cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…EWAX:IT&item=150340933333
Ich bin durch Zufall auf o.g. Versteigerung gelangt. Dabei ist mir die Aussage des Verkäufers bezüglich der verweigerten Rückgabe aufgefallen.
Hier mein Frage: Ist dieser Ausschluss eigentlich möglich?
Der gewerbliche Verkäufer tritt hier als "Vermittler" auf und schließt deshalb das Rückgaberecht aus. Das ist doch eigentlich ein Verstoß gegen die Ebay-Regeln.
Oder, wie seht ihr das?
Ich bin durch Zufall auf o.g. Versteigerung gelangt. Dabei ist mir die Aussage des Verkäufers bezüglich der verweigerten Rückgabe aufgefallen.
Hier mein Frage: Ist dieser Ausschluss eigentlich möglich?
Der gewerbliche Verkäufer tritt hier als "Vermittler" auf und schließt deshalb das Rückgaberecht aus. Das ist doch eigentlich ein Verstoß gegen die Ebay-Regeln.
Oder, wie seht ihr das?
Die Würde des Menschen ist unantastbar!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TOM Duli ()