Ebay Verkäufer will nicht liefern

    • @ an alle die mir bzgl. dieser angelegenheit eine private nachricht geschrieben haben:
      ich bitte um verständnis, dass ich keinerlei kostenlose auf einen einzelfall bezogene rechtsberatung geben werde.

      auf fragen wie zum beispiel:

      ich gehe nachher zum rechtsanwalt, ich wollte nur kurz vorher wissen [ bei der frage: nur kurz wissen gehen die leute davon aus, dass solche fragen in der regel kostenlos sind- dem ist jedoch leider nicht so] wo und wie ich denn einen mahnbescheid beantrage....


      werde ich keinerlei antwort geben...


      danke f+r das verständnis


      jeder der sich berufen fühlt kann mich gerne fragen welche kosten im falle einer anwaltsmandatierung auf einen zukommen, sonstige kostenlosen rechtsauskünfte gebe ich aber definitiv nicht [ darf ich auch im übrigen gar nicht]
      Infoschreiben:Verzug,Mahnung&Ärger im Auktionsportal
      zum kostenlosen Download auf meiner Homepage
    • @Basti

      Wenn du den Käuferschutz-Antrag bereits gestellt hast, wirst du allerlei informative Links erhalten haben. Unter anderem diesen: paypal.com/de/cgi-bin/webscr?cmd=_pbp-info-outside

      Dort findest du alles, was es zum Thema PayPal-Käuferschutz zu sagen gibt.

      Bedenke aber immer, daß der PayPal-Käuferschutz eine Kulanzleistung ist, auf die man nicht vertrauen kann. Meist greift sie aber schon, gerade in solch eindeutigen Fällen wie hier.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • @Basti, ich hoffe du hast meinen Fall mit angegeben. Dann geben die den Antrag vielleicht schneller statt.

      Ich werde morgen alles zu meinem Anwalt bringen und danach weiter zur Polizei fahren. Wenn du mir deine Daten schickst, werde ich deinen Fall auch mit erwähnen.

      Ach übrigens, der Verkäufer hat mir nochmal geschrieben. Er hat gesagt er will mir jetzt ein weniger gut ausgestattetes MacBook schicken und zusätzlich 800€. Er hat sich damit einverstanden erklärt (er hatte auch keine Wahl) dass ich Anzeige erstatte. Ich habe gesagt, wenn ich die 800€ per PayPal und das MacBook habe ziehe ich die Anzeige dann zurück.
      Ich habe auch bei dem onlineshop angerufen in dem er das Macbook bestellen wollte. Er hat es wirklich dort bestellt (was ja noch lange nicht heißt das es auch für mich bestimmt ist)

      Ich habe sein Schuldgeständnis ja auch an PayPal weitergeleitet. Er hat sich auch zu Wort gemeldet (Was er gesagt hat kann ich aber leider nicht einsehen, warum auch immer)
      Dort steht jetzt unter Status "Prüfung durch PayPal". Ich denke doch mal mit dem Geständnis wird der Fall wohl zu meinen Gunsten entschieden oder? Wielange dauert eine solche Prüfung i.d.R.?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mucho ()

    • Fraglich wäre hier ja auch, woher er plötzlich das Geld hat wenn die Geschichte vorher stimmt, wovon ich ausgehe. OK, das Notebook kann er bestellen, wenn er noch irgendwo bestellen kann.

      ABER: Wie war das noch gleich, wenn der Besitzer nicht Eigentümer ist und der Käufer in Kenntnis des Nichteigentums dessen ist ?

      Abgesehen davon ist eben das Geld über PP noch nicht frei gegeben und wenn das Konto nicht gedeckt ist, wovon man hier ausgehen kann, dann wird es auch nicht zu einer Freigabe kommen ! Ich rate hier dringend: VORSICHT !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • @Mucho

      Entschuldige, wenn ich so direkt bin, aber deine Gutgläubigkeit wird dich hier vielleicht noch eine Menge Geld kosten. Merkst du eigentlich nicht, daß du hier ständig nur hingehalten werden sollst? Wie lange willst du eigentlich noch mit ihm kommunizieren und immer morgen, morgen und nochmals morgen etwas unternehmen.

      Bei deinem Verkäufer bin ich mir noch nicht so sicher, ob das Abgebrühtheit oder Dummdreistigkeit ist. Jedenfalls kann man über den Einfallspinsel eine Menge im Netz lesen, was ich jetzt mal nicht verlinke, aber demnach ist die Großteil seiner Angaben erlogen. Der Gute ist dich hier ständig online und liest kräftig mit. Anstatt aber die Angelegenheit vernünftig zu klären, spielt er ein Spielchen mit dir. Und du machst da noch mit.

      Wach endlich auf! Zu deinem eigenen besten...
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ja ihr habt ja Recht. Ich weiss auch nicht wieso, aber irgendwie hoffe ich halt immer das alles gut wird. Aber ich werde jetzt wirklich auf euch hoeren und einen Mahnbescheid erlassen. Lass mich da morgen (wirklich) von meinem Anwalt beraten und vertreten. Wenn er wirklich noch liefert, kann ich das ganze ja immernoch beenden, aber ich muss jetzt wirklich was tun. Danke fuer eure nett gemeinten Tritte in den Arsch.
    • Danke, Uhu!

      Und noch einen Tritt in den A... hinterherschicke. Vielleicht reicht dann der Schwung bis zum Anwalt.

      Weitere Posts von Ihnen, Mucho, will ich erst wieder lesen, wenn Sie von Ihrem Anwaltsbesuch berichten!

      Also: Bis morgen!

      Und nun kein Wort mehr.
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      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)

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    • Also, es gibt Neuigkeiten, leider keine erfreulichen.

      Vorab, ich habe alles an meinen Anwalt weitergeleitet und er wird jetzt rechtliche Schritte einleiten.

      Ich habe gestern eine Mail von PayPal mit folgendem Inhalt bekommen:

      Nach sorgfältiger Prüfung haben wir unsere Untersuchung hinsichtlich Ihrer unten beschriebenen Käuferbeschwerde abgeschlossen. Wir haben zu Ihren Gunsten entschieden, jedoch können wir keine Rückerstattungen vom Konto des Verkäufers durchführen. Wie in den Nutzungsbedingungen von PayPal ausgeführt, kann der Wiedererhalt von Geldern im Zusammenhang mit einer Käuferbeschwerde nicht garantiert werden. Sie können sich darauf verlassen, dass wir unser Bestes tun, um die betreffenden Geldbeträge einzuholen, sobald sie auf dem Konto des Verkäufers verfügbar sind, und alle erforderlichen Schritte gegen den Verkäufer unternehmen werden. Die entsprechenden Maßnahmen können eine Warnung, eine vorübergehende Einschränkung oder die Kündigung des Kontos beinhalten. Beachten Sie, dass PayPal bei der Entscheidung über die Ergreifung der Maßnahmen mehrere Faktoren, u.a. Mitgliederbeschwerden, berücksichtigen muss. Gemäß der Datenschutzgesetze können wir die Einzelheiten einer ergriffenen Maßnahme nicht mit Ihnen erörtern. Wir hoffen, dass Sie Verständnis für diese Richtlinien haben. Sie sollen dafür sorgen, dass sich die Nutzer bei der Verwendung von PayPal sicher fühlen können.


      Ist das ein schlechter Scherz? Warum verspricht PayPal dann 100%igen Käuferschutz?
      Darafhin hab ich dann etwas genauer recherchiert und bin hierauf gestoßen:

      community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?threadID=259678

      Habe dann eine Mail an PayPal geschrieben, dass ich das nicht akzeptieren kann und den Verbraucherschutz und meinen Rechtsanwalt einschalten werde, wenn Paypal mir das Geld nicht erstattet. Habe mich dabei auf den Punkt 2 der Käuferschutzrichtline bezogen und gesagt, dass ich hoffe das es sich auch in meinem Fall nur um einen technischen Fehler handelt und die Ebay Auktion nicht meiner Transaktion zugeordnet werden konnte.

      Desweiteren habe ich nochmal mit dem Käufer des anderen Notebooks geschrieben. Er hat von ebay eine Mail bekommen und sollte sich mit dem Kundenservice in Verbindung setzen. Diese haben ihm dann gesagt, dass er das Geld von denen erstattet bekommt. Warum hab ich das nicht bekommen?
      Daraufhin ebenfalls mit dem Kundeservice gesprochen, diese sagten mir jedoch nur dass ich das mit PayPal klären müsste aber die dazu verpflichtet sind mir mein Geld zu erstatten...
    • Ist das ein schlechter Scherz? Warum verspricht PayPal dann 100%igen Käuferschutz?


      Ich schrieb doch bereits, daß der Käuferschutz von PayPal eine Kulanzleistung ist und man sich nicht darauf verlassen kann. Die Begründung ist allerdings hanebüchener Unsinn.

      Habe dann eine Mail an PayPal geschrieben, dass ich das nicht akzeptieren kann und den Verbraucherschutz und meinen Rechtsanwalt einschalten werde


      Du solltest dein Energie in andere Dinge stecken, als gegen PayPal anzugehen. Es ist aussichtslos, weil eben eine Kulanzleistung.

      Desweiteren habe ich nochmal mit dem Käufer des anderen Notebooks geschrieben. Er hat von ebay eine Mail bekommen und sollte sich mit dem Kundenservice in Verbindung setzen. Diese haben ihm dann gesagt, dass er das Geld von denen erstattet bekommt. Warum hab ich das nicht bekommen?


      Offensichtlich hat er gar nicht mit PayPal betahlt. Dann sind die Zuständigkeiten anders. Und es scheint so, als ob ebay hier aus Kulanz zahlen möchte, obwohl es gar keinen Käuferschutz bei ebay (mehr) gibt.

      Ihr beiden Herzchen habt es euch übrigens mit eurer negativen Bewertung auch nicht leichter gemacht. Die kann der Verkäufer zumindest im Wortlaut löschen. Der Betrüger hat da nichts zu suchen.

      Ich weiß nicht, ob hier bereits darauf hingewiesen wurde, aber doppelt hält besser: Sichert eure Auktionen, denn es ist möglich, daß der Account demnächst gesperrt wird und dann sind alle Auktionen gelöscht.

      Das wirklich interessante verschweigst du uns aber. Was ist bei der Polizei herausgekommen und wie möchte der Anwalt nun vorgehen? Was hat er dir auf den Weg gegeben?

      Edit: Basti hat und doch gestern erzählt, er hätte PayPal-Käuferschutz gestellt. Ja was denn nun? Ihr macht es euch wirklich nicht einfacher, wenn ihr euch in Widersprüche verstrickt.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Also, dann fang ich mal an.

      Zu meinem Anwalt:

      Er lässt dem Verkäufer jetzt noch 10 Tage Zeit sich an die letzte Abmachung zu halten, dann wird er ihm eine Zahlungsaufforderung über ein gleichwertiges Produkt + Garantieerweiterung über 2228€ schicken und ihn in Verzug setzen. Wenn er darauf nicht eingeht, wird ein gerichtlicher Vollstreckungstitel erwirkt. Ist dort nichts zu holen habe ich, wie hier schon erwähnt 30 Jahre einen Titel zur Pfändung.

      Desweiteren wird er sich die AGB´s von PayPal nochmal genauer ansehen und auch diese Firma nochmal anschreiben.

      Zur Polizei:

      Diese leitet meine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Duisburg weiter.

      Mit seinem Schuldgeständnis sagte mein Anwalt, wird es kein Problem sein, meine Forderungen rechtlich geltend zu machen. Da fragt sich nur ob es das alles Wert war für deinen Verkäufer. Verschuldet und vorbestraft zu sein, wegen 2000€?
    • Desweiteren wird er sich die AGB´s von PayPal nochmal genauer ansehen und auch diese Firma nochmal anschreiben.


      Und dort wird er dieses finden:

      PayPal entscheidet von Fall zu Fall anhand entsprechend einzureichender Nachweise, ob der Artikel tatsächlich entsprechend von der Artikelbeschreibung abweicht.

      Diese Entscheidung und damit auch die Entscheidung über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ist endgültig und der Rechtsweg ausgeschlossen.


      paypal.com/de/cgi-bin/webscr?c…icyPbp-outside&ed=pbp_old

      Sicher kann es nicht schaden nachzuhaken, weil die Entscheidung hier schon sehr fragwürdig ist, aber einen Rechtsanspruch auf Käuferschutz gibt es nicht, weshalb eine Klage auch aussichtslos wäre.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Aber hierbei geht es ja um die Abweichung von der Artikelbeschreibung! Ich habe ja gar keinen Artikel bekommen und der Antrag auf Käuferschutz wurde zu meinen Gunsten entschieden!
      Die PayPal Mitarbeiterin hat mir ja auch gesagt, dass meine Zahlung nicht eindeutig einer Ebay Auktion zuzuordnen ist.
      Ich sollte eine Mail an beschwerde@paypal.de schreiben, was ich getan habe. Wenn die Zuordnung stimmt sollte die Rückerstattung eigentlich auch klappen. - Ihr Wort in Gottes Ohr

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mucho ()

    • Du hast recht, das habe ich glatt überlesen weil die Antwort von PayPal so ganz dem entgegen stand.

      Dann würde ich PayPal mal auf diesen Passus in ihren Richtlinien hinweisen bzw dein Anwalt wird dies sicher tun:

      Die Auszahlung erfolgt unabhängig davon, ob PayPal den Erstattungsbetrag von dem Verkäufer einfordern kann.


      Die PayPal Mitarbeiterin hat mir ja auch gesagt, dass meine Zahlung nicht eindeutig einer Ebay Auktion zuzuordnen ist.


      Das wird ja immer abenteuerlicher. Du hast doch hoffentlich anhand der ebay-Abwicklung die PayPal-Zahlung vorgenommen.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • @Mucho

      Um sich einmal damit vertraut zu machen, was die PP-Versprechungen tatsächlich taugen, möchte ich Ihnen einen intensiven Blick in dieses Forum anempfehlen:

      community.ebay.de/forum/ebay/forum.jspa?forumID=7100

      Sie werden feststellen, daß PP weitgehend auf mehreren großen Werbelügen basiert. Das ist deren Geschäftsmodell, zusammen mit Nötigung der Verkäufer, unrechtmäßiger Einbehaltung von Geldern usw.

      Lesen Sie selbst!

      [Edit: Wenn sich Ihr Anwalt tatsächlich daranmachen würde, das ganze Geflecht einmal aufzubrechen, wäre das ganz wunderbar!]
      [Blockierte Grafik: http://is.gd/hbHJkO]
      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)

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    • Oh man, mit was man sich alles auseinandersetzen muss.

      Eines ist sicher. Ich kaufe solche teuren Sachen bei ebay nur noch bei geprüften Mitgliedern oder wenn ich die Möglichkeit zur Abholung habe.
      Naja, wie in meinem o.g. Link hat PayPal auch schon im Nachhinein gezahlt, nach Berufung auf den Punkt 2 der Käuferschutzrichtlinien.

      Etwas Hoffnung bleibt mir da ja noch. Habe PayPal jetzt eine Frist von einer Woche gegeben mir das Geld zu erstatten. Mal sehen, wann ich Antwort bekomme.

      Die Hoffnung stirbt zuletzt!

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