Ist bei Ebay.com Widerrufsbelehrung nötig?

    • Ist bei Ebay.com Widerrufsbelehrung nötig?

      Hallo!
      Muss ich als gewerblicher Verkäufer bei Ebay.com auch eine Widerrufsbelehrung angeben?
      (Ich biete dort als deutscher gewerblicher Verkäufer teilweise weltweit und teilweise nur für USA Artikel an).

      Gruß
    • RE: Ist bei Ebay.com Widerrufsbelehrung nötig?

      Ich würde behaupten, wenn dein Firmensitz in Deutschland ist und du für den deutschen Markt verkaufst, dann mußt du auf alle Fälle die deutschen Verbraucherschutzgesetze achten, also auch eine Widerrufsbelehrung einsetzen. Das ist wohl kaum damit zu umgehen, daß du einfach auf ebay.com einstellst.

      Sind die Waren nur für den amerikanischen Markt bestimmt, dürften wohl die amerikanischen Gesetze gelten. Letzteres ohne Gewähr, da ich mich damit nicht gut auskenne.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Bleiben wir bei einem Angebot für weltweit:
      In welcher Sprche muss der Verkäufer dann die deutsche Widerrufsbelehrung bei ebay.com anbringen?
      Anders herum:
      Wenn ein gewerblicher Verkäufer bei ebay.de weltweit anbietet welche Widerrufsbelehrung müsste er denn dann anbringen - für jedes land eine? In alle Sprachen der Welt übersetzt?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von zund15874 ()

    • Ich meine nicht, daß der gewerbliche Verkäufer hier auf eine bestimmte Sprache festgelegt werden kann. Um sicher zu gehen, kannst du naheliegend englisch wählen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • da Du aus Deutschland handelst und hier auch deinen Firmensitz hast, musst Du, wie UHU bereits schreibt die deutschen Regeln und Gesetze befolgen. Dies solltes Du unbedingt auch in Deutscher Sprache tätigen. Ob Du die Angaben zusätzlich in einer anderen Sprache, wie zB Englisch angeben magst, bleibt dir überlassen. Allerdings rate ich davon ab, da Du diese je nach Ware so wohl schwer einhalten kannst. zB die Rücksendung unter 40,00 Euro Warenwert auf deine Kosten..... ;)

      Ich würde es auf Deutsch schreiben, das ist deine Pflicht !

      Falls Du einen versierten Anwalt bereits mit deinen Angeboten vertraut gemacht hast, kannst Du hier auch mal kurz nachfragen. Ggf. einen hinzuziehen ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ok,
      ich sehe ein - das macht nur ärger wenn man etwas ehrlich und rechtlich lückendicht machen will in Deutschland.
      Ich habe deshalb beschloseen mein ehrlichen Geschäft aufzugeben und stattdessen Abmahner zu werden. Denn denen passiert in Deutschland nämlich nichts. Danke Regierung! Gut gemacht! :wallbash