Off Topic at all - Chat

    • engelchen schrieb:

      Partizip + Nomen = Nomen

      engelchen schrieb:

      Ich brauch mal eure Hilfe:

      Adjektiv/Partizip + Nomen = Nomen

      Also zb Gebraucht - Wagen = Gebrachtwagen

      bitte weiter Beispiele.....ich verzweifel an der Hausaufagabe meiner Tochter ;(
      kann es vielleicht auch sein, dass folgende Aufgabe gemeint war:
      mein-deutschbuch.de/lernen.php?menu_id=57

      Einfach Adjektiv oder Parizip als Nomen?? Denn es wäre zumindest im Falle des Partizips doch wohl ausgesprochen unüblich die Kombination von einem als Nomen benutzten Partizip + Nomen zu verwenden, außer den paar (und doch im Falle von Geborenzeichen / Gestorbenzeichen im Sprachschatz eines Grunschülers eher ungebräuchlichen) Wörtern

      Natürlich kann man auch noch die aus Partizip I (und II ) als Nomen gebildeten Wörter wie "Heranwachsende", "Mitwirkende" und "Leidtragende" (bzw "Angeklagte", "Betrongene" und "Beamte(te)") mit einem weiteren Nomen kombinieren ( wie zum Beispiel mit einem "Gesetz",
      denn es gibt ja zu fast jedem Schxxxß das passende ;) )

      aber dann könnte es passieren, dass dieses hinzugefügte Nomen auch wieder aus einem Partizip entstanden ist, wie Ge - setz zb! :] gesetzt den Fall, dass sich das im Wortsinne im Wortstamm nachweisen ließe ;) :P
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Nun auf dieser Seite bin ich auch gleich gelandet....Leider ist die Aufagebnstellung sehr missverständlich gestellt. Als Beispiel kam eben nur der Gebrauchtwagen.

      Wir haben, da Schrägstrich nun einfach die von euch genannten und andere Adjektiv + Nomen Wörter genommen. Da nicht klar war, ob bei Partizip + Nomen noch zusätzliche Bindungsbuchstaben genutzt werden durften. Oder ob gar auseinander geschrieben werden kann wie im letzten Link....

      Die Hausaufgaben waren richtig, allerdings bezweifel ich, dass das Problem von der Lehrerin erkannt wurde.....wozu wurde so ein Beispiel genommen, bzw. das/der Partizip hier überhaupt erwähnt ?

      Meine Tochter meint, die Lehrerin hat Partizip überhaupt nicht erklärt. Meiner Meinung nach kann es nicht sein, dass das die Aufgabe der Eltern ist. Noch dazu die eigentümliche Aufgabenstellung..das kann kein Grundschulkind alleine lösen....da sind sich alle Eltern dieser Klasse (die sich da Gedanken drum machen) einer Meinung !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Warum nicht, schreiben, denken, lernen....
      Grundgesetz
      Artikel 1

      (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

      (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen
      Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

      (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.



      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Vor dem Gesetz sind alle gleich. Moment ich habs gleich:
      Deutsches Grundgesetz

      Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) bestimmt:[7]

      „(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

      „(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

      „(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“


      Handelt da Ebay nicht Riegel groß nach diesem Gesetz. Ebay ist es nicht Wurst ob du guter Power Seller Kunde bist mit Millionen Umsätzen oder ein einfacher Privater mit einer Hand voll Bewertungen. Selbst vor dem Gesetz ist man nicht gleich. Entscheidend ist dort immer wie gut dein Anwalt ist. Selbst die meisten Bundesbürger in Deutschland handeln gegen das Gesetz, ich sage nur Wessi und Ossi :D . Genauso ist der Lohn und Gehalt zwischen den Geschlechtern alles andere als gleich. ... Ach ich könnte ewig so weiter machen.

      Und das Schwule und Lesben das gleiche Recht haben wie Heterosexuelle ist auch nicht in allen Lagen gleich. Und das mit Adoptieren und Heiraten bei Gleichgeschlechtlichen ist auch nicht so Alt und war früher alles andere als gleich.
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>
    • Also mit ebay ist das wieder was ganz anderes....das wäre jetzt zu themenfremd...

      aber mit den anderen Dingen hast Du im Grunde Recht....aber da hängt dann auch wieder was dran....denn leider muss ein Gesetz widerrum auf das andere angewandt werden können und in den meisten Fällen darf da nichts kollidieren.

      So ist zB der Staat der Meinung, dass eine Adoption von gleichgeschlechtlichen Erwachsenen dem Kind schade (die Gründe lassen wir jetzt mal weg), welches natürlich auch den Gesetzen unterliegt......

      In den letzten Jahren sind wir bei dem Thema ja schon weiter gekommen, allerdings werden die Auflagen hier viel gründlicher und härter geprüft.....teilweise ist dies berechtigt, eine Adoption ist grundsätzlich sehr schwierig und kann sich über Jahre ziehen. Man muss abwägen, was das Kind braucht und was es tatsächlich bekommt.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Was jetzt nicht zum Grundgesetz gehört ich aber genauso Kurios finde ist das Leisten des freiwilligen Grundwehrdienst.

      Offiziell wirst du nicht gezwungen den Grundwehrdienst du leisten. Offiziell heißt es immer das du den Grundwehrdienst leisten darfst. Hat man sich mit dem Grundwehrdienst aber näher beschäftigt wird aus dem
      du darfst
      ein du musst. Sonst Strafe, die sich bis hin zu Gefängnisstrafen erstrecken. Und wehe du verpasst den Starttermin zum Grundwehrdienst. Da steht dann ganz fix mal 2 Leute in voller Uniform vor deiner Türe und nehmen dich mit. So toll interpretiert das Gesetz zum Grundwehrdienst
      du darfst
      :thumbsup:

      Ach ja ... und vor einigen Jahren wollte man von Frauen beim Bund auch nichts wissen --> Siehe Grundgesetz Gleichberechtigung :D
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von idefix.windhund ()