Verkäufer hat Ware angeblich anderweitig verkauft (sehr unglaubwürdig)

    • Erstmal Danke an Alle für die großartige Beratung hier.

      Ich bin wirklich niemand der jemand was böses will,
      aber das Verhalten von der Gegenseite empfinde ich als zu Dreist.

      Habe ihm 3 Chancen gegeben noch einzulenken.
      Immer das selbe Ergebnis.
      Kriegst Geld zurück.

      Kein Andeut auf eine Bemühung seinerseits doch noch seinen Pflichten nachzukommen.

      Und dann die Sache mit dem angeblichen doppelt Versteigern bzw SofortKauf was nie aktiviert war.

      Ich warte heute noch ab, ob er wenigstens seine Aussage vom SofortKauf belegen kann.
      Bin gespannt ob er sich überhaupt meldet.


      Nun habe ich noch ein paar Fragen zum weiteren Vorgehen:

      Die Auktion ist Abends am 02.05 geendet.
      Sprich 2 Tage erst her.
      -Kann ich jetzt schon eine Frist setzen?

      Weil nach 3 Antworten von ihm das er nicht liefern kann,
      gibts ja eigentlich keine Hoffnung mehr das er es zu einem späteren Zeitpunkt kann.

      Seine Antworten lassen ja nichtmal auf irgendeine Bemühung oder Versuch schließen.


      -Was ist eine angemessene Frist bezogen auf seine nicht Bemühungen/Versuche?

      Habe mehrere Sachen gelesen.
      Öfter wird gemeint 7 Tage reichen aus.
      Am häufigsten habe ich die 14 Tages frist gesehen.

      -Und beginnt diese Frist ab erhalt des Einschreibens bei ihm, oder ab Abgabe bei der Post? (wegen Formulierung im Brief(ich denke ab erhalt vom Brief, bin aber nicht 100% sicher))
    • Kann ich jetzt schon eine Frist setzen?


      Ja! Streng genommen wäre sogar diese entbehrlich, da er die Leistung verweigert hat und damit in Verzug ist. Ich würde zur Sicherheit dennoch ein Einschreiben mit Fristsetzung schicken.

      Was ist eine angemessene Frist bezogen auf seine nicht Bemühungen/Versuche?


      7-14 Tage ist durchaus üblich. Es empfiehlt sich einen Montag nach einem Wochenende als Stichtag zu setzen. Ganz wichtig: keine Tagesanzahl, sondern ein bestimmtes Datum nennen, damit es rechtswirksam ist. Damit erübrigt sich deine letzte Frage.

      Im übrigen gab es schon einen Sofort-Kauf-Auktion, die aber ohne Gebot auslief: Link
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • der schadenwert wäre in dem fall die differenz zwischen kaufpreis und dem marktüblichen preis, der für die beschaffung eines gleichwertigen artikels nötig wäre...

      ich rate in der konkreten angelegenheit sich nach ablauf der zu setzenden frist ( in der tat ist es sehr fraglich, ob nicht schon eine endgültige leistungsverweigerung vorliegt) sich an einen anwalt zu wenden;


      im falle des verzugs ( ablauf der frist bzw. vorliegen einer endgültigen leistungsverweigerung) sind die rechtsanwaltskosten von der gegenseite ( verkäufer) zu tragen...
      Infoschreiben:Verzug,Mahnung&Ärger im Auktionsportal
      zum kostenlosen Download auf meiner Homepage
    • Wann die Frist beginnt ist in diesem Falle egal, da Du eine Datum hierzu festlegst. Ich würde 10 Tage nehmen und diese per Datum festlegen. So hat er genug Zeit sich einen Ersatz zu beschaffen, falls er tatsächlich kein Rad mehr hat oder eben anders zu reagieren.

      Vergiß keinesfalls das Einschreiben, denn so kannst Du die Sendung nachweisen und kopiere dein Schreiben und halte sowieso alles fest und drucke es aus, damit kein PC Ausfall zum Verhängnis werden kann....ist alles schon vorgekommen :rolleyes:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hi,

      gerade ist eine Mail gekommen die im wiederspruch zu seinem bisherigen steht (teilweise)


      Sehr geehrter Herr XXX

      Natürlich bin ich an einer gütlichen Einigung interessiert und über die rechtliche Lage bin ich auch informiert.
      Um ihnen meine persönliche Einstellung zu verdeutlichen möchte ich folgendes zum Ausdruck bringen.

      Das Handelsportal Ebay habe ich noch nie als Plattform gesehen, um Geld zu verdienen sondern lediglich um gebrauchte Artikel zu handeln. Das heißt ich konnte hier hin und wieder auch mal was für meine persönlichen Bedarf ersteigern, ob das nun günstig war oder nicht sei mal dahin gestellt.

      Dieses Rennrad welches jetzt Mittelpunkt unserer Konversation ist, habe ich vor drei Jahren mit allem Zubehör von einem Radprofi für 1000,-EUR gekauft. Ich bin dieses Rad auch min. 4000km gefahren. Das heißt es dürfte jetzt in Summe gute 12-15 tkm gelaufen sein. Der Preis im übrigen war mich auch auch völlig in Ordnung, da ich es in den letzten Wochen mehrfach zum Sofort-Kauf angeboten hatte, zusätzlich mit der Option einen Preis vorzuschlagen. Da sich darauf keinerlei Interessenten fanden, entschied ich mich das Rad für 800,-EUR zu verkaufen. Da es wie gesagt zwar versteigert wurde aber ich mich in der Situation befinde das Rad nicht ausliefern zu können, frage ich sie wie wir das fair und unproblematisch lösen können?

      mit freundlichen Grüßen



      Unstimmigkeiten:
      Er kennt die rechtliche Lage, aber weiß nichts von einem mir entstanden Schaden.

      Er meinte er hätte es per SofortKauf verkauft : Unwahrheit (ist nachzuweisen(siehe )
      Davon ist auch keine Rede mehr.
      Hat mir auch keinen Link oder Auktionsnummer geschickt wie gebeten das ich es nachprüfen kann.

      Er möchte auf Ebay nichts verdienen? hat es vor 3 Jahren für 1000€ erworben und wollte es für 1500€ loswerden?
      Aber nichts verdienen wollen...
      Jetzt hat er es für ein bischen mehr als ich es erworben habe anderweitig losgebracht. Komisch das es fast der gleiche Betrag ist.
      Und für 1000€ erworben wo die einzelnen Komponenten heute noch für ca. 3000€ über ebay wandern?
      Danke da eher an versuchter Schadensbegrenzung.


      Ich möchte eigentlich nicht mehr mit ihm darüber diskutieren.

      habe ein Schreiben verfaßt welches ich morgen früh per PZU losschicken will.

      Wärt ihr bitte so nett und überprüft das Schreiben, das ich mich nicht wegen einer Formulierung in Schwierigkeiten bringe?

      Danke!



      Sehr geehrter Herr XXX XXX,

      am 02.05.09 20:48:51 Uhr ist zwischen uns beiden über das Auktionshaus eBay ein wirksamer Kaufvertrag gem. § 433 BGB und § 9, I, II, IV eBay-AGB zustande gekommen.

      Ich habe dort unter der Artikel-Nummer 220401275866 die von Ihnen angebotenen Waren zum Preis von 755,12 € ersteigert.

      Der von Ihnen geforderte Betrag von 790,12 € (einschließlich Versandkosten) wurde noch am gleichen Tag von XXX XXX in meinem Auftrag überwiesen.

      Nach dreimaligem Schreiben von Ihnen, dass Sie die Waren nicht liefern können beziehungsweise wollen, setze ich Ihnen hiermit eine Frist bis zum 14.05.09 zur Erfüllung des rechtsgültigen Kaufvertrages um mir die Waren zu liefern.

      Ich bestehe auf die Lieferung der Waren.

      Sollten die Waren bis zu diesem Datum nicht eingegangen sein, werde ich weitere rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.

      Ab diesem Datum wird mein Anwalt meine Rechte und Forderungen vertreten.



      Mit freundlichem Gruß





      PS: habe bis jetzt jeden KJontakt und alles Ausgedruckt.
      Sind mittlerweile 30 - 40 Seiten schön abgeheftet :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Acidus ()

    • natürlich versucht er nun den Schaden zu begrenzen, wer würde das nicht tun. Scheinbar kennt er schon die Rechtslage,da er nun versucht, noch gütlich davon zu kommen.

      Wenn er nach einer Einigung fragt, dann mach ihm entweder ein Angebot, dies könnte zB sein, ein gleichwertiges Rad zu beschaffen und dir zukommen zu lassen. Hierfür hätte er dann eben die Zeit in der von dir gesetzten Frist.

      Dass er das Teil nicht unbedingt bei eBay sofort verkauft hat könnte natürlich auch sein, ändert aber nichts an der Situation, frage mich auch, warum Du da einen Nachweis brauchst, das würde doch nichts daran ändern, oder ?

      Du kannst auch ein gleichwertiges Angebot suchen und ihm vorschlagen, dass er dir den von dir gezahlten Betrag + die Differenz zu dem von dir gefundenen Objekt zahlt.

      Sein Fehler lag ja klar darin, das Rad doppelt zu veräußern, wobei ihm nur eines zur Verfügung stand. Warum er den Ausgang der Auktion nicht abgewartet hat ist allerdings immernoch fraglich....

      Zu deinem Schreiben:

      "zwischen uns beiden" würde ich durch "zwischen Ihnen und mir" ersetzen.

      Das mit dem "dreimaligen Schreiben" würde ich komplett rauslassen, darfür eben diese beiden von mit oben genannten Gütevorschläge einsetzen.

      "Ich bestehe auf die Lieferung der Ware" würde ich ersetzen mit "Sie sind verpflichtet den Kaufvertrag bis spätestens zur oben genannten Frist Ihrerseits zu erfüllen".

      Statt "Ab diesem Datum wird mein Anwalt meine Rechte und Forderungen vertreten." würde ich schreiben: "Sollten Sie der Forderung innerhalb der genannten Frist nicht nachkommen, werde ich einen Rechtsanwalt mit der Wahrung meiner Interessen beauftragen. Ich mache Sie hiermit darauf aufmerksam, dass Sie mit fruchtlosen Fristablauf in Verzug geraten und demach erhebliche Mehrkosten auf Sie zukommen werden."

      MfG und so weiter.....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Auf seine Mail gestern Abend um 9 habe ich nicht mehr geantwortet.

      Heute Morgen kurz vor 8e hat er mir wieder geschrieben


      Sehr geehrter Herr XXX

      Habe noch herausgefunden, wie man die alten Links aktiviert. Hier ist noch die Auktion in der ich das Rad zum Sofort Kauf Preis angeboten habe.

      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=220375291913 1299,-EUR

      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=220381819876 999,-EUR

      Wie sie sehen ist der aktuelle Marktwert damit wohl gegeben, also keine 1000,-EUR wert. Ich stehe bereits Widerrum mit dem Käufer des Rades in Kontakt, der mich bereits auf div. Probleme aufmerksam gemacht hat. Aufgrund der so entstandenen Situation ist es möglich das sie ihr Rad bekommen. Um Nachteile im Folgenden auszuschließen, würde ich ihnen vorab einen Haftungsausschluß zukommen lassen, in dem der Verschleiß des Rades definiert ist. Der Sattel ist an der Spitze geklebt, die Bremsbeläge, Reifen, Kette, Kassette etc. befinden sich logischerweise an der Verschleißgrenze, Die Schaltung hackt hin und wieder, desweiteren wurde der Rahmen aufgrund des Alters und der Auffrischung mit der Spraydose lackiert. Wie sie sicher bemerkt haben ist bei gebrauchten Artikel ein Haftungsausschluß möglich der auch in der Auktion zu finden ist. Bitte lassen sie mir also ihre Anschrift zukommen und ich werde ihnen diesen definierten Ausschluß zusenden um mich vor späteren Ansprüchen schützen zu können. Es liegt also an ihnen, wie schnell sie diesen, unterschrieben an mich zurück senden. Nur um im Vorfeld nochmals festzustellen, welchen finanziellen Vorteil sie erzielt haben. Weil ich denke sie haben nur die Dollarzeichen in den Augen aber der Marktwert gebrauchter Räder ist momentan absolut im Keller und wenn ein Rad mehr als 30 Tage zur Auktion steht und dann dieser Preis erzielt wurde, ist das doch Beweis genug zur Martpreisfeststellung.

      Ich kann ihnen im Nachgang nur mein Bedauern über diesen Vorgang ausdrücken.

      Bitte lassen sie mir ihre Adreßdaten zukommen, damit ich ihnen den definierten Haftungsausschluß und Zustand des Rades zusenden kann.

      mit freundlichen Grüßen



      in diesen Auktionen fehlen aber die hochwertigen zusätzlichen extra Teile.
      Desweiteren find ich wiedersprüchlich:

      - desweiteren wurde der Rahmen aufgrund des Alters und der Auffrischung mit der Spraydose lackiert
      zu
      Der Rahmen ist absolut Kratzer und Dellen frei, keine Stürze.


      - Die Schaltung hackt hin und wieder
      zu
      -- !! Das Rad wurde komplett überholt und alles perfekt eingestellt !!

      --Dann ist noch die Frage nach dem wort überholt.
      Ich würde damit auf einen Austausch der Verschleißteile rechnen, oder?


      -Wie sie sicher bemerkt haben ist bei gebrauchten Artikel ein Haftungsausschluß möglich der auch in der Auktion zu finden ist.

      Wieso soll ich ihn dann nochmals unterschreiben?
    • Du solltest hier gar nichts unterschreiben. Als Kaufvertrag gilt die ebay-Auktion und die dort angegebenen Merkmale der Ware. Ein dummdreister Versuch!

      Ich wollte es ja bisher nicht tun, da es die Angelegenheit nur verkompliziert hätte. Da der Verkäufer dies aber nun selber auftischt: Hier besteht auch noch Verdacht, daß ein gewerbliches Handeln unter dem Deckmantel eines Privataccounts stattfindet. Er hat in den letzten Monaten ein Reihe hochwertiger Rennreder verkauft.

      Ich kann dir nur raten, nach Ablauf der Frist einen Anwalt aufzusuchen. Der wird dann alles nötige für dich veranlassen, so daß du entweder zu deinem Rad, wie du es gekauft hast, oder zu deinem Geld incl. Schadensersatz kommst.

      Kannst du mir bitte die Kontaktdaten des VK per PN zukommen lassen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • -würdet ihr ihm noch antworten?
      In der art?:

      Ich unterschreibe nichts.
      diese Mängel wurden arglistig verschwiegen!
      ich möchte das Rad so wie es in der Artikelbeschreibung steht.

      Oder Kontakt auf eis legen, und bis zum Anwalt warten?
    • Hab das Schreiben der Fristsetzung angepaßt.


      Sehr geehrter Herr XXX,

      am 02.05.09 20:48:51 Uhr ist zwischen Ihnen und mir über das Auktionshaus eBay ein wirksamer Kaufvertrag gem. § 433 BGB und § 9, I, II, IV eBay-AGB zustande gekommen.

      Ich habe dort unter der Artikel-Nummer 220401275866 die von Ihnen angebotenen Waren zum Preis von 755,12 € ersteigert.

      Der von Ihnen geforderte Betrag von 790,12 € (einschließlich Versandkosten) wurde noch am gleichen Tag von Bernd Güldner in meinem Auftrag überwiesen.

      Nach dreimaligem Schreiben von Ihnen, dass Sie die Waren nicht liefern können beziehungsweise wollen, setze ich Ihnen hiermit eine Frist bis zum 12.05.09 zur Erfüllung des rechtsgültigen Kaufvertrages um mir die Waren zu liefern.

      Ich bestehe auf die Lieferung der Waren,und zwar so wie sie in der Artikelbeschreibung angepriesen werden.
      OHNE ARGLISTIG VERSCHWIEGENE MÄNGEL.

      Einen Haftungsausschluss werde ich nicht unterschreiben!

      Sollten die Waren bis zu diesem Datum nicht eingegangen sein, werde ich weitere rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.

      Sollten Sie der Forderung innerhalb der genannten Frist nicht nachkommen, werde ich einen Rechtsanwalt mit der Wahrung meiner Interessen beauftragen. Ich mache Sie hiermit darauf aufmerksam, dass Sie mit fruchtlosen Fristablauf in Verzug geraten und demach erhebliche Mehrkosten auf Sie zukommen werden




      Mit freundlichem Gruß






      Wenn niemand mehr Einwände, Vorschläge oder verbesserungen hat, wird dieser Brief per PZU heute noch rausgehen.

      Eine Antwort per Email braucht es ja nicht mehr denke ich.

      mfg
      Acidus


      PS: Sorry das ich so oft und konkret nachhake.
      Jedoch kenn ich mich im Paragraphen Wirrwarr nicht sonderlich gut aus,
      und möchte nur auf nummer sicher gehen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Acidus ()

    • werde durch wurde ersetzen.

      Evt. würde ich noch reinschreiben, das die in der Mail vom gestrigen Tage benannten Mängel auch nicht in der Auktionsbeschreibung benannt wurden und somit nicht Gegenstand des Kaufvertrages sind. Auch sind diese weder den Fotos zu entnehmen noch beschrieben, im Gegenteil bestehen hier in dem Auktionstext und Ihrer gestrigen Mail erhebliche Gegensätze, ggf. wird auch dies von einem Anwalt geprüft.

      So in der Art.....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Leider zu spät.

      Das Einschreiben + Rückschein (PZU wäre zu umständlich gewesen wegen entfernung zum Briefzentrum)ist wie oben rausgegangen.
      Werde jetzt auf Reaktion warten.

      Würdet ihr vor eingang noch Kontakt halten?
      oder erst wenn das briefchen da ist?
    • ich würde gar nichts mehr machen, dafür bekommt er doch den Brief. Nun ist er an der Reihe. Wenn Du dich da zuviel meldest und immer wieder nachhakst, dann machst Du dich unglaubwürdig.

      Du hast alles gesagt, nun muss er innerhalb der Frist reagieren und glaube mir, das wird er machen :D 8)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ich denke auch das er reagieren wird :)

      Mit jetzigem Schreiben müsste er eigentlich Schachmatt gesetzt sein.

      Ausreden kann er ja jetzt nicht mehr bringen.
      - Er kann das Fahrrad besorgen.

      Nur die Frage wegen den Mängeln.
      Das wird sich aber noch zeigen was wirklich los ist.
      Könnte ja auch nur ein letzter versuch gewesen sein mich vom "Bestehen auf erfüllung des KV" abzuhalten.

      Bei seinen vorigen "unwahrheiten" hat sich auch alles anders rausgestellt.

      Aber wir werden sehen.

      Ich werde euch auf dem laufenden halten!

      Ein paar Tage müsste bis zum erhalt des Briefes ja Ruhe sein.

      Interessant fand ich es aber das am anfang nur ganz kurze Mails gekommen sind.
      Dann ab Montag immer länger wurden.
      Ausreden, versuchte Ausflüchte und Schadensbegrenzung.

      So wie ich schätze hat er sich am Montag rechtlich beraten lassen.
    • So wie ich schätze hat er sich am Montag rechtlich beraten lassen.


      Ja, so ähnlich. :D

      Ich habe den Guten gestern hierher ins Forum eingeladen, damit er sich erklären kann. Offenbar fehlt ihm der Mut dazu, aber immerhin scheint sich bei ihm so langsam die Erkenntnis durchzusetzen, daß er sich da ordentlich verrannt hat.

      Es wäre für ihn wirklich leichter, wenn er sich endlich mal einen Ruck geben und hier einen reinen Tisch machen würde. Damit könnte es Sympatien gewinnen und eine Menge Geld sparen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • könnte es nicht einfach sein, dass er hier als Gast den Thread gelesen hat, wenn er schon davon wusste...oder meintest Du das bereits so.....lol

      Ist eh komisch, dass plötzlich der vorherige Käufer wieder das Rad zurückgeben will, dann diese dubiösen Schäden plötzlich...ich wollts ja bisher nicht sagen, aber auch für mich sieht das klar nach Ergebnis der ersten Vermutung aus, dass er es nicht für den Preis abgeben wollte, nun sich den Weg durch diese Sachen aber doch noch offen hält und durch die plötzlichen Schäden das Rad ach so schlecht einstuft um dich nochmals umzustimmen und dich dazu zu bewegen, das Rad freiwillig sausen zu lassen.

      Demnach...weiter so wie beschrieben und den Gang durchziehen...!
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger