Angepinnt Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht !

    • Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht !

      Aus aktuellem Anlass und den doch sehr häufigen Fragen bezüglich einer möglichen Sammelklage hier mal eine Zusammenfassung:

      Eine Sammelklage in Deutschland ist nicht möglich !

      de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage

      Auszug:

      Situation in Deutschland

      In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der class action nicht zulässig. Zum anderen ist dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.

      Gemeinsame Prozessführung gibt es in Deutschland daher nur bei der so genannten Streitgenossenschaft, wenn die Kläger hinsichtlich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen oder aus demselben tatsächlichen oder rechtlichen Grund berechtigt sind. Dies sind sie im typischen Fall der class action nicht, da jeder wegen der ihm individuell zugefügten Schäden berechtigt ist, also nicht aus demselben Grund.

      Eine andere Möglichkeit ist die Prozessverbindung nach § 147 ZPO. Dabei kann der Richter mehrere getrennte Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbinden, wenn es in allen Prozessen um dieselben Rechts- und Tatfragen geht.

      Ähnlich der Sammelklage ist im deutschen Recht die Verbandsklage. Diese gibt Verbänden in bestimmten Ausnahmefällen das Recht, eine Rechtsverletzung für mehrere oder die Allgemeinheit geltend zu machen. Die Verbandsklage hat im Umweltrecht eine gewisse Bedeutung.


      Quelle: Wikipedia
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Endlich mal eine gute Zusammenfassung leicht verständlich. Also muß, wer das Wort Sammelklage nicht aus dem Kopf bekommt, umschalten auf den Begriff Prozeßverbindung. Das durchzuführen liegt dann - ich rate mal - im Ermessen eines Rechtsanwalts. Also müßten sich die Sammelklagewütigen auf einen gemeinsamen Rechtsanwalt einigen, der sie alle jeweils einzeln gegen einen gemeinsamen Kontrahenten vertritt?
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • Die Juristen hier unter uns werden das sicher besser erklären können als ich, aber eine Prozessverbindung kommt nur in ganz wenige Konstellationen in Betracht. Ich möchte nun diesen ganz bewusst allgemein gehaltenen Thread, auf den wir immer wieder verlinken können, nicht mit anderen Themen verwässern, aber nehmen wir das Beispiel eines Abbruches von Auktionen bei ebay:

      Da muss jeder Fall einzeln verhandelt werden, allein schon weil in jedem Fall andere Voraussetzungen zum Abbruch einer Auktion geführt haben. Die einen Gründe sind zulässig, die anderen nicht. Denjenigen, die kramphaft daran glauben in Deutschland eine Sammelklage führen zu können, hilft man eigentlich nicht, wenn man auf die Prozessverbindung hinweist, weil diese in der Regel bei unseren Fällen hier auch nicht in Betracht kommt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hierzu vielleicht noch lesenswert: davforum.de/sammelklage/
      "Der erste gesetzgeberische Ansatz, auch im deutschen Recht Massenverfahren in den Griff zu bekommen, erfolgte mit dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG)."

      Das KapMuG ist 2005 in Kraft getreten, wann der Artikel verfasst wurde, ist nicht erkennbar.

      Heißt im Ergebnis aber auch nur, dass es in Deutschland keine "Sammelklage" gibt. In Massenverfahren besteht außer der erwähnten Prozessverbindung ansonsten nur noch die Möglichkeit, aus Gründen der Kostenersparnis eine Klage erfolgreich durchlaufen zu lassen, als "Pilotprojekt" sozusagen, und die anderen verweisen in ihren Forderungsschreiben nur noch auf den erfolgreichen Ausgang des Pilotverfahrens in der Hoffnung, dass sich der Beklagte nicht noch einmal dem Prozessrisiko aussetzt und freiwillig zahlt.

      Risiko: Wenn die Finanzmittel des Beklagten begrenzt sind. Denn im Zivilverfahren gilt nun mal das Windhundprinzip: Wer zuerst mit dem Gerichtsvollzieher da ist, kriegt eventuell noch was...
    • Sammelklagen in Deutschland

      bin ich in der richtigen Rubrik?
      ich habe nicht nur hier schon so oft gelesen, daß es in Deutschland keine Sammelklagen gibt
      wie ich die Tage in nem anderen Forum las, gibts aber doch was ähnliches
      de.wikipedia.org/wiki/Streitgenossenschaft
      inwieweit das von Geschädigten auf die hier besprochenen serienmäßigen (Ebay)betrüger anwendbar ist, weiß ich aber nicht
      die Juristensprache ist mir etwas zu kompliziert
    • aurum schrieb:

      nwieweit das von Geschädigten auf die hier besprochenen serienmäßigen (Ebay)betrüger anwendbar ist
      nee, eine Streitgenossenschaft kann nur bei " Rechtsgemeinschaft hinsichtlich des Streitgegenstandes " gegründet werden (wenn gründen der richtige Ausdruck ist?)

      http://www.rechtslexikon.net/d/streitgenossenschaft/streitgenossenschaft.htm schrieb:

      Das G. lässt sie aus Zweckmässigkeitsgründen zu, wenn die Streitgenossen hinsichtlich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen (z.B. Miteigentümer); wenn sie aus demselben tatsächlichen oder rechtlichen Grund berechtigt oder verpflichtet sind (z.B. aus einem gemeinsam abgeschlossenen Vertrag), oder wenn es sich um gleichartige und auf einem im wesentlichen gleichartigen tatsächlichen oder rechtlichen Grunde beruhende Ansprüche oder Verpflichtungen handelt (z.B. Versicherer klagt gegen mehrere Versicherte).
      auch bei Bankkunden hat es schon entsprchende Streitgenossenschaften gegeben

      http://www.fachanwalt-hotline.eu/Interessengemeinschaft/6278-Streitgenossenschaft--So-sparen-Mandanten-bares-Geld-bei-ihrer-Rechtsverfolgung?PHPSESSID=9be80807141742cbda40cea6b4a1c114 schrieb:

      Haben sich beispielsweise mehrere Personen zusammengeschlossen, um zu Unrecht berechnete Bearbeitungsgebühren für Kreditverträge von der gleichen Bank zurückzufordern, können jene Bearbeitungsgebühren im Wege einer Streitgenossenschaft gemeinsam mit einer Klage zurückgefordert werden.

      letztendlich ist entscheidend, dass bei einer Streitgenossenschaft das Urteil für alle einheitlich wäre ... sozusagen:

      http://www.rechtslexikon.net/d/streitgenossenschaft/streitgenossenschaft.htm schrieb:

      Eine prozessrechtlich notwendige Streitgenossenschaft liegt vor, wenn jeder Streitgenosse einzeln klagen oder verklagt werden kann, aber die Entscheidung für alle Streitgenossen nur einheitlich ergehen kann, das heisst die Rechtskraft sich auf alle Streitgenossen erstreckt.
      Da es aber hier in den Betrugsfällen in der Regel um verschiedene "Verträge" geht, verschiedene Summen, Abläufe, Beteiligte? sehe ich das bei verschiedenen Kaufverträgen nicht gegeben, und selbt wenn es ginge, sollten sich andersherum bei einer Streitgenossenschaft jeder des "gemeinsamen Ziel" sehr bewusst sein, denn wenn bei einer zugelassenen Streitgenossenschaft nur ein Beteiligter die Klage zurückzieht, gilt das dann für die gesamte SG.

      http://www.rechtslexikon.net/d/streitgenossenschaft/streitgenossenschaft.htm schrieb:

      Nimmt ein Streitgenosse die Klage zurück, wirkt das für alle.
      Und für die anwaltliche Vertretung bzw die Ersattung der Kosten derselben, muss man wohl noch zusätzliche Rechtsberatung suchen

      rechtspflegerforum.de/showthre…schiedene-RAe-Festsetzung
      iww.de/rvgprof/archiv/erhoehun…von-streitgenossen-f47170

      Für die Fälle, in denen hier so gern nach "Sammelklage" gerufen wird, böte sich vielleicht eine "unechte Streiggenossenschaft" an, in der "mehre Auftraggeber" sich dann wohl jeder für sich aber von einem "gemeinsamen" Anwalt vertreten lassen würde, der dann etwas weniger Aufwand hätte und entsprechend den einzelnen sparsamer vertreten könnte (? Gebührensätze?), als wenn für den gleichen Vorgang verschiedene Gegner hätte. Aber auch da gibt es bestimmt Stolperfallen...
      haufe.de/recht/deutsches-anwal…sk_PI17574_HI6497963.html
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"