Ist der Kaufvertrag rechtsgültig?

    • Ist der Kaufvertrag rechtsgültig?

      Hallo, ich habe ein ziemliches Problem.

      Ich habe einen Artikel bei Ebay verkauft, der aber eigentlich einem Freund von mir gehört und ich dachte, ich hätte das Einverständnis dafür, weil er vor 2Wochen meinte, dass er den Artikel eigentlich nicht mehr braucht.
      Nun teilte er mir heute mit, dass er nicht damit einverstanden war und will diesen Artikel behalten.
      Der Käufer will aber nicht vom Kaufvertrag zurücktreten und droht mit Anzeige bei der Polizei und Anwalt und Gericht.
      Da es sich bei dem verkauften Artikel nicht gerade um eine Kleinigkeit handelt wird der Käufer wohl nicht locker lassen.

      Ich dachte da an § 119 Abs. 1 BGB also Anfechtbarkeit wegen Irrtums. Mir ist wirklich ganz Bange, da ich keine Lust auf eine Anzeige und eine saftige Geldstrafe bzw. Gerichts und Anwaltskosten habe (besonders auch weil ich Student bin und eigentlich überhaupt kein Geld habe.)

      Also, was sagt ihr dazu? Brauche dringend Hilfe bzw. Gewissheit das mir nichts passieren kann. Sowas wäre wirklich das Letzte was ich gebrauchen kann bei dem ganzen Uni Stress gerade.

      Vielen Dank im Voraus.
    • Wenn ich zur Zeit Motorrad fahre und erwähne bei Freunden, dass ich mein Auto somit "eigentlich nicht mehr brauche" erwarte ich von denselben, dass sie dadurch NICHT der Auffassung sind, aufgrund dieser Aussage mein Auto verkaufen zu dürfen... just 4 example.

      Bist Du in der Auktion ERKENNBAR für jemand anderen als Verkäufer tätig geworden? Formulierung?

      Link zur Auktion?

      Nach §119 BGB dürfte es sich im übrigen bei Dir um den rechtlich irrelevanten Motivirrtum handeln, das bringt also nichts...

      WinkZ* Mel
      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
      Die Toten Hosen
    • Nein, das haben sie falsch verstanden. Wir sind sehr gute Freunde und Teamkollegen und er meinte, dass er es nicht mehr brauchen werde und da es fast 2Wochen nurnoch rumlag hab ich halt gedacht: Verkaufst es bei Ebay. Ich hab leider nicht angegeben, dass ich es für einen Freund verkaufe.

      Kann doch nicht sein, dass ich jetz wegen dieses eigentlich kleinen Irrtums verklagt werde. Ich kann wie gesagt nichts liefern und kaufen und liefern kann ich es auch nicht, weil ich überhaupt kein Geld habe und der Artikel auch nicht gerade billig ist neu...

      Gibts ne Möglichkeit da irgendwie wieder rauszukommen?
    • kannst Du uns bitte erstmal aufklären, worum es sich handelt und in welcher Preisklasse wir uns befinden ?

      Ein Link zur Auktion ist hier sehr hilfreich !

      Rechtlich gesehen meine ich sieht es erstmal so aus:

      Du hattest keinen Auftrag vom Eigentümer, diese Ware zu verkaufen. Hast dies aber getan. Nun kann der Eigentümer die Ware von dir zurück verlangen wenn sie in deinem Besitz ist, oder behalten und nicht an dich zum Zwecke des Verkaufs aushändigen. Der Käufer hat jedoch mit dir einen Kaufvertrag abgeschlossen und kann auf diesen bestehen. Der Käufer hat also einen Schadensersatzanspruch gegen dich. Dieser konnte nicht erahnen, dass die Sache nicht dein Eigentum ist und kaufte in gutem Glauben.

      § 932 BGB

      Dinge, die sich in deinem Besitz aber nicht in deinem Eigentum befinden darfst Du nicht ohne Auftrag oder Einwilligung veräußern. Das ist nun mal so und das Beispiel von GW ist schon richtig...wie kommst Du zu dieser eigenartigen Erkenntnis, dass eine lapidare Aussage dich dazu berechtigt, dieses Teil ? einfach zu verkaufen ? Wolltest Du den Erlös auch noch für dich behalten ?

      Entschuldige bitte die harten Worte, aber irgendwie bin ich erschüttert.....bitte dringend um Angabe, worum es sich hier handelte. Evt. kannst Du es noch abwiegeln, wenn dein Freund das Geld doch haben mag und den Artikel frei gibt, das wäre evt. die beste Lösung. Ich kann nur hoffen, dass es sich tatsächlich um einen vorhandenen Artikel handelt und die Geschichte mit deinem Freund stimmt.

      Evt. solltest Du auch mal einen Anwalt zu Rate ziehen. Ohne nähere Angaben können wir hierzu wohl nicht viel mehr sagen 8o

      Hat der Käufer schon gezahlt ???

      Zur Info auch noch dies:

      >Zeitpunkt Eigentumsübergang bei Kaufvertrag
      Wenn man bezahlt hat und die Ware noch nicht bekommen hat, kann man auch nicht Eigentum erworben haben. Dies ist nach dem Abstraktionsprinzip beim Kauf gar nicht möglich. Dieser besteht aus Verpflichtungsgeschäft (Schuldrecht) und Verfügungsgeschäft (Sachenrecht).

      Näherers z. B.hier:
      de.wikipedia.org/wiki/Abstraktionsprinzip

      Erst mit der Übergabe der Kaufsache wird man Eigentümer.
      ---------------------------

      Strafrechtlich kann es demnach gar keine Unterschlagung sein, da der Verkäufer bis zur Übergabe Eigentümer und Besitzer zugleich ist.

      ---------------------------

      Allerdings ist er nach § 433 Abs. 1 S. 1 BGB verpflichtet, dem Käufer nach den Regeln des Sachenrechts das Eigentum zu übertragen und die Sache zu übergeben.

      Ein eBay Kauf (Auktion oder Festpreis) ist absolut verbindlich. Es gibt also kein Zurück für den Verkäufer, wenn man mal die wenigen Fälle einer Unmöglichkeit außer Acht lässt, die zudem noch erklärt werden müsste und (je nach Konstellation) zu Schadenersatzforderungen führen könnte.

      Also ist hier beim Verpflichtungsgeschäft anzusetzen.

      Wenn der Verkäufer die Leistung endgültig verweigert, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und letztlich vom Verkäufer Schadenersatz verlangen = großer Schadenersatz (positives Interesse).

      Er könnte sich z. B. einen gleichartigen Artikel anderswo besorgen und wenn dieser teurer wäre, als der, den er bei dem nicht leistungswilligen Verkäufer erworben hat, hätte er Anspruch auf diese Differenz als Schadenersatz zusätzlich zu dem Kaufpreis, den der Verkäufer zurück gewähren muss.

      Dazu bedarf es keiner besonderen Gerichtsurteile, das ist aus den entsprechenden Vorschriften des Schuldrechts ersichtlich.


      Quelle: 123recht.net
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hier wäre ein Link zur Auktion wirklich sinnvoll, wie bereits von meinen Vorrednern erbeten. Dann kann man leichter Ratschläge erteilen, wie du aus der Sache am glimpflichsten herauskommst.

      Nach §119 BGB dürfte es sich im übrigen bei Dir um den rechtlich irrelevanten Motivirrtum handeln, das bringt also nichts...


      Diese Aussage von Ghostwriter kann ich nur unterstreichen. Eine Anfechtung wegen Irrtums kommt nur in Frage, wenn du etwas anderes erklärt hast als du wolltest.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • hmm..
      er hat sich aber evtl. über die eigengtumsverhältnisse geirrt....

      evtl. ging der verkäufer davon aus, dass der ursprgl. eigentümer sämtliche rechte an dem eigentum aufgegeben hatte....


      näheres dazu müsste man im kommentar nachlesen....


      war nur so ne gedankenanregung von mir
      Infoschreiben:Verzug,Mahnung&Ärger im Auktionsportal
      zum kostenlosen Download auf meiner Homepage

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Anwalt ()

    • Also damit wir uns nicht falsch verstehen. Ich habe nicht einfach irgendwas von ihm verkauft.
      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…ESOX:IT&item=150338058724
      Es handelt sich um eine 3D Bearbeitungssoftware (Ich programmiere, er modelliert). Die Lizenz ist auf seinen Namen registriert. Wie ihr sehen könnt ist das leider keine Kleinigkeit. Neu kostet diese Software mehr als doppelt soviel, daher bestehen jetzt Käufer und mein Freund darauf sie zu bekommen/behalten.

      Der Käufer hat noch nichts überwiesen. Ich würde auch selbstverständlich das Geld zurücküberweisen falls er schon bezahlt hätte.

      Bin mir natürlich bewusst, dass ich nicht einfach so seine Software hätte reinstellen sollen...hätt ich ihn doch bloß vorher nochmal gefragt!

      Nunja, die Situation ist jetzt irgendwie festgefahren. Bin für jeden Rat dankbar.
    • @Anwalt

      er hat sich aber evtl. über die eigengtumsverhältnisse geirrt....


      Das wohl kaum, denn das Eigentum an der Sache lag so oder so beim Freund, für den er verkauft hat. Allerdings heißt es in §119 auch:

      (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

      Da wäre tatsächlich ein Kommentar zu bemühen, vielleicht dann auch ein Anwalt, was darunter zu subsumieren ist. Gemeint ist damit jedenfalls der seltene Fall des beachtlichen Motivirrtums. Siehe hier: rechtslexikon24.net/d/motivirrtum/motivirrtum.htm

      @Majestic

      Auch wenn hier tatsächlich ein beachtlicher Motivirrtum vorliegen würde, wenn du fälschlicherweise davon ausgegangen bist, daß dein Freund die Software zum Verkauf frei gegeben hat, dann bist du in der Beweispflicht für den Irrtum. Und das wird sehr schwer, da dein Freund ein schlechter Zeuge ist. Zudem ist der Sofortkaufpreis in diesem Zusammenhang kaum zu erklären. Es ist kaum glaubwürdig, daß ihr den Preis nicht vorher abgesprochen habt und er dir gesagt hat: Wähle einen Preis, was ich bekomme ist mir egal.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • Original von Anwalt
      mensch biguhu, jetzt verrat doch nicht immer gleich alles :)


      Mag ja sein, dass ich es gerade nicht blicke... aber was bedeutet das jetzt für den Threadersteller bzw. für den Käufer?

      Wäre ich der Käufer würde ich es hier auf einen Rechtsstreit ankommen lassen (sorry @ Majestic12), hier gibt es einen rechtsgültigen Kaufvertrag bei dem die Erfüllung durch den VK aussteht. Wenn er nicht Ersatz liefern kann bzw. eine Nachbesserung/Klärung erreicht, dann würde ich die Ware neu kaufen und vom VK den evtl. entstandenen Differenzbetrag als Schadenersatz fordern...

      Ist aber nur meine Meinung, dass es hier "schlecht ausschaut" für den Verkäufer...

      WinkZ* Mel
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    • Meine persönliche Meinung...

      Wenn der Käufer wirklich will, dann siehts übel aus...

      Aber das hat auch ein paar gute Seiten...
      Das war dann vergleichsweise noch ein günstiges Lehrgeld mit dem du da davon kommst. Und egal wie das ausgeht, damit haste etwas fürs ganze Leben gelernt, was man mit Sicherheit auf keiner Uni dieser Welt beigebracht bekommt,
    • @Majestic

      Entschuldige bitte, wenn ich die Geschichte, so wie wir sie bisher präsentiert bekommen haben, nicht für glaubwürdig halte. Deshalb habe ich noch Fragen an dich.

      Du sagst also, es kam zu einem Mißverständnis. Die Software gehört deinem Freund. Nun warst du der Meinung, ihr hättet vereinbart, daß du sie für ihn verkaufen sollst. Habt ihr über keine Preisvorstellungen geredet oder wie kamst du auf den Sofortkaufpreis? Warst du der Ansicht, dein Freund wäre der Preis egal und du könntest nach deinem Dafürhalten einen Preis bestimmen?

      Wie muß man sich den Ablauf genau vorstellen?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • Du weichst meinen Fragen aus. Ich würde gerne wissen, wieso du der Annahme warst, dein Freund hätte dir einen Auftrag zum Verkauf der Ware gegeben. Ihr müßt doch dabei auch über den Preis gesprochen haben, den er gerne haben wollte oder zumindest hätte er dir sagen müssen, du sollst ihn ansetzen, wie du ihn für richtig hältst. Aber bei all diesen Äußerungen wäre doch ein Mißverständnis kaum denkbar. Es wäre klar, daß du den Verkauf tätigen solltest.

      Also wie ist es möglich, daß du ihn da mißverstanden hast?

      Ich habe den Preis gewählt, der halt in dem Fall angebracht war.


      Wenn das ein angebrachter Preis für die Ware ist, dann kannst diese doch bei ebay kaufen und dem Käufer dann schicken. Damit würdest du relativ einfach aus der Sache herauskommen.
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    • Wird das jetzt ein Verhör? :rolleyes:

      Wieso ich der Annahme war ist aus meinem ersten Post denk ich zu lesen. Mag dir vllt komisch vorkommen, weil du uns nicht kennst. So wie er es gesagt hat kam es halt rüber. Ich hab keine Lust das jetzt nochmal in 200 Wörtern verständlich zu machen.
      Zu dem Preis: Keine Ahnung ob du dich mit Software-Bundles auskennst, aber die kommt normalerweise mit nem Haufen Extras usw. Dazu kommt noch das man es gebraucht sowieso billiger verkauft. Außerdem findet man so ein Angebot normal nicht. Also einfach nochmal kaufen und verkaufen ist nicht drin.

      Also wenn jetzt noch was konstruktives zu dem Thema kommt wär ich sehr dankbar. Rechtfertigen muss ich mich höchstwarscheinlich sowieso nochmal...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Majestic12 ()

    • Wird das jetzt ein Verhör?


      Nenne es wie du willst. Ich sage dir ganz offen, daß ich dir die Geschichte so nicht abnehme, weil du uns nicht die wesentlichen Details erzählen möchtest. Das macht es aber furchtbar schwer, dir konstruktiv zu helfen.

      Es drängt sich geradezu der Verdacht auf, daß du die Ware vielleicht zu billig eingestellt hast und dein Freund nicht bereit ist, sie für den Preis nun abzugeben. Hier scheint ein zwischenmenschliches Problem der entscheidende Faktor zu sein. Es muß nicht so sein, aber dein Verhalten läßt einen solchen verdacht nun mal zu.

      Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber wenn ich jemandem helfen soll, dann sollte ich nicht das Gefühl heben, es würden wesentliche Fakten verschwiegen werden. Und ich denke anderen Lesern geht es ähnlich (siehe Statement von ghostwriter).

      Also wenn jetzt noch was kontruktives zu dem Thema kommt wär ich sehr dankbar.


      Was erwartest du noch? Hinsichtlich §119 II solltest du die Sache von einem Anwalt klären lassen. Dem wirst du aber alles erzählen müssen. Denn nur mit Kenntnis aller Details und Fakten ist dieser Fall hinsichtlich §119 zu beurteilen.

      Bist du nicht dazu bereit, dann bin ich mir relativ sicher, daß du die Ware für den gebotenen Preis wirst abgeben oder Schadensersatz zahlen müssen.
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    • Original von Majestic12
      Naja, "günstiges Lehrgeld" ist sehr subjektiv. Wie soll ich das aufbringen bzw was passiert wenn ich nicht bezahlen könnte?
      Ich hätte damals in Recht besser aufpassen sollen :rolleyes:



      Naja, Zahlungsunfähig bist du erst dann wenn der Gerichtsvollzieher mehrmals geklingelt hat und nichts mehr findet was er mitnehmen kann und dir dann ein Forumlar namens EV zum unterschreben vorlegt...

      Und mit "günstiges Lehrgeld", das war von mir keinesfalls als Gag gedacht...nicht das du denkst ich amüsiere mich darüber, das mein ich Ernst... 1300 Euro Schaden ist ein Schnäppchen für die daraus, für die Zukunft erlangte Einsicht, das selbst auf die Aussage eines sehr guten/besten Freundes wenns drauf ankommt kein verlass ist... ich hab für so eine Lehrstunde schonmal gut das 10fache gezahlt...
    • Es wäre schön, wenn Du nochmals darstellst, was der Käufer nun aktuell von dir verlangt und uns sagst, was er zuletzt schrieb und/oder gedroht hat.....

      Hast Du mal (wie ich bereits vorschlug) mit deinem Freund gesprochen, ob er nicht doch evt. mit dem Betrag einverstanden wäre und dir demnach den Gefallen tun würde, das Geld zu nehmen und den Artikel freizugeben ?

      Leider bist Du bisher kaum auf mein Post eingegangen :(
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    • Mein Freund stellt sich stur (unter anderem auch, weil ich einen zu geringen Verkaufspreis gewählt habe, wie Biguhu schon vermutet hat.)

      Nunja, zuletzt hat der Käufer damit gedroht rechtliche Schritte einzuleiten, falls ich nicht liefern sollte. Zuvor meinte er sogar, dass er zur Polizei gehen will, was in meinen Augen Schwachsinn ist. Wenn ich das Geld genommen hätte, dann hätte er allen Grund dazu, aber so?

      Ich hoffe stark, dass das alles nur leere Drohungen sind und dieser ganze Kram bald einfach vorbei ist. Kann momentan an nichts anderes mehr denken und mache mir ständig Vorwürfe.

      Edit: Selbstverständlich wollte ich den Gewinn nicht für mich behalten Engelchen.

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