Hallo an alle Forenmitglieder,
eine Bekannte hat mich auf dieses Forum aufmerksam gemacht. Ich bin seit mehreren Jahren eBay-Mitglied und habe in dieser Zeit auch glücklicherweise wenig schlechte Erfahrungen mit Verkäufern machen müssen.
Ich habe am 03.05.09 21:42:36 MESZ folgende Tasche ersteigert:
cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…EWAX:IT&item=320365644506
Einen Tag vor dem Angebotsende sowie am 03.05.2009 habe ich nach einer Rechnung, Alter der Tasche, Beschädigungen wie Kratzer, Abnutzungen, Gebrauchsspuren und Kulistrichen ganz genau gefragt, jedoch keine Antwort erhalten.
Ich habe den Kaufbetrag sofort nach Auktionsende über PayPal gezahlt.
Am 03.05.2009 um 22.23 Uhr, also keine Stunde nach Auktionsende bekam ich von der VK die Mitteilung:
Guten Tag, die Tasche wurde beschedigt darum kann ich sie leider nicht mehr verkaufen. Das Paypal geld habe ich nicht angenommen.
Ich habe die VK zweimal über meine eBay-Nachrichten sowie zweimal über die mir durch PayPal bekannte eMail-Adresse aufgefordert, zu den Schäden der Tasche Stellung zu nehmen, um Fotos der Tasche gebeten und zusätzlich gefragt, ob die Tasche reparabel ist. Eine Antwort habe ich nicht erhalten.
Ich halte es leider für möglich, dass die VK nicht mehr verkaufen will. Ich habe jedoch einen rechtsgültigen Kauf getätigt und das Geld hat sie auch von mir bekommen.
Die gleiche Tasche, wie die von mir ersteigerte, kostet bei Louis Vuitton 850,00 €. Kann ich diesen Betrag von der Käuferin verlangen? Sie will die Tasche ja nicht mehr versenden.
Die Tasche ist im Angebot als 1mal getragen beschrieben, somit hätte ich wohl das Recht, diesen Betrag bzw. eine neue Tasche einzufordern.
Der Kaufbetrag wurde übrigens von meinem Konto durch PayPal abgebucht und an die Käuferin überwiesen. Sie hat dieses Geld auch nicht an mich über PayPal zurück überwiesen.
Ich bitte um Rat, wie ich meine Ansprüche gegenüber der Käuferin durchsetzen kann.
Danke für Eure Hilfe
zest-for-life
eine Bekannte hat mich auf dieses Forum aufmerksam gemacht. Ich bin seit mehreren Jahren eBay-Mitglied und habe in dieser Zeit auch glücklicherweise wenig schlechte Erfahrungen mit Verkäufern machen müssen.
Ich habe am 03.05.09 21:42:36 MESZ folgende Tasche ersteigert:
cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…EWAX:IT&item=320365644506
Einen Tag vor dem Angebotsende sowie am 03.05.2009 habe ich nach einer Rechnung, Alter der Tasche, Beschädigungen wie Kratzer, Abnutzungen, Gebrauchsspuren und Kulistrichen ganz genau gefragt, jedoch keine Antwort erhalten.
Ich habe den Kaufbetrag sofort nach Auktionsende über PayPal gezahlt.
Am 03.05.2009 um 22.23 Uhr, also keine Stunde nach Auktionsende bekam ich von der VK die Mitteilung:
Guten Tag, die Tasche wurde beschedigt darum kann ich sie leider nicht mehr verkaufen. Das Paypal geld habe ich nicht angenommen.
Ich habe die VK zweimal über meine eBay-Nachrichten sowie zweimal über die mir durch PayPal bekannte eMail-Adresse aufgefordert, zu den Schäden der Tasche Stellung zu nehmen, um Fotos der Tasche gebeten und zusätzlich gefragt, ob die Tasche reparabel ist. Eine Antwort habe ich nicht erhalten.
Ich halte es leider für möglich, dass die VK nicht mehr verkaufen will. Ich habe jedoch einen rechtsgültigen Kauf getätigt und das Geld hat sie auch von mir bekommen.
Die gleiche Tasche, wie die von mir ersteigerte, kostet bei Louis Vuitton 850,00 €. Kann ich diesen Betrag von der Käuferin verlangen? Sie will die Tasche ja nicht mehr versenden.
Die Tasche ist im Angebot als 1mal getragen beschrieben, somit hätte ich wohl das Recht, diesen Betrag bzw. eine neue Tasche einzufordern.
Der Kaufbetrag wurde übrigens von meinem Konto durch PayPal abgebucht und an die Käuferin überwiesen. Sie hat dieses Geld auch nicht an mich über PayPal zurück überwiesen.
Ich bitte um Rat, wie ich meine Ansprüche gegenüber der Käuferin durchsetzen kann.
Danke für Eure Hilfe
zest-for-life