Off Topic at all - Chat

    • Da es mir am liebsten ist, wenn die Leute zuhause vor dem Computer sitzen und im Internet nach irgendwelchen Sachen stöbern lautet meine Definition von "wunderbarem" Wetter grauer Himmel mit feinem Nieselregen und 8 Grad bei böigem Nordostwind. Alternativ nehme ich auch herrlichen Sonnenschein mit Temperaturen jenseits der 40 Grad im Schatten. Da traut sich dann auch keiner mehr vor die Türe.

      Privat machen mir diese 30 Grad aber nichts aus.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Naja typisch Bürokratiewahnsinn.

      Klar sollte für so einen Quark Strafe her. Aber dann eher Sozialstunden oder sowas.
      Mal ehrlich was wird der Typ wohl machen? Privatinsolvenz und fertig.
      Da sieht Vater Staat keinen Cent.
      Ich habe mal ne Reportage vom glaube Frankfurter Flughafen gesehen. Da kam auch was wegen einem Bombenfundwarnung(War dann nur ne Thermoskanne mit Kaffee).
      Danach fragte der Reporter den Beamten der Bundespolizei, wie das den mit den Kosten sei, wenn man den Schuldigen zur Hand hat.
      Der Beamte sagte, dass man zwar theoretisch Betriebsbediengte Ausfälle geltend machen könnte, dass dies aber direkt so teuer wird, dass es so teuer wird und es niemand bezahlen kann.
      Deswegen würde man davon direkt absehen.

      So sehe ich dies in diesem Fall auch.
    • Oberlix,

      der Unterschied ist, dass eine stehen gelassene Thermoskanne oder auch ein Koffer unter Fahrlässigkeit fallen.

      In diesem Fall handelt es sich um Vorsatz.
      Mit 20 darf man wählen, man ist erwachsen, und dann muss man auch die Kosequenzen seines Tuns tragen.


      Die Versicherungen hätten sich genauso an ihn als Verursacher gehalten bei den Schäden, die entstanden wären, hätte es keinen Einsatz gegeben.
    • Ja sicherlich hast du recht @eule.Aber was bringt es im Endeffekt? Der Typ macht PI und hat aber keinen echten Schaden(OK das die PI auch keine Spaßveranstaltung ist, wird er in dem Alter wohl nicht blicken).
      Ich denke mit ner Ordenlichen Strafe von Sozialstunden, wäre der Allgemeinheit besser gedient und dem Typ mehr ans "Bein gepinkelt". Zudem hätte er dann weniger Zeit sich solchen Schwachfug auszudenken.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Oberlix ()

    • ich meine aber etwas gelesen zu haben, dass eine privatinsolvenz gar nicht so leicht sein soll, wenn es sich um "staatsschulden" handelt. die größten kosten sind ja durch den einsatz der polizei entstanden und da hält dann nun mal der staat die hände auf.
    • Bußgelder und Strafgelder fallen NICHT unter die Privatinsolvenz.

      Was den Polizeieinsatz beim FB-Partyaffen angeht, das ist vor ihm schon zigmal Schlagzeile gewesen, mittlerweile musste, spätestens nach der dritten Meldung spätestens, jeder kapiert haben dass man das nicht macht und wie man das vermeidet.
      Meine Meinung, der Typ sollte die Rechnung blechen müssen, und zwar auf Heller und Pfennig (Euro und Cent).
      Sonst kommt in ein paar Wochen der nächste Dödel um die Ecke der wieder sone Scheiße baut, weil er meint dass das so lustig ist und mit ner einfachen Entsuldigung ist man eh raus aus der Sache.
      Nix da, irgendwann muss man endlich anfangen die Verursacher zur Rechenschaft zu ziehen, erst dann lernt es auch der letzte FB-Lemming.
      LG Tomcat.

      Für einen neuen Monitor bitte ---> X <--- hier bohren!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Tomcat ()

    • Eigentlich kann ich beide Argumente gut nachvollziehen: Sozialstunden oder den Einsatz blechen. Der Richter, der das zu verhandeln hat sollte wissen, ob so eine Rechnung überhaupt bezahlt werden kann (Sippenhaft ausnahmsweise erlaubt, auch bekannt als "Eltern haften für ihre Kinder"), anderenfalls sind Sozialstunden wohl sinnvoller und nachhaltiger. Am besten der Typ wird zu Entfernung von Grafitties in der ganzen Stadt verdonnert. Dann könnten ihm alle bei der Arbeit zusehen und die BLÖD-Zeitung hätte gleich wieder Stoff für eine ganze Jammer-Serie.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • Metalic schrieb:

      um einmal von dem herrlichen wetter weg zu kommen. was halten die herrschaften denn von dieser geschichte? 8o

      Tja.. als ich das gelesen habe, wusste ich sofort, was dieses Jahr in der Prüfungsaufgabe deutsches Verfassungsrecht drinsteht. :D

      Die Frage ist nämlich, wieso die Stadt die Party verbieten konnte. Einzig denkbarer Grund: weil es das städtische Schwimmbad war und daher eine gesetzliche Grundlage (HAusrecht) gegeben war.

      Wäre ich jetzt gehässig würde ich ausserdem sagen: der Depp hätte halt keine Kanacken einladen sollen. Ausländer sind da unerwünscht.

      Heeee - nicht explodieren, das kommt nicht von mir, das steht so irgendwo.

      Also zusammenrotten versammeln dürfen die sich. Auch unter freiem Himmel, wenn kein Gesetz dagegen spricht. Und mit Gesetz meine ich nicht eine Stadtverordnung oder ähnlichen Blödsinn. Eine Verordnung ist eben kein Gesetz (Wortlaut des GG) das hat uns die BGB-InfoV deutlich gelehrt.

      Achso - was die Ausländer angeht: natürlich dürfen die auch vorbeikommen. Steht hier. Zumindest wenn es zu ihrer Persönlichkeitsentfaltung gehört und dem kein Gesetz(!) entgegensteht.

      Um die Schäden z.B. am Kiosk wird er aber nicht rumkommen. Ist auch teuer genug. Strafrechtlich wird man da wenig ausrichten können, weil man dazu den tatsächlichen Verursacher rausfinden muss. Eine Sachbeschädigung in mittelbarer Täterschaft sehe ich da nicht. Den Polizeieinsatz dagegen soll schön der bezahlen, der ihn grundrechtswidrig angefordert hat.

      Hauptsache geBILDet.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Den Polizeieinsatz dagegen soll schön der bezahlen, der ihn grundrechtswidrig angefordert hat.
      Das wußte der Polizeibesteller anscheinend auch nicht, daß man nicht einfach so die Polizei anruft und erst mal im GG nachlesen sollte. Dann wird künftig womöglich keiner mehr Zuvielcourage betreiben und irgendwann irgendwo für irgendwas eine Polizei bestellen. Ich denke aber, das wird ein langwieriges juristisches Nachspiel haben, es sei denn, der arme mittel- und hirnlose Lehrling bestellt sich keinen Anwalt und nimmt lieber einen Kredit auf Lebenszeit auf. Aber zuallerst sollte man dem das Handy wegnehmen, damit nicht noch mehr Blödsinn passiert.
      Der 20-Jährige soll über einen anonymen Account zu der Party Anfang Juli im Strandbad Horn aufgerufen haben.
      War wohl nur 99%ig anonym. Erinnert mich an den doofen Witz "Guten Tag Herr Müller! Herzlich willkommen bei den anonymen Alkoholikern..."
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • Walter Reinhold schrieb:

      Dann wird künftig womöglich keiner mehr Zuvielcourage betreiben und irgendwann irgendwo für irgendwas eine Polizei bestellen.

      Wozu auch? Derjenige weiss ja nach Deiner Definition auch nicht, was einen Polizeieinsatz rechtfertigt. Wenn er schon bei den Menschenrechten so jämmerlich versagt, soll er sich im Strafrecht auskennen? Kein Wunder haben wir wieder lauter kleine Hitlerchen. (aus einem O-Ton meines Opas: der eine Hitler war schon schlimm, aber das wirklich Schlimme waren die ganzen kleinen Hitlerchen)

      So, mal sachlich zurück zur Frage. Ich habe festgestellt, dass sich Deutsche jederzeit versammeln dürfen. Auch unter freiem Himmel, wenn dem kein Gesetz (sic!) entgegensteht. Ist übrigens nur ein Grundrecht, kein Menschenrecht, den Ausländer sind hier tatsächlich ausgenommen. Die dürfen nur vorbeikommen, weil es ihnen ihr Menschenrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit erlaubt. Natürlich in den Schranken, die die Gesetze (schon wieder die) setzen. Vorausgesetzt, diese Gesetze sind überhaupt verfassungskonform, so sie denn existieren.

      Was ich nicht finde und der BILD-Bericht sagt darüber auch rein gar nichts aus: gegen welches Gesetz hat diese Versammlung denn nun genau verstoßen? Ich habe auch eine Meldung in einer seriösen Zeitung gelesen. Der hat sich dazu aber auch ausgeschwiegen. In Frage käme eventuell Landfriedensbruch. Der ist aber wieder eine Einzeltat und setz im konkreten Fall voraus, dass sich der Lehrling aktiv an der Gewalt gegen Sachen bzw Personen beteiligt hat. Sofern in diesem Fall vor dem eingreifen der Polizei die öffentliche Sicherheit gefährdet war.

      Klar: die Sachbeschädigung am Kiosk (steht z.B. in der völkischen BILDungsliteratur gar nichts drüber drin) ist zivilrechtlich eine Sache, die der Lehrling zumindest mittelbar zu verantworten hat, indem er eine entsprechende Situation herbeigeführt hat. Da ist er in der Haftung, weil die ja offenbar durch seine geladenen Gäste geschehen ist. Strafrechtlich wird man ihm hier aber nur schwer ans Bein pinkeln können.

      Was mir noch aufgefallen ist: ihr seid auch nicht in der Lage zwischen Straf- und Zivilrecht zu unterscheiden.


      Walter Reinhold schrieb:

      das wird ein langwieriges juristisches Nachspiel haben,

      Da stimme ich dir zu. Denn es wird zunächst mal zu klären sein, wer für was wie zur Veranwortung gezogen werden kann. Ich mach Dir mal ein Beispiel, damit Du weisst, was ich meine. Du machst eine kleine Grillparty. So mit 10 oder 20 Leuten. Einfach weil das Wetter so schön ist. Einer deiner Gäste nimmt im angetrunkenen Zustand sein Steakmesser und ersticht einen anderen Gast. Das ist vermutlich strafrechtlich relevant. Dürfte wohl Mord oder Totschlag sein. Zivilrechtlich kann das zu Unterhaltsansprüchen der Hinterbliebenen führen. Wer ist dafür verantwortlich? Du? Du warst ja gerade in der Küche und hast nochmal Bier aus dem Kühlschrank geholt. Und Du hast diese Leute eingeladen. Zwar nicht über Fratzbuck (oder vielleicht doch) aber da sehe ich ebenso wenig einen Unterschied wie in der Anzahl. Über die Anzahl der versammelten Deutschen steht weder bei Dir noch bei dem Lehrling was im Grundgesetz. Für die Kosten der Ermittlungskommission zahlst Du jetzt auch.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @ Bert.
      Da du ja anscheinend in Rechtsfragen gänzlich unbedarft bist -oder habe ich das jetzt falsch formuliert? ?( :rolleyes:

      Welche Möglichkeiten siehst du als Rechtsfragenerfahrener gegen Abmahnanwälte derart vorzugehen,dass diesen das Handwerk gelegt wird ?
      Der Mißbrauch ist ja allgemein bekannt.Warnungen,Tipps,wie man als Betroffener vorzugehen hat,sind zur Genüge vorhanden.Meisst aber nicht bekannt ,bzw. genutzt.
      Ich persönlich halte deren Auftreten für grenzwertig bis kriminell.Eine mißbräuchliche Nutzung der lückenhaften Gesetzgebung.
      Für mich wäre es durchaus denkbar,diesen ehrenwerten Herrschaften die Zulassung zu entziehen.
      Vor einiger Zeit hat sich ja ein nicht unbekannter RA das Leben genommen.Zu früh,möchte ich hinzufügen.Äh,München,glaub ich .

      Ich meine jetzt aber nicht die RA´s,die zu und mit Recht abmahnen und diversen "Ich mach das,was ich will " Typen einen freundlichen Brief zukommen lassen.
      Geht auch um Fehler,die Plattformen einbauen und damit eine regelrechte Einladung für sonst nicht klagen könnende RA darstellen.
      In solchen Fällen würde ich mir wünschen,dass Richter sagen,sorry,verklagen sie den platten Formbetreiber;Klage abgewiesen,Abmahnung rechtswidrig.
      Na ja.Recht und Rechtsempfinden sind zwei Dinge.
      Hau einem Ladendieb eine auf die Glocke und du wirst bestraft. Tust du´s nicht und verklagst ihn,kostet es dich Geld,welches du nie mehr zurückerstattest bekommst und die Strafe besteht aus einmal Bürgersteig kehren.Auf deinem Schaden bleibst du sowieso sitzen.Abgesehen von den Gerichtskosten für eine Verhandlung,die dreimal angesetzt wird und ohne Ergebnis zu den Akten gelegt wird.Der Steuerzahler hat´s ja.Danke.
      Nebenbei stört es mich bei der Rechtssprechung,dass ein Geschädigter zwar Recht ,aber keine Sach/Entschädigung erhält.Ob 10 oder 10000 €.
      Einfach:Du hast mein xxx puttemacht,gimmichdein.

      Ein Richter,wie auch ein RA sagten nach einer Verhandlung zu mir (beim juristisch einwandfreien Kaffee in der ebensolchen Gerichtskantine): Eine vernünftige Einstellung,die aber rechtlich nicht vorgesehen ist.Wären alle so wie Sie,gäbe es weit weniger Probs.
      Man nennt das Täter/Opferausgleich. Der Täter vergisst mich und ich finde für mich einen seelischen Ausgleich.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • ohrwürmchen schrieb:

      Da du ja anscheinend in Rechtsfragen gänzlich unbedarft bist -oder habe ich das jetzt falsch formuliert? ?( :rolleyes:

      Nö, hast Du nicht. Es gibt durchaus Leute, die das Zeug studiert haben, aber ohne das zweite Staatsexamen unbedingt zu machen oder zu wollen. Zum Beispiel, weil sie es als Ergänzung im Viertstudium gemacht haben. Der Witz daran: ich könnte mich ohne weiteres irgendwo in der EU als Fachanwalt für deutsches Recht niederlassen. Nur nicht in Deutschland. Weil es in Deutschland ja keine Fachanwälte für deutsches Recht gibt - ööööööööhhmmmmm, ja den Eindruck hab ich öfters... :D

      ohrwürmchen schrieb:

      Welche Möglichkeiten siehst du als Rechtsfragenerfahrener gegen Abmahnanwälte derart vorzugehen,dass diesen das Handwerk gelegt wird ?
      Der Mißbrauch ist ja allgemein bekannt.

      Grundsätzlich erst mal keine. Dass der Missbrauch "allgemein bekannt" ist halte ich für einen Irrtum. Darf er auch gar nicht sein, deshalb muss auch in jedem Fall der Einzelfall neu betrachtet werden. Denn:

      ohrwürmchen schrieb:

      Ich meine jetzt aber nicht die RA´s,die zu und mit Recht abmahnen und diversen "Ich mach das,was ich will " Typen einen freundlichen Brief zukommen lassen.

      Die hier musst Du von den anderen unterscheiden können. Rechtssicher. Das geht nun mal nicht durch einen flüchtigen Augenschein. Angenommen ich würde heute bei ebay reinschauen und nur alles abmahnen, was ich an sicheren Verstößen finde, bei denen Du das als berechtigt ansiehst. Also keine Widerrufsbelehrung, unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen, keine Mailadresse im Impressum oder gar kein Impressum, Käufer haftet beim unversicherten Versand, Privatverkäufer mit mehr als 17500 Euro Umsatz pro Jahr in den letzten drei Jahren, Privatverkäufer, die ihre erst kürzlich gekauften Artikel beim nächsten Sperrmüll-Wochenende sofort wieder mit höherem Startpreis einstellen... Also nur Dinger, die absolut eindeutig sind.

      Hast Du eine Vorstellung davon, wieviele Abmahnungen das dann wären? Ich hab mir den Spaß im Sommer mal erlaubt und bin innerhalb einer Stunde auf etwa 200 Abmahnungen (!) gekommen. Ohne solche Korinthenkackerabmahnungen wie BGB-InfoV oder §312e, denn die meinen ja zumindest, was das Gesetz vorsieht, auch wenn sie es formaljuristisch falsch dastehen haben. Was bin ich dann? Ein Massenabmahner? Ich nehme ja nur die, die eindeutig massiv gegen ihre rechtlichen Verpflichtungen verstoßen. Dass das dann derart viele sind ist ein anderes Problem.

      ohrwürmchen schrieb:

      Na ja.Recht und Rechtsempfinden sind zwei Dinge.

      Sag mir mal dein Rechtsempfinden zu dem hier:



      Nur mal nebenbei: ich hab ihm bisher keine Post geschickt. Der Punkt ist aber: wenn man das Instrument der Abmahnung bei uns nicht hätte, gäbe es eine ganz einfache Methode, damit fertig zu werden: man klagt direkt. Kosten für die Abmahnung: ca 700 Euro. Kosten für den Klageweg: ca 5000 bis 7000 Euro. Die Abmahnung soll ja lediglich dazu dienen, sich vor Klageerhebung aussergerichtlich zu einigen. Meinetwegen kann man sie auch abschaffen.

      ohrwürmchen schrieb:

      In solchen Fällen würde ich mir wünschen,dass Richter sagen,sorry,verklagen sie den platten Formbetreiber;Klage abgewiesen,Abmahnung rechtswidrig.

      In diesen Fällen hat der Verkäufer, der durch die Platform ein eine abmahnfähige Situation gebracht wird, jederzeit die Möglichkeit, den Plattformbetreiber aus §§823, 1004 BGB auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Kommt der Plattformbetreiber mit der Beseitigung in Verzug hat er den Schwarzen Peter hinsichtlich aller daraus resultierenden Folgen einschliesslich aller Kosten aus einer Abmahnung , denn dann handelt er nicht mehr fahrlässig sondern zumindest bedingt vorsätzlich. Das Problem ist nur, dass die meisten glauben, man könne nicht gegen ebay und Konsorten vorgehen. Wegen der einschlägigen neuen Angebotsansicht hat ebay von mir öffentlich die Aufforderung erhalten, das abzustellen und am Wochenende werde ich das auch noch schriftlich fixieren und nach Dreiblinden schicken. Das selbe Problem besteht bei der Anzeige des Impressums bei hood. Das lässt sich nämlich nicht aufrufen, wenn man ohne Javascript unterwegs ist. Bei Lynx (einem textbasierten Browser) der ganz normale Alltag. Und hood weiss das auch. Dort habe ich mir aber mit einem noscript-Bereich beholfen, so dass die rechtlichen Informationen genau dann im Angebot auftauchen, wenn der Browser kein Javascript beherrscht. Könnte jeder Verkäufer machen. Machen nur aus unerfindlichen Gründen die wenigsten.

      ohrwürmchen schrieb:

      Nebenbei stört es mich bei der Rechtssprechung,dass ein Geschädigter zwar Recht ,aber keine Sach/Entschädigung erhält.Ob 10 oder 10000 €.

      Da gehst Du nun vom Zivil- übergangsfrei ins Strafrecht über. Natürlich kannst Du den Schaden aus einer Straftat zivilrechtlich geltend machen. Mit einem Strafurteil im Gepäck sogar ziemlich unproblematisch, weil der im Strafrecht erlaubte Ausforschungsbeweis aus der Verhandlung dann im Zivilprozess (wo der AFB im Verfahren nicht zulässig ist) als Parteivorbringen gewertet werden kann.

      Dem Ladendieb eins über die Glocke zu geben ist übrigens unter bestimmten Bedingungen durchaus erlaubt. Wenn er sich zum Beispel der berechtigten vorläufigen Festnahme gewaltsam entziehen will. Nennt sich dann Anwendung einfacher körperlicher Gewalt und die ist angemessen zu verwenden. Also nur zur Beseitigung einer Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Tatsächlich ist es sogar so, dass Du einen Ladendieb, der Dir persönlich bekannt ist nicht mal bis zum Eintreffen der Polizei festhalten darfst, wenn er Dir die Durchsuchung seiner persönlichen Gegenstände zur Beweissicherung gestattet. Die beliebte Frage "Darf ich mal in Ihre Tasche schauen" kann er dagegen auch mit "nein" beantworten. Bis die Polizei ihn dazu auffordert. Dann bleibt er eben so lange da, bis die Schlümpfe eintrudeln. Egal wie, auch unter freiheitsbeschränkenden Maßnahmen und bei einem gewalttätigen Versuch, sich bewaffnet der Beweissicherung zu entziehen notfalls auch mal mit dem Migränestab.

      ohrwürmchen schrieb:

      Ein Richter,wie auch ein RA sagten nach einer Verhandlung zu mir (beim juristisch einwandfreien Kaffee in der ebensolchen Gerichtskantine): Eine vernünftige Einstellung,die aber rechtlich nicht vorgesehen ist.Wären alle so wie Sie,gäbe es weit weniger Probs.

      Das muss aber länger her sein. Inzwischen ist die grundsätzliche Klärung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverdahren durchaus vorgesehen und heisst Adhäsionsverfahren. Dabei wird im Strafprozess mal vorab geklärt, ob denn zivilrechtliche Ansprüche aus der strafrechtlichen Verurteilung entstehen. Hier kan also bereits vorab der Ausforschungsbweis aus dem Strafrecht in das zivilrechtliche Anschlussvrfahren mit hineinspielen. In welcher Höhe die Ansprüche dann bestehen ist aber immer noch die Frage des Zivilgerichts. Was im Strafverfahren geklärt werden kann ist dagegen das Bestehen und die Höhe eines Schmerzensgeldanspruchs des Verletzten. Der resultiert ja nicht aus einem zivilrechtlichen Fehlverhalten sondern aus der Straftat. Ist also alles sehr genau geregelt, wenn vielleicht auch für den Laien etwas undurchsichtig.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Stimmt.Es war in den 90ern.
      Aber heute ist es im Prinzip nicht anders.Als Geschädigter bist du der Gelackmeierte.
      Vor ein paar Jahren : 3 x Verhandlung angesetzt,volles Programm,Zeuge, 2!RAe,sehr erfreuter Richter , Angekagte zum 3.x not to see.Die 2.Anna Klage dto.
      Ergebnis:null.Kosten bis zum Abwinken,Schadensersatz? Wenigstens Genugtuung.Nö.Nüscht wurde genug getan,außer die Angeklachten zu schützen.
      Was will ich mit einem gültigen,aber nie durchführbaren Urteil auf einem geduldigen Blatt Papier? Titel? Gibbet´s auf einer bekannten Plattform günstiger.
      Wolle Dogter sain? In döutsche Schprache? Tutor verm.da wo Verona aus dem Feldbusch sein tut.
      tiny.cc/tkbemw

      Da ist es wirklich besser,einen leeren Kartoffelsack ,von mir aus auch einen vollen - über den Kopf und ein gepflegter Tritt in den nicht gern gesehenen Kofferraum.
      tiny.cc/rqaemw
      Man achte auf die Bodenhaftung. 8) Ich hab noch so ein paar Dinger. Nach Tritt DNA-Spuren entfernen. :)
      Aber wie die Rechtslage bei z.B.Ladendiebstahl - auch wenn der Laden nicht gestohlen wird ;) - ausschaut, ist mir natürlich bekannt.Manches wurde zwar schon bei mir gekauft,wenn auch ohne Bezahlung,aber meinen Laden habe ich dennoch.

      Bei der Auktion würde ich sagen GVK.Ähnliche VK findet man permanent.Gerade im Sammlerbereich.Wenn du dir anschaust,was ich in letzter Zeit gekauft habe - hat übrigens mein Ösi gemacht,versehen mit dem Kommentar,hätte mir ja sehr schöne Autochens gekauft - dann kann man manchen (Halb)profi finden.
      Aber melde mal ebay.Grashalme zählen ist effektiver.

      Um auf die Abmahnanwälte zurückzukommen.Es gibt einige Kanzeln,die Wasser-lauben sie sich predigen;was sie trinken,weiß ich nicht.
      Diese sind einschlägigen RAen,Richtern,StAn bekannt.Einigen ein nicht unerheblicher Dorn im Auge.
      Um diese geht es mir.Dürfte dir aber klar sein.
      Was die Kosten füer eine Abmahung betrifft,wurde dies auch neu geregelt.Wie üblich,deutsch,wie üblich,wischiwaschi.
      Eine einfache,restriktive Regelung gehört her.Ein Schreiben,maximilian 50 Teuronen.Frist,Fehler innerhalb von 5 Minuten bis 10 Tagen zu ändern.
      Nix Überlassungserklärung seines gesammelten Vermögens incl. der Gattin und Geliebten.Höchstens Schwiemu.

      Wobei ich Plattformen wie die drüben ,Emmas Zone,Sherwood Forrest und Co als Gesetzgeber zuerst in Verantwortung nehmen würde.Denn die lassen ihre "Kunden",resp. Milchkühe ins offene Fleischermesser laufen. Dabei übersehend,dass man die Kuh,die Milch gibt,nicht schlachten sollte.
      Man sollte es mit Altkanzler H.S. halten : Ihnen was husten.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • Ist ja offtopic.
      Mir fällt immer wieder auf,dass Betrüger oder sonstige,die,sagen wir mal,sich nicht ganz korrekt verhalten,drüben oder hier aufschlagen und sich als Unschuldslämmer darstellen.
      Natürlich mit der Bitte,Aufforderung kommen und Löschungen beantragen.Notfalls wird dann gern mit dem RA gedroht.Haben die überhaupt einen? Außer dem Pflichtverteidiger?
      Mein Anlass hierfür:siehe Pass,Karlchen Beuerchen.
      Erinnert iwie an eine Supernova,die bläht sich auch noch einmal auf,bevor sie in sich zusammenbricht.
      Fehlt´s ihnen an mangelndem Selbstbewußtsein. ?( :D
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ohrwürmchen ()

    • Dein Humor in allen Ehren. :lach:

      Die Dödelsheimer Landstraße habe ich aber nicht gefunden,nur Dödelsheim selbst.Gibt Leute auf FB,die scheinen von dort zu kommen. ;)
      Biete noch Dummdorf.

      Übrigens haben sie mal wieder gebastelt.Ich habe gerade die alten Zeichen in der Kaufliste.

      Anmerkung: Postings 879-886 wegen Off-topic hierher verschoben.
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