ich denke, solange Du das Geld nicht erhalten hast, bist Du strafrechlich nicht verfolgbar, allerdings kann der Verkäufer wie zuvor beschrieben zivilrechtlich gegen dich vorgehen....
Wie hoch wäre denn der Preis, den dein Freund gerne hätte....?
Um da im Falle eines Falles noch sauber raus zu kommen,würde ich ggf. den Betrag noch drauflegen und dem Käufer das Teil dann überlassen, immernoch wahrscheinlich günstiger, als das anderweitig zu besorgen oder den Laufpreis zu zahlen..............
Bleibt abzuwarten, wie der Käufer weiter agiert......
Wie hoch wäre denn der Preis, den dein Freund gerne hätte....?
Um da im Falle eines Falles noch sauber raus zu kommen,würde ich ggf. den Betrag noch drauflegen und dem Käufer das Teil dann überlassen, immernoch wahrscheinlich günstiger, als das anderweitig zu besorgen oder den Laufpreis zu zahlen..............
Bleibt abzuwarten, wie der Käufer weiter agiert......
Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger