Hallo Forumsbesucher,
ich versuche gerade den "Online-Mahnantrag" auszufüllen, komme jedoch nun ins stocken...
Ganz kurz der Fall:
Am 15.3.2009 habe ich bei ebay einen Kinderwagen für 450 Eur ersteigert (ebay Nr 170310361337). In der Beschreibung stand "nur Überweisung" aber aufgrund von über 1000 positiven Bewertungen bin ich nicht Mißtrauisch geworden.
Nach der Auktion habe ich dann gefragt ob auch Abholung bzw. Nachnahmeversand möglich wären, es gab pampige Antworten. Leider habe ich das Geld dann doch überwiesen, da nach wie vor positive Bewertungen eintrudelten. Nach einiger Zeit kam dann die Nachricht das das Paket zweimal zurückgekommen sei, und die Anfrage nach Kontodaten zur Rücküberweisung. Die Paket-Tracking Nummern konnten nicht vorgewiesen werden. Das Geld wurde nie zurücküberwiesen, vor zwei Wochen habe ich daher einen Mahnbrief per einschreiben verschickt, 10 Tage Zahlungsfrist.
Nun möchte ich ein Mahnverfahren einleiten, da ich hier im Forum gelsen habe, das dies der nächste sinnvolle Schritt wäre.
Nach den Adressen habe ich "reguläres Mahnverfahren" gewählt, nun bin ich bei "Nähere Angaben". Ist Katalog-Nummer 43 (Warenlieferungen) richtig ? Kann ich bei Anspruch "Mahnung" angeben ? Ist die Rechnungsnummer in diesem Falle die Auktionsnummer ? Sollte ich bei Anspruch vom... den Auktionstermin oder den Eingang meines Mahnschreibens wählen ?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Vincent
ich versuche gerade den "Online-Mahnantrag" auszufüllen, komme jedoch nun ins stocken...
Ganz kurz der Fall:
Am 15.3.2009 habe ich bei ebay einen Kinderwagen für 450 Eur ersteigert (ebay Nr 170310361337). In der Beschreibung stand "nur Überweisung" aber aufgrund von über 1000 positiven Bewertungen bin ich nicht Mißtrauisch geworden.
Nach der Auktion habe ich dann gefragt ob auch Abholung bzw. Nachnahmeversand möglich wären, es gab pampige Antworten. Leider habe ich das Geld dann doch überwiesen, da nach wie vor positive Bewertungen eintrudelten. Nach einiger Zeit kam dann die Nachricht das das Paket zweimal zurückgekommen sei, und die Anfrage nach Kontodaten zur Rücküberweisung. Die Paket-Tracking Nummern konnten nicht vorgewiesen werden. Das Geld wurde nie zurücküberwiesen, vor zwei Wochen habe ich daher einen Mahnbrief per einschreiben verschickt, 10 Tage Zahlungsfrist.
Nun möchte ich ein Mahnverfahren einleiten, da ich hier im Forum gelsen habe, das dies der nächste sinnvolle Schritt wäre.
Nach den Adressen habe ich "reguläres Mahnverfahren" gewählt, nun bin ich bei "Nähere Angaben". Ist Katalog-Nummer 43 (Warenlieferungen) richtig ? Kann ich bei Anspruch "Mahnung" angeben ? Ist die Rechnungsnummer in diesem Falle die Auktionsnummer ? Sollte ich bei Anspruch vom... den Auktionstermin oder den Eingang meines Mahnschreibens wählen ?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Vincent