fkbeckenbach -> Achtung Betrüger

    • Naja bei meiner Bank steht das nicht in den Kontoauszügen,vielleicht bei seiner auch nicht ?

      Ich könnte nur bei der Banknachfragen wenn es nicht solange her ist, oder Online Details sehen.

      Auf dem Kontoauszug steht nur die Transaktinsnummer der Bank und Name vohin das ganze Überwiesen wurde...
    • Original von Sandy20000_2
      Ach ja, Du wolltest gerne das Aktenzeichen von denjenigen, die Strafanzeige erstattet haben.
      Mein Aktenzeichen lautet: 317000-021898-09 / 1 vom 13.05.09 bei der Kreispolizeibehörde Unna.
      Hoffentlich bin ich nicht die einzigste die was unternommen hat.
      Übrigends habe ich schon einmal das Aktenzeichen durchgegeben.
      Von wegen, nur fleißig mitschreiben :rolleyes:.


      sorry für die verspätung:

      Polizeiposten Weilimdorf, POM Schlegel, AZ ST/0767331/2009 vom 12.06.09
    • Hallo Mitgeschädigte!

      Habe erfahren, T.B. ist inzwischen in Haft wg. u.a. anderer Delikte.
      An den kommt man wohl vorerst nicht dran.

      Aber:

      Haftung des Account-Inhabers In der letzten Zeit mussten sich die Gerichte darüber hinaus mit rechtlichen Fragen zum Thema eBay-Account auseinandersetzen, also welche Pflichten den Account-Inhaber treffen und wie sie sich gegebenenfalls auf seine Haftung auswirken, etwa wenn von Dritten über den Account Gesetzesverstöße begangen werden. Der Bundesgerichtshof geht hier grundsätzlich von einer Haftung des Account-Inhabers für alle über seinen Account getätigten Rechtsgeschäfte aus. Der Inhaber des eBay-Mitgliederkontos hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten nicht Dritten zugänglich sind, damit sein Account vor dem Zugriff Dritter geschützt ist. (Urteil v. 11.03.2009, Az.: I ZR 114/06) Jeder Inhaber eines Mitglieder-Accounts auf eBay sollte seine Zugangsdaten also möglichst unzugänglich aufbewahren oder anderweitig sicherstellen, dass kein Unbefugter über den Account Geschäfte tätigen kann. Wer mitbekommt, dass unter seinem Namen und ohne sein Wissen Transaktionen durchgeführt werden, sollte sich sofort an eBay wenden. Denn der Bundesgerichtshof vertritt die Ansicht, dass bei einem Namensklau eBay zumindest nach einer entsprechenden Meldung des Namensrechtsinhabers verpflichtet ist, gegen die Namensrechtsverletzung vorzugehen und Verstöße zu verhindern, soweit dies zumutbar ist.

      Also werde ich entsprechend gegen F.B. , also den EBAY Account Inhaber haftbar machen.
    • ich werde hier keinerlei informationen bzgl. evtl. ergebnisse des amtlichen ermittlungsverfahrens oder sonstiger zivilrechtlicher möglichkeiten (egal wie aussichtlos diese sein mögen) gegen den "verkäufer" mitteilen.....



      wer irgendwelche infos haben möchte, möge bitte einen anwalt mit der akteneinsicht beauftragen.....



      ich darf hier öffentlich keinerlei infos verraten.....


      nur soviel: diejenigen, die geld verloren haben, sollten das geld abschreiben bzw. davon ausgehen, dass es ohne größere komplikationen oder den einsatz eines amtsgerichts vor ort nicht wieder in euren besitz kommt.....


      edit: wer einen schaden erlitten hat kann versuchen - siehe oben zitiertes urteil- gegen den kontoinhaber vorzugehen....inwieiweit das jedoch erfolgreich ist ( sprich, dieser liquide ist), ist sehr fraglich......
      Infoschreiben:Verzug,Mahnung&Ärger im Auktionsportal
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Anwalt ()

    • Ja, so schlau war ich schon am 29. 5.

      Ich hoffe, das jeder, der etwas von fkbeckenbach ersteigert hat, ihn auch angezeigt hat.
      Tatsache ist, das man von solchen Betrügern keine müde Mark wiederbekommt.
      Wenn's gut läuft, wird der oder die Täter ermittelt, sie bekommen dann ihre Strafe, und alle die bezahlt haben, bleiben auf der Strecke.
      Von solchen Leuten bekommt man nichts wieder, sie haben meist nichts.
    • Nun seien Sie doch mal ehrlich.
      Wenn ich jetzt zivilrechtlich klagen will, muss ich das Gericht im Vorfeld bezahlen. Eher machen die keinen Finger krumm.
      Das heißt, die Klage wird erst angenommen wenn bezahlt ist.
      Hab' ich wieder zusätzliche Kosten !!!
      Und wozu führt's ??? Der Angeklagte hebt drei Finger, und es tut ihm schrecklich leid, aber er kann leider nichts bezahlen, weil der arme Betrüger ja nichts hat.
      Fazit : Meine Kosten steigen nur durch eine Zivilklage.
    • Bei mir steht :
      Das Verfahren wird bezüglich T.B. gemäß § 154 der Strafprozessordnung endgültig eingestellt.
      Nach dieser Vorschrift kann von der Erhebung der öffentliche Klage abgesehen werden, wenn die Strafe, zu der die Verfolgung wegen des Sachverhalts führen kann, der Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist, neben einer bereits wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängten oder zu erwartenden Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht fällt.
      Diese Voraussetzungen sind vorliegend gegeben.
      Zitat: Das bißchen Betrügen bei Ebay fällt nicht mehr ins Gewicht.