Ware nie geliefert / Geld nie rückerstattet - Mahnverfahren ?

    • Ware nie geliefert / Geld nie rückerstattet - Mahnverfahren ?

      Hallo Forumsbesucher,

      ich versuche gerade den "Online-Mahnantrag" auszufüllen, komme jedoch nun ins stocken...

      Ganz kurz der Fall:
      Am 15.3.2009 habe ich bei ebay einen Kinderwagen für 450 Eur ersteigert (ebay Nr 170310361337). In der Beschreibung stand "nur Überweisung" aber aufgrund von über 1000 positiven Bewertungen bin ich nicht Mißtrauisch geworden.
      Nach der Auktion habe ich dann gefragt ob auch Abholung bzw. Nachnahmeversand möglich wären, es gab pampige Antworten. Leider habe ich das Geld dann doch überwiesen, da nach wie vor positive Bewertungen eintrudelten. Nach einiger Zeit kam dann die Nachricht das das Paket zweimal zurückgekommen sei, und die Anfrage nach Kontodaten zur Rücküberweisung. Die Paket-Tracking Nummern konnten nicht vorgewiesen werden. Das Geld wurde nie zurücküberwiesen, vor zwei Wochen habe ich daher einen Mahnbrief per einschreiben verschickt, 10 Tage Zahlungsfrist.

      Nun möchte ich ein Mahnverfahren einleiten, da ich hier im Forum gelsen habe, das dies der nächste sinnvolle Schritt wäre.
      Nach den Adressen habe ich "reguläres Mahnverfahren" gewählt, nun bin ich bei "Nähere Angaben". Ist Katalog-Nummer 43 (Warenlieferungen) richtig ? Kann ich bei Anspruch "Mahnung" angeben ? Ist die Rechnungsnummer in diesem Falle die Auktionsnummer ? Sollte ich bei Anspruch vom... den Auktionstermin oder den Eingang meines Mahnschreibens wählen ?

      Vielen Dank für Eure Hilfe,
      Vincent
    • ok, habe den Antrag jetzt erstmal so ausgefüllt. Ich habe auch "im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die durchführung des streitigen verfahrens" angegeben. Dazu noch einige Fragen:

      -bedeutet das , das es nach dem widerspruch sofort zum prozess kommt ?
      -brauche ich für den prozess einen Anwalt ?
      -findet die Verhandlung am Gericht des Angeklagten oder des Klägers statt (Wohnort) ?

      Wenn der Angeklagte kein Geld mehr hat, müßte ich ja die gesamten Prozeßkosten bezahlen, oder? In welcher Größenordnung würden die in diesem Falle ca. liegen ?

      auf Antworten hoffend,
      Vincent
    • Ist Katalog-Nummer 43 (Warenlieferungen) richtig ?


      Nein, richtig wäre die 11 Kaufvertrag !

      Kann ich bei Anspruch "Mahnung" angeben ?


      bei der Hauptorderung gibst Du zB Artikelnummer eBay ein, bei Rechnung oder ähnliches dann die Artikelnummer, dann Datum.

      Ist die Rechnungsnummer in diesem Falle die Auktionsnummer ?


      ja


      Sollte ich bei Anspruch vom... den Auktionstermin oder den Eingang meines Mahnschreibens wählen ?


      Den Auktionstermin, da es um diesen Vertrag geht und dieser dann entstanden ist.

      Die Forderung aus der Mahnung ist eine Nebenforderung, die Du dann in Zeile 44 einträgst. Hier nimmst Du das Datum des Tages des Mahnschreibens. Beim Datum der Zinsen das Fristdatum, welches Du gesetzt hast.


      -bedeutet das , das es nach dem widerspruch sofort zum prozess kommt ?


      Wenn Du dies in Zeile 45 angekreuzt hast, dann schon.


      -brauche ich für den prozess einen Anwalt ?


      nein, wenn er Betrag unter 5.000 Euro liegt, dann ist das Amtsgericht, hier kann der Gläubiger ohne Anwalt auftreten.

      findet die Verhandlung am Gericht des Angeklagten oder des Klägers statt (Wohnort) ?


      Zuerstmal handelt es sich hierbei nicht um einen Angeklagten, den finden wir im Strafverfahren wieder, sondern um einen Beklagten ;) Dieser ist bis zum gerichtlichen Verfahren der Schuldner.

      Der allgemeine Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Beklagten, wenn es sich hier um einen Privatkauf handelte.

      Wenn der Angeklagte kein Geld mehr hat, müßte ich ja die gesamten Prozeßkosten bezahlen, oder? In welcher Größenordnung würden die in diesem Falle ca. liegen ?


      Das würde ich vorher versuchen abzulären, evt. durch Schuldnerverzeichnisauskunft.

      Darüber würde ich mir erst Gedanken machen, wenn es soweit ist ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Vielen Dank für die Antwort Engelchen,

      ich habe den Mahnantrag noch mal ausgefüllt, und jetzt über die Hauptssumme auch den Verzugszins nach §288 BGB eingegeben (6.62%)

      Die Forderung aus der Mahnung ist ja die selbe wie die Hauptforderung, ich habe lediglich bei Nebenforderungen noch 23Eur Mahnkosten eingetragen, die ja der Mahnantrag selber kostet.

      "ich erkläre das der anspruch von einer gegenleistung abhängt, die bereits erbracht ist" -> dies ist doch der fall, die gegenleistung ist ja das geld was ich ihm überwiesen habe, oder ? Das heißt eigentlich wäre seine gegenleistung ja die ware gewesen, da die aber nicht kam ist meine gegenleistung nun das geld was er ja unrechtmäßig einbehalten hat...

      im Mahnschreiben schrieb ich:

      Sehr geehrter Herr x,

      bitte überweisen Sie den am 20.3.2009 auf Ihrem Konto x BLZ x, zwecks ebay-Artikel 170310361337, eingegangenen Betrag von 450 € innerhalb von 10 Tagen (also bis zum Freitag den 8.5.2009) auf das Konto

      Nr. x,
      BLZ: x,
      Inhaber x

      Sollten der Betrag innerhalb der Frist nicht eingehen, kommt es zu Strafanzeige und Prozess, alle Kosten des Prozesses gehen zu Ihren Lasten.

      Zusätzlich fallen Verzugszinsen gem. § 288 BGB bis zur Rückzahlung des Betrages an.

      Sollten Sie den Betrag inzwischen überwiesen haben, so betrachten Sie das Schreiben als gegenstandslos.

      Mit freundlichen Grüßen
      x


      war das ok ?

      wenn ich in zeile 45 nicht ankreuze, was passiert dann bei widerspruch ?
      kann ich den prozess später "nachholen" weil ich im Moment nicht Zeit, Geld und Nerven dafür über habe ?

      vielen Dank für eure Geduld aber ich verstehe von diesen Rechts-Angelegenheiten nicht viel...
    • die Kosten des Mahbescheid werden automatisch angerechnet, ich meinte eher die Kosten, die für die Mahnung angefallen sind (Einschreiben, Porto etc.).....

      Hast Du nun zwei Mahnbescheide beantragt ? Das wäre nicht so gut. Ruf dort an und lass einen stornieren, sonst hast Du nachher doppelte Kosten. Wenn was an deinem Antrag nicht stimmt, bekommst Du eine Antwort vom Gericht, in der aufgeführt wird, was Du falsch gemacht hast und wo Du was ändern musst.

      Wenn ein Widerspruch eingeht, wirst Du auch darüber informiert und kannst demnach handeln oder auch nicht.

      Bitte warte diese Schritte erstmal ab, soweit sind wir noch nicht :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • im Regelfall werden die Kosten hierfür automatisch angerechnet, da sie ja tatsächlich im Falle des Abschickens entstehen. Aber das solltest Du nach erstellen nochmal überprüfen.

      Du kannst sie wenn Du sie nicht erkennen kannst auch nochmal mit reinbringen, dann bekommst Du ggf. eine Monierung, wenn hier was nicht stimmt. Heißt, Du wirst vom Gericht darauf hingewiesen und musst dies auf einem Vordruck einfach abändern....sonst nichts...das geht relativ schnell....

      Viel Glück und vor allem Erfolg :]
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hallo,

      inzwischen ist ja etwas Zeit vergangen, ich habe inzwischen auch vom Gericht den "Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids" erhalten. Darauf ist vermerkt "dieser Antrag darf nicht vor Ablauf von zwei Wochen nach dem 22.5.09 gestellt werden", aber diese Frist ist ja längst verstrichen, und da ich auch keine weitere Post bezüglich dieser Sache bekommen habe, gehe ich davon aus, das kein Einspruch eingelegt wurde...

      Nun die Frage: soll die Zustellung vom Gericht veranlasst werden oder soll ich sie selbst durch einen Gerichstvollzieher zustellen lassen ? (Zeile 6)

      Was ist denn besser ?
      Ich dachte eigentlich das Gericht beauftragt den Gerichtsvollzieher ?

      Und welche kosten entstehen jetzt, da ich ja nach wie vor nicht weiß ob der Schuldner überhaupt zahlen kann, bzw nicht längst über alle sieben Berge geflüchtet ist... ?

      Grüße,
      Vincent
    • Original von vincentboschet

      Nun die Frage: soll die Zustellung vom Gericht veranlasst werden oder soll ich sie selbst durch einen Gerichstvollzieher zustellen lassen ? (Zeile 6)

      Was ist denn besser ?
      Ich dachte eigentlich das Gericht beauftragt den Gerichtsvollzieher ?

      Und welche kosten entstehen jetzt, da ich ja nach wie vor nicht weiß ob der Schuldner überhaupt zahlen kann, bzw nicht längst über alle sieben Berge geflüchtet ist... ?

      Grüße,
      Vincent


      Ich würde sehen das ich den VB in die Finger bekomme, und würde dann beim zuständigen Gericht nachschauen lassen wie die "Karriere" deines Gegenübers ausschaut

      Hat der schon unzählige VB, oder schon die EV abgegeben, dann häng dir den VB an die Wand und spar dir weitere Kosten

      Einen GV kannst du selbst beauftragen oder aber über das für den Schuldner zuständige Amtsgeicht los schicken lassen, nur Fakt ist, der GV geht erst los wenn seine Kostennote im Voraus beglichen wurde, das heisst du musst jetzt noch mehr gutes Geld dem schlechtem hinterher werfen
    • Den Vollstreckungsbescheid kannst du von Amts wegen durch das Gericht zustellen lassen oder im Wege der Zustellung im Parteibetrieb direkt durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Die Rechtsgrundlage ist hier § 699 ZPO

      Wenn direkt der Gerichtsvollzieher den VB zustellen soll, dass musst du beim beantragen des VB angeben, dass der VB im Wege des Parteibetrieb durch den Gerichtsvollzieher zugestellt werden soll. Wenn der Gerichtsvollzieher den Vollstreckungsbescheid zustellt, kann dieser daraus gleich vollstrecken, obwohl der Schuldner noch eine 2 wöchige Einspruchsfrist hat, da der Vollstreckungsbescheid vorläufig vollstreckbar ist ( §§700 ff ZPO )

      Meist reagieren Händler auf Mahnbescheide nicht, weil sie wissen das eh nichts zu holen ist und die Gläubiger sich meist schon die Tür klinge in die Hand geben. Oft steht zu diesem Zeitpunkt im Schuldnerverzeichnis noch nichts auch sind oft die Wirtschaftsauskünfte nicht auf dem Laufenden.

      Kannst du mir mal die Daten des Verkäufers per PN zukommen lassen ?
      Ich würde da gerne mal was nachschauen.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Ich würde mich an den Rat von Sternchen halten, und mir den VB zusenden lassen, um dann beim Gericht Leipzig nachzuhaken, da meine Eltern in Leipzig wohnen geht das auch relativ günstig für mich.

      Wenn der Typ Privatinsolvenz angemeldet haben sollte, dann ist die Forderung in 7 Jahren gegenstandslos, richtig ?

      Gruß,
      Vincent
    • Auch wenn jemand PI macht?

      Korregiert mich biette wenn ich falsch liege, aber war das nicht so das man mit ner PI nach sieben sieben oder warens sechs Jahre? komplett schuldenfrei sein soll und keiner mehr danach forderungen stellen kann und man in der PI zeit alles was über einen bestimmten Satz geht abgeben muss und das auf die Gläubiger verteilt wird?
    • rechtlich sehr interessante Frage, ich denke, dass hier evt. noch ein Rolle spielt von wann der Titel ist (vor oder nach Inso erstellt) und wann er bedient werden soll. Ich werde mich drum kümmern dies rauszufinden.

      Ich könnte mir aber vorstellen ( und lasse mich gerne berichtigen), dass wenn der Titel vor Inso bestand und erst nachher in Anspruch genommen wird, dass er so (wenn nicht vom Schuldner angegeben) nicht in die Insomasse involviert wird. So also nachher noch normal weiter eingefordert werden könnte.

      Aber nochmal meine Frage an TE: Wie kommst Du darauf, dass hier eine PI ansteht oder besteht ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hallo,

      der Typ hat am Ende bei ebay noch mehrere negative Bewertungen kassiert, mit Artikeln wie "200 Briefmarken a 55 cent für 80 Eur", das klingt für mich wie klammern am letzten Strohhalm. Mich haben auch mehrere andere Geschädigte per email kontaktiert.
      Und zuletzt kamen auf den Mahnbescheid hin keine patzigen Antworten oder Drohungen, so als ob es ihm völlig egal ist...

      Gruß,
      Vincent
    • eben habe ich noch eine der emails gelesen:

      hallo,

      ich kaufte 500 Briefmarken a 0,55 Euro, die ich bis heute nicht erhalten habe. Ich habe den Fall inswischen bei dem Sicherheits portal von EBay gemeldet. Ich würden Ihnen empehlen das Gleiche zu tun. Sollte es sich wirklich um Betrug handeln sollten wir gemeinsam bei der Polizei Anzeige erstatten. Das hat dann mehr Durchschlagskraft...

      Die Sache mit der Anzeige hätte nichts gebracht, oder ?

      Wie sieht es den überhaupt mit der Beweislage aus, bei ebay sind ja längst alle Spuren verwischt, und ich habe auch nur die emails und einen Kontoauszug, wo ich ihm das Geld überwiesen habe; ist das vor Gericht überhaupt ausreichend ?

      Gruß,
      Vincent
    • Du hast doch bestimmt noch eine email von ebay wo drinn steht das Du die sachen gekauft hast.
      Gleinzeitig daran denken, das durch eine Anzeige Du dein Geld auch nicht wieder beckommst...

      Zivilrechtlich kannst Du ihn allerdings belangen, dann muss er Zahlen...
      Chris
    • Die Anzeige ist aber auch der erste weg den ich wenn es so weit wäre einschlagen würde wenn sich da genug sammelt kanns auch mal fürs Gericht interessant werden.

      Zahlen muss er wenn du Ihn kriegst noch lange nicht. Schonmal den Spruch gehört: Pack mal einem nackten Mann in die Tasche.
      Wenn er schon Pleite ist siehts da auch schlecht aus und vorallem bevor ich den Juristischen weg beschreiten würde, würde ich mir überlegen, ob die Schadenshöhe dies rechtfertigt bzw lohnt (Sprich verlust an Zeit, Nerven und Geld der Anwalt will ja auch leben).