Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich hab letzte Woche bei Ebay ein Netbook ersteigert. . In der Überschrift und in der Beschreibung wird auf das Gerät Acer A150L hingewiesen. Geliefert wurde mir tatsächlich ein Acer A110L. (Was leider im Preis einiges darunter gelistet ist).
Bezahlt wurde per Überweisung.
Als ich den Verkäufer darauf aufmerksam gemacht habe, und mein Geld zurückverlangt habe, kam von Ihm die Mitteilung dass ja in der Überschrift die Festplattengröße von 8GB angegeben worden sei und ob ich das nicht gelesen hätte..
Wie soll ich weiter vorgehen? Soll ich mit einem Anwalt drohen, oder gibt es vielleicht noch einen besseren Weg?
Besten Dank im voraus für Eure Tips!
Gruß
bay2009
Ich hab letzte Woche bei Ebay ein Netbook ersteigert. . In der Überschrift und in der Beschreibung wird auf das Gerät Acer A150L hingewiesen. Geliefert wurde mir tatsächlich ein Acer A110L. (Was leider im Preis einiges darunter gelistet ist).
Bezahlt wurde per Überweisung.
Als ich den Verkäufer darauf aufmerksam gemacht habe, und mein Geld zurückverlangt habe, kam von Ihm die Mitteilung dass ja in der Überschrift die Festplattengröße von 8GB angegeben worden sei und ob ich das nicht gelesen hätte..
Wie soll ich weiter vorgehen? Soll ich mit einem Anwalt drohen, oder gibt es vielleicht noch einen besseren Weg?
Besten Dank im voraus für Eure Tips!
Gruß
bay2009