Gefälschte Schuhe erhalten

    • Gefälschte Schuhe erhalten


      Hallo zusammen! Wenn man neu angemeldet ist, hat man sicher ein Problem...so wie ich ;)
      Ich habe ein Paar angeblich "ORIGINAL"- Kappa- Schuhe ersteigert, von einer privaten Verkäuferin. Per Überweisung gezahlt (nicht PayPal da nicht angeboten). Dann kamen die Schuhe endlich,- zu meiner grossen Enttäuschung- direkt als Fälschung zu erkennen... auf der Seite ein Aufdruck mit "www.langzhimeng.com".
      Ich habe die Verkäuferin per Mail direkt darüber informiert, will den Kauf rückgängig machen, da mit keinem Wort von einer Replika o.ä. die Rede war... Die Fotos waren so geschickt gemacht, dass von dem Aufdruck nichts zu sehen war...Aber ich hätte ja vor Gebotsabgabe mal fragen können?!!!(O-Ton)
      Sie weigert sich, fühlt sich nicht im Unrecht...
      Ebay habe ich telefonisch kontaktiert, dort ein Verweis auf "Artikel melden". Gesagt, getan, Verkäuferin immer noch uneinsichtig, keine Einigung untereinander möglich.
      Ich habe den Fall abschliessend dem Ebay- Sicherheitsteam gemeldet, der Fall ist damit "geschlossen"(häääh?)
      Nun steh ich da, mit gefälschten Schuhen, die weder der Qualität von Kappa entsprechen (noch wie gewohnt wenigstens passen würden) und mit knapp 20 Euro weniger, die ich nie für Fälschungen bezahlt hätte!
      Was nun? Habt Ihr Erfahrungen mit privaten Strafanzeigen bei der Polizei? Eine private Rechtschutzversicherung habe ich natürlich nicht...
      Für Tipps wäre ich sehr dankbar...
      Gruss;
    • Ich versuchs bei sowas immer erst auf dein einfühlende Art...

      Ohne ausfallend zu werden...

      "Du bist unzufrieden mit der Ware... die Ware ist eindeutig und nachweislich gefälscht bzw ein Replikat und entspricht somit nicht der Artikelbeschreibung... ich bitte um Rückabwicklung (Geld zurück und dann Schuhe zurücksenden)... ich hoffe in beiderseitigem Interesse das man sich auf diesem wege gütlich einigen kann ... andernfalls würde ich ihnen mal arglistige Täuschung unterstellen wollen und sähe mich dazu gezwungen meinen Anwalt mit dieser Streitsache zu beauftragen und ggf die Rechtsabteilung der Kappa Deutschland GmbH über diesen Vorfall, zwecks Nachforschung, zu informieren"


      So irgendwas in diesem Wortlaut, also das hat jetzt keinen Anspruch auf Rechtgültigkeit, aber ich versuchs in ähnlichen Fällen immer auf eine solche Art und bisher hats fast immer zum einlenken der Gegenseite gereicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von UndercoverEbayer ()

    • Hallo UndercoverEbayer,
      danke für deine Antwort, aber soweit war ich schon.
      Wie schon gesagt, sie ist zu keinerlei Einlenken bereit, ich habe ihr gesagt, dass sie sich strafbar gemacht hat etc. Alles in sachlichem Ton...(Sie dagegen ist pampig ;) )
      Die Frage wäre ob sich eine private Strafanzeige lohnen würde?! Interessiert sich die Polizei überhaupt für sowas? Es geht um einen Streitwert von knapp 20 Euro...Mir gehts ums Prinzip... kann doch eigentlich nicht sein, dass sie jetzt damit durchkommt, oder?
      Gruss;
    • Ich kenn mich jetzt nicht direkt aus mit Mindeswert von Strafanzeigen obs da soetwas gibt, aber falls du zuviel Freizeit hast kannst du das ja gerne mal versuchen...

      Das gute ist ja das du die gültige Adresse der Verkäufern hast, das ist schon mal sehr hilfreich.

      evtl. bis morgen warten das jemand antwortet der mehr Ahnung hat als ich ^^
    • Nur in aller Kürze, weil ich wenig Zeit habe

      Wenn ich das richtig verstehe, hat die VK sogar zugegeben keine Originale zu verkaufen. verweise sie doch mal auf das Forum und den Thread hier, vielleicht merkt sie dann, das sie sich rechtlich hier so einiges einhandelt.

      Mein Rat:

      1. Strafanzeige

      2. Kappa informieren

      3. Eine letzte Frist mit konkretem Datum zur Rückzahlung des Geldes
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo!
      Also an Kappa selber habe ich nun eine Email geschickt... mal schauen was geschieht... grundsätzlich kann es denen ja nicht egal sein, was für ein Humbug mit ihrem Namen getrieben wird (hoffe ich).
      Nach den Feiertagen werde ich mich bei der städtischen Polizei informieren, wie ich verfahren soll, aber eigentlich denke ich, die werden mich nur belächeln... na ja, mal sehen... Versteh einfach nicht, wie die Leute mit sowas durchkommen, ich verkaufe ja selber auch bei Ebay, aber sowas würde mir im Traum nicht einfallen...
      Danke erstmal
      Gruss; Ines.
    • Ebay habe ich telefonisch kontaktiert, dort ein Verweis auf "Artikel melden". Gesagt, getan, Verkäuferin immer noch uneinsichtig, keine Einigung untereinander möglich. Ich habe den Fall abschliessend dem Ebay- Sicherheitsteam gemeldet, der Fall ist damit "geschlossen"(häääh?)


      ja, hab ich :(
    • OK, habe ich irgendwie überlesen, sorry............

      Dann Anzeige, das kostet ja nix und vergibt zumindest einen Denkzettel....auch wenn dies wahrscheinlich zu den Akten gelegt wird.

      Wenn Du die Sache durchsetzen willst, kannst Du natürlich eine letzte Frist zur Rückzahlung und im Gegenzug Rücksendung der Ware setzen (per Einschreiben), dann ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten....

      Hat zur Folge, dass der Verkäufer die Mehrkosten hinterher mitzahlen muss (aber nur, wenn Du ihn vorher mittels Fristsetzung in Verzug gesetzt hast) und Du deine Kosten und den ursprünglichen Preis zurück erhälst oder betitelt bekommst....

      Das alles ist erstmal mit Arbeit und Vorkosten belastet, aber Du hast dein Recht durchgeboxt.......

      Zweite Möglichkeit ist, einfach drauf zu sch.... weil sich der Aufwand nicht lohnt...

      und dritte Möglichkeit wäre, die Anzeige alleine stehen zu lassen und zu sehen, was passiert....

      Nun kenne ich dich nicht und weiß nicht, was Du für ein Typ bist, bzw. was Du erreichen willst und was Du dafür einsetzten magst....

      Das musst Du natürlich ganz alleine oder/ und mit einem Anwalt entscheiden.... :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger