Verkäuferin teilt mit, dass der Artikel beschädigt ist und sie ihn so nicht mehr verkaufen kann

    • Verkäuferin teilt mit, dass der Artikel beschädigt ist und sie ihn so nicht mehr verkaufen kann

      Hallo an alle Forenmitglieder,

      eine Bekannte hat mich auf dieses Forum aufmerksam gemacht. Ich bin seit mehreren Jahren eBay-Mitglied und habe in dieser Zeit auch glücklicherweise wenig schlechte Erfahrungen mit Verkäufern machen müssen.

      Ich habe am 03.05.09 21:42:36 MESZ folgende Tasche ersteigert:

      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…EWAX:IT&item=320365644506

      Einen Tag vor dem Angebotsende sowie am 03.05.2009 habe ich nach einer Rechnung, Alter der Tasche, Beschädigungen wie Kratzer, Abnutzungen, Gebrauchsspuren und Kulistrichen ganz genau gefragt, jedoch keine Antwort erhalten.

      Ich habe den Kaufbetrag sofort nach Auktionsende über PayPal gezahlt.

      Am 03.05.2009 um 22.23 Uhr, also keine Stunde nach Auktionsende bekam ich von der VK die Mitteilung:

      Guten Tag, die Tasche wurde beschedigt darum kann ich sie leider nicht mehr verkaufen. Das Paypal geld habe ich nicht angenommen.

      Ich habe die VK zweimal über meine eBay-Nachrichten sowie zweimal über die mir durch PayPal bekannte eMail-Adresse aufgefordert, zu den Schäden der Tasche Stellung zu nehmen, um Fotos der Tasche gebeten und zusätzlich gefragt, ob die Tasche reparabel ist. Eine Antwort habe ich nicht erhalten.

      Ich halte es leider für möglich, dass die VK nicht mehr verkaufen will. Ich habe jedoch einen rechtsgültigen Kauf getätigt und das Geld hat sie auch von mir bekommen.

      Die gleiche Tasche, wie die von mir ersteigerte, kostet bei Louis Vuitton 850,00 €. Kann ich diesen Betrag von der Käuferin verlangen? Sie will die Tasche ja nicht mehr versenden.
      Die Tasche ist im Angebot als 1mal getragen beschrieben, somit hätte ich wohl das Recht, diesen Betrag bzw. eine neue Tasche einzufordern.

      Der Kaufbetrag wurde übrigens von meinem Konto durch PayPal abgebucht und an die Käuferin überwiesen. Sie hat dieses Geld auch nicht an mich über PayPal zurück überwiesen.

      Ich bitte um Rat, wie ich meine Ansprüche gegenüber der Käuferin durchsetzen kann.

      Danke für Eure Hilfe ;)

      zest-for-life
    • Nur in aller Kürze, weil wir in letzter Zeit eine ganze Reihe identischer Fälle haben:

      Ja, du hast einen gültigen Kaufvertrag. Weigert sich die Verkäuferin oder kann nicht liefern, steht dir Schadensersatz zu in Höhe der Differenz zwischen Kaufpreis und Marktwert. Ausnahme: Sie hat den Defekt nicht zu verantworten. Dem sind aber sehr enge Grenzen gesetzt. Wenn ein solch wertvolle Ware versteigert wird, hat die Verkäuferin durch entsprechende Lagerung dafür zu sorgen, daß andere sie nicht beschädigen können.

      Setze per Einschreiben eine Frist zur Lieferung (konkretes Datum nennen!), danach ab zum Anwalt.

      Hier entsprechende Fälle als Lektüre:

      auktionshilfe.info/index.php?thread/4211/&pageNo=1

      auktionshilfe.info/index.php?thread/4783/&pageNo=1

      auktionshilfe.info/index.php?thread/4779/&pageNo=1
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • unglaublich wie dreist die Verkäufer sind...hier spreche ich von allen momentan angefallenen Auktionen die derzeit hier aktuell sind.... X(

      Das zeigt wieder, das Verkäufer sich nicht im Klaren darüber sind, dass sie hier einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag abschließen und keine Ahnung haben, das es so nicht geht...sehr traurig ;(

      In diesem Falle wäre ich auch mal vorsichtig, was die Echtheit der Tasche angeht, denn scheinbar geht die Verkäuferin nicht auf die Frage nach der Rechnung ein. Wenn man ein so hochwertiges Teil kauft, dann hat man mit Sicherheit auch eine original Rechnung. Ich kann nur hoffen, dass es sich nicht auch noch um eine Fälschung handelt.....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hallo,

      also ich werd übermorgen ein Einschreiben an die VK senden und sie darin auffordern, Fotos der Tasche zu senden und zu den Beschädigungen Stellung zu nehmen. Ich habe zunächst eine Stellungnahme per Email bis zum 07.05. von der VK gefordert. Zudem werde ich ihr mitteilen, dass ich einen rechtsgültigen Vertrag mit ihr geschlossen habe und sie das Geld von mir angenommen hat.

      Nach Fristablauf - ich wollte ihr 10 Tage für die Antwort geben - werde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen. Dies werde ich ihr auch schon schriftlich mitteilen. Und ich habe auch schon eine große Kanzlei gefunden, die den Fall übernehmen will. Es gibt hier im Forum einen Fall, bei dem schon die Drohung mit dem Anwalt genügt hat, dass der VK geliefert hat.. Der Mangel an dem ersteigerten Teil war in diesem Fall sehr gering.

      @ engelchen:

      Ich habe schon Artikel ersteigert, bei denen auch keine Rechnung vorhanden war. Daher gehe ich nicht davon aus, dass ein Artikel gefälscht ist, nur weil der VK keine Rechnung hat. Außerdem wurde ja auf meine an zwei aufeinanderfolgenden Tagen gestellten Fragen gar nicht geantwortet.
      Aufgrund der vorhandenen Fotos zweifel ich nicht an der Echtheit der Tasche.

      Liebe Grüße

      zest-for-life
    • klar, ich habe mich wohl ein wenig unverständlich ausgedrückt. Natürlich ist das Fehlen einer Rechnung kein Indiz dafür, dass es sich hier um Fake - Produkte handelt. So war dies nicht gemeint. Die Frage ist nur, warum die Verkäuferin nicht auf die von dir gestellte Frage einging....

      Abgesehen davon wollte ich allgemein vor Fälschungen gerade bei LV warnen...denn hier sind doch leider sehr viele auf dem Markt.

      Bin gespannt, ob sich die Verkäuferin meldet und was Sie dazu zu sagen hat :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hallo engelchen,

      es kann schon vorkommen, dass ein VK ein paar Tage verreist ist und daher keine Stellung zu den gestellten Fragen nimmt. Dies muss ja nicht unbedingt etwas bedeuten.

      Schlimmer ist es für mich, wenn ich als Antwort z. B. bekomme:
      Es steht alles im Angebot.

      Ein Verkäufer gibt seinen Artikel z. B. als kaum gebraucht aus. Diese Angaben sind ja relativ. Der Eine meint mit kaum gebraucht wohl wenig benutzt, aber es können schon Gebrauchsspuren vorhanden sein.

      Wenn ich z. B. einen Artikel bei Ebay einstelle, schreibe ich z. B. keine ersichtlichen Gebrauchsspuren. Artikel mit Gebrauchsspuren habe ich noch nicht verkauft. Mit diesen Angaben kann sich der Käufer selbst ein Bild machen und kann natürlich trotzdem noch nachfragen.

      Aber danke für Deinen Hinweis, liebe Grüße

      zest-for-life