Verkäufer hat Ware angeblich anderweitig verkauft (sehr unglaubwürdig)

    • Verkäufer hat Ware angeblich anderweitig verkauft (sehr unglaubwürdig)

      Hallo zusammen.

      Nun hat es mich auch getroffen :(

      Habe ein sehr hochwertiges Rennrad für 750€ ersteigert (NP laut nachforschung der Komponenten weit über 3000€)
      Ein richtiges Schnäppchen also.

      Geld wurde rasch überwiesen.
      Doch dann kam heute morgen/mittag eine email:


      Sehr geehrter XXX

      Da ich bis gestern Abend erst von einer Geschäftsreise zurück gekommen bin, konnte ich die Auktion leider micht mehr stoppen. Bitte überweisen sie kein Geld, da das Rad bereits im Vorfeld per Sofort-Kauf verkauft wurde. Das Rad steht also nicht mehr zum Verkauf.


      Meine Antwort:

      Hallo XXX,

      es gab keine Sofort-Kauf option in dieser Versteigerung.
      Wir haben einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen auf den ich bestehe.

      Daran ändert sich auch nichts wenn man zum Ablauf nicht dabei ist.

      Wenn man Artikel mit einem Startpreis von 1€ einstellt muß man damit rechnen das man Sachen unter seinen gewünschten Ziel loswird.

      Das Geld wurde bereits überwiesen und wird die nächsten paar Tage eintreffen.





      Leider kam noch keine Antwort (email kam heute morgen)
      Hoffe er lenkt doch noch ein

      mfg
      Acidus
    • Willkommen im Forum

      Bitte einen Link zur Auktion.

      Und was ist nun deine Frage, denn die Rechtslage hast du ja offenbar selber erkannt?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo,

      gerade hat er sich gemeldet.

      Guten Abend

      Der Preis ist gar nicht das Problem, das Rad ist als Gegenstand nicht mehr vorhanden, da es bereits verkauft wurde. Bitte lassen sie mir ihre Kontodaten zukommen, ich werde ihnen das Geld umgehend zurück überweisen.

      mit freundlichen Grüßen





      Damit gebe ich mich aber wirklich nicht zufrieden.
      Die Frage ist nur falls es soweit kommt, wie bei gebrauchten Sachen der Schadensersatz anzurechnen ist.
    • Als Schadensersatz ist die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Marktwert eines gleichwertigen Fahrrads anzurechnen. Wenn dieser nicht zu gering ist, dann würde ich dir dringend raten einen Anwalt zu nehmen. Der Fall ist hier ja ganz simpel gelagert, weil der Verkäufer es auch noch zugibt, das Fahrrad anders veräußert zu haben. Da wird sich jeder Anwalt drüber freuen. Im Zweifelsfall sollte dieser auch die genaue Schadenssumme errechnen können.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • so,

      meine Antwort zu ihm.


      Hallo,

      so einfach ist die Sache nicht.

      Da ein rechtskräftiger Kaufvertrag besteht,
      bestehe ich auf dessen Einhaltung.

      Sie müssen die Sachen wiederbeschaffen und mir zusenden. So wie sie beschrieben sind.

      Die Rechtslage ist hier eindeutig.

      Wieso verkaufen Sie es obwohl es bereits in einer Auktion läuft?


      In dieser Auktion war nie Sofortkauf aktiviert,
      oder haben Sie die selben Sachen mehrmals verkauft/eingestellt?

      Eine andere Möglichkeit wäre gleichwertige Sachen zu kaufen.
      Die Mehrkosten zum Auktionspreis müssten Sie dann tragen.
      Aber das würde wohl den Rahmen sprengen.

      Hiermit verlange ich die Wiederbeschaffung der Waren.


      Ich hoffe auf eine private friedliche Einigung.
      Wenn nicht, müsste ich Anzeige erstatten und einen Rechtsanwalt beauftragen.


      mfg




      Hoffe er lenkt ein und kann es urplötzlich doch noch auftreiben.
      (mit zubehör)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Acidus ()

    • Du solltest aber vielleicht nicht mit Dingen drohen, die du nicht einhalten kannst. Das macht dich unglaubwürdig. Eine Anzeige wirst du wohl niemals stellen, denn eine Straftat liegt hier nicht vor. Beschränke dich auf die zivilrechtlichen Konsequenzen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Seh ich genauso :)


      Vieleicht lenkt er ja noch ein.

      Habe noch keine Antwort bekommen.
      Eine andere Auktion von ihm ist auch gerade ausgelaufen.
      Ging so ähnlich aus wie bei mir.
      Nur war das Fahrrad nicht so hochwertig und der Kaufpreis geringer.

      Ich wart jetzt bis morgen ab.
      Falls er nicht antwortet versuch ich nochmal Kontakt aufzunehmen.

      Ab wann sollte ich zum Anwalt gehen?
      Weil sein misswillen hat er ja zweimal ausgedrückt.
    • Ab wann sollte ich zum Anwalt gehen?


      um sicher zu gehen würde ich ihm per Einschreiben eine Frist setzen...so ist er in Verzug gesetzt und dein Anwalt hat den Weg frei :D

      Ausserdem kannst Du so ein eventuelles Schuldgefühl abschütteln, dass er vorher noch anders hätte handel können.... 8)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ich denk noch lustiger wirds da der Verkäufer selbst Gebrauchtwagenverkäufer ist.

      Sollte sich doch ein bischen auskennen.
      Vorallem da die Firma neu und gebrauchtautos von nem bayrischen Autohersteller vertreibt.

      Habe nach ihm gegoogelt, und bin in seinem Heimatort darauf gestoßen
      Er ist dort auch der einzigste wo im Telefonbuch unter diesem Namen vermerkt ist...

      Da ein Bild dabei war weiß ich wenigstens wie er aussieht *g*

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Acidus ()

    • eine neue antwort ist gekommen:

      Nochmals guten Abend

      Als erstes verstehe ich ihre Agressivität nicht, die sie hier an den Tag legen. Sie verstehen das ich mich frage welcher Schaden ihnen hier enstanden sein sollte. Bitte übersenden sie mir ihre Kontodaten und der Betrag geht umgehend zurück.

      mit freundlichen Grüßen
    • ich denke ich werd ihm mal auf das Rechtsportal von ebay verweisen.
      Dort sind mir 2 Sachen direkt ins Auge gestochen:

      pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html

      Unter Umständen können sie zusätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, beispielsweise wenn Sie aufgrund der Nichtlieferung des Verkäufers gezwungen waren, einen teureren Ersatzgegenstand zu kaufen.

      Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, den Verkäufer auf Herausgabe der Ware zu verklagen. Wenden Sie sich bei Fragen dazu bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.



      pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html

      Bin ich an mein Angebot gebunden, auch wenn das Höchstgebot viel zu niedrig ist?


      Ja!
      Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.

      Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.




      Mein Schaden ist mir ja dadurch entstanden das ich die Sachen nicht mehr zu diesem Preis bekomme, oder?
      Und Sachen doppelt zu verkaufen ? Ist ja auch nicht rechtens

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    • habe das gerade geschriebene noch nicht gesendet.

      Interessehalber hat er dies bekommen:

      Hallo,

      schicken Sie mir doch mal unverbindlich den Link bzw die Auktionsnummer wo die Sachen als SofortKauf rausgegangen sind, damit ich mir selber ein Bild machen kann.

      Es ging per SofortKauf raus laut ihren Aussagen.

      mit freundlichen Grüßen


      mal schauen wie/ob er reagiert und seine Aussage belegen kann.
    • Lade den Verkäufer doch mal hierher ins Forum ein. Vielleicht können wir ihm dann gemeinsam verdeutlichen, daß er sich ins rechtliche Abseits geschossen hat.

      Ich würde im übrigen vorsichtig sein mit der Feststellung, daß die Person identisch ist mit dem gefundenen Autohändler, es sei denn der Name ist so ungewöhnlich, daß es keinen zweiten in der Stadt geben kann.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • richtig ist: Immer sachlich und freundlich bleiben, soweit möglich....

      Die Antwort auf seine Frage wo denn ein Schaden entstanden sein sollte, sollte er sich selber erklären können....

      Der Schaden wäre die Differenz zwischen dem Kaufpreis deinerseits beim Vk um dem Kaufpreis für ein gleichwertiges Vehikel von einem anderen Verkäufer....

      aber warte erstmal ab, wie er nun reagiert :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Original von Acidus

      Mit dem Einladen warte ich noch.
      Werde aber bei bedarf gerne darauf zurückkommen



      Ähm, kurze Zwischenfrage: Worauf denn? Der Bedarf besteht doch ganz offensichtlich, denn der VK will nicht liefern. Warum wollen Sie ihn also nicht hierher bitten?

      Sie haben schon zweimal beinahe dicke Klopse gelegt: Zum einen bezüglich der Anzeige wegen eines vermeintlichen Betruges - der liegt nicht vor. Zum anderen wegen des Namens des Verkäufers. Bevor Sie sich also womöglich ein richtig dickes Ei selber legen, laden Sie doch lieber den VK hierher ein, damit wir ihm gemeinsam seine Lage und seine Pflichten verklickern können.

      Ihnen erspart es Fehler und Kosten und ihm vielleicht ebenso. Das scheint mir die beste Lösung zu sein.
      [Blockierte Grafik: http://is.gd/hbHJkO]
      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Peter Viehrig ()

    • die wichtigen themen sind schon genannt worden:

      1. frist setzen per einwurfeinschreiben
      2. anwalt mandatieren- dieser macht schadensersatz geltend - anwaltskosten sind von gegenseite zu tragen...
      3. fleißig radeln :)
      Infoschreiben:Verzug,Mahnung&Ärger im Auktionsportal
      zum kostenlosen Download auf meiner Homepage