Androhung einer negativen Bewertung

    • Androhung einer negativen Bewertung

      Ich bin Verkäufer :

      Am 25.04:
      Hallo christel6739,
      Sie müssen mich noch bewerten sonst gibs keine
      Bewertung von mir.

      Am 03.05:
      Hallo christel6739,
      wollen Sie mich nicht bewerten ?

      Am 13.05:
      Hallo christel6739,
      warum bewerten Sie mich nicht?
      Ich warte noch ein paar Tage und gebe Ihnen
      eine negative Bewertung!

      Auktion verlief ohne Probleme !
      Bitte keine Diskusion, warum ich grundsätzlich als Verkäufer
      nicht zuerst bewerte !
      Früher konnte man sich bei ebay, wegen Androhung
      und Bewertungsmißbrauch noch
      mit einer speziellen Meldung sich dagegen erwehren.
      Heut gibt es das nimmer ?
      Oder anderen Tip, falls tatsächlich wie angekündigt negativ
      bewertet wird, wie ich mich dagegen wehren kann ?
    • Also für mich ist das Bewertungserpressung

      Hier kann man sowas melden: Bewertungserpressung


      Dort kannst du auch unter 'Geben Sie Ihre Fragen oder Bedenken ein' einfach schon mal ankündigen, dass die negative nur kommt, wenn man selbst nicht bewertet.

      Ich dachte immer, Bewertungen sollen etwas über den Kauf/Verkauf aussagen und nicht über das Bewertungsverhalten :rolleyes:
    • Danke, genau das hatte ich gesucht !
      :]

      Aber ebay Hilfeseiten werden immer unübersichtlicher.
      Ich habe den Eindruck, die Seiten um dem Support ein
      direktes Problem zu melden werden von ebay immer
      weiter unterdrückt. :rolleyes:
      Ich hatte mir gestern ne Wolf danach gesucht und nicht gefunden !

      Ich dachte immer, Bewertungen sollen etwas über den Kauf/Verkauf aussagen und nicht über das Bewertungsverhalten


      Sehe ich genau so ! Aber offensichtlich der Käufer nicht !
      Und einen Einfluss auf sein Bewertungsverhalten kann in dem
      Fall nur über eine Meldung an ebay ergehen.
      Den letzlich wird ebay auch auf nichts anderes dem Käufer
      hinweisen, das Bewertungen über den Kauf/Verkauf abgegeben
      werden soll.
    • Original von aheide
      Ich hatte mir gestern ne Wolf danach gesucht und nicht gefunden !


      Nicht verzagen - im Auktionshilfe-Forum fragen :D


      Naja, war gestern fast am verzweifeln !
      Ich war schon zu Alando-zeiten Betatester, da kannte man
      das Wort ebay noch gar nicht ! :lach:

      Und jetzte als "Erfahrener" findet man so ne blöde
      Supportseite nicht :rolleyes:
      Das ist Peinlich..... :O

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ihringer ()

    • Hi, ich hatte die gleiche Geschichte auch mal, genau diese Sache. Und ich habe es als Verkäufer auch so gemacht, immer nach der Bewertung vom Käufer zu bewerten. So konnte ich davon ausgehen, dass die Ware gut angekommen ist und alles ok war. Wäre es nicht so, hätte ich gewollt, dass der Käufer sich meldet und wir das Problem klären. Dann eine Lösung finden. Dann bewerten :D

      Bei mir lief die Drohung ins Leere, ich habe dies ein zu eins kopiert und an eBay gesendet. Der Käufer bekam eine Verwarnung und schwupps hat er sich nicht mehr gemeldet und auch keine Bewertung abgegeben. Denn es ist immernoch freigestellt ob man bewertet oder nicht. NOCH ist dies keine Pflicht....und so schon gar nicht !

      Berichte mal, wie es bei dir weiter gegangen ist....wir sind gespannt ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Nunja, seit neustem reagiert ja ebay sehr schnell mit
      Antworten !
      Aber halt Standart, da hatt niemand zuvor in Dreiblinden
      die Meldung gelesen.

      Meine Antwort da drauf:
      Grandios ! Superschnell reagiert ! Aber mal wieder
      Standartantwort ! Niemand von ebay-support hat meine
      Anfrage und Hilfegesuch gelesen ! Nochmal !
      Mir wird eine negative Bewertung angedroht !
      Weil Käufer der falschen Meinung ist, der Verkäufer
      muss einem Käufer bewerten, bzw. zuerst bewerten !


      Und heut morgen von ebay:
      vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben uns mitgeteilt, dass Ihr
      Handelspartner "ulla*****" Sie mit einer negativen Bewertung
      versucht hat zu erpressen.

      Ich habe die von Ihnen geschilderte Situation überprüft und
      festgestellt, dass es sich hier um einen Verstoß gegen
      unseren Grundsatz zur Bewertungserpressung handelt.

      Da Ihr Handelspartner gegen einen eBay-Grundsatz
      verstoßen hat, haben wir entsprechende Maßnahmen
      gegen ihn eingeleitet. Diese Maßnahmen können unter
      anderem aus einer Beschränkung des Mitgliedskontos oder
      auch einem vorläufigen oder endgültigem Ausschluss vom
      Handel auf eBay bestehen.


      Das übliche halt, aber zumindest hat es jemand gelesen
      um den Schalter für Standartreaktionen umzulegen :lach: :lach: :lach: