Ware mangelhaft

    • Naja Rechtslage ist relativ, hier das ist ein 15 Euro Artikel also bitte...

      Wenn der Mangel tatsächlich in dieser Form existent sein sollte und nicht auf ein evtentuelles Fehlverhalten/Fehlanwendung des Benutzer zurückzuführen ist und du von diesem Mangel vor Auktion wusstest und ihn im Text bewusst nicht erwähnt bzw verschwiegen haben solltest, dann ist das rechtlich denke ich mal nicht korrekt und der Käufer wurde getäuscht...

      Andererseits, und davon ausgehend dir war dieser Mangel nicht bekannt, dann würd ich einfach nix mehr tun

      a) Der Käufer hat schon positiv bewertet
      b) Der Artikel wurde als Gebraucht deklariert und wenn der Artikel dann beim Käufer nach Erwerb Mängel zeigt die jedoch zu deiner Zeit nicht existent waren, dann kannst du auch nichts dafür.. Materialermüdung Verschleiß etc pp...
    • Danke für deine Antwort...

      nun schreibt er mir auch noch, dass er selbst schon 3 dieser Mäuse besitzt und sich gut auskennt und es sich dabei um ein bekanntes Verschleißphänomen bei dieser Maus handelt. Das macht mich persönlich natürlich auch stutzig, ob er nicht vielleicht einfach eine Maus von seinem "alten Bestand" gegen meine Austauschen will, in der Hoffnung ich nehme "meine Maus" zurück.

      Mal abwarten was noch kommt...

      vielleicht bekomme ich hier auch noch den ein oder anderen Tipp oder Ratschlag.

      Gruß
      EthanHunt
    • Wie UnderCover bereits richtig schrieb, muß der Käufer hier nicht nur den Mangel nachweisen, sondern, daß er auch bereits bei dir vorlag und du noch dazu von ihm wußtest oder wissen mußtest. Das ist in der Regel schwer bis unmöglich.

      Ich würde mir hier keine Gedanken machen und die Kommunikation auf ein Minimum beschränken.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Naja manche Leute verstehen einfach nicht den Unterschied zwischen Gebraucht und Neu/Neuwertig nicht.

      Und mir ist rätselhaft warum dann Personen, welche ohnehin schon einen sehr überhöhten Anspruch an einen Artikel stellen/haben (in diesem Fall wohl Hardcore-Zocker, der Käufer, aufgrund das er schon 3 Modelle dieses Typs besitzt) dann auf ein gebrauchtes "Gerät" zurückgreifen, wobei sie selbst ja am besten wissen müssten, wie so eine speziell für den Hardcore-Gaming-Bereich zugeschnittene Maus vom Vorbesitzer behandelt/verwendet wurde... ist klar das du mit der Maus keine Büroarbeit erledigt hast sondern eben mehr oder weniger intensiv Games damit gezoggt hast... und ich sag mal, jeder Zocker weis sicher selbst das so eine Maus innerhalb eines Jahres eben mehr beansprucht wird als die meisten "Büromäuse" während ihres ganzen Lebens... das die Klicktaste einer solchen gebrauchten Maus nach ka 100.000 Klicks nicht mehr so geschmeidig "klickt" wie am ersten Tag dürfte einleuchtend sein.

      Und ich denke eben, solange die Maus an sich in ihrer Funktion noch einweindfrei funktionierte bevor du sie versandt hast, kann man da nichts wollen... ist eben Verschleiß

      Das ist jetzt nur meine persönliche Meinung...
    • Danke für eure Hilfe und quasi Beistand.

      Käufer hat sich seit 3 Tagen nicht mehr gemeldet, vielleicht is es ihm einfach auch nicht Wert wegen 15 € einen Aufstand zu machen oder er hat selbst gemerkt, dass die Maus nicht kaputt ist und eine Gamer Maus auch seine Verschleißerscheinungen hat, die ich jedoch bei mir nicht feststellen konnte.

      Danke nochmal

      Gruß
      Ethan