Schriftverkahr einzustellen !

      Habe ich denn so Unrecht mit meinem Einwand, daß eine Bewertung nur für einen Kauf gemacht werden darf?
      Und in meinem Fall kein Kauf zustande gekommen ist .
      Auch würde mich interessieren, ob Ebay häufig den weiteren Schriftverkehr untersagt ?