Käufer hat den Artikel irrtümlich gekauft

    • Käufer hat den Artikel irrtümlich gekauft

      Hallo allerseits,

      bin neu hier im Forum, habe mich hauptsächlich angemeldet, um ein Problem von mir zu schildern:


      Und zwar habe Ich ein ziemlich teures Produkt bei ebay verkauft. es handelt sich um Autoreifen mit Felgen. der Preis war bei ca. 500€. Wie dem auch sei, für mich ist das viel Geld. Sofort nach dem Kauf hat der Käufer mir eine E-Mail geschrieben und meinte die Felgen passen ihm nicht, deshalb würde er mir das Geld nicht überweisen. Darf er das so machen, oder hat er das nun gekauft und Ich hab das Recht das Geld zu verlangen?

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    • Also soweit ich informiert ist, und du als Privatperson gehandelt hast, dann ist der Kaufvertrag Wasserdicht...

      Der Typ ist selber Schuld, was kauft/steigert der auch mit ohne sich vorher zu informieren über entsprechenden technischen Hintergrund bwzüglich anschließender Passgenauigkeit.

      Meines Wissens nach kannst du das bei Bedarf mit Anwalt sogar durchboxen und ihn zur Abwicklung zwingen oder ihm Alternativ anbieten das er sich mit ca 20-25% der Kaufsumme aus dem Vertrag kaufen kann. (Wegen deinem dann entstandenen Schade, weil du neu einstellen musst, Gebühren, und dich das wieder viel Zeit kostet und du nicht weist ob der Artikel nochmal so hoch rausgeht)

      Wie gesagt, soweit ich hier informiert bin, warte aber bitte noch bis sich noch jemand hier zu Wort meldet und das bestätigt oder verneint ^^

      Und falls das so ist, ihn damit konfrontieren, Frist setzen, und im Ernstfall an Anwalt wenden zur Durchsetzung deiner Interesse.
    • Wie Undercover bereits richtig sagt, besteht ein rechtsgültiger Kaufvertrag, von dem der Käufer nicht zurücktreten kann, insofern du Privatverkäufer bist. Du könntest den Kaufvertrag auch juristisch durchsetzen, ob sich das aber lohnt, ist eine Frage des Einzelfalles.

      Jedenfalls solltest du einen unbezahlten Artikel melden. Insofern es sich um eine gewöhnliche Auktion gehandelt hat, könntest du an den zweithöchster Bieten ein Angebot unterbreiten, wofür es ja bei ebay eine Funktion gibt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Erstmal würde ich versuchen, den Käufer festzunageln, denn so eine Art ist nicht in Ordnung, einfach bieten und dann feststellen, dass es nicht passt......

      Erst wenn das geklärt ist, würde ich dem Unterlegenen ein Angebot machen...........behalte jedenfalls alle Korrespondenz, damit 'Du im Zweifel nachweisen kannst, dass er vom Kaufvertrag zurückgetreten ist, denn wenn Du einem anderen das Angebot machst, kann dieser noch immer Ansprüche hieraus stellen, wenn Du den Artikel anderweitig abgeben magst............
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger